Holocaust Denial and Freedom of Speech in the Internet Era

Holocaust Denial and Freedom of Speech in the Internet Era

Organisatoren
International Association of Jewish Lawyers and Jurists (IAJLJ)
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
17.11.2011 - 18.11.2011
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Von
Christian Mentel, Redaktion Zeitgeschichte-online, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Vielen Zeithistorikern dürfte diese Konferenz zunächst als Tagung von und für Juristen gelten, bei der das historische Fach allenfalls gestreift wird, und auch dann nur in einem ganz bestimmten Forschungsbereich. Doch auf den zweiten Blick erweist sich der Tagungsgegenstand – das Spannungsverhältnis, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung und die antisemitische Praxis der Holocaustleugnung im Zeitalter des Rechtsordnungen überbrückenden Internets stehen – dem Historiker doch sehr viel näher, als es zunächst erscheinen mag. Dazu muss nicht erst auf das noch zu wenig genutzte Potenzial hingewiesen werden, das die Gesetzgebung, Gerichtsverfahren und die Rechtsprechung für die "zweite Geschichte" (Reichel/Schmid/Steinbach) des Nationalsozialismus im Allgemeinen, und für die Geschichte der Holocaustleugnung – und damit des Antisemitismus – im Speziellen darstellen. Gerade angesichts der seit Januar 2012 eskalierten Spannungen zwischen der Türkei und Frankreich um ein französisches Gesetz, das das Leugnen des Genozids an den Armeniern unter Strafe stellt, dürfte hier der Verweis auf den "Appell von Blois" aus dem Jahr 2008 unmittelbar einleuchten: Dieser wandte sich angesichts zunehmender Bestrebungen zur Kriminalisierung unter anderem von Genozid- und Holocaustleugnung gegen eine "retrospective moralization of history". Keine politische Autorität habe "the right to define historical truth and to restrain the freedom of the historian with the threat of penal sanctions" – "History must not be a slave to contemporary politics", so Pierre Nora damals.1

Im ersten Vortrag dieser Tagung präsentierte ELI HACOHEN (Tel Aviv) einen empirisch gesättigten und durch statistische Rahmendaten gestützten Überblick über antisemitische Inhalte im Internet. Dabei hob er die vielfältigen Möglichkeiten hervor, die das Internet für Propagandisten eröffne und wies insbesondere auf die Disproportionalität zwischen dem vergleichsweise geringen Aufwand und der mitunter erheblichen Wirkung propagandistischer Internetseiten sowie von Hackerangriffen hin. Als wichtigste Produzentengruppen antisemitischer Onlineinhalte machte Hacohen Rechts- und Linksextremisten, Anarchisten sowie Islamisten und Holocaustleugner aus. Hieran anschließend, öffnete NIMROD KOZLOVSKI (Tel Aviv) in einem aufrüttelnden Referat den Anwesenden die Augen für die Gefahren, die angesichts unzulänglich gesicherter Internetseiten bereits von simpelsten Hackerangriffen ausgingen. Das Internet beschrieb er als "memory and information battlefield", um dessen Hegemonie gekämpft werde, einen Kampf, den "the Jewish people are now losing". Attraktiv für antisemitisch motivierte Hackerangriffe sei insbesondere die Aussicht auf größere Verbreitung, verbesserte Rezeption, gesteigerte Glaubwürdigkeit und damit auf erhöhte Wirksamkeit ihrer Botschaften. Ins Visier gerieten folglich legitime und unverdächtige Kommunikationskanäle, glaubwürdige und oftmals symbolträchtige israelisch-jüdische Institutionen und Einzelpersonen, gezielt würde auch der visuelle Aspekt des Mediums genutzt, um zur Weiterleitung zu ermutigen.

Das zweite Panel, das Fallstudien einzelner Länder gewidmet war, wurde von einem Statement von MARCOS ARNALDO GRABIVKER (Argentinien) eingeleitet, der aus lateinamerikanischer Perspektive dazu riet, im Kampf gegen Antisemitismus auf die Erfahrungen in anderen Ländern zurückzugreifen. RODRIGO LUCHINSKY (Argentinien) führte Grabivkers Einführung fort und berichtete über ein aktuelles Gerichtsverfahren des Dachverbandes der Juden Argentiniens gegen das Internetunternehmen Google, dem untersagt werden soll, in Suchergebnissen bestimmte antisemitische Internetseiten anzuzeigen, Suchmaschinennutzern während der Eingabe Suchvorschläge antisemitischen Gehalts zu unterbreiten und auf einschlägigen Internetseiten Anzeigen zu schalten. Dabei wies er nicht nur auf die vergleichsweise geringe Anzahl der zur Debatte stehenden Suchvorschläge (13) und Internetseiten (76) hin, sondern betonte auch, dass die meisten Nutzer gar nicht nach derlei Inhalten gesucht hätten, sondern erst von Google auf diese aufmerksam gemacht worden seien.

