Sammeln und Bewahren, Erforschen und Zurückgeben – _Human Remains_ aus der Kolonialzeit in akademischen und musealen Sammlungen

Sammeln und Bewahren, Erforschen und Zurückgeben – _Human Remains_ aus der Kolonialzeit in akademischen und musealen Sammlungen

Organisatoren
Charité, Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.10.2012 - 06.10.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Uta Kornmeier / Simon Strick, Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin

Als 2004 das Anthropologische Institut der Charité in Berlin aufgelöst wurde, gingen die durch das Institut verwalteten Sammlungen von Schädeln, Knochen und anderen menschlichen Überresten in die Obhut des Berliner Medizinhistorischen Museums über. Kaum hatte dessen Direktor Thomas Schnalke die Sammlungen übernommen, gab es Forderungen nach Rückgabe von Objekten, die während der Kolonialzeit nach Berlin kamen. Gegenstand der ersten Forderung waren die Schädel von Opfern der Aufstände gegen die deutsche Kolonialherrschaft in Deutsch-Südwestafrika (1904-1908), dem heutigen Namibia. Da weder die Herkunft der ca. 10.000 anthropologischen und anatomischen Sammlungsobjekte, noch der weitere kolonial- und wissenschaftshistorische Kontext der Sammlungsentstehung hinreichend bekannt war, um angemessen auf diese Forderung zu reagieren, entstand ein ab 2010 von der DFG gefördertes Forschungsprojekt. Es soll exemplarisch die Herkunft und Geschichte der menschlichen Überreste (human remains) in den Sammlungen der Charité untersuchen und Vorschläge für einen zukünftigen Umgang damit erarbeiten. Das „Charité Human Remains Project“ unter der Leitung von Thomas Schnalke und Andreas Winkelmann veranstaltete Ende 2012 eine große Tagung zu diesem brisanten Thema, auf der die politischen und museologischen Dimensionen vergangener und gegenwärtiger Wissenschaftspraktiken im Umgang mit menschlichen Überresten kontrovers diskutiert wurden. Dabei zeigte sich auch, wie unterschiedlich die Kenntnisstände bzw. Sensibilitäten für postkoloniale und wissenschaftskritische Fragestellungen noch sind.

Einführend berichtete WIEBKE AHRNDT (Bremen), über die Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes zum Umgang mit Sammlungen von menschlichen Überresten. Sie definierte „menschliche Überreste“ als eine Gruppe von Objekten, die ganze Körper, Körperteile, sowie Gegenstände, in die organische Körperteile eingearbeitet worden sind, umfasst. Zwar habe es zu jeder Zeit Graböffnungen und Handel mit menschlichen Überresten gegeben, ohne dass diese zu ihrer Zeit als unrechtmäßige Handlungen angesehen wurden, jedoch stelle sich heute aufgrund „gewandelter Sensibilitäten“ dringend die Frage nach den Beschaffungspraktiken. Hierzu führte sie den Begriff des „Unrechtskontextes“ ein, in dem menschliche Überreste wie Knochen, Schädel oder Skelette mit Gewalt erworben oder gegen den Willen der Betroffenen bearbeitet oder ausgestellt wurden und werden. Da der Umgang mit diesen Sammlungsobjekten rein rechtlich derzeit jeder Institution selbst überlassen ist, müssten Restitutionsansprüche jeweils mit denen der Sammlungsbewahrung und des wissenschaftlichen Werts von Objekten abgeglichen werden. Vor einer etwaigen Rückerstattung an die so genannten Herkunftsgesellschaften, so Ahrndt, stehe aber zwingend die wissenschaftliche und forensische Klärung der Herkunft (Provenienzforschung) – wohlgemerkt durch die Sammlungsverwalter selbst.

