Brauchen Demokratien Geschichte?

Brauchen Demokratien Geschichte?

Organisatoren
Arbeitskreis „Politik und Geschichte“ in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW); Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.07.2011 - 02.07.2011
Url der Konferenzwebsite
Von
Jan Hansen, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Man könnte es sich einfach machen und die Frage, ob Demokratien Geschichte brauchen, als bloß rhetorischer Natur abtun, scheint doch die Tatsache offensichtlich, dass politische Akteure bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten historische Analogien bemühen. Doch selbst wenn damit die Eingangsfrage beantwortet sein sollte, bleibt das Problem bestehen, warum und wie diese Analogien gezogen werden. Woher kommt also der scheinbar so evidente Geschichtsbedarf politischer Systeme? Warum ist der historische Rekurs eine in politischen Statements gern verwendete Argumentationsfigur? Und wie bedienen sich politische Akteure am geschichtlichen Fundus ihrer Gesellschaft? Betreiben sie aktive Geschichtspolitik?

Eine erste Antwort auf die Frage nach dem Geschichtsbedarf von Demokratien (oder anderen politischen Systemen) drängt sich mit der Vermutung auf, dass diese Systeme eine wichtige Quelle ihrer Legitimation aus der Geschichte – oder besser gesagt: ihrer Erinnerung – gewinnen. Und in der Tat ist mit diesem Befund ein zentraler Punkt berührt: Gerade die Stiftung von Legitimation durch Geschichte scheint den historischen Rekurs so attraktiv zu machen. Die Frage, ob Demokratien Geschichte brauchen, zielt aber nicht nur auf die Verfahren zur Herstellung und Aufrechterhaltung von Legitimität, sondern auch auf das schwierige Spannungsfeld von kollektiver Erinnerung und bewusst gesteuerter Geschichtspolitik. So ist zu überlegen, ob und inwiefern sich eine historisch gewachsene Erinnerung von politisch herbeigeführten Geschichtsvorstellungen analytisch trennen lässt.

In jedem Fall bietet die Thematik Gelegenheit für eine kritische Reflexion des Verhältnisses von Politik und Geschichte. Der gleichnamige Arbeitskreis in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft veranstaltete deshalb zu dieser Frage eine Tagung, die am 1. und 2. Juli 2011 in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn stattfand. ANJA KRUKE (Bonn) und HARALD SCHMID (Kiel) grenzten in ihren Eingangsstatements das Untersuchungsinteresse auf eine von politik- und geschichtswissenschaftlichen Perspektiven geleitete theoretische und empirische Analyse des Umgangs politischer Systeme mit Geschichte ein. Dabei machten sie deutlich, dass die Erörterung trotz der thematischen Engführung in der Überschrift neben demokratischen Staaten immer auch autoritäre oder diktatorische Systeme einschließen sollte.

Im ersten Vortrag der Tagung gab WOLFGANG BERGEM (Wuppertal) eine anthropologische Begründung für den Geschichtsbedarf politischer Systeme. Mit Ernst-Wolfgang Böckenförde stellte er heraus, dass der Staat auf Voraussetzungen beruhe, „die er selbst nicht garantieren“ könne. Die Geschichtspolitik sei ein solcher Legitimation stiftender Akt. Bergem argumentierte, dass es die Grundlegung bestimmter anthropologischer Prämissen sei, die bedinge, dass Demokratien geschichtliche Anleihen benötigten. Diese Prämissen würden aber nur selten explizit gemacht.

Mit einem Streifzug durch die Geschichte des staatsphilosophischen Denkens erinnerte Bergem daran, dass seit Platon jeder Staatsidee eine dezidiert anthropologische Konzeption zugrunde lag. Weil der Mensch zuvörderst als ein animal symbolicum (Cassirer) verstanden werden müsse, das sich in Zeichenwelten bewege, sei der Mensch, so Bergem, auf die Stiftung von Sinn durch die Erzählung seiner Vergangenheit angewiesen. Und da der Mensch in Gemeinschaft mit anderen Menschen lebe, müsse auch die Geschichte einer Gesellschaft erzählt werden, denn erst die Narration stifte Identität.

