Sozialistische Staatlichkeit

Sozialistische Staatlichkeit

Organisatoren
Collegium Carolinum e.V.
Ort
Bad Wiessee
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.11.2009 - 08.11.2009
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Von
Ulrike Lunow, Collegium Carolinum München

Wenn man die Zeitung aufschlägt, liest man allseits Klagen und Beschwerden über den Staat: Er sei nicht gerecht genug in seiner Verteilung von Gütern, er sei gegenüber dem Einzelnen zu mächtig oder angesichts von gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen zu schwach, kontrolliere seine Bürger zu viel und könne trotzdem die Ordnung nicht angemessen durchsetzen. Die Präsenz des Staates war im Sozialismus zweifellos noch ausgeprägter. Dem Einzelnen begegnete er nicht nur in Form von Gesetzen, Vorschriften und Bürokratie, sondern forderte auch stets Engagement für seine Sache ein und „hörte“ möglicherweise „mit“. Insofern war er allgegenwärtig und zugleich unsichtbar, die zentrale Verteilungsinstanz, von deren Wohlwollen man abhing.

In dieser Hinsicht ähnelten die Zuschreibungen für den sozialistischen Staat verblüffend jenen für Gott, wie MARTIN SCHULZE WESSEL (München) in seinem Schlusswort pointiert formulierte. Diese zugespitzte Bemerkung lenkt den Blick auf einige Problemfelder, die sich ergeben, wenn sozialistische Staatlichkeit charakterisiert werden soll, wie es sich die diesjährige Bad Wiesseer Jahrestagung des Collegium Carolinum zur Aufgabe gemacht hatte: Die Frage nach der Spezifik und den Merkmalen von Staatlichkeit im Sozialismus berührt nicht nur politikhistorische Bereiche, wie die Abgrenzung beziehungsweise die postulierte Kongruenz von Einheitspartei und Staat, oder ideengeschichtliche, wie das Selbstverständnis sozialistischer staatlicher Akteure. Der Staat war eben auch eine alltägliche und erfahrbare Instanz, die das Leben umfassend regulierte und der gegenüber Ansprüche geltend gemacht wurden. Diese höchst unterschiedlichen Möglichkeiten und Perspektiven, Staatlichkeit zu fassen, spiegelten sich auch in den thematisch breit gestreuten Beiträgen der von Joachim von Puttkamer und Jana Osterkamp konzipierten und organisierten Tagung wider. Mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Ostmitteleuropa sollte Staatlichkeit im Sozialismus anhand ihres theoretischen Selbstanspruchs, dessen praktischen Umsetzungsversuchen und schließlich des daraus resultierenden Spannungsverhältnisses zwischen Anspruch und Wirklichkeit untersucht werden.

Sowohl die allgemeine Einführung von JOACHIM VON PUTTKAMER (Jena) als auch der erste Beitrag von JANA OSTERKAMP (München) machten am tschechoslowakischen und ostdeutschen Beispiel deutlich, dass der Begriff „Staat“ in den Quellen, vor allem in den Verfassungen, nur eine marginale Rolle spielte. Das Spannungsverhältnis zwischen allgegenwärtiger Bürokratie sowie „totalem“ Regulierungsanspruch einerseits – der, so die These Osterkamps, auch an Staatlichkeitsauffassungen und -praktiken der autoritären Vorgängerregime anknüpfte – und den ideologischen Grundlagen (des proklamierten „Absterbens des Staates“ in den klassischen Texten von Marx) andererseits, machte einen direkten und positiven Bezug zum Staat schwierig. Statt von „Staat“ war vielmehr von „Republik“ und besonders von „Volksdemokratie“ die Rede. Diese Selbstbezeichnung sollte nicht nur den Unterschied zu den „bürgerlichen Demokratien“ markieren, sondern auch das Ineinandergreifen von Gesellschaft und Staat verdeutlichen. Die Denkfigur der Übernahme des Staates durch die „sozialrevolutionären Massen“ knüpfte dabei an ideologische Vorgaben der „Diktatur des Proletariats“ an, wurde jedoch auch national legitimiert und durch dementsprechende Darstellungen etwa des Hussitismus beziehungsweise der Bauernkriege mythisch unterfüttert. Die „Volksbeteiligung“ und die in den Verfassungen sichtbaren direkten Bezüge zu basisdemokratischen Figuren standen wiederum in einem der sozialistischen Theorie immanenten Spannungsverhältnis zwischen Diktatur des Proletariats und Avantgarde-Funktion der Partei. Die Entwicklung der Verfassungen in der Tschechoslowakei zeige, so von Puttkamer, dass sich das Selbstbild der Partei als Erzieherin des Volkes zugunsten einer stärkeren Betonung der Volkssouveränität verändert habe. Insofern sei der Staat in der ersten tschechoslowakischen Verfassung noch als weitgehend übereinstimmend mit der Partei aufgefasst worden, während in der letzten die Verschmelzung von Staat und Gesellschaft betont wurde. Diese Vorstellung einer Verschmelzung sei ein Charakteristikum sozialistischer Staatlichkeit – eine These, die in der Diskussion nicht unwidersprochen blieb.

