Inszenierung als Legitimation? Die Monarchie im 19. und 20. Jahrhundert – ein deutsch-englischer Vergleich

Inszenierung als Legitimation? Die Monarchie im 19. und 20. Jahrhundert – ein deutsch-englischer Vergleich

Organisatoren
Prinz-Albert-Gesellschaft e.V., Coburg
Ort
Coburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
08.09.2011 - 10.09.2011
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Von
Martin Munke, Institut für Europäische Geschichte, Technische Universität Chemnitz

Zu den Merkmalen der Geschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zählt die Spätblüte monarchischer Herrschaft, wie sie sich besonders in England und in den mittleren und kleineren Fürstenstaaten Deutschlands manifestiert hat. In der Geschichtswissenschaft ist diese Blüte und die vermehrte Aufmerksamkeit, die ihr die Fachwelt schenkt, etwa an der Vielzahl der in den letzten Jahren erschienenen dynastiegeschichtlichen und biografischen Darstellungen zu erkennen.1 Nach den Erschütterungen und Umwälzungen der Französischen Revolution und des Napoleonischen Zeitalters war die Stellung der Monarchie in ganz Europa jedoch eine angefochtene, die Rückkehr zu vorherigen absolutistischen Herrschaftsformen kaum mehr möglich. Angesichts dieser Situation bedurfte es neuer Formen einer Legitimation der existentiell bedrohten Königsmacht. Die Jahrestagung der Prinz-Albert-Gesellschaft e.V. präsentierte und diskutierte eine Reihe entsprechender, hauptsächlich deutscher und englischer Deutungsangebote.

Eine programmatische Einordnung des Tagungsthemas unternahm FRANK-LOTHAR KROLL (Chemnitz), der die Konferenz gemeinsam mit Karina Urbach und Dieter J. Weiß konzipiert hatte, in seinem Einführungsvortrag. Bis weit in die 1980er-Jahre hinein habe die deutsche Geschichtswissenschaft die Erkenntnispotenziale einer „Monarchiegeschichte“ weitgehend ignoriert. Erst seit den 1990er-Jahren wurde, etwa durch die kulturwissenschaftlichen Arbeiten Johannes Paulmanns2, der monarchische Anteil an der Konstruktion kollektiver nationaler Identitäten und Mythen im 19. und frühen 20. Jahrhundert freigelegt und die Bedeutung der symbolischen Dimension monarchisch-politischen Handelns erkannt. Die Modelle dynastischer Repräsentation wurden so als performativer Akt identifiziert und erlauben es laut Kroll, in ihnen eine Art „Modernität des Unzeitgemäßen“ zu erkennen, da die heutigen europäischen Königshäuser aus den damals entwickelten, innovativen Formen noch immer einen großen Teil ihrer legitimatorischen Kraft schöpften.

Eine erste Sektion untersuchte dann die konkreten Innovationspotenziale der Monarchie. KARINA URBACH (London) zeigte, dass die britische Monarchie sich ab den 1840er Jahren meritokratisch-bürgerlich und vor allem national inszenierte. Prinz Albert entwickelte ein eigenes Konzept, wonach der Außenwelt im Sinne einer „Sentimentalisierung“ sowohl alltägliche Momentaufnahmen einer bürgerlich anmutenden Familie als auch eine repräsentative Königsfamilie gezeigt wurden. Durch die enge Verbindung mit den Streitkräften und ein neues Orden- und Ehrenzeichensystem demonstrierte sie nationale Gefühle. Victoria und Albert hätten auch früh erkannt, welche Machterweiterung das Empire für die Krone bot. Die Königin stilisierte sich – während ihrer Jubiläumsfeiern 1887 und 1897 – zum Symbol des britischen Weltreiches.

