Versicherungen und Umweltrisiken. 9. Sitzung des Arbeitskreises Bank- und Versicherungsgeschichte

Versicherungen und Umweltrisiken. 9. Sitzung des Arbeitskreises Bank- und Versicherungsgeschichte

Organisatoren
Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V.
Ort
Düsseldorf
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.09.2010 -
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Von
Adrian Jitschin, Universität Marburg, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Email:

Die 9. Sitzung des Arbeitskreises Bank- und Versicherungsgeschichte stand unter dem Motto „Versicherungen und Umweltrisiken“. Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Vorsitzenden des Arbeitskreises DIETER ZIEGLER (Ruhr-Universität Bochum) hieß auch CHRISTOPH HARTMANN die Teilnehmer seitens der gastgebenden Provinzial Rheinland Versicherung willkommen.

Den Auftaktvortrag zum Zusammenhang von Versicherung und Risiko hielt PETER BORSCHEID (Philipps-Universität Marburg). Ausgehend von einem Zitat Stefan Zweigs, der das 19. Jahrhundert als das „goldene Zeitalter der Versicherung“ bezeichnet hatte, fragte Borscheid, inwiefern auch heute noch von einem goldenen Zeitalter gesprochen werden könne. Dabei wies er auf die zentrale Bedeutung des Risikos für die Versicherung hin. Während Risiko in den Anfängen der Versicherung eine Unsicherheit gewesen sei, der man allmählich meinte Herr werden zu können, habe sich in den letzten 50 Jahren das Verhältnis der Versicherungen zum Risiko zunehmend als unkalkulierbar erwiesen. Risiken würden zunehmend auch als Ungewissheiten wahrgenommen, die nicht mehr durch das aktuarische Prinzip zu erfassen seien. Ein Beispiel seien die Attentate vom 11. September 2001, die ein bis dahin nicht einkalkuliertes Schaden herbeiführendes Handeln von Menschen gezeigt hätten. Ähnliche Entwicklungen seien bei Naturkatastrophen der jüngeren Zeit sichtbar geworden. In der Summe seien unberechenbare Risiken eine Ursache für die Schwäche des Versicherungssektors. Zunehmend wirkten sich Katastrophen im großen Maßstab aus, wofür der Bereich Umwelt ein besonders prägnantes Beispiel sei. Im Wettbewerb miteinander gingen Versicherungsgesellschaften dabei vielfach ein ungewisses Risiko ein, das ihre individuellen Ressourcen übersteige. Zudem bliebe immer ein gewisser Teil des Risikos – trotz eindringlicher Warnungen – unversichert. Dies habe zur Folge, dass staatliche oder quasi-staatliche Akteure in zunehmendem Maße für die entstehenden Schäden (und somit Risiken) eintreten würden. Nur der öffentliche Sektor habe genügend Ressourcen um solche Risiken – insbesondere ex post – abzusichern. In der modernen, von Unsicherheiten geprägten, Welt nähmen Versicherungen zunehmend eine geringere Bedeutung ein. Insofern könne konstatiert werden, dass das goldene Zeitalter der Versicherung vorbei sei.

CORNEL ZWIERLEIN (Ruhr-Universität Bochum) fragte in seinem Beitrag nach den Orientierungsmaßstäben eines Versicherungsunternehmens am Beginn der Hochphase der ökonomischen Globalisierung ab 1850 bis etwa 1900: Am Beispiel des größten Feuerversicherers, des 1710 gegründeten Sun Fire Office, wies er exemplarisch für Istanbul, Kalkutta und Bombay jeweils „fehlgeleitete Kolonialwahrnehmungen“ bei den Akteuren, sowohl in der Londoner Zentrale wie bei den Agenten vor Ort auf: Bei der Installation der Agenturen vor Ort sei zwar ein nicht unbeträchtliches Maß an empirischer Investigation zur Ermittlung von Bauart, Häusertypen, Brandgefährlichkeit, vergangenen Brandstatistiken (soweit ermittelbar), Verlässlichkeit der Geschäftspartner und Agenten betrieben worden. Trotz dieses erheblichen Aufwands habe sich aber innerhalb des empirischen Kalküls der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit immer wieder die Segregationsgrenze zwischen „European“ und „natives“ (indische Städte) bzw. zwischen „christlich“ und „muslimisch“ (Istanbul) als überwertiges Orientierungsmuster durchgesetzt, und die Grenzen der Versicherbarkeit seien mit diesen kolonialen Grenzen überblendet worden. Man habe sich auf der sicheren Seite gewähnt, wenn man nur europäische/christliche Häuser versicherte. In beiden Fällen habe sich dieser Orientierungsmaßstab aber als falsch erwiesen: In Istanbul brannten die „christlichen“ Häuser genauso ab wie die „muslimischen“, in den indischen Städten brannten umgekehrt die Häuser der Einheimischen genauso wenig wie die der Europäer, und es sei verpasst worden, den Markt über die „Native/European“-Grenze hinaus auszuweiten.