Dem Zusammenspiel von sozialistischer Staatlichkeit und Rechtspraxis widmeten sich die Beiträge von Natalia Veselská, Attila Vincze und Ulrich Huemer. Die Ausführungen von NATALIA VESELSKÁ (Bratislava) und Vincze beruhten mehr oder minder explizit auf dem Paradigma des Unrechtsstaates und charakterisierten sozialistische Staatlichkeit durch rechtliche Willkür. Als ein Hauptmerkmal totalitärer Regime resultiere daraus die sich durch alle Schichten und Ebenen ziehende und das gesamte Leben bestimmende Angst, die Veselská am tschechoslowakischen Beispiel demonstrierte.

ATTILA VINCZE (Brno) argumentierte anhand des ungarischen Falls in eine ähnliche Richtung, indem er die „post-totale“ Ära in Ungarn nach 1956 vor allem durch die Atomisierung der Gesellschaft im Arendt‘schen Sinne charakterisierte.

Der Beschreibung der sozialistischen Staatlichkeit als totalitär bzw. der Hervorhebung rechtlicher Willkür stellte ULRICH HUEMER (Potsdam) mit seinem Beitrag eine gegenläufige Perspektive zur Seite. Er setzte sich mit der Frage auseinander, ob die DDR ein Doppelstaat im Fraenkel’schen Sinne gewesen sei, wobei diese Bezeichnung von Fraenkel für das nationalsozialistische Deutschland entworfen worden ist und daher aktuell als Ersatz für Totalitarismustheorien gebraucht werde. In Abgrenzung dazu unterstrich Huemer, dass in der DDR ein erheblich höheres Maß an Berechenbarkeit in juristischen Angelegenheiten geherrscht habe als in der NS-Zeit. Im Gegensatz zum NS-Staat und seiner von Fraenkel als „Maßnahmenstaat“ in permanentem Ausnahmezustand charakterisierten Rechtsumsetzung, waren die DDR-Organe bestrebt, die eigenen Rechtsbrüche zu verschleiern, da sie eine Normenkonformität zumindest nach außen bekunden wollten. In der DDR sei daher die Urteilsfindung in einem höherem Maße an formelle wie informelle Regeln gebunden gewesen. Für diejenigen, die diese Regeln kannten, war das Rechtssystem der DDR durchaus berechenbar und weitaus weniger willkürlich als jenes des „Dritten Reiches“.