Der US-amerikanische Historiker DAVID E. BARCLAY (Kalamazoo) richtete den Blick anschließend auf die deutschen Staaten und betrachtete das „monarchische Projekt“ Friedrich Wilhelms IV. von Preußen, den „Versuch einer konservativ-monarchischen Erneuerung von Kirche und Staat auf organisch-ständischer Grundlage“. Als mythologisiertes Beispiel diente dem Monarchen England. Unter dem Einfluss von Werken englischer Schriftsteller wie Samuel Taylor Coleridge und Beratern wie dem preußischen Gesandten in England, Christian Carl Josias Bunsen entwickelte er ein „künstlich-gekünsteltes England-Bild“, das mit der Realität wenig zu tun hatte. Seine konkreten ständischen Vorhaben waren so kaum erfolgreich. Als weitgehend geglückt seien hingegen Friedrich Wilhelms Selbstinszenierung und seine Versuche, sich und seine politischen Vorstellungen zu artikulieren, zu bezeichnen. Dass die preußische Krone auch nach der Einführung der oktroyierten Verfassung weiterhin enorm einflussreich war, sei in vielerlei Hinsicht ein Verdienst des Königs gewesen.

Dieser Stellung der Monarchie im Verfassungsgefüge war die zweite Sektion gewidmet. MATTHIAS STICKLER (Würzburg) richtete den Blick dabei auf den Typus des süddeutschen Konstitutionalismus. Der Typologie Martin Kirschs folgend3, seien in den Königreichen Bayern und Württemberg mit den Verfassungen der Jahre 1818 und 1819 Staaten entstanden, die dem Typus des monarchisch-konstitutionellen Systems mit Vorrang des Königs entsprächen. Beide Verfassungen hätten erheblich zur Stabilisierung und Identitätsbildung der süddeutschen Staaten beigetragen. Dabei gelang es durch förmliche Verfassungsänderungen oder durch Verfassungswandel immer wieder, Anschluss an neue Entwicklungen zu finden. Verbunden damit waren Machtverschiebungen weg von der Krone hin zu den Parlamenten bzw. Regierungen. Vor allem letztere zeigten sich in Abhängigkeit von der jeweilig amtierenden Herrscherpersönlichkeit in der Lage, sich immer mehr von den Monarchen zu emanzipieren und zu eigenständigen Mitspielern im politischen System zu werden.

Auch für die englische Entwicklung sei seit dem Herrschaftsantritt König Georges I. im Jahr 1714 von einer ähnlichen Machtverschiebung auszugehen, erklärte anschließend SIMON HEFFER (London), allerdings über einen längeren Zeitraum hinweg. Das Verständnis jener Prozesse würde bis in die Gegenwart partiell – in einer für Heffer „teilweise ungesunden Art und Weise“ – auf dem Band „The English Constitution“ (1867) und der darin entwickelten „Theory of Monarchy“ Walter Bagehots beruhen.4 Die Analyse Bagehots werde noch heute von Politikern und Journalisten als gleichsam „heilige Schrift“ der englischen Verfassungstheorie zitiert. Entgegen dieser späteren Rezeption, und obgleich Bagehot selber zugestand, dass seine Ausführungen „auf Beobachtung und nicht auf Beweisen” beruhten, zeigte jedoch noch zu Lebzeiten des Verfassers die Herrschaftspraxis von Königin Victoria und ihrem Nachfolger Edward VII. die Grenzen seiner Theorie, die eben nur Theorie blieb.

Mit Bezug auf Preußen entwickelte verfassungstheoretische Konzepte stellte MARC VON KNORRING (Passau) mit der Betrachtung des „konservativen Staatsdenkens“ bei Carl Ernst Jarcke und Friedrich Julius Stahl und deren Deutungen des „monarchischen Prinzips“ im Sinne unabhängiger Vorherrschaft des Königs vor. Für Jarcke war es die Aufgabe des monarchischen Staates, die seit biblischen Zeiten gewachsene hierarchische Ordnung und Machtverteilung unverändert zu bewahren. Für Stahl hingegen war der Monarch auf das Prinzip der „Sittlichkeit“ verpflichtet, womit der Staat die Rechte der Untertanen gesetzlich zu schützen hätte. Die stärker restriktive Definition des „monarchischen Prinzips“ verhalf Stahl laut Knorring zu größeren realpolitischen Erfolgen als Jarcke – seine Theorien hätten bis 1918 stark auf die deutsche Verfassungslehre eingewirkt.

