_Per nos institutum_ – Die Besetzung kirchlicher Pfründen vom 15. bis 17. Jahrhundert. Quellen – Überlieferungssituation – Auswertungsmöglichkeiten

_Per nos institutum_ – Die Besetzung kirchlicher Pfründen vom 15. bis 17. Jahrhundert. Quellen – Überlieferungssituation – Auswertungsmöglichkeiten

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (KgL), Stuttgart; Kirchengeschichtlicher Verein des Erzbistums Freiburg, Freiburg im Breisgau; Erzbischöfliches Archiv Freiburg (EAF)
Ort
Freiburg im Breisgau
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.03.2011 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Dagmar Kraus, Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart

Am 4. März 2011 veranstaltete die Kommission für geschichtliche Landeskunde zusammen mit dem Kirchengeschichtlichen Verein des Erzbistums Freiburg unter Beteiligung des EAF anlässlich der Buchpräsentation der von Franz Hundsnurscher († 2007) bearbeiteten Edition der Konstanzer Investiturprotokolle aus dem 16. Jahrhundert1 einen Workshop im Priesterseminar Collegium Borromaeum in Freiburg im Breisgau.

Die mit der Edition weiter erschlossene, im EAF verwahrte Reihe der Konstanzer Investiturprotokolle (1436-1623) zeigt, dass und wie das kanonische Besetzungsrecht auf geistliche Pfründen im Bistum Konstanz seit dem 15. Jahrhundert wahrgenommen wurde. Es handelt sich um Auslaufregister des Konstanzer Generalvikariats bzw. des nachgeordneten Investituramts. Allein für das 16. Jahrhundert (1518-1599) dokumentieren sie mehr als 6.400 Investiturvorgänge. Die Protokolleinträge enthalten Nachrichten zu über 11.000 Personen. Die Publikation ist jedoch nicht nur eine hervorragende prosopographische Quelle für geistliche, weltliche, wissenschaftliche und künstlerische Eliten, sondern auch ein wichtiges Grundlagenwerk für die Pfarreigeschichte, die Erforschung des Seelsorgeklerus, der Ordensseelsorge, der bischöflichen Pfründenverwaltung und der diözesanen Sakrallandschaft.

Die Investiturprotokolle erfassen allerdings nur einen Ausschnitt des komplexen, mehrstufigen Vorgangs der Pfründenbesetzung, der sich nur durch die – allerdings selten erhaltenen – Originalurkunden fassen lässt. Die Protokolleinträge decken zudem nur den Raum der alten Konstanzer Diözese, die Teile Baden-Württembergs, der Schweiz und Österreichs umfasste, ab, sodass zur Untersuchung der Pfründenbesetzung in den Grenzen heutiger Staaten oder Verwaltungseinheiten oder zur Erforschung interdiözesaner Migrations- und Austauschprozesse in der Frühen Neuzeit auch die in den Nachbardiözesen verfügbare Überlieferung berücksichtigt werden muss. Eine Literatur- und Archivrecherche ergab allerdings, dass „Investiturprotokolle“ nur für die Diözesen Straßburg und Augsburg nachweisbar sind. In den übrigen Nachbarbistümern konnten zwar Amtsbücher ermittelt werden, die Pfründenbesetzungsvorgänge dokumentieren, sie wurden aber nicht ausschließlich zu diesem Zweck angelegt und tragen deshalb andere Bezeichnungen. Hinter der Variabilität der Quellen hinsichtlich Namen, Aufbau, Inhalt und Anlagezweck verbirgt sich ein offenbar von Diözese zu Diözese differierendes Pfründenbesetzungs- und -verwaltungsverfahren.