Die gesetzliche Situation und den Umgang mit Holocaustleugnung im Internet in Frankreich wurde von MARC LEVY (Frankreich) dargestellt. Wie Levy ausführte, hätten die in Frankreich ergriffenen Maßnahmen zu einem Rückgang von Holocaustleugnung auf französischen Internetseiten geführt; im Rückgriff auf eine anderweitige Gerichtsentscheidung schlug er vor, diese Maßnahmen auch auf im Ausland gespeicherte französischsprachige Interseiten auszuweiten, da diese offenbar auf französische Rezipienten abzielten. Für Kanada stellte DAVID MATAS (Kanada) fest, dass die gesetzlichen Regelungen bei der Bekämpfung von Anstiftung zum Rassenhass und Holocaustleugnung zwar effektiv und erfolgreich gewesen, in den letzten Jahren jedoch zunehmend in missbräuchlicher Weise zur Unterdrückung legitimer Meinungsäußerungen angerufen worden seien. Um zu verhindern, dass die Anti-"Hate Speech"-Gesetze zu Anti-Blasphemie-Gesetzen würden, sollten seiner Meinung nach die Verfahren zwar geändert, die gesetzlichen Bestimmungen aber grundsätzlich aufrecht erhalten werden.

Den Iran thematisierte MATTHIAS KÜNTZEL (Hamburg), indem er darauf verwies, dass dort angesichts der bereits lange bestehenden holocaustleugnenden Tendenzen mit Mahmud Ahmadinedschad ein qualitativer Sprung stattgefunden habe. Ahmadinedschad habe die Leugnung des Holocaust mit einer Befreiungsrhetorik verbunden, deren Früchte Küntzel – nicht nur an dieser Stelle etwas überprononciert argumentierend – sogar in der Entscheidung der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook zur Duldung von Holocaustleugnung auszumachen meinte. Küntzel wies darauf hin, dass Ahmadinedschads Holocaustleugnung ebenso ehrlicher Überzeugung wie politischer Taktik entspringe und weniger auf die Geschichte und damit rückwärtsgerichtet sei, sondern stattdessen vorwärtsgewandt, hin auf die Zerstörung Israels, und zu einem neuerlichen Genozid aufrufe.2 Eine geradezu fulminante Analyse der Situation in Deutschland trug im Anschluss SERGEY LAGODINSKY (Berlin) vor. In seiner Diskussion der auf Holocaustleugnung angewandten Beleidigungstatbestände (§§ 185ff. StGB) und der damit verbundenen rechtlich-definitorischen Probleme wies Lagodinsky wiederholt auf die nationale Kontextabhängigkeit von Gesetzen und Rechtsprechung hin. Vier Funktionen, die jene Bestimmungen im deutschen Kontext ausfüllten, arbeitete Lagodinsky heraus. Erstens die symbolische Dimension des Rechts, die gesellschaftliche Vorstellungen und Normen bekräftige, zweitens die unmittelbare Verteidigungsfunktion im Sinne der "Wehrhaften Demokratie", drittens die Rolle des Rechts in Hinsicht auf transformative Gerechtigkeit und moralische Reparation, und nicht zuletzt viertens das Recht – was Gesetzgebungsverfahren, Prozesse und Urteilsbegründungen mit einschließt – als Erinnerungsort im Sinne Noras.

NAAMA SHIK (Jerusalem) beschloss den ersten Konferenztag mit einer engagierten Darlegung der Tätigkeit von Yad Vashem und der Grundsätze der dortigen Bildungsarbeit. Auch wenn Shik die Rolle von Pädagogen als Lotsen angesichts der Informationsflut im Internet als wichtiger denn je ansah, stelle – so Shik mit Blick auf den hohen Bildungsstand von NS-Führern – (historische) Bildung allein keinen Schutz vor einem erneuten Völkermord dar. Folglich sei der Fokus in der Bildungsarbeit auf die Stärkung der Persönlichkeit und die Förderung von Rationalität und Moralität gelegt worden. Holocaustleugnung werde somit nicht direkt thematisiert und konfrontiert, zumal man sich auch nicht als jemanden präsentieren wolle, "who has to defend the facts concerning the Holocaust".