Im Anschluss an die Verfassungsfrage stand das Verhältnis von Monarchie und sozialer Frage im Mittelpunkt der dritten Sektion. Ein zweiter Vortrag von FRANK-LOTHAR KROLL betrachtete darin die Idee eines „sozialen Königtums“, wie sie im Kreis der preußischen Konservativen der 1850er- und 1860er-Jahre entwickelt wurde. Als konkrete Reaktion auf die Verarmung und Verelendung der Land- und Industriearbeiter formulierten Protagonisten wie Lorenz von Stein, Joseph Maria von Radowitz und Hermann Wagener den Gedanken, das Königtum zum „Anwalt der sozial unterprivilegierten Schichten und zum Motor sozialpolitischer Entwicklungen“ zu machen. Das „Bündnis zwischen Krone und Arbeiterschaft“ sollte jedoch nicht nur die soziale Frage lösen, sondern dem Königtum auch neue Machtquellen erschließen. Sowohl von Seiten der Monarchie als auch der organisierten Arbeiterschaft blieben die Reaktionen auf das Konzept verhalten. Ihm blieb so eine konkrete Umsetzung versagt. Es lassen sich jedoch enge Verbindungen zur von Otto von Bismarck ab Anfang der 1880er-Jahre faktisch in Gang gesetzten, spezifisch preußisch-deutschen Sozialgesetzgebung konstatieren.

FRANK PROCHASKA (Oxford) richtete den Blick auf eine Art „abgeschwächte Variante“ des von Kroll skizzierten Modells, das in den 1840er-Jahren von Prinz Albert gepflegte Konzept der „Wohlfahrtsmonarchie“ in England. Um in einer „gekrönten“ oder „monarchischen Republik“ die Legitimität der Krone zu erhalten, vertrat Albert den Gedanken einer philanthropischen Rolle des Herrscherhauses. Dabei sollte königliche Patronage über Wohlfahrtsorganisationen das „soziale Gewissen“ der Monarchie zeigen und diese als Gegengewicht zu unpopulären Regierungsmaßnahmen etablieren. Besonders in Reaktion auf die Chartisten-Bewegung trugen Alberts mannigfaltige Aktivitäten zur Vertiefung der Verbindung zwischen Krone und Volk bei. Nach dem Ersten Weltkrieg knüpfte sein Enkel George V. an das Konzept an. Die gesamte königliche Familie wurde dabei in soziale Aktivitäten mit eingebunden.

Den religiös-christlichen Elementen der Legitimation deutscher Monarchien widmete sich SILKE MARBURG (Dresden). In vielen Fällen würden genaue Kenntnisse über solche religiösen Legitimationsfiguren und -techniken fehlen, die Genese des modernen Staates habe aber nicht zu einer Nivellierung des sakralen Charakters der Monarchie geführt. In welcher Weise sich Monarchen dabei in der Öffentlichkeit sakral inszenierten, hing wesentlich von der Positionierung der jeweiligen Dynastie im konfessionellen Tableau und Konfliktprozess ab. Im 19. Jahrhundert kam in den deutschen Staaten einem religiösen Pluralismus eine immer größere Bedeutung zu, etwa im Vormärz und in der Revolutionsperiode. Reichseinigung und Kulturkampf schließlich führten zum so genannten „zweiten konfessionellen Zeitalter“ und erforderten von den Monarchien, wenn auch in unterschiedlichem Maße, einen neuen sakralen Zuschnitt.

Inszenierung und Kult als Legitimationsangebote wurden in der vierten Sektion der Tagung betrachtet. Einen vergleichenden Ansatz wählte dabei THOMAS NICKLAS (Reims) mit Blick auf die Erprobung neuer fürstlicher Rituale in Großbritannien, Belgien und Sachsen-Coburg. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts sei von misslingenden Ritualen – wie der Krönung Georges IV. in London 1821 – gekennzeichnet gewesen, deren Plausibilität der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln gewesen sei. Im Rahmen einer „Neuerfindung“ von Königsherrschaft habe sich sich dann in der zweiten Jahrhunderthälfte der neue Typus einer „redenden Monarchie“ ausgebildet. Deren Repräsentanten ergriffen öffentlich das Wort, um Krone und Dynastie einen symbolischen Platz im öffentlichen Raum zu sichern. Beispiele für diese neue Art ritueller Kommunikationen bildeten etwa die Ansprachen Prinz Alberts als „Master of the Corporation of Trinity House“. Die Fürsten in den verschiedenen europäischen Ländern sahen sich dabei unterschiedlichen politischen Kulturen gegenüber, denen sie sich jeweils anzupassen mussten.

