Die "Flops" des Transfers – Versuch einer Typologie des Scheiterns

Die "Flops" des Transfers – Versuch einer Typologie des Scheiterns

Organisatoren
Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS)
Ort
Freiburg im Breisgau
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.11.2011 - 12.11.2011
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Von
Philipp Batelka, Institut für Soziologie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

"Haben Sie's schon gemerkt? Ein neues Wort macht die Runde, eine jener flotten Modevokabeln, die – kaum dass man sich's versieht – aus aller Munde flutscht. Der ‚Flop‘ ist geboren. Oder besser: er ist auf dem besten Wege, sich von seiner englischen Stammheimat [...] in Richtung Germany auszubreiten..."1

Was die Stuttgarter Zeitung im August 1975 noch so bissig persifliert hat, darf als Paradebeispiel des Transfers gelten. ‚To flop‘ bedeutete im Englischen bis in die 1890er-Jahre, seine politischen Ansichten zu wechseln und zur Gegenseite überzutreten. Obwohl bereits in Farmer und Henleys Wörterbuch ‚Slang and Its Analogues‘ von 1890–1904 als Misserfolg verzeichnet, fand der Flop erst in der Theaterkritik am Broadway breite Anwendung, von wo aus er sich Anfang der 1920er-Jahre in die Allgemeinsprache ausbreitete, so dass von da an alles, was Amerikaner ‚complete and dismal failure‘ nennen, als Flop bezeichnet werden konnte. Hier fängt der Transfer aber erst an: Ganz dem Wortsinn von Transfer entsprechend wurde er, am 22. Februar 1963, von Amerika nach Deutschland getragen: In einem ZEIT-Artikel, der Kennedys Steuerreformpläne zum Anlass hatte, stellte Rudolf H. Schlesinger den Flop – damals noch von Gänsefüßchen bewacht – als "mühsam vorbereitete[s] Theaterstück" vor, "das sich nach seinem Erscheinen auf der Bühne als vollkommener ‚Flop‘, als ein Versager, erweist".2

Das Lob für diese Transferleistung erntete jedoch nicht Schlesinger; auf den SPIEGEL regnete der Spott der Stuttgarter Zeitung herab, den sie als weder berufenen noch befähigten Wortschöpfer identifizierte: "Zuversichtlich können wir darauf warten, daß es uns bald auch als Verbum, also in seiner Urform begegnet. Eine Sache ‚flopt‘ sich ihrem Exitus entgegen [...]. Keine Sorge, der ‚Spiegel‘, des Flops bester Anwalt, wird das Verbum schon auch noch schaffen."3

Gescheiterte Kultur- und Wissenstransfers waren Thema eines Workshops, der vom 11. bis zum 12. November im Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) statt fand. Je eine knappe Einführung ins Thema gaben mit RONALD G. ASCH und ISABELLE DEFLERS die beiden Organisatoren der Tagung. Während es für die Frühe Neuzeit im europäischen Kulturraum mehrere Beispiele für gelungene Transfers gebe, so Asch, sehe die Bilanz für die Europäische Union – nicht zuletzt angesichts der aktuellen Krisen – weniger günstig aus. Zumindest konnte Europa in der Frühen Neuzeit eine gemeinsame Rechts- und Hofkultur, eine gesamteuropäische ‚res publica literaria‘, übergreifende Staatsphilosophie und ein sich abzeichnendes Völkerrecht vorweisen. Doch trotz dieser guten Voraussetzungen erwiesen sich in der Geschichte mehrere Transfers als Fehlschläge, z.B. die ‚composite monarchies‘ der spanischen Habsburger. Oftmals war ein wirklicher Transfer nie beabsichtigt.

Isabelle Deflers hob in ihrer Einführung hervor, es gebe zwar schon seit Jahrzehnten Transferforschung, in der Beschäftigung mit gescheiterten Transfers betrete die Geschichtswissenschaft jedoch Neuland. Dabei sei die Beschäftigung mit Fehlschlägen besonders lohnend, da jedes Scheitern viel Raum zur Reflexion über Gründe und Ursachen biete. Daneben berge eine allzu starke Orientierung an globalhistorischen Perspektiven die Gefahr, die Geschichte des Transfers als Erfolgsgeschichte zu bewerten. Möglicherweise waren die geglückten Transfers die Ausnahme, all die gescheiterten Versuche die Regel.

Das erste Panel widmete sich Transfers als dynastischen Strategien. Am Beispiel dynastischer Verknüpfungen zwischen Karl VI. und Spanien suchte WILLIAM O'REILLY (Cambridge) zu erklären, wie Karl VI. zuerst ein Hofzeremoniell für Spanien schuf und es dann aufgrund veränderter dynastischer Gegebenheiten auf das Heilige Römische Reich übertragen wollte.