Den Blick auf Besonderheiten der ostmitteleuropäischen Staaten beziehungsweise auf das Zusammenspiel zwischen sozialistischer und Nationalstaatlichkeit lenkten die Beiträge von Jan C. Behrends, Dennis Dierks und Rayk Einax. JAN C. BEHRENDS (Berlin) illustrierte seine These, dass die Selbstinszenierung des sozialistischen Staates auf völkischen beziehungsweise nationalistischen Motiven beruht habe, anhand einer Serie von Bildern der jeweiligen Staatsspitzen der Sowjetunion, Polens, der DDR und der Tschechoslowakei. Nation und Staat seien unter die Figur des „Führers“ subsumiert und durch ihn personalisiert worden. Die jeweilige Ausgestaltung sollte sich vor allem von politischen Vorgängern oder Konkurrenten absetzen. Insbesondere die Repräsentativität der vorgestellten Bilder wurde in der anschließenden Diskussion zwar kontrovers diskutiert; die grundlegende Frage, ob die ostmitteleuropäischen Sozialismen ihre Besonderheit durch die Überlagerung mit Nationalismus bezogen, erhielt dadurch jedoch weitere Denkanstöße, die mit der Präsentation von Fallbeispielen konkurrierender sozialistischer Auffassungen oder Ausprägungen von Staatlichkeit weiter vertieft wurden.

So stellte DENNIS DIERKS (Mainz) das jugoslawische Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung vor, das nach dem Ausschluss Jugoslawiens 1948 aus der Kominform als sozialistisches Gegenmodell zum „demokratischen Zentralismus“ etabliert worden war. Auch wenn die Arbeiterselbstverwaltung in der Praxis durch zentralstaatlich beschlossene Rahmenpläne konterkariert und die Diskussionsforen der selbstverwalteten Arbeiter eher als Instrument zur Durchsetzung der Parteilinie gebraucht worden seien, sei damit ein Beispiel geschaffen worden. Diese Idee habe an die in allen Staatssozialismen vorhandenen Ideale der Volksbeteiligung appelliert, die Beseitigung der „Entfremdung von den Produktionsmitteln“ versprochen und räterepublikanische Ideale verkörpert, wodurch es weit über die Landesgrenzen hinaus Attraktivität gewonnen habe.

Als ein vom ostmitteleuropäischen Muster deutlich abweichendes Beispiel stellte RAYK EINAX (Jena) den weißrussischen Fall dar. Erstmals zu Eigenstaatlichkeit unter sowjetischer Herrschaft gelangt (als formal eigenständige Republik der UdSSR), habe sich dieser Staat vor allem anhand des wirtschaftlichen Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg konsolidiert und legitimiert. Trotz der ethnischen Gemengelage und der Dominanz des russischen gegenüber dem weißrussischen Element habe die paradoxe Gleichzeitigkeit von Eigenstaatlichkeit und Aufgehen im großen Sowjetvolk – anders als etwa in der (West)Ukraine – keine ernsthafte Ablehnung der sowjetischen Staatlichkeit mit sich gebracht. Angesichts dieses als erfolgreich wahrgenommenen Beispiels sozialistischer Staatlichkeit, das sich eben durch ein weitgehendes Fehlen nationaler Aspirationen auszeichnete, ist zu fragen, ob die ostmitteleuropäischen Nationalismen eine besondere Herausforderung an die sozialistische Staatlichkeit stellten.

Einen in diese Richtung führenden Vortrag hätte DMITRY SHLAPENTOKH (South Bend) liefern können, wenn er über die bekannte Charakterisierung der Außenwahrnehmung sowjetischer Herrschaft als „asiatische Fremdherrschaft“ hinausgegangen wäre und sich auf das Tagungsthema bezogen hätte.

Auf das Themenfeld der wechselseitigen Wahrnehmung von Staat und Bürgern gingen die Beiträge von Tilmann Siebeneichner und Natali Stegmann ein.