Einen Sonderfall in diesem Zusammenhang skizzierte DIETER J. WEIß (Bayreuth), nämlich den Versuch monarchischer Repräsentation ohne Herrscheraufgabe am Beispiel Kronprinz Rupprechts von Bayern. Obwohl dieser das traditionelle Hofzeremoniell als nicht zeitgemäß empfunden hatte, bediente er sich nach 1918 selbst dessen Formen, ohne daraus konkrete politische Forderungen abzuleiten. Nach der Stabilisierung seiner wirtschaftlichen Lage durch die Schaffung eines Ausgleichsfonds diente Rupprecht damit als Repräsentant und Identifikationsfigur für den Freistaat Bayern, ein offizielles Amt bekleidete er jedoch nicht. Dennoch standen ihm staatliche Einrichtungen, wie etwa die bayerische Vertretung im Vatikan, weiter zur Verfügung. In der Öffentlichkeit sichtbar waren solche Repräsentationsformen über fortbestehende Einrichtungen der Monarchie wie etwa den Georgsorden, wobei öffentliche Veranstaltungen erst wieder ab Mitte der 1920er-Jahre inszeniert wurden.

Zeremonielle Legitimationsangebote auf der Ebene des deutschen Kaiserreiches wurden von MARTIN KOHLRAUSCH (Bochum) vorgestellt. Die Monarchie war unter Kaiser Wilhelm II. durch das Aufkommen der Massenmedien starken Veränderungen unterworfen. Die Veränderungen beinhalteten nach Kohlrausch sowohl Chancen als auch Risiken für die Institution „Monarchie“. Die veränderte mediale Wahrnehmung dieser Herrschaftsform spielte auch für das Hofzeremoniell Wilhelms II., welches in seiner offiziellen Dimension in Berlin, in seiner eher privaten in Potsdam durchgeführt wurde, eine wesentliche Rolle. Die Potenziale, die sich aus der veränderten Rolle der Medien ergaben, konnten dennoch nur ansatzweise ausgeschöpft werden, da dem Publikum bei allem Zuspruch nur eine passive Rolle dabei blieb und kein konsistentes Konzept für das Zeremoniell entwickelt wurde.

Eng auf die vierte Sektion bezogen war das letzte Panel zur medialen Praxis, in dem nur ein Vortrag von ULRIKE GRUNEWALD (Mainz) stattfand. Die Pressepolitik der englischen Königsfamilie im 20. Jahrhundert hätte sich lange Zeit durch ein mangelhaftes Krisenmanagement ausgezeichnet. Heute seien vor allem Großereignisse wie zuletzt die Hochzeit von Prinz William und Kate Middleton wichtig für Auflagenzahlen und Einschaltquoten und bildeten ein unerlässliches Mittel der Kommunikation von Krone und Bevölkerung, mit dem die Mitglieder des Königshauses ihre Daseinsberechtigung belegen können. Im ständigen Spannungsfeld zwischen den einander bedingenden Polen Manipulation und Kooperation in Bezug auf die Medien habe sich die „Royal Family“ zu einer internationalen Marke entwickelt, deren Pressemanagement laut Grunewald nach der Zäsur, die der Tod Prinzessin Dianas darstellte, mittlerweile hoch professionell geführt wird.

In der Gesamtschau gelang es dem Symposium, in dessen Umfeld Frank-Lothar Kroll zum neuen 1. Vorsitzenden der Prinz-Albert-Gesellschaft gewählt wurde, zahlreiche Entwicklungspotenziale und Modernisierungsmöglichkeiten der Monarchie im betrachteten Zeitraum aufzuzeigen. Dabei wurden immer wieder auch die Grenzen dieser Potenziale deutlich. Ihre systematisierende Bewertung und Einordnung konnte auf der Tagung jedoch nur in Ansätzen erfolgen.5 Um ein geschlosseneres Bild zu vermitteln, soll der geplante Tagungsband eine Reihe ergänzender und weiterführender Beiträge von nicht auf der Konferenz vertretenen Monarchieforschern enthalten, auf deren Arbeiten sich wiederholt bezogen wurde.