Die spanische Linie der Habsburger hatte mit Karl II. von Spanien einen kinderlosen König, womit das Ende der spanischen Habsburger abzusehen war. Die Thronfolge wurde zwar noch vor dem Tod Karls II. geregelt, doch wurde mit Philipp von Anjou ein Bourbone bestimmt, gegen den sich im Erzhaus Österreich, dem römisch-deutschen Zweig der Habsburger, Widerstand regte: Am 12. September 1703 verzichtete Kaiser Leopold I. zugunsten seines Sohnes Karl auf die Krone von Spanien. Dass Philipp von Anjou zu dieser Zeit bereits seit gut zwei Jahren als König regierte, hinderte Karl III. nicht daran, dorthin aufzubrechen, womit die Iberische Halbinsel zu einem weiteren Schauplatz des Spanischen Erbfolgekrieges wurde.4

Als Karls Bruder Joseph, der Leopold I. als Kaiser beerbte hatte, 1711 starb, erreichten Karl flehentliche Bitten, er möge nach Wien zurück kehren. Mit ihm kamen etwa 16.000 bis 25.000 Personen seines Hofstaats, was Voltaire zum Ausspruch veranlasst haben soll, in Wien fände man sich leichter auf Spanisch zurecht als auf Deutsch.

Karl übertrug seinen Begriff eines Imperiums von Spanien ins Alte Reich. Mit dem spanischen Hofzeremoniell versuchte Karl auch das Konzept kaiserlicher Herrschaft nach Wien zu transferieren. Dazu gehörten für ihn überseeische Besitzungen oder zumindest das Streben danach. In all den Bemühungen Karls, der mit Klosterneuburg eine Wiener Fassung des ‚Real Sitio de San Lorenzo de El Escorial‘, also ein zweites spanisches Königsschloss bauen wollte, schwang stets der Versuch mit, eine Welt zu erschaffen, die er für immer verloren hatte.

Im zweiten Panel wurden religiöse und ‚zivilisatorische‘ Transfers untersucht. Probleme des Religionstransfers oder genauer Schwierigkeiten beim Transfer sakramentaler Praktiken in Persien waren Thema des Vortrags von CHRISTIAN WINDLER (Bern).

Die Errichtung eines katholischen Bistums in Isfahan gestaltete sich von Anfang an als schwierig, war und ist geprägt von häufigen Unterbrechungen. Dies führte dazu, dass katholische Armenier in die Kirchen von Schismatikern gehen mussten, um ihre Kinder zu taufen, ihre Paare zu verheiraten und die Beichte abzulegen.

Die ersten Kontakte zwischen orientalisch-orthodoxen Armeniern und Katholiken, so Windler, verliefen ohne religiöse Gegensätze, vielmehr bestimmte eine gewisse Toleranz die religiösen Begegnungen. Die ‚communicatio in sacris‘, vereinfacht gesprochen die Teilnahme an Gottesdiensten anderer christlicher Gemeinschaften, war eher erwünscht und nicht verboten, was mit dem Interesse der Kurie an einer Union von Ost- und Westkirche zusammen hing. Dies änderte sich 1729, als eine Instruktion an Missionare in Persien und im Osmanischen Reich erging, wonach nicht nur gemeinsames Gebet, sondern auch der gegenseitige Austausch von Sakramenten verboten wurde. Begründet wurde dies mit der besseren Wahrung der reinen Lehre. Die Freiräume blieben dennoch groß und trotz des Dekrets von 1729 erfuhr der Katholizismus in Persien eine Reihe von Transformationen (so wird in Armenien dem Messwein kein Wasser beigemischt, was aber nach katholischem Ritus gerade in Anlehnung an die Taufe geschieht). Genau darin lag das Scheitern des Transfers: Ein (religiöser) Transfer sei, laut Windler, genau dann ein Flop, wenn beispielsweise der Abendmahlsritus am Zielort lokalen Gepflogenheiten angepasst würde.

Im nächsten Panel wurde der Versuch unternommen, den Transferbegriff in die Modernisierungsdebatte einzubinden, im ersten Teil unter dem Aspekt von Staats- und Verfassungsformen, im zweiten Teil in Bezug auf das Militärwesen.