Anhand der Konzeption und der Praxis der nach dem 17. Juni 1953 in der DDR ins Leben gerufenen „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ führte TILMANN SIEBENEICHNER (Göttingen) aus, dass das Verständnis des als permanent im Ausnahmezustand befindlichen sozialistischen Staates auf eine generationenspezifische Erfahrungswelt zurückzuführen sei. Die wichtigsten Akteure der DDR, wie auch der Großteil der frühen Mitglieder der Kampfgruppen, seien von den bürgerkriegsähnlichen Zuständen der Weimarer Republik und der Verfolgung während des Nationalsozialismus geprägt worden. Dieser Erfahrungshintergrund habe die Wahrnehmung der eigenen Bevölkerung sowie ausländischer Kräfte als potenzielle Feinde bestimmt. Die Schaffung einer solchen Konkurrenzorganisation zu den regulären Ordnungs- und Sicherheitskräften sei diesem Selbstverständnis als einer letzten Bastion ideologisch einwandfreier Schutz- beziehungsweise Partisanentruppen entsprungen, auch wenn sich die Kampfgruppen in der Praxis als wenig durchschlagkräftig und kompetent erwiesen. Mit einem Generationenwechsel innerhalb der Kampfgruppen sei daher auch eine veränderte Sicht auf die Bevölkerung einhergegangen: Während die Beschreibung der Bevölkerung als potenzieller (Klassen)feind bei den Gründungsmitgliedern der Kampfgruppen noch anschlussfähig gewesen sei, hätten sich viele Angehörige der Kampfgruppen 1989 geweigert, gegen ihr „eigenes Volk“ vorzugehen.

Eine Anregung, das Verhältnis von sozialistischem Staat zu seinen Bürgern aus einer anderen Perspektive heraus zu untersuchen, lieferte der Vortrag von NATALI STEGMANN (Regensburg). Sie beleuchtete anhand des Beispiels Solidarność die Erwartungen, die die Mitglieder an den Staat stellten. Die bislang eher unbeachteten sozialpolitischen Forderungen der Solidarność machten zum einen deutlich, dass – anders als noch 1956 in Polen und Ungarn, 1968 in der Tschechoslowakei und 1970 wiederum in Polen – der Adressat dieser Forderungen der Staat und nicht mehr die Partei gewesen sei. Der Staat sei nun als solcher und in seiner sozialistischen Ausrichtung nicht länger abgelehnt worden. Man habe ihn daher nicht infrage gestellt, sondern ihn in die Pflicht genommen und seine eigenen propagierten Ideale an ihn zurückgewiesen. An diesen Punkten, „wo sich Staat und Bürger begegnen“, könne deutlich gemacht werden, dass der Staat zumindest in den 1980er Jahren als Fürsorgestaat wahrgenommen wurde. In der anschließenden Diskussion wurde die weiterführende Frage angeregt, ob diese kognitive Trennung von Staat und Partei eine Vorbedingung für den friedlichen Charakter der Systemumbrüche in Ostmitteleuropa gewesen sein könnte.

Die Beiträge von DENISA NEČASOVÁ (Brno) und CELIA DONERT (Florenz) untersuchten sozialistische Staatlichkeit aus geschlechtswissenschaftlicher Perspektive. Wie beide Referentinnen betonten, habe die Gleichberechtigung zu den offensiv vertretenen sozialpolitischen Zielen sozialistischer Herrschaft gehört und sei somit einer der Punkte gewesen, an denen sich der Erfolg sozialistischer Staatlichkeit messen lassen musste. Donerts Beitrag lenkte den Blick auf die trans- und internationale Ebene der Geschlechterpolitik, indem sie die über ihre jeweiligen Landesgrenzen hinaus agierenden offiziellen Frauenbünde thematisierte. Laut Donert sei es in den 1970er und 1980er-Jahren schrittweise zur Aufgabe eines spezifisch sozialistischen Verständnisses von Frauenrechten gekommen, was in Verschränkung mit den allgemein neu an Bedeutung gewinnenden Menschenrechtsdebatten gestanden habe.

Zuletzt thematisierten MURIEL BLAIVE und THOMAS LINDENBERGER (beide Wien) einen klassischen Aspekt von Staatlichkeit: seine Grenzen. Das Grenzregime sei, so Lindenberger, charakteristisch für sozialistische Herrschaftsausübung. Sozialistische Grenzen – nicht nur jene zum Westen, sondern auch diejenigen zwischen den sozialistischen Staaten – zeichneten sich durch ihre beidseitige Undurchlässigkeit als Schutz gegen Infiltration und „Ansteckung“ von außen bzw. als Verhinderung der Abwanderung unsicherer Elemente von innen, durch ausgedehnte Sperrgebiete und die Umsiedlung der Grenzbevölkerung nach ideologisch-politischen Kriterien aus. Die Grenze als Paradigma sei durch die tatsächliche Staatsgrenze allerdings nur versinnbildlicht. Auch die Gesellschaft selbst sei durch Grenzen und Sperrgebiete gekennzeichnet gewesen. Am Beispiel der tschechischen Grenzstadt České Velenice führte Blaive aus, dass die Grenzsituation spezifische Verhaltensmuster hervorgebracht habe: Ausgeprägtes Denunziantentum, gegenseitige Bespitzelung, Selbstzensur und -kontrolle. Bemerkenswert war der vorgestellte Befund, dass die offizielle Wahrnehmung der Grenze offenbar von der lokalen Bevölkerung angenommen worden ist. So seien Flüchtlinge als „Kriminelle“ und die Grenze als Schutz vor Feinden betrachtet worden.