An diese politikphilosophische Begründung knüpfte MICHEL DORMAL (Luxemburg) an, indem er festhielt, dass die Möglichkeit der Veränderung zentral für das Selbstverständnis demokratischer Systeme sei. Gehe man davon aus, dass Demokratie von dem Versprechen getragen werde, dass die Zustände nicht bleiben müssten wie sie sind, ergebe sich mit Hannah Arendt, dass der Sinn des politischen Handelns die Freiheit des Anfangen-Könnens sei. Wie Bergem unterstrich er, dass die Welt durch ihre narrative Artikulation offen gehalten werde.

In einem zweiten Untersuchungsschritt demonstrierte Dormal an Luxemburg, wie politische Institutionen geschichtspolitische Aufgaben erfüllten. Durch eine kenntnisreiche Skizzierung der luxemburgischen Monarchie, der Verfassung von 1848 und des Monument du Souvenir beziehungsweise ihrer Aufladung mit historischen Bezügen und Deutungsvorstellungen zeigte er, wie sie als Erinnerungsorte eine für die Demokratie wichtige symbolische Funktion übernehmen. Sie bildeten den Rahmen für ein kollektives Gedächtnis und vermittelten so verschiedene Erzählungen, resümierte Dormal. Dadurch stifteten sie eine symbolische Gemeinschaft.

Mit dem nächsten Vortrag verschob sich die Tagungsperspektive von der theoretischen Grundlegung auf die historisch-politische Bildungsarbeit. MEIK WOYKE (Bonn) stellte das Internetprojekt „Erinnerungsorte der deutschen Sozialdemokratie“ vor, das von der Friedrich-Ebert-Stiftung initiiert wurde. Kern des Projekts ist die multimediale Präsentation von Orten, Symbolen, Ereignissen und Personen im Internet, die für die Sozialdemokratie (verstanden nicht bloß als Partei, sondern als milieubildende Bewegung) wichtig sind. Erinnerungsorte definierte Woyke mit Pierre Nora, Etienne François und Hagen Schulze als Kristallisationspunkte kollektiver Erinnerung und Identität, die in gesellschaftliche Zusammenhänge eingebunden sind und sich mit wechselnden Ansprüchen verändern beziehungsweise neugeschrieben werden.

An dem Kniefall von Willy Brandt in Warschau, dem Godesberger Programm, den „Sozialistengesetzen“ und dem Archiv für soziale Demokratie führte Woyke das Spannungsverhältnis aus, in dem sich das Projekt mit dem Anspruch bewegt, komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge allgemeinverständlich zu formulieren. Die Internetpräsentation, die politisches Handeln durch historisches Bewusstsein anregen soll, ist, wie Woyke betonte, an der Schnittstelle von Geschichte, Wissenschaft und Politik zu verorten. Er unterstrich aber und war sich darin mit den übrigen Tagungsteilnehmern einig, dass Geschichtspolitik im Sinne von historischer Bildungsarbeit nicht als negativ konnotiert zu verstehen sei.

KRISTINA MEYER (Jena) thematisierte daran anschließend den praktischen Umgang der SPD mit ihrer Vergangenheit. Im Hinblick auf die sozialdemokratische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und eigenen Erfahrungen während dieser Zeit unterschied sie in analytischer Absicht drei Phasen. Während die unmittelbare Nachkriegszeit und die 1950er-Jahre von einem weitgehenden Verzicht auf die Thematisierung der persönlichen Widerstands-, Verfolgungs- oder auch Mitläufererfahrungen geprägt gewesen sei, hätten die Parteimitglieder erst in den 1960er-Jahren begonnen, sich bewusster mit ihrer Vergangenheit im Nationalsozialismus zu beschäftigen.