Aus Untertanensicht dominierte im Steuerwesen der Frühen Neuzeit die Frage, in welcher Höhe wer welche Steuern zu entrichten habe. Sieht man sich dieses Problem von der Seite der steuererhebenden Behörde an, so rückt ganz deutlich die Frage in den Vordergrund, wer welche Steuern erheben, einziehen und verausgaben darf. Am Beispiel der Akzise, einer indirekten Steuer, dem Prinzip nach ein Vorläufer der Mehrwertsteuer, suchte HORST CARL (Gießen) in den steuerlichen Zentralisierungsbemühungen des Hauses Brandenburg einen gescheiterten Transfer aufzuzeigen. War im Preußen der 1730er-Jahre das Generaldirektorium für die Steuererhebung zuständig, so dominierte nach dem Siebenjährigen Krieg ein Konsortium französischer Finanzfachleute die Akziseverwaltung – die sogenannte Regie. Dass Friedrich II. nicht nur die französische Steuerpolitik stets überschätzt hatte, wurde ebenso deutlich wie die Tatsache, dass sich innerhalb der Stände Preußens starker Widerstand gegen die ‚fritzischen‘ Reformbemühungen entfaltete.

In Preußen wurde die Regie zum Flop: Erstens wurde sie in den westlichen Provinzen Preußens gar nicht erst eingeführt. Dann boten sich durch das Prinzip der allgemeinen Verunklärung keine belastbaren Zahlen. Das als Generaldirektorium bekannte ‚General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Directorium‘, also die Zentralverwaltung Preußens, arbeitete offenbar gegen die Regie: Akten verschwanden, die betriebswirtschaftliche Klärung des Nutzens der Regie wurde so unmöglich. Drittens wurde besonders im vorrevolutionären Klima in Frankreich die merkantilistische Wirtschaftspolitik als despotisch abgelehnt. Viertens misslang das Ziel, eine preußische Parallelbürokratie im Sinne des Königs aufzubauen – kurz nach Friedrichs Tod wurde die Regie abgeschafft. Sollte fünftens und letztens die Regie mit dem Motiv eingeführt worden sein, die preußische Beamtenschaft zu schwächen, so wurde genau das Gegenteil erreicht: Preußen wurde in der Folge zum bürokratischsten aller Staaten.

Drei Sorten von Transfer-Flops unterschied DANIEL SCHÖNPFLUG (Berlin) in seinem Vortrag über die Preußischen Reformen als grenzüberschreitender Lernprozess: Erstens gebe es Transfervorgänge, die aus strukturellen Gründen wünschenswert waren, aber nicht zustande kamen, zweitens gewünschte Transfers, die zwar zustande kamen und Ergebnisse zeitigten, nicht jedoch die gewünschten, und drittens intensiv begonnene Transferbemühungen, die dann abebbten und wenige bis keine Ergebnisse brachten. Der Flop war also grundsätzlich nicht ein Transfer, der nie stattgefunden habe, sondern ein Misslingen, das an einer normativen Voreinstellung gemessen sein müsse. Als deutlichstes Modell für ein Scheitern aus französischer Sicht führte Schönpflug die Verfassungsbemühungen der französischen Revolutionäre an. Es zirkulierten beispielsweise quasi-Verfassungsvorlagen aus dem deutsch-französischen Kontext, in die das entsprechende Land nur noch eingetragen werden musste. Die Niederlagen gegen Napoleon bei Jena und Auerstedt zwangen zu Reformen, denen Friedrich Wilhelm III., der nicht nur als der Gerechte in die Geschichte einging, sondern von Friedrich Engels einem englischen Publikum im November 1845 als "one of the greatest blockheads that ever graced a throne"5 vorgestellt wurde, notgedrungen zustimmte.

Dennoch gipfelten die Reformen in Preußen nicht in einer Verfassung. Sie wurde zwar mehrfach versprochen, dazu kommen sollte es jedoch erst 1848 bzw. 1850. Zuvor wurde die Idee einer Verfasstheit in der Notabelnversammlung von 1811 verwirklicht, allerdings als lediglich beratende Instanz in Steuerangelegenheiten.6

Ebenfalls mit Modernisierungsfragen im Staatswesen beschäftigte sich CHRISTOPH HERZOG (Bamberg) in seinem Vortrag über Modelle des Wissenstransfers in den türkischen Reformen des osmanischen Reichs nach 1820. Herzog stellte die These auf, Flops in Transferfragen ließen sich nicht positiv einordnen, da es sich um ein normatives Problem des Betrachters handle. Daneben stand die Frage, inwieweit die Schaffung einer Verfassung, des Ḳānūn-ı Esāsī, als Transfer verstanden werden könne. Herzog sah das gesamte 19. Jahrhundert als systematischen Transferprozess europäischer Konzepte ins Osmanische Reich, worin die osmanische Verfassung von 1876 den Höhepunkt darstelle. Obwohl von den politischen Protagonisten der Versuch unternommen wurde, die Verfassung als urislamische Idee hinzustellen, blieb sie dennoch ein ideologischer Fremdkörper im osmanischen Reich. Gerade weil es dort weder eine sozio-ökonomische Grundlage für eine Verfassung, noch eine funktionierende Gewaltenteilung gegeben habe und weil nicht zuletzt der Sultan sich als völlig unkontrollierbarer Faktor erwies, konnte sich die Idee einer Verfassung nicht durchsetzen.