Die massive brandhistorische Unterschiedlichkeit der Städte, die auf Bauart und Klima beruhe und die sich nach einigen Jahrzehnten in der enormen Spannbreite der loss ratio (Verhältnis Prämieneinnahmen/Schadenszahlungen) von etwa 10 Prozent (indische Städte) bis 100 Prozent (Istanbul) gezeigt habe, sei dem Unternehmen weder ex ante bewusst gewesen, noch habe es hinreichend schnell „gelernt“: Die Überwertigkeit der Kolonialwahrnehmung sei insofern wirtschaftlich dysfunktional gewesen und die Analyse zeige, dass jenseits der in Überblicksstatistiken oft beeindruckend erscheinenden Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung im 19. Jahrhundert auf der Ebene der operativen Wahrnehmung eines Unternehmens das meist präsupponierte rational-planerische Kalkül doch eher einem systematisch blinden Trudeln gleiche.

UWE LÜBKEN (Rachel Carson Center, LMU München) befasste sich mit der Geschichte des US-amerikanischen National Flood Insurance Program (NFIP). Dieses staatliche Versicherungsprogramm gegen Überschwemmungsschäden war 1968 geschaffen worden, um der paradoxen Situation stetig steigender Hochwasserschäden bei ebenso konstant anwachsenden Ausgaben für Hochwasserschutz und Katastrophenhilfe zu begegnen. Vom NFIP habe man erhofft, dass es das finanzielle Risiko solcher Extremereignisse von der Gemeinschaft aller Steuerzahler auf die tatsächlich von Überschwemmungen gefährdeten Personen übertragen und gleichzeitig eine vorausschauende Nutzung der Überschwemmungsgebiete initiieren würde. Ersteres sei durch die steigenden Prämienzahlungen auch teilweise gelungen, jedoch habe das Programm vor allem unter der „adversen Selektion“ (einer Magnetwirkung für schlechte Risiken) und der hohen Anzahl von „repetitive loss properties“ gelitten. 2005 habe dann Hurrikan Katrina die Grenzen der Belastbarkeit des NFIP mehr als deutlich gemacht. Natur, hielt Lübken fest, sei für Überschwemmungsversicherer wortwörtlich unberechenbar.

Den abschließenden Vortrag hielt MIRIAM HARITZ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe). Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, welche auch am Beispiel Deutschlands verdeutlicht wurden, stelle sich im nationalen wie internationalen Zusammenhang zunehmend die Frage nach Kompensationsmechanismen, zu denen auch eine aus Versicherungsperspektive in mehrfacher Hinsicht relevante rechtliche Haftung für unzureichende Vermeidungs- wie auch Anpassungsstrategien zu zählen sei. Dabei sei jedoch zu beobachten, dass die wissenschaftliche Unsicherheit, die Erkenntnisse und Prognosen bezüglich der konkreten Folgen des Klimawandels begleitet, zu einer rechtlichen Unsicherheit und damit verschiedenen rechtlichen Hürden in einem gerichtlichen Verfahren führen würde, wie sich bereits in einzelnen anhängigen Prozessen gezeigt habe. In diesem Zusammenhang komme dem Vorsorgeprinzip (precautionary principle) als einem im Zusammenspiel mit den Prinzipien der Vermeidung (prevention principle) und der Verursachung (polluter pays principle) dem Umweltrecht entstammenden Rechtsprinzip eine besondere Rolle zu: es sei nicht nur als Leitmotiv der Klimapolitik auf der Ebene der Entscheidungsprozesse zu werten, sondern lasse sich auch als ein Instrument handhaben, dessen konsequente Anwendung eine Haftung im Falle unzureichender Vorsorge begründe bzw. bestimmte rechtliche Hürden, wie z.B. die Frage der gebotenen Sorgfaltspflicht und der Beweislast, überwindbar mache. Dabei sei zwischen unterschiedlichen Wirkungsgraden je nach Auslegung des Vorsorgeprinzips (moderat, proaktiv und risikominimierend), die im kulturellen und rechtlichen Zusammenhang zu betrachten seien, zu unterscheiden. Darüber hinaus solle jedoch die Möglichkeit von Überregulierung und exzessiver Vorsorge in einer die Unsicherheit einschließenden, umfassenden Risikoanalyse und den darauf basierenden Entscheidungsprozessen nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn die Frage der Haftung nur mittelbar einen Beitrag zu einem verstärkten Kampf gegen den Klimawandel leisten könne, so ist die Rolle des Vorsorgeprinzips in diesem Zusammenhang ein Faktor, der sowohl bei privaten als auch staatlichen Entscheidungsträger je nach Auslegung des Vorsorgeprinzips ein Umdenken begünstigen könne, solle und müsse.

Konferenzübersicht:

Begrüßung:

Dieter Ziegler (Ruhr-Universität Bochum, Leiter des Arbeitskreises),

Christoph Hartmann (Leiter der Unternehmenskommunikation der Provinzial Rheinland Versicherung).

Vorträge:

Peter Borscheid (Philipps-Universität Marburg): Versicherung und Risiko.

Cornel Zwierlein (Ruhr-Universität Bochum): Koloniale Grenzen und Grenzen der Versicherbarkeit gegen Feuer im 19. Jahrhundert: Das Sun Fire Office in Istanbul, Calcutta und Bombay.

Uwe Lübken (Rachel Carson Center, LMU München): Natur, Gefahr und Versicherung in den USA: Das „National Flood Insurance Program“, 1956-2005.

Miriam Haritz (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn): Haftbarkeit für Folgen des Klimawandels unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips.


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