Für die 1980er-Jahre konstatierte Meyer dann einen wahren Boom des Interesses an Erfahrungen unter Hitler. Im Zuge der „neuen Geschichtsbewegungen“ habe in den Ortsvereinen eine intensive alltags- und lokalhistorische Auseinandersetzung mit der eigenen (Partei-)Vergangenheit eingesetzt. In diesem Jahrzehnt sei auch ein signifikanter Anstieg der historisch-politischen Bildungsarbeit zu verzeichnen, deren sichtbarster Ausdruck die Etablierung einer Historischen Kommission beim SPD-Parteivorstand war. Dass die Geschichte der sozialdemokratischen Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus von vielfältigen Brüchen und Diskontinuitäten gekennzeichnet war, deutete Meyer in ihrem Fazit überzeugend mit der Inkontingenz eben dieser Vergangenheit.

Einen anderen Erinnerungsort untersuchte PETER REICHEL (Berlin), der im Abendvortrag der Konferenz anekdotenreich von der Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Haydn-Hoffmann-Hymne berichtete. Reichel betonte, dass das Hoffmannsche „Lied der Deutschen“, gesungen nach einer Melodie aus dem „Kaiserquartett“ von Haydn, zwar nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie beschworen habe. Es sei jedoch kein aggressiver Weltmachtanspruch gewesen, den das „Deutschlandlied“ mit seiner eingängigen Melodie und dem erhebenden Text artikulierte. Vielmehr feierte es versöhnend die nationale Einheit und Freiheit des zersplitterten Deutschen Bundes und wurde so rasch zu einer volkstümlichen Hymne.

Es sei bezeichnend, so Reichel, dass das Lied erst im Wilhelminischen Deutschland nationalistisch uminterpretiert wurde. Diese geschichtspolitische Entwicklung gipfelte dann in der Weimarer Republik, während der es zwar die offizielle Hymne der jungen Demokratie war, aber von rechts und links mit divergierenden Deutungsansprüchen belegt wurde. Während die Demokraten stets die dritte, offizielle Strophe sangen, hielten die Gegner der Republik demonstrativ die erste Strophe dagegen. Erst Bundeskanzler Konrad Adenauer setzte 1952 durch, dass die dritte Strophe zur allseits anerkannten Nationalhymne wurde.

Der folgende Beitrag beschäftigte sich mit geschichtspolitischen Argumentationen in der Weimarer Nationalversammlung. MARTIN WIECZOREK (Jena) machte deutlich, dass kaum eine Rede, die 1919 gehalten wurde, ohne historische Rekurse auskam. Dabei habe die allseits anerkannte Notwendigkeit, die Verfassung von Weimar gegenüber früheren Verfassungen abzuheben, gleichzeitig aber auch den Anschluss an positive Vorbilder zu finden, nachgerade eine geschichtspolitische Rhetorik verlangt. Insbesondere in den Deutungen von Sozialdemokraten und Zentrums-Politikern erschien die Reichsverfassung so als Vollendung und Abschluss der staatlichen Entwicklung Deutschlands. In diesem Sinne sei die erste Nationalversammlung von 1848 neben der Erinnerung an Weimar als Ort der Deutschen Klassik ein wichtiger Referenzpunkt gewesen.

Wieczorek arbeitete anschaulich heraus, dass geschichtspolitische Argumentationsfiguren in den Reden der Weimarer Nationalversammlung die Funktion hatten, durch die Herstellung von Sinnbezügen die Legitimationsressourcen für den jeweils eigenen Standpunkt zu vergrößern. Gleichzeitig bemerkte Wieczorek pointiert, dass sie auch der Profilierung gegenüber Parteifreunden und dem politischen Gegner dienten. Er argumentierte abschließend, dass geschichtspolitische Anleihen in der Nationalversammlung nicht ausreichend dazu genutzt worden seien, um die Legitimation der Republik zu festigen.