Ziel des wissenschaftlichen Arbeitsgesprächs war, die in den einzelnen Bistümern unterschiedlich gehandhabte Besetzung vakant gewordener geistlicher Pfründen aufzuzeigen, die jeweils daran mitwirkenden Akteure und Institutionen zu benennen und die über diese Vorgänge erhaltene, bislang nicht oder unzureichend bekannte schriftliche Überlieferung in Form von Amtsbüchern und Urkunden exemplarisch vorzustellen. Die Referate des mit rund 40 Personen gut besuchten Workshops wurden durch das wissenschaftliche Fachpublikum lebhaft diskutiert.

FRANZ QUARTHAL (Stuttgart) würdigte die Edition der Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts als Erschließung eines „weitere[n] große[n] Quellenkomplex[es] südwestdeutscher Kirchengeschichte“. Er wies auf aktuelle Auswertungen der von Manfred Krebs besorgten Altedition der Investiturprotokolle des 15. Jahrhunderts2 etwa durch Sabine Arend, Karl Heinz Burmeister oder Beat Immenhauser hin, zeigte Forschungsdesiderate sowie Auswertungsmöglichkeiten der im „Jahrhundert der Reformation und Konfessionalisierung“ entstandenen Investiturprotokolle auf (Errichtung von Prädikaturen, Herkunft des evangelischen Klerus, konfessionsbedingte Migrationsprozesse, Veränderungen des Bistums durch Reformation und Tridentinum usw.) und führte in die von Dagmar Kraus entwickelte Workshop-Konzeption ein.

SABINE AREND (Heidelberg) beschrieb die Stationen der ordentlichen Besetzung einer vakanten Pfarrei im Bistum Konstanz im 15. Jahrhundert: Die Auswahl des Geistlichen erfolgte durch den Patronatsherrn, der dem Bischof bzw. stellvertretend dem Konstanzer Generalvikar seinen Kandidaten entweder persönlich präsentierte oder den Pfründanwärter mit einem Präsentationsschreiben zur Selbstvorstellung an die bischöfliche Kurie schickte. Diese gab dem Dekan des zuständigen Landkapitels durch eine Proklamationsurkunde den Auftrag, die Einsetzung des Geistlichen öffentlich anzukündigen, und erteilte dem Pfründanwärter, wenn keine Einsprüche gegen seine Amtsübernahme laut geworden waren, die kanonische Investitur. Aufgrund des darüber ausgestellten Investiturmandats wurde der Geistliche am Pfründort vom Landkapitelsdekan nach ortsüblichem Zeremoniell feierlich in sein Amt und in den faktischen Besitz der Pfründe eingewiesen.

Während den Ruraldekanen des Bistums Konstanz bei der Pfründenbesetzung wichtige Funktionen zukamen, waren die Archidiakone der Diözese im 15. und 16. Jahrhundert daran nicht mehr beteiligt. Ganz anders sah dies in den Konstanzer Nachbardiözesen aus, in denen die Archidiakonate auch in der Frühen Neuzeit entscheidend am Pfründenbesetzungsverfahren beteiligt waren.

Exemplarisch zeigte dies CHRISTIAN PHILIPSEN (Lutherstadt Eisleben) für das Erzbistum Mainz, dessen Archidiakonate von den Pröpsten regionaler Kollegiatstifte (etwa das Stift St. Peter in Fritzlar) bzw. seit dem 13. Jahrhundert durch deren Vizepröpste oder Offiziale versehen wurden. Den Pfründenbesetzungsvorgang im Mainzer Archidiakonat Fritzlar zu Beginn des 16. Jahrhunderts stellte er anhand von Urkunden des Stifts Kaufungen dar: Die Pfründresignation erfolgte vor den Beisitzern des Offizialatsgerichts Fritzlar. Nach Erhalt des darüber ausgestellten Notariatsinstruments präsentierte der Inhaber des Patronatsrechts den Pfründanwärter beim Fritzlarer Offizial durch eine Präsentationsurkunde. Der Offizial forderte den zuständigen Ortspfarrer auf, den Pfründanwärter zu proklamieren. Der Vollzug wurde durch Dorsalnotiz auf der Proklamationsurkunde vermerkt. Nach Ende der Zitationsfrist erhielt der proklamierte Geistliche vom Offizial ein Investiturmandat mit dem an die Plebane, Vizeplebane und öffentlichen Notare der örtlichen Pfarrei adressierten Auftrag, den kanonisch Investierten in den Besitz der Pfründe einzuweisen. Auf der Rückseite des Mandats wurde die erfolgte Induktion durch ein Notariatsinstrument vermerkt.