Konferenzübersicht:

Dieter J. Weiß (Bayreuth): Eröffnung der Tagung und Begrüßung

Klaus Weschenfelder / Claudia Däubler-Hauschke (beide Coburg): Eröffnung der Ausstellung „Prinz Albert – Ein Bild von einem Mann“

Norbert Tessmer (Coburg): Verleihung des Duke of Gloucester’s Essay Prize

Frank-Lothar Kroll (Chemnitz): Modernität des Unzeitgemäßen. Monarchien im 19. und 20. Jahrhundert (Einführungsvortrag)

Sektion I: Monarchische Innovationspotenziale

Karina Urbach (London): Zwischen Gefühl und Kalkül. Inszenierungsstrategien Queen Victorias

David E. Barclay (Kalamazoo): Das „monarchische Projekt“ Friedrich Wilhelms IV. von Preußen

Sektion II: Die Monarchie im Verfassungsgefüge

Matthias Stickler (Würzburg): Konstitutionalismus als Modernisierungsprogramm? Bayern und Württemberg im Vergleich (1818/19 bis 1918)

Simon Heffer (London): Crown and Consensus. Walter Bagehot‘s Reflections on a Theory of Monarchy

Marc von Knorring (Passau): Konservatives Staatsdenken zwischen Beharrung und Wandel. Das „Monarchische Prinzip“ bei Carl Ernst Jarcke und Friedrich Julius Stahl

Sektion III: Monarchie und Soziale Frage

Frank-Lothar Kroll (Chemnitz): Die Idee eines sozialen Königtums im 19. Jahrhundert

Frank Prochaska (Oxford): The Making of a Welfare Monarchy in England

Silke Marburg (Dresden): Das Christentum und die Legitimation der deutschen Monarchien des 19. Jahrhunderts

Sektion IV: Inszenierung und Kult

Thomas Nicklas (Reims): Fürstliche Rituale in drei europäischen Monarchien. Sachsen-Coburg, Belgien und Großbritannien (bis 1861) im Vergleich

Dieter J. Weiß (Coburg): Kronprinz Rupprecht von Bayern. Thronprätendent in einer Republik

Martin Kohlrausch (Bochum): Hof und höfisches Zeremoniell unter Wilhelm II.

Sektion V: Mediale Praxis

Ulrike Grunewald (Mainz): Manipulation oder Kooperation? Die Pressepolitik der Royal Family zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Ein Erfahrungsbericht

Anmerkungen:
1 Vgl. beispielsweise Karina Urbach, Queen Victoria. Eine Biographie, München 2011; Hans-Georg Aschoff, Die Welfen. Von der Reformation bis 1918, Stuttgart 2010; Frank-Lothar Kroll, Die Hohenzollern, München 2008; Matthias Stadelmann, Die Romanovs, Stuttgart 2008; Dieter J. Weiß, Kronprinz Rupprecht von Bayern (1869-1955). Eine politische Biografie, Regensburg 2007. Bereits älter, aber mit Bezug zum Tagungsort Thomas Nicklas, Das Haus Sachsen-Coburg. Europas späte Dynastie, Stuttgart 2003.
2 Johannes Paulmann, Pomp und Politik. Monarchenbegegnungen in Europa zwischen Ancien Régime und Erstem Weltkrieg, Paderborn u.a. 2000.
3 Martin Kirsch, Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp. Frankreich im Vergleich, Göttingen 1999.
4 Die letzte deutschsprachige Ausgabe ist Walter Bagehot, Die englische Verfassung, hrsg. u. eingel. von Klaus Streifthau, Neuwied / Berlin 1971.
5 Eventuell bietet der für Oktober angekündigte Band von Volker Sellin, Gewalt und Legitimität. Die europäische Monarchie im Zeitalter der Revolutionen, München 2011 Möglichkeiten einer solche Systematisierung an.


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