Den Bogen von Weimar zur Geschichtspolitik im wiedervereinigten Deutschland schlug LARS NORMANN (Bonn), der sich mit der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) als „Prototyp“ einer „institutionellen Geschichtspolitik“ beschäftigte. Normann erklärte, dass die BStU im politischen System der Bundesrepublik spezielle, ineinander verschränkte Funktionen besitze. Dies erläuterte er mit einem knappen Abriss der Gründungsgeschichte der Behörde. Normann strich heraus, dass es ihrem Auftrag entspreche, die Arbeit des Staatssicherheitsdienstes der DDR politisch, historisch und juristisch aufzuarbeiten. Somit legitimiere sie die bundesrepublikanische Demokratie durch politische Erinnerungsarbeit.

In einem zweiten Schritt untersuchte Normann verschiedene „geschichtspolitische Konfliktfelder“, die sich in der aktuellen Arbeit der BStU ergäben. Er ging insbesondere auf Versuche der politischen Instrumentalisierung der Behörde durch Personen der Zeitgeschichte ein und erläuterte die Problematik einer Überführung in das Bundesarchiv. In einem dritten Schritt formulierte Normann die „Erfolgsbilanz“ der BStU, der er als gesamtdeutschem Erinnerungsort einen positiven Symbolwert beimaß. Die Behörde könne mit Recht als, wie er es nannte, „bundesdeutsches Freiheitssymbol“ bezeichnet werden. Nicht zuletzt sei sie als „Demokratieexport“ Vorbild für die Aufarbeitung der Geschichte anderer Geheimdienste in diktatorischen Systemen.

Mit dem Vortrag von FILIP ZIELINSKI (Wien) geriet die Geschichtspolitik in einem weiteren europäischen Land in den Fokus der Tagung. Zielinski, der die politische Instrumentalisierung der historischen Erinnerung in Polen nach 1989 analysierte, hob hervor, dass Geschichtspolitik dort vor allem ein Anliegen der Nationalkonservativen sei. Im Hinblick auf den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in Polen ziele sie darauf ab, die nationale Identität zu homogenisieren. Dazu erscheine gerade die historisch fundierte Abgrenzung von Deutschland und Russland als geeignetes Mittel. Versuche der Etablierung eines einheitlichen Geschichtsbildes würden in Polen von links kritisiert.

Zielinski argumentierte, dass Geschichtspolitik hauptsächlich dann als Ersatz für andere Legitimationsformen diene, wenn auf diese nicht mehr zurückgegriffen werden könne. Das gelte für die Zeit des Umbruchs nach 1989, aber auch für die Veränderungen nach dem EU-Beitritt des Landes. Auf die Tagungsfrage, ob Demokratien Geschichte brauchten, antwortete Zielinski, es sei eine Tatsache, dass Geschichte als politisches Argument Verwendung finde. Gleichzeitig fügte er normativierend an, dass es alternative Legitimationsstrategien gebe, die der „Gegenwart angemessener“ seien.

Zum Abschluss der Tagung weitete ELISABETH KÜBLER (Wien) den Untersuchungsrahmen auf die transnationale Ebene der Geschichtspolitik aus. Am Beispiel der „Holocausterinnerungspolitik“ veranschaulichte sie in ihrem dichten Vortrag, dass die Aufarbeitung von Geschichte demokratische Aushandlungsprozesse zur Voraussetzung habe. Indem sie verschiedene Institutionen auf transnationaler, europäischer und internationaler Ebene präsentierte, die der Erinnerung an den Holocaust verpflichtet sind, arbeitete sie heraus, an welchen Punkten die von diesen Organisationen getragene Erinnerungspolitik Defizite bewirke. Sie unterstrich aber, dass die Beschäftigung mit dem Holocaust stets mehr sei als eine „moralische Übung“.