Während Philipsen das Besetzungsverfahren für einzelne Pfründen durch Urkunden gut belegen konnte, sind serielle Quellen im Sinne von Investiturprotokollen der Offiziale des Archidiakonats Fritzlar offenbar nicht erhalten. Als behelfsmäßige Ersatzüberlieferung können die von ihm untersuchten Subsidienregister des Archidiakonats Fritzlar von 1460, 1502 und 1519 dienen, die eine vollständige Übersicht über die unter erzbischöflicher Jurisdiktion stehenden geistlichen Pfründen bieten, jedoch lediglich für die genannten Jahre und auch nicht für alle Benefizien die Namen von Pfründinhabern verzeichnen.

Für das Mainzer Archidiakonat Erfurt hingegen konnte Philipsen serielle Quellen nachweisen, zum einen den vom Erfurter Offizialatssekretär Hugo Bosse Anfang des 16. Jahrhunderts angelegten Liber beneficialis Erfordensis, der Pfründenbesetzungsvorgänge der Jahre 1412 bis 1512 verzeichnet und vermutlich anhand der im Offizialat vorhandenen Präsentationsurkunden als Verwaltungshilfsmittel zusammengestellt wurde, zum anderen die unter dem Titel Registrum prepositure ecclesiae Beate Marie Virginis, quae Erfordiae est, continens institutiones beneficatorum geführten Investiturprotokolle des Offizials von Erfurt, in denen Bosse zwischen 1514 und 1521 Pfründenbesetzungsvorgänge chronologisch eingetragen hat.

Der Frage nach der Genese der interdiözesanen Unterschiede in der Pfründenbesetzung hinsichtlich der Beteiligung der Archidiakonate ging KONSTANTIN MAIER (Eichstätt) in seinem Beitrag nach. Maier betonte, dass die etwa von Hinschius vertretene Vorstellung eines festumrissenen Aufgabenbereichs des Archidiakons ein Konstrukt der Rechtsgeschichte sei. Während für das Archidiakonat älterer Ordnung nur wenige Quellen vorlägen, zeige sich das Archidiakonat jüngerer Ordnung seit dem Spätmittelalter als ein nach den Bedürfnissen des jeweiligen Bistums individuell entwickeltes Amt. Neben den frühmittelalterlichen Großarchidiakonaten hätten sich „Kleinarchidiakonate“ entwickelt, wobei es Pröpsten und Äbten offenbar gelungen sei, über Exemtion oder Inkorporation quasiepiscopale Rechte über Pfarreien (geistliche Gerichtsbarkeit, Investitur der Geistlichen usw.) an sich zu bringen. Während die Stifts- und Klosterarchidiakonate ihre archidiaconalia behaupten konnten, sich also als entwicklungsfähig erwiesen, hätten die Flächenarchidiakonate im Spätmittelalter ihre Funktion verloren: In den schon 1275 in Händen der Konstanzer Domherren kumulierten zehn Archidiakonaten des Bistums Konstanz sei die archidiakonale Jurisdiktion aufgrund der Größe der Bezirke nicht effektiv durchsetzbar gewesen. Dadurch habe sich die Archidiakonatswürde zu einem bloßen Titel mit Einkünften entwickelt, der zudem an Domkapitelsdignitäten gebunden war. Stattdessen hätten sich die kleinräumigen, schon 1275 als Untereinheiten der Archidiakonate belegten Landkapitel (Dekanate) zum entscheidenden Unterbau entwickelt. Auf der Ebene der Zentralverwaltung seien zudem neue bischöfliche Ämter (Offizial, Generalvikar, Geistlicher Rat) in Konkurrenz zu den Archidiakonen getreten.