Den zweiten Konferenztag eröffnete TATJANA HÖRNLE (Berlin) mit einem Überblick über die deutschen Gesetzesbestimmungen (vor allem des § 130 StGB) und einschlägige Gerichtsentscheidungen zur Holocaustleugnung. Sie kritisierte dabei – auch aus geschichtstheoretischer Sicht zu Recht – die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der Mehrheit der Fachkommentatoren, dass eine klare Unterscheidung von "Fakten" und "Bewertung von Fakten" vorgenommen werden könne. Kritisch äußerte sich Hörnle zudem darüber, dass seit dem "Fall Töben" 1999/2000 deutsche Gerichte ihren Zuständigkeitsbereich über Deutschland hinaus auch auf ausländische Internetseiten ausdehnten. An den Fall des Australiers Fredrick Töben konnte STEPHEN ROTHMAN (Sydney) mit einem Bericht über die Situation in Australien inhaltlich eng anschließen. Dabei betonte Rothman aber auch, dass es aus seiner Sicht bei der Abwägung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gegenüber Minderheitenrechten nicht um moralische Fragen ginge – stattdessen zähle lediglich das, "what is necessary for democracy". Deutlich strich er auch die aus seiner Sicht noch immer unterschätzte Bedeutung des Internets heraus – eine Bedeutung, die von Antisemiten hingegen sehr wohl erkannt worden sei.

Das letzte Panel leitete CHRISTOPHER WOLF (USA) ein, der auf die Schnelligkeit hinwies, mit der sich das Internet wandle und dadurch neue Räume für antisemitische Inhalte eröffne: die Fülle solcher Äußerungen habe rasant zugenommen und sei für Internetnutzer mittlerweile alltäglich. Doch machte Wolf auch auf Signale aufmerksam, dass Unternehmen wie Google und Facebook zunehmend für das Thema "Hate Speech" sensibilisiert seien. Auf jeden Fall sei, so Wolf, das Recht ein "largely impotent tool against the proliferation of Holocaust denial online" und solle mit Bedacht und lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden – wichtiger sei, Provider oder Anbieter wie Google einzubinden, sowie auf Bildung und Aufklärung zu setzen.3 JULIANE WETZEL (Berlin) beschloss die Konferenz mit einem anschaulichen Vortrag über Erscheinungen, die nur bedingt als Holocaustleugnung gelten könnten. Dazu zählte sie Fälle, in denen nicht Juden das Ziel seien, sondern Abtreibungsgegner oder Tierschützer durch den Verweis auf den Holocaust Aufmerksamkeit für ganz anders gelagerte Anliegen erreichen wollten – dies bezeichnete Wetzel als "Holocaust trivialization" und "diminishment". Derlei den Holocaust trivialisierende und/oder antisemitisch konnotierte Inhalte seien mit dem Siegeszug des Internets zunehmend zum "unifying factor of different political and social areas" geworden – auf rechten, linken, globalisierungskritischen und islamistischen Internetseiten fände sich entsprechendes Material, in dem die heutige Situation der Palästinenser mit der Lage der Juden während der NS-Zeit gleichgesetzt werde.

Die Konferenz inhaltlich resümierend lässt sich festhalten, dass eine breite Übereinstimmung darin bestand, dass Gesetze für sich genommen kaum geeignet seien, antisemitische und holocaustleugnende Äußerungen im Internet zu bekämpfen oder gar zu verhindern. Vielmehr sei das Recht lediglich ein Instrument unter anderen (und besser geeigneteren). So sehr die Notwendigkeit von Holocaust Education betont wurde, so wenig sahen die Teilnehmer darin aber die Lösung des Problems – vielmehr wurde der Stellenwert allgemeiner Bildungsziele wie das Einstehen für Menschlichkeit und Moral, kritisches, eigenständiges Denken und kompetenter Umgang mit Informationen im Internet hervorgehoben. Vorherrschend war zudem die – in dieser Absolutheit wohl überzeichnete – Auffassung, dass die Leugnung des Holocaust bereits Anstiftung zum Genozid an Juden und einen Aufruf zur Zerstörung Israels bedeute. Nichtsdestoweniger führte gerade diese Wahrnehmung und der sich daraus speisende Impetus vieler Teilnehmer, konkret etwas gegen antisemitische Propaganda zu tun, abermals die Relevanz dieser Tagung vor Augen. Gleichwohl war solches auch bereits im Vorfeld der Konferenz erkennbar, nicht zuletzt weil prominente Holocaustleugner wie Bradley Smith in Blog- und Forenbeiträgen sowie in offenen Briefen (darunter auch an den Präsidenten der gastgebenden Humboldt-Universität) unter Aufbietung des gesamten altbekannten antisemitischen Repertoires sich gewohnt lärmend zu Wort meldeten.