Zudem war die zeitgenössische Zielsetzung zwiespältig im Wortsinn: Außenpolitisch wurde versucht, eine ausländische Intervention in der sich anbahnenden Balkankrise zu verhindern. Innenpolitisch spaltete sich die Zielsetzung in den Versuch, die Position der Bürokratie vor dem Sultan zu stärken und in das Bestreben des Sultans, sich Hintertüren offen zu lassen, um die Verfassung im Notfall wieder abschaffen zu können. Genau dies geschah 1878: Die Verfassung scheiterte, wurde in absolutistisch anmutender Machtfülle suspendiert und erst durch die Julirevolution 1908 wieder in Kraft gesetzt. Die erste faktische Umsetzung der Verfassung von 1876 verkörperte – wenn auch in starker Radikalisierung – die türkische Republik von 1923.

SVEN EXTERNBRINK (Heidelberg) befasste sich mit der europäischen Kriegsführung in Nordamerika im Siebenjährigen Krieg. Die These: Die Art und Weise, wie europäische Kriege in Nordamerika geführt wurden, ‚erlitt‘ mehrere Transformationen. Dies lag zum einen an der nordamerikanischen Wildnis, die sich nicht mit den Kulturlandschaften West-, Mittel- und Südeuropas vergleichen ließ. So dominierten im Siebenjährigen Krieg Schlachten um Wasserverkehrswege, mit Kampfplätzen meist weit entfernt von Ackerflächen und Siedlungen. Zum anderen kämpften Franzosen und Engländer ja nicht allein; mit den amerikanischen Ureinwohnern fand sich ein dritter Kombattant, der eigene Interessen verfolgte und eine für europäische Beobachter zwar unmenschliche, aber an die Umgebungsvariabeln perfekt angepasste Kampftaktik verfolgte.

Mit der Schlacht am Monongahela, auch ‚Battle of the Wilderness‘ genannt, fand am 9. Juli 1755 die erste größere Schlacht des Siebenjährigen Krieges statt. In der Folge verschmolzen europäische und indianische Kriegsführung – europäisch blieb der Bau des Forts, amerikanisch waren der Hinterhalt, die Plünderung und die Tötung verletzter und nicht transportfähiger Gefangener durch die Indianer. Auf die Frage, ob es sich dabei um einen Transfer handelte, gab Externbrink eine differenzierte Antwort: Einerseits wurde das europäische Kriegshandwerk als überlegen, als technisch und strategisch fortgeschritten gesehen, andererseits sei nicht zu leugnen, dass die Art und Weise, wie in Nordamerika Krieg geführt wurde, eine Veränderung erlebte.

Was es über chinesische Kriegskunst zu wissen gab, für wen sie nutzbringend gewesen wäre und weshalb sie dennoch niemanden interessierte – mit der nicht erfolgten Rezeption der Art militaire des Chinois, ou Recueil d'anciens traités sur la guerre Jean-Joseph-Marie Amiots von 1772 befasste sich SUSAN RICHTER (Heidelberg). Dabei handelte es sich um Übersetzungen verschiedener chinesischer Schriften zur Kriegsführung, etwa von Sūnzǐ, Yōngzhèng und Wúzǐ.

Übersetzungen fungierten als Teil des kulturellen Austauschprozesses. Dabei handelte es sich um eine Auswahl dessen, was als wichtig erachtet wurde. Obwohl es beim Erscheinen der Übersetzungen kaum Wissen über das chinesische Militär gab, verweigerten sich Fachkreise der Rezeption der "Art militaire des Chinois". Mögliche Gründe waren die Werke Thomas Abbts ("Vom Tode fürs Vaterland", 1761) und Jakob Heinrich von Lilienfelds ("Neues Staats-Gebäude", 1767). Der Eine redete Vaterlandsliebe und Patriotismus als politischen Tugenden und soldatischer Pflicht das Wort, der Andere sah den Soldaten als vernünftiges Ungeheuer, als Barbaren und entmenschlichten Menschen. Sie bestimmten den Diskurs und so richtete sich in der Folge der Blick deutscher Militärstrategen auf die Gardesoldaten der Schweiz, auf die Revolutionstruppen Frankreichs und auf die Milizen Amerikas – nicht aber auf China.