Eine bislang unerschlossene Amtsbuchserie des Bistums Speyer stellte VOLKER RÖDEL (Karlsruhe) vor. Unter der Bezeichnung libri spiritualium werden im Generallandesarchiv Karlsruhe elf zumeist chronologisch angelegte, zwischen 1405 und 1736 entstandene Bände verwahrt. Während die ersten drei Bände aus dem 15. Jahrhundert eher als Auslaufregister zu charakterisieren seien, handele es sich bei den Folgeexemplaren ab dem 16. Jahrhundert um repräsentativ gestaltete, die Texte vollständig wiedergebende Bände, die offenbar „die für die bischöfliche Würde wichtigen und konstitutiven geistlichen Rechtsakte“ zu Zeiten einer „konfessionellen Bedrohungslage [...] möglichst integer“ dokumentieren sollten. Die libri spiritualium verzeichnen Pfründenbesetzungsvorgänge innerhalb des Bistums (kanonische Verleihung), aber auch in den Nachbardiözesen (Präsentationsrecht des Speyerer Bischofs). Die Einträge liefern die Namen der investierten Priester und ihre Herkunftsdiözese, so dass eine prosopographische Auswertung möglich ist.

Als ergänzende Quellen für das Bistum Speyer, das durch Einführung der Reformation in der Kurpfalz 1556 mindestens zwei Drittel seiner circa 175 linksrheinischen Pfarreien verlor, benannte Rödel das Protocollum officii vicariatus (1554-1561), das ebenfalls Klerikernamen enthalte, sowie die Missivbücher des Domkapitels (ab 1568).

Dass auch Weihebücher, in denen die Zulassung von Kandidaten zu den niederen und höheren Weihen vermerkt wurde, Einträge zu Investituren enthalten können, zeigte ALBERT FISCHER (Chur) anhand der libri ordinandorum des Bistums Chur auf: Das erste Weihebuch wurde 1611 unter Bischof Johann V. angelegt. Einträge zur Besetzung kirchlicher Pfründen enthalten die ersten drei Bände (1611-1730). Von den im 17. Jahrhundert investierten Geistlichen stammten zehn aus dem Bistum Konstanz.

Über das Verfahren der Pfründenbesetzung im Bistum Chur geben die im bischöflichen Archiv aufbewahrten Präsentationsurkunden Aufschluss. Abweichend zu den Verhältnissen nördlich des Bodensees waren im Gebiet der Gemeinen Drei Bünde, wie Fischer ausführte, die meisten Patronate schon vor der Reformation durch Stiftung an die Gemeinden und Nachbarschaften gefallen. Der ausgewählte Geistliche wurde von der Gemeinde dem Bischof präsentiert, der die Wahl bestätigen oder verwerfen konnte. Dagegen besaßen in den von Österreich beherrschten, katholisch gebliebenen Gebieten nur einzelne Gemeinden das Präsentations-, nicht aber das freie Wahlrecht. Die Auswahl und Präsentation der dortigen Geistlichen oblag den Inhabern der Nominations- und Patronatsrechte. Die bischöflichen Investiturmandate gelangten an die entsprechenden Pfarreien und Ruralvikare, die sie der Bevölkerung bekannt machen mussten. Als Relikt dieser nicht erhaltenen Urkunden erscheint ein Kurzeintrag in den Churer Weihebüchern. Als ergänzende Quellen zum Diözesanklerus können die im Churer Bistumsarchiv erhaltenen Patrimoniumsurkunden herangezogen werden.