Charakteristisch für die – zu Spitzenzeiten mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besuchte – Konferenz der International Association of Jewish Lawyers and Jurists (IAJLJ) war ihre breite Mischung von Vorträgen. Ohne sich als interdisziplinär auszuweisen, füllte die Tagung diesen (von anderen als interdisziplinär betitelten Konferenzen oft wenig ernst genommenen) Anspruch in der Tat aus: juristische, technische, historische, pädagogisch-didaktische, politik- und sozialwissenschaftliche Aspekte auf theoretischer und insbesondere auf praktischer Ebene standen nicht nur unvermittelt nebeneinander, sondern kamen in fruchtbarer und anregender Weise in einzelnen Referaten auch zusammen. Als Wermutstropfen muss deshalb gelten, dass mitunter keine oder nur minimal Zeit für Rückfragen eingeplant war. Dass es hingegen Gesprächsbedarf gab, zeigte sich nicht zuletzt dann, als durch die Absage eines Referenten sich die Möglichkeit zu ausführlicheren Diskussionen ergab. Dass jener Vortrag des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm wegen des zeitgleich stattfindenden Krisengipfels aufgrund der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" entfallen musste, war nichtsdestoweniger sehr bedauerlich. Einige der Vorträge dieser Konferenz werden im Frühjahrsheft 2012 der Zeitschrift "Justice" erscheinen; Videomitschnitte aller Vorträge sind bereits im Internet verfügbar.4

Konferenzübersicht:

Irit Kohn (International Association of Jewish Lawyers and Jurists): Opening Address

Frank Spengler (Konrad Adenauer Stiftung)/Bernd Heinrich (Humboldt University of Berlin)/Irene Schmid (The Berlin Bar Association)/Arnd Haller (Google Germany): Greetings

Eckart von Klaeden (Minister of State to the Federal Chancellor, Germany): Keynote Address

Moderator: Ambassador Dr. Meir Rosenne (International Association of Jewish Lawyers and Jurists)

General Overview

Eli Hacohen (Tel Aviv University): Digital Hate: Anti-Semitism on the Internet 1995-2011

Nimrod Kozlovski (Tel Aviv University): The Utilization of Hackers by the Proponents of Anti-Semitism and Holocaust Denial

Moderator: Amos Shapira (Tel Aviv University/Carmel Academic Center, Haifa)

Practice in Various States (Part 1)

Judge Marcos Arnoldo Grabivker (Federal Economic Crimes Court of Appeals, Argentina) / Rodrigo S. Luchinsky (Asociación de Abogados Judíos de la República Argentina): The Recent Google Case in Argentina

Marc Levy (France): Holocaust Denial: Is the French Experience a Relevant Model?

David Matas, C.M. (Canada): Canada: A Case Study

Matthias Küntzel (Hamburg): Iran and Holocaust Denial

Sergey Lagodinsky (Global Public Policy Institute Berlin): Freedom of Speech, Commemoration and Protection against Anti-Semitism in Germany

Education

Naama Shik (Yad Vashem, Jerusalem): Education as a Guardian against Holocaust Denial, Trivialization and Distortion

Moderator: Michael H. Traison (USA/Poland/Israel)

Practice in Various States (Part 2)

Tatjana Hörnle (Humboldt University of Berlin): Holocaust Denial via the Internet: The German Penal Code Approach

The Honourable Justice Stephen Rothman, AM (Supreme Court of New South Wales, Sydney, Australia): Holocaust Denial as Racial Vilification, Freedom of Speech and the Internet: The Australian Experience

General

Christopher Wolf (Inter-Parliamentary Coalition against Anti-Semitism, Task Force on Internet Hate Speech, USA): The Limits of the Law to Remedy Online Holocaust Denial

Juliane Wetzel (Technical University Berlin): "Soft-denial" and Trivialization of the Holocaust on the Web

Moderator: Jonathan S. Lux (International Association of Jewish Lawyers and Jurists/United Kingdom Association of Jewish Lawyers and Jurists)

Notes:
1 Vgl. die Internetseite der von Pierre Nora repräsentierten Vereinigung Liberté pour l'Historie: <http://www.lph-asso.fr/> (06.02.2012).
2 Der Vortrag Küntzels ist veröffentlicht unter dem Titel "Iranian Holocaust Denial and the Internet", in: Israel Journal of Foreign Affairs 6 (2012), H. 1, S. 43-52, online unter: <http://israelcfr.com/documents/6-1/6-1-4-Kuntzel.pdf> (06.02.2012).
3 Wolfs Vortrag "Holocaust Denial and Freedom of Speech in the Internet Era" ist in schriftlicher Form abrufbar über die Anti-Defamation League: <http://www.adl.org/main_internet/Holocaust+Denial+and+Freedom+of+Speech+in+the+Internet+Era.htm> (06.02.2012).
4 Die Onlineausgabe von "Justice" ist aufrufbar unter: <http://www.intjewishlawyers.org/main/index.php?option=com_content&view=article&id=49&Itemid=57mp;Itemid=57> (06.02.2012). Die Videoaufzeichnungen sind zugänglich über: <http://www.intjewishlawyers.org/main/index.php?option=com_content&view=article&id=101&Itemid=69mp;Itemid=69> (06.02.2012).


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