Die Jahrestagung des Collegium Carolinum hat deutlich gezeigt, wie vielfältig und schillernd, omnipräsent und zugleich „ungreifbar“ Staat und Staatlichkeit im Sozialismus waren. In der Abschlussdiskussion wurde daher dafür plädiert, das Thema um vergleichende Perspektiven zu erweitern, um den sozialistischen Staat letztlich doch „greifbarer“ zu machen: Ob und inwieweit die ostmitteleuropäischen Varianten sozialistischer Staatlichkeit spezifisch sind, könnte durch die Einbeziehung des sowjetischen, aber auch des kubanischen, koreanischen oder chinesischen Modells deutlicher werden. Andererseits ist auch zu hinterfragen, ob eine „Exotisierung“ sozialistischer Staatlichkeit sinnvoll ist und ob der sozialistische Staat nicht als ausdifferenzierteste Ausprägung des „modernen Machtstaates“ begriffen werden könne. Ob und wie die Beschreibung als „totalitär“ – eine Frage, die in den Debatten immer wieder kontrovers diskutiert wurde – in dieser Hinsicht geeignet sein mag, muss hier offen bleiben.

Konferenzübersicht:

Begrüßung
Martin Schulze Wessel
Einführung
Joachim von Puttkamer

1. Grundlagen, Anspruch und Selbstbild des sozialistischen Staates
Moderation: Dietrich Beyrau, Michal Pullmann

Jana Osterkamp: „Too much future!” – Ideologie und Mythen im Staatssozialismus

Jan C. Behrends: Nation, Staat und Führer. Repräsentation und Legitimation kommunistischer Herrschaft in Polen, der Tschechoslowakei und der SBZ/DDR

Ulrich Huemer: Doppelstaat DDR? Zur Übertragung der von Fraenkel geprägten Begriffe „Normenstaat“ und „Maßnahmenstaat“ auf die DDR

Dmitry Shlapentokh: Soviet Rule as the Rule of the Asiatics

Dennis Dierks: Der jugoslawische Selbstverwaltungssozialismus als ein Modell sozialistischer Staatlichkeit

2. Die Etablierung des sozialistischen Staates und seine Kader
Moderation: Pavel Kolář

Tilmann Siebeneichner: Zwischen „Ausnahmezustand“ und alltäglicher Staatlichkeit – Die „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ als Ausdruck eines spezifischen (real)sozialistischen Staatsverständnisses

Denisa Nečasová: Women Village Leaders! The socialist state and ist efforts towards higher women’s participation in people’s committees

3. Erosion im Alltag
Moderation: Christiane Brenner, Claudia Kraft

Natalia Veselská: Communist Power and Citizens in Slovakia

Rayk Einax: Weißrussland – Erfolgsmodell und Vorbild sowjetischer Staatlichkeit

Attila Vincze: Atomisierung der Gesellschaft im totalen Staat

Natali Stegmann: „Für Freiheit und Brot“: Zum Verhältnis von materiellen und ideellen Erwartungen im Langen Sommer der Solidarność

Muriel Blaive/ Thomas Lindenberger: A dictatorship of limits: Border Control as a paradigmatic practice of communist governance

Celia Donert: Gendering the Welfare Dictatorships: Women’s Rights under State Socialism from an International Perspective

Abschlussdiskussion
Moderation: Martin Schulze Wessel