Gerade wenn Erinnerungspolitik jenseits der nationalen Grenzen gelingen solle, begründete sie, seien transparente Aushandlungsprozesse unablässig. Eine sinnvolle Maßnahme dafür könne die Verlagerung der politischen Kompetenzen von den untersuchten Organisationen zum Europäischen Parlament sein. So näherte sich Kübler der Tagungsfrage gewissermaßen von der anderen Seite: Demokratien nähmen nicht nur zur historischen Selbstvergewisserung geschichtspolitische Anleihen, auch die Erinnerung benötige demokratische Strukturen, und sei es nur zu ihrer freien Entfaltung.

Das Resümee zu dieser Tagung zog CLAUDIA FRÖHLICH (Berlin). Sie wies darauf hin, dass sich in den Vorträgen und den Diskussionsrunden rasch ein Konsens abgezeichnet habe, der die Tagungsfrage, ob Demokratien Geschichte brauchten, bejahte. Es sei deutlich geworden, dass der Staat Legitimationsressourcen beanspruche, die über das demokratische Verfahren hinausgehen. Dieses „Sinnbedürfnis“ moderner Demokratien werde häufig durch geschichtspolitische Anleihen bedient. Die Trennung von Sinnstiftung und Verfahren sei jedoch analytisch nicht zielführend, da selbst Verfahren von historischen Bezügen durchdrungen seien.

Fröhlich betonte, dass historische Bezüge mehr seien als rhetorische Figuren. Sie schlug vor, Geschichtspolitik als Schauplatz der Auseinandersetzung um die politische Deutungshoheit zu verstehen. In diesem Zusammenhang diene sie zweifelsohne auch der Stabilisierung von Macht und der Produktion von Vertrauen in Institutionen. Spätestens hier werde klar, schloss Fröhlich, dass Geschichtspolitik selbst nichts anderes sei als eine spezielle Form des politischen Handelns.

Damit sprach sie den entscheidenden Punkt an, der in den Diskussionen häufig mitschwang, aber selten expressis verbis thematisiert wurde: Während es das Anliegen der geschichtspolitischen Akteure ist, Macht zu stabilisieren und Identität zu konstruieren, arbeitet die Forschung in die entgegen gesetzte Richtung. Ihr geht es darum, historische Identitäten zu dechiffrieren und geschichtspolitische Vorstellungen zu dekonstruieren. Dieses Spannungsverhältnis von Konstruktion und Dekonstruktion ist es, das die Schwierigkeit, aber auch den besonderen Reiz der Historiografie von Geschichtspolitik ausmacht. Das wurde auf der Bonner Tagung des Arbeitskreises „Politik und Geschichte“ deutlich.

Konferenzübersicht:

Anja Kruke (Bonn) und Harald Schmid (Kiel): Begrüßung

Wolfgang Bergem (Wuppertal): Warum Demokratien Geschichte brauchen – Eine anthropologische Begründung

Michel Dormal (Luxemburg): Demokratie als Lieu de Mémoire? Zur Analyse eines politischen Spannungsverhältnisses am Beispiel Luxemburg

Meik Woyke (Bonn): Erinnerungsorte der deutschen Sozialdemokratie. Konzeption und Nutzen einer Internetpräsentation für die historisch-politische Bildungsarbeit

Kristina Meyer (Jena): Geschichte und (Sozial-)Demokratie: Die SPD und die NS-Vergangenheit

Peter Reichel (Berlin): Ein vormärzlich, kein garstig Lied. Die verkannte und umstrittene Haydn-Hoffmann-Hymne für die Demokratie – ein deutscher Erinnerungsort (Abendvortrag)

Martin Wieczorek (Jena): Geschichtspolitische Argumentationen in der Weimarer Nationalversammlung

Lars Normann (Bonn): Die BStU – ein Prototyp für institutionelle Geschichtspolitik

Filip Zielinski (Wien): Vom Nutzen und Nachteil der Geschichtspolitik – Geschichtspolitik als politics im Transformationsprozess Polens

Elisabeth Kübler (Wien): Zur Politisierung europäischer Holocausterinnerungspolitik

Claudia Fröhlich (Berlin): Tagungsresümee