Dafür nannte Richter drei Gründe. Zunächst handelte es sich bei der chinesischen Kriegskunst um ein fremdes klassisches, außereuropäisches Wissen, das sich nach herrschender Meinung für europäische Zustände als unbrauchbar zeigte. Dann ging es um die Konservierung einer Deutungshoheit und in diesem Sinne war der Blick auf das Eigene gerichtet, von der Überlegenheit der eigenen Kriegstaktik war man überzeugt, sprach der chinesischen Militärstrategie die Perfektion Europas ab. Schließlich war ein Transfer nicht erwünscht, hätte er doch eine Bedrohung der Offiziere als Meinungsbeherrscher bedeutet. Richter sah in der Ignoranz, die Amiots Übersetzungen erfuhren, eine Strategie von Seiten der Offiziere, die dieses Wissen nicht in den französischen oder deutschen Diskurs einlassen wollten.

Dass man niemanden zu seinem Glück zwingen kann, musste der Graf von Saint-Germain feststellen, als er zwischen 1762 und 1766 das dänische Heer und zwischen 1775 und 1777 das französische Heer zu reformieren versuchte. Über Widerstände bei den Heeresreformen in Dänemark und Frankreich berichtete HANNA SONKAJÄRVI (Duisburg-Essen). 1761 wurde Claude-Louis-Robert de Saint-Germain von Friedrich V. von Dänemark dazu bestellt, die dänische Armee neu zu ordnen. Dänemark hatte seit dem Ende des Großen Nordischen Krieges im Jahr 1720 nicht mehr an Kriegshandlungen teilgenommen, dementsprechend desolat fand Saint-Germain das dänische Heer bei seinem Dienstantritt vor.

Dabei zeigte sich ein Konflikt der Konzepte: Einerseits sollte das Heer professionalisiert werden, andererseits wurden Soldaten als Patrioten gesehen, die aus Liebe zum Vaterland zu den Fahnen eilten. In der Forschung wurden die Reformbemühungen Saint-Germains zumeist vom Ergebnis her betrachtet und weniger vom Prozess der Umsetzung. Richtet man den Fokus jedoch darauf, so wird deutlich, dass Prozesse von Aneignung und Anpassung – wie im französischen Fall – oftmals losgelöst vom eigentlichen Reformgegenstand kritisiert wurden. Während die Reformen in Dänemark einen zum Teil gegen den Widerstand Saint-Germains mehr und mehr preußischen Anstrich erhielten, war ein vermuteter preußischer Ursprung der Reformen in Frankreich der Auslöser des Widerstands. Ein Anlass für diesen Widerstand war die Bestrafung von Soldaten – gleich welchen Rangs – durch Hiebe mit der flachen Säbelklinge. Diese Art der Disziplinierung wurde in Frankreich als preußisch empfunden, abgelehnt und auf die gesamte Reform übertragen. In der Folge entfaltete sich ein Diskurs über die soziale Ordnung innerhalb der Armee, der sich in eine öffentlich geführte Kampagne ausdehnte, was schließlich dazu führte, dass Saint-Germain vorzeitig aus dem Amt schied.

Im nächsten Panel dominierten Transferschwierigkeiten, die sich dann ergaben, wenn neue Ideen auf bestehende Netzwerke und Modelle trafen.

"Dear Sir and unknown, yet dearly valued, friend [...]". Was in den Augen heutiger Betrachter wie der Anfang einer Betrugs-E-Mail der ‚Nigeria-Connection‘ aussehen mag, war in der Frühen Neuzeit der Versuch, eine für zwei Seiten vorteilhafte Geschäftsbeziehung aufzubauen. Am Phänomen der Diaspora zeigte DAGMAR FREIST (Oldenburg), wie Händler aus einer religiösen Minderheit im Nordwesten Europas neue Netzwerke außerhalb der bestehenden Handelskompagnien aufzubauen suchten. Es stand hier also nicht die Frage im Vordergrund, was weshalb transferiert wurde, sondern wer wie transferierte, also die Frage nach den Akteuren des Transfers und der Kommunikationszusammenhänge, die sich dann ergaben, wenn versucht wurde, ein transkulturelles Netzwerk auf- oder auszubauen.