Das Pfründenbesetzungsverfahren im Bistum Würzburg stellte BORIS BIGOTT (Stuttgart) vor: Stichprobenartig durchgesehene Urkundenregesten bestätigen die Beobachtungen der älteren Literatur, dass die Präsentation auf geistliche Pfründen im 15. und 16. Jahrhundert an den Bischof bzw. Generalvikar erfolgte: Der Generalvikar hat das Investiturmandat ausgestellt und den Archidiakon angewiesen, den Investierten in die Pfründe einzuführen. Der Archidiakon seinerseits hat einen Vertreter mit der Durchführung der Induktion beauftragt. Da die Archidiakonate seit der Amtszeit Bischof Konrads II. (1519-1540) nicht mehr neu besetzt worden seien, hätten deren Aufgaben zunehmend bischöfliche Offizialen übernommen.

Serielle Quellen zur Pfründenbesetzung und -verwaltung im Bistum Würzburg lagen, wie Bigott ausführte, in den libri collationum vor. Die drei Bände aus dem 16. Jahrhundert sind im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Aufgrund erhaltener Exzerpte ist es dem Würzburger Diözesanarchivar Norbert Kandler und anderen gelungen, einen Teil des Inhalts der beiden ersten Bände zu rekonstruieren, zu publizieren und für die Forschung nutzbar zu machen. Aufgrund der noch greifbaren Informationen dürfte Liber I 1543 im Auftrag Bischof Konrads III. unter Verwendung von Urkunden ab dem Jahr 1495 zum Nachweis des vom Bischof bis dato ausgeübten Rechts der kanonischen Besetzung erstellt worden sein. Vermutlich diente es dann Bischof Melchior als Grundlage für die Kaiser Karl V. auf dem Augsburger Reichstag 1550/51 überreichte Klageschrift, mit der er die Restitution der seiner geistlichen Jurisdiktion entzogenen Klöster, Stifte und Pfarreien zu erlangen suchte. Der Band enthielt hochgerechnet 3500 bis 4700 Einträge zu Pfründenbesetzungen im Bistums Würzburg, die nach dem Schema: Datum, Pfründort, Bepfründeter, Altpfründner, Vakanzgrund, Kollator aufgebaut waren. Das Liber II wurde wohl um 1556 angelegt, enthielt aber auch Angaben aus späteren Jahren. Die unter dem Ortsnamen zusammengefassten Einträge nannten den Kollator, die Pfründeinkünfte und – soweit der Kollator nicht protestantisch geworden war – einen oder mehrere aufeinanderfolgende Pfründinhaber. Zum Liber III liegen keine Nachrichten vor.

Die Diskussion der einzelnen Beiträge bestätigte das schon im Vorfeld der Veranstaltung gewonnene Bild starker interdiözesaner Unterschiede im Verfahren der Pfründenbesetzung und -verwaltung sowohl hinsichtlich der Beteiligung diözesaner Amtsträger an der Benefizienbesetzung als auch hinsichtlich der örtlichen Gremien bei der Induktion oder Introduktion der Geistlichen in ihr Amt. Unterschiede zeigten sich ebenso in der Höhe der Pfarreieinkünfte, die im Archidiakonat Fritzlar offenbar deutlich unter dem Durchschnitt lagen. Auch im nichtschweizerischen Teil des Bistums Konstanz hatten einzelne Gemeinden Anteil an der Pfründenbesetzung, und zwar über Nominationsrechte. Weiheregister sind auch für das Bistum Konstanz erhalten. Ergänzend zu den Quellen, die Auskunft über die ordentliche Besetzung geben, sind solche zur außerordentlichen Besetzung von Pfründen heranzuziehen. Dazu gehören die an der Römischen Kurie geführten Supplikenregister (Repertorium Germanicum) sowie päpstliche Providierungen. Zum quantitativen Anteil päpstlicher und bischöflicher Investituren liegen für einige Bistümer schon Untersuchungen vor, zum Beispiel von Brigitte Hotz, Tobias Ulbrich oder Sabine Weiss. Berücksichtigt werden müssen außerdem die durch die Patronatsherren befristet eingesetzten Geistlichen, die zumeist ohne ordinarielle Bestätigung im Amt waren, also in den Investiturprotokollen und verwandten Quellen nicht auftauchen. Dieter Mertens machte darauf aufmerksam, dass die seriellen Quellen zur Pfründenbesetzung als faktische Überlieferung die Möglichkeit eines Vergleichs mit den in den „zeitgenössischen Reformschriften und in der polemischer Literatur“ angeprangerten Missständen beim Klerus erlauben.