Dabei standen die Migranten nicht nur vor dem Problem, sich schnell die lokalen Gepflogenheiten des Zielortes aneignen zu müssen. Als deutlich schwieriger zeigte sich der Versuch, ein Vertrauensverhältnis zu ortsansässigen Kaufleuten aufzubauen. Im 17. und 18. Jahrhundert sei eine Neuordnung von Beziehungsgeflechten erfolgt, die in einer Konkurrenz- und Konfliktsituation neue Zugehörigkeiten schuf. Diese Neuordnung ließe sich an den verschiedenen Diasporagemeinden sehr genau ablesen, zum einen an der Art, wie neue Verbindungen geknüpft wurden, zum anderen daran, welche Widerstände sich gegen die neuen Netzwerke bildeten. Das Tastende dieser Briefe zeige, so Freist, wie sich die Migranten neue Handlungsspielräume erschließen wollten. Die Notwendigkeit, Kontakt mit einer Gruppe aufzunehmen, die nicht zur Diaspora gehörte, war stets gegeben. Doch scheiterten derartige Transfers zumeist an den gesellschaftlichen Spannungen und an weit verbreiteten Vorurteilen, zum Beispiel gegenüber anderen Religionsgemeinschaften.

Was das Heerwesen im 18. Jahrhundert anbelangte, so gilt, was Ewald Christian von Kleist 1757 gedichtet hat: "Die Nachwelt wird auf dich, als auf ein Muster sehen; Die künfftgen Helden ehren dich, Ziehn dich den Römern vor, dem Cäsar Friederich, [...]"7 Tatsächlich hatte Preußen militärischen Modellcharakter; im Falle der Justiz sah dies jedoch anders aus. Weshalb hier ein Transfer mehr oder minder undenkbar oder zumindest stark begrenzt blieb, zeigte ISABELLE DEFLERS (Freiburg). Dabei gab es mit dem Römischen Recht einen Ausgangspunkt der Rechtspraxis auf europäischer Grundlage, ein Austausch sollte also zumindest im Bereich des Möglichen gelegen haben.

Früher als andere Monarchen hatte Friedrich II. ernsthafte Anstrengungen unternommen, das Rechtssystem seines Landes zu vereinheitlichen und alle Macht in seiner Person zu bündeln. So groß die Unterschiede zwischen Preußen und Frankreich im Ancien Régime gewesen sein mochten, beide Rechtssysteme waren mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Insofern verwundert es sehr, dass das ‚Project eines Corporis Juris Fridericiani‘, obwohl unmittelbar nach Fertigstellung ins Französische übersetzt, von französischen Juristen kaum wahrgenommen wurde. Lag dies an den konfessionellen Grenzen, so müsste direkt die Frage nach den Trägern des Wissenstransfers gestellt werden, mehr noch, es müssten Konflikte aufgezeigt werden, die den Widerspruch erklären, dass Verbesserungsvorschläge nicht aufgenommen wurden.

Hier sah Deflers ein Forschungsdesiderat: Bisher konnte das Problem der Diskrepanz zwischen den Reformdebatten und der reformresistenten Rechtspraxis nicht zufriedenstellend geklärt werden. Zahlreiche Reformprogramme der französischen Justiz scheiterten am Widerstand verschiedener Akteure. Spuren dafür lagen in der Rechtspraxis der ‚Parlements‘, die es den Richtern – eigentlich waren es Magistrate – erlaubte, Gesetze in ihrem Sinne anzuwenden. Zentralistische Kodifikationsbestrebungen hätten eine solche Handhabung des Rechts erschwert. Hinzu kam, dass die Parlements auch eine politische Dimension hatten, da in den Provinzen Gesetze erst in Kraft traten, nachdem sie in den Parlements registriert worden waren. Viel spricht deshalb dafür, dass es sich um das Monopol eines technischen Wissens handelte, und der Transfer friderizianischer Gesetzesreformen im Sinne einer Vereinheitlichung und Zentralisierung zu einem Machtverlust der Parlements geführt hätte.

Wenn eine Transferdebatte dem Transfer schadet, staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Mit dem Gegensatz zwischen Laien und Fachjuristen in der Rechtsprechung befasste sich MONIKA WIENFORT (Berlin). Im Deutschen Bund des 19. Jahrhunderts war man sich zwar darüber einig, irgendeine Form von Geschworenengerichten zu brauchen, nicht aber welche. Zur Auswahl standen viele Modelle, diskutiert wurden hingegen hauptsächlich drei mögliche Vorbilder: England, Schottland und Frankreich. Die deutschen Lande waren nicht nur geographisch zersplittert, auch ein einheitliches Rechtssystem fehlte. Kodifizierungsversuche hatte es beispielsweise mit den Arbeiten Paul Johann Anselm von Feuerbachs bereits gegeben, zu Debatten kam es aber immer wieder in Teilaspekten. Mit dem Aufkommen der Rechtsvergleichung als Subdisziplin der Juristerei traten immer stärker auch andere Rechtssysteme in den Blick.

Dabei zeigte sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Verschiebung weg vom Problem der Repräsentation der Gesellschaft gegen den Staat hin zu einem Fachproblem des Verhältnisses zwischen Juristen und Laien. In dieser Verschiebung machte Wienfort drei Phasen aus: Dominierte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das französische Recht mit seinen Geschworenengerichten, so erfolgte in den frühen 1850er-Jahren eine Rücknahme französischer Kodifikationen, was im Kaiserreich in einem Nebeneinander von Schwur- und Schöffengerichten gipfelte. Endgültig durchsetzen sollten sich Schöffengerichte aber erst in der Weimarer Republik.

Die Vermutung Wienforts, die französischen ‚Jurys‘ wären an ihrer Transfereigenschaft gescheitert, erhärtete sich spätestens dann, als sie die große Debatte um Geschworenengerichte einbezog. Dabei handelte es sich um einen Diskurs mit europäischer Dimension, der sich im Kaiserreich immer mehr zugunsten der Jury-Kritiker verschob. Die Forderung nach einer genuin deutschen Version der Schwurgerichte spielte eine entscheidende Rolle im Scheitern des Transfers des französischen Rechtsmodells. Im Ergebnis handelte sich dabei auch um das Scheitern der Repräsentation des Volkes in den Gerichten, da Berufsrichter in Schöffengerichten stark – wenn nicht ausschließlich – dominierten.

Dass sich JAKOB VOGEL (Paris) in seinem Abschlusskommentar am Titel der Veranstaltung rieb, lag nicht an einer privaten Sympathie mit den Scheiternden, sondern an anderen Erfahrungen, die er mit der Transferforschung gemacht hatte. Die Befürchtung, bereits in der Grundfrage der Transfergeschichte, in der Frage nach Widerständen gegen kreative Anpassung, liege ein partielles Scheitern, erwies sich jedoch als unbegründet.

Ganz im Gegenteil zeigte sich im Verlauf der Tagung gerade der Unwille zum Transfer als produktives Element, dem Vogel vier Aspekte abgewinnen konnte: erstens die Frage nach der Art von Widerständen, also nach den Formen des Scheiterns. Das Spektrum reichte von absichtlicher Ignoranz bis zum Transfer, der keine umsetzbare Alternative darstellte, weil national(istisch)e Vorurteile dagegen sprachen, weil sich eine Wissenshegemonie bedroht sah oder weil Selbst- und Fremdbilder dringend einer Aktualisierung bedurft hätten. Zweitens die Suche nach Entitäten, also nach der Konzeptualisierung des Scheiterns. Gab es so etwas wie Scheitern im Transfer überhaupt oder war alles eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Anpassung an besondere Umstände? Drittens die Temporalität des Transfers und deren Einfluss darauf, ob und wie wir einen Transfer überhaupt wahrnehmen. In der möglichen Folge und Rückbeziehung von Transferketten – ob nun quellenmäßig greifbar oder nicht – sei der Beobachtungs- bzw. der Bewertungszeitpunkt entscheidend. So könne in größerer Perspektive aus Erfolg Scheitern werden und umgekehrt. Schließlich bestehe die Möglichkeit, dass sich Diskurse wandeln: Es sei daher bei der normativen Bewertung von Transfers von größter Bedeutung, derartige Diskurse in ihrer kurzen wie auch ihrer langen Dauer zu betrachten. Beziehe man die Perspektive des betrachtenden Historikers mit ein, so gehe es immer wieder darum, gerade die Komplexitäten, die Vielfältigkeit und die Uneindeutigkeit zu zeigen.

Gerade die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Standpunkte gebe Historikern ebenso vielfältige Bewertungsmaßstäbe von Erfolg oder Scheitern an die Hand. Schlussendlich gehe es dabei um die Multiperspektivität und die Komplexität einer Bewertung in der Vergangenheit, die sich in eine lange Wertungsgeschichte einflocht.

Neben den Vorträgen waren es besonders die Diskussionen, die die Tagung zu einer besonderen machten. Der Transferbegriff wurde spätestens dann in seiner Erkenntniskraft in Zweifel gezogen, als die Frage aufgeworfen wurde, ob er geeignet sei, Vermittlungs- und Aneignungsprozesse adäquat zu beschreiben. Auf der einen Seite herrschte die Auffassung, der Transferbegriff wäre sehr wohl angebracht und zwar genau dann, wenn die Akteursgruppe in ihrer Intentionalität stark genug betont würde. Genau dagegen wurden jedoch auf der anderen Seite Stimmen laut, da der Transferbegriff ohne normative Konnotation nur schwerlich gedacht werden könne, und genau darin liege das Problem. Man müsse dann nämlich Quellen finden, um die Intentionen der Akteure offen zu legen, anders könne Scheitern schließlich nicht gemessen werden. Daneben kann Scheitern Teil einer Erfolgsstrategie sein, die über die Zeiten hinweg je nach Kontext der Betrachtung durch Historiker unterschiedlich bewertet wird. Die Verbindung eines statischen Konzepts wie Scheitern mit einem dynamisierten Prozess wie Transfer scheint für eine zukünftige Typologie des Scheiterns sehr vielversprechend. Gelohnt hat sich der Besuch dieser Tagung allemal: Mithilfe des Transferbegriffs und seinen Temporalitäten wurden während der Tagung spannende Fragen und Theorien formuliert. Hoffentlich werden einige von ihnen in einer folgenden Veranstaltung wieder aufgegriffen werden.