Im Rahmen des Workshops wurde deutlich, dass das Verfahren der Pfründenbesetzung in der Frühen Neuzeit und die daran beteiligten Institutionen aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse für jedes Bistum gesondert untersucht werden müssen. Obwohl die Konstanzer Investiturprotokolle innerhalb des behandelten Raumes keine direkten Parallelen haben, liegen auch für die Nachbarbistümer Amtsbuch- oder Urkundenbestände vor, aus denen sich entsprechende Strukturdaten über geistliche Pfründen, ihre Besetzung und Verwaltung gewinnen lassen. Dass die vorhandenen Quellen noch nicht ausgeschöpft, ja zum Teil noch nicht einmal erkannt sind, haben die Beiträge von Albert Fischer und Volker Rödel eindrucksvoll gezeigt. Forschungsdesiderate sind virtuelle Zusammenstellungen der auf zahlreiche Archive zerstreuten Urkunden zur Pfründenbesetzung für die einzelnen Bistümer in ihrer frühneuzeitlichen Ausdehung sowie nach Bistümern geordnete Übersichten über die heute auf staatliche und diözesane Archive verteilten einschlägigen Amtsbücher. Ihre Erschließung durch Regesten, Teil- oder Volleditionen, Register oder Datenbanken könnten die Erforschung der Pfarreien, Dekanate, Archidiakonate und Diözesen, der bischöflichen Kurien und ihrer Verwaltung sowie der reformatorischen Bewegungen und Reformmaßnahmen des 16. Jahrhunderts auf eine auch statistisch abgesicherte neue Grundlage stellen.

Konferenzübersicht:

Workshop/Arbeitsgespräch

Franz Quarthal: Einführung

Sabine Arend: Das Verfahren der Pfründenbesetzung im Bistum Konstanz

Christian Philipsen: Quellen zur Pfründenbesetzung im Erzbistum Mainz

Konstantin Maier: Die Beteiligung der Archidiakonate an der Pfründenbesetzung in vergleichender Sicht

Volker Rödel: Die libri spiritualium des Bistums Speyer

Albert Fischer: Die libri ordinandorum des Bistums Chur

Boris Bigott: Die libri collationum des Bistums Würzburg

Archivalienausstellung im EAF

Christoph Schmider: Urkunden und Amtsbücher zur Pfründenbesetzung im Bistum Konstanz und benachbarten Diözesen

Buchpräsentation

Karl-Heinz Braun: Begrüßung durch den Vorsitzenden des Kirchengeschichtlichen Vereins des Erzbistums Freiburg

Anton Schindling: Einführung des Vorsitzenden der KgL

Robert Zollitsch: Grußwort des Erzbischofs der Erzdiözese Freiburg

Dagmar Kraus: Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert

Monica Wejwar: Grußwort des Kohlhammer-Verlags und Buchübergabe

Anmerkungen:
1 Franz Hundsnurscher / Dagmar Kraus (Bearb.), Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert, Stuttgart 2008-2010.
2 Manfred Krebs, Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 15. Jahrhundert, in: Freiburger Diözesan-Archiv 66-73 (1938-1953), Anhang, S. 1-1047; Ders., Registerband, in: FDA 74 (1954), Anhang, S. 1-160.


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