Konferenzübersicht:

Ronald G. Asch (Freiburg) und Isabelle Deflers (Freiburg): Begrüßung und Einführung

I: Transfers als dynastische Strategien zur Erhöhung des kulturellen Kapitals
Mark Greengrass (FRIAS/Sheffield): Moderation

William O’Reilly (Cambridge): Dynastische Verknüpfungen zwischen Karl VI. und Spanien

II: Transfers von Praktiken religiöser und „zivilisatorischer“ Art

Christian Windler (Bern): "Communicatio in divinis cum schismaticis et haereticis": Grenzen der Vermittlung eines nachtridentischen Verständnisses von konfessioneller Zugehörigkeit

III: Transfers als Modernisierungsversuche

A: Im Bereich von Staatsreformen
Petra Overath (Heidelberg): Moderation

Horst Carl (Gießen/FRIAS): Die Einführung der französischen Regie in Preußen als Misserfolg des französisch-deutschen Transfers

Daniel Schönpflug (Berlin): Aneignung und Abgrenzung – die preußischen Reformen als grenzüberschreitender Lernprozess

Christoph Herzog (Bamberg): Modelle und Wissenstransfers in den türkischen Reformen des osmanischen Reiches nach 1820

B. Im Bereich von Militärwissen
Ronald G. Asch (Freiburg): Moderation

Sven Externbrink (Heidelberg): Europäische Kriegsführung in Nordamerika im Siebenjährigen Krieg: eine Erfolgs– und Misserfolgsgeschichte?

Susan Richter (Heidelberg): Prominent ignoriert: Von der Erfolglosigkeit der Art militaire des Chinois (1772) des Jean-Joseph-Marie Amiot in Deutschland und Frankreich

Hanna Sonkajärvi (Duisburg-Essen): Das Scheitern eines reformwütigen Franzosen: Preußische Vorbilder bei den Heeresreformendes Comte de Saint-Germain in Dänemark (1762–1766) und in Frankreich (1775–1777)

IV. Schwierigkeiten des Transfers: Netzwerke und Modelle
Isabella Löhr (Heidelberg): Moderation

Dagmar Freist (Oldenburg): "Dear Sir and unknown, yet dearly valued, friend […] this is only a trial" – Netzwerke und "uneasy trust relations" im nordwestlichen Europa

Isabelle Deflers (Freiburg): Gescheiterte Rechtseinheit: europäische Debatten über Rechtsformen vs. Grenzen des Rechtstransfers

Monika Wienfort (Berlin/FRIAS): Geschworenengerichte – aber welche? Englische, schottische und französische Vorbilder in den deutschen Diskussionen im 19. Jahrhundert

Jakob Vogel (Paris): Abschlussdiskussion

Anmerkungen:
1 O.A., O.T. Stuttgarter Zeitung, 15.08.1975, Nr. 186, S. 22.
2 Rudolf H. Schlesinger, Kennedy präsentierte einen "Flop", in> DIE ZEIT 22.02.1963, Nr. 8.
3 Siehe Anmerkung 1.
4 Instituto Salazar y Castro (Hrsg.), Estudios genealógicos, heráldicos y nobiliarios en honor de Vicente de Cadenas y Vicent con motivo del XXV aniversario de la revista Hidalguía, Madrid 1978, Bd. 2, S. 24.
5 Friedrich Engels, The State of Germany, Letter II, To The Editor The Northern Star No. 417, November 8, 1845, in: Karl Marx, Frederick Engels: Collected Works Volume 6, Moscow, New York and London 1976, p. 23.
6 Vgl. Christian Schmitz, Die Vorschläge und Entwürfe zur Realisierung des peußischen Verfassungsversprechens 1806–1819. Eine rechtliche Bilanz zum Frühkonstitutionalismus der Stein-Hardenberg’schen Reformzeit, Göttingen 2010, S. 141.
7 Gerhard Wolf (Hrsg.), Ihn foltert Schwermut, weil er lebt. Gedichte, Prosa, Stücke und Briefe von Ewald Christian von Kleist, Frankfurt am Main 1982, S. 70–71.


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