Die Kulturwissenschaftlerin BRITTA LANGE (Berlin) erweiterte die Vorstellung von den human remains um mediale Wissenschaftsobjekte wie Fotografien, Messdaten, Lebendabgüsse oder Tonaufnahmen. Da diese Dinge genau genommen keine menschlichen Überreste sind, führte sie den Begriff der „sensiblen Sammlungen“ ein für Bestände von Gegenständen, die unter Missachtung oder Überschreitung der körperlichen Grenzen anderer Menschen hergestellt wurden. Konkrete Orte für die einfache Beschaffung solcher Gegenstände wurden, so Lange, durch die Verwaltungsapparate der Kolonien nebenbei mitproduziert: so z.B. Gefängnisse, Arbeitslager und Kolonialkrankenhäuser. Dort vollzog sich der wissenschaftliche Zugriff auf kolonialisierte Körper zusammen mit dem behördlichen, medizinischen und polizeilichen Zugriff durch die Verwaltungen: Nomadisierende Stämme mussten von den Ethnologen und Anthropologen nicht erst gesucht und zur Mitarbeit überredet werden – sie waren bereits versammelt und konnten sich den Forschern nicht entziehen. Lange beschrieb die Kolonialgefängnisse als eine Art „dereguliertes Labor“ zur Erforschung von „Menschenmaterial“. Angesichts dieser grundlegenden Verschränkung des wissenschaftlichen Apparats mit Zwangssituationen und Unterdrückungspraktiken wurde diskutiert, die Empfehlungen für Museen zum Umgang mit human remains sehr viel proaktiver zu gestalten, wie dies z.B. an nordamerikanischen Instituten im Umgang mit „Native American Remains“ nach dem Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA) praktiziert wird: Die Sammlungsverwalter sollten nicht auf Rückgabeforderungen warten, sondern aufgefordert sein, selbsttätig die Rechtmäßigkeit der Erwerbshintergründe von „sensiblen Objekten“ zu erforschen und mögliche Empfänger ausfindig zu machen.

Über die konkrete interdisziplinäre Provenienzforschung des Charité Human Remains Project berichteten KATRIN KOEL-ABT und NILS SEETHALER (Berlin). Am Beispiel von 37 Schädeln vermutlich australischer Herkunft, die sich vormals in der „Rasseschädel“-Sammlung des Berliner Anthropologischen Instituts befanden, erläuterten sie die unterschiedlichen Methoden der Herkunftserforschung. Während Quellenstudien zum Erwerbs- und Forschungskontext oft über die Interessen der Sammler Auskunft geben, beleuchten Untersuchungen der Erwerbspraktiken – von Zufallsfunden durch Erosion, kommerziellem Erwerb bis zu Grabschändung und Auftragsmord durch Kopfgeldjäger – die Kontexte der Sammlungskonstituierung. Koel-Abt erläuterte außerdem die Techniken der naturwissenschaftlichen Provenienzforschung, besonders der Computeranalyse, mit der im Fall von Restitutionsforderungen ethnische Zuordnungen von individuellen Schädeln durchgeführt werden, um die Rückgabe an die „richtige“ Herkunftsgruppe zu garantieren. Dazu werden metrische Daten, die am Schädel gewonnen werden, mit Daten von Referenzpopulationen verglichen, um die ethnische Gruppe des jeweiligen Objekts zu bestimmen. Was aber, wenn der Computer eine andere ethnische Zugehörigkeit ermittelt als die historische Aktenlage vorgibt, wie im Falle eines der Berliner „australischen“ Stücke, das laut Computer aus Papua Neuguinea stammte? Handelte es sich bei dem Individuum um einen Arbeitsmigranten, um einen angeheirateten Vertreter einer anderen Ethnie, um einen Immigranten zweiter Generation, um ein Individuum mit „uneindeutigem“ Datensatz, um einen Dokumentationsfehler oder schlicht um Betrug? Derartige Bestimmungsprobleme lassen sich auch mit noch besseren Messungen und Datenbanken kaum lösen.

URSULA WITTWER-BACKOFEN (Freiburg im Breisgau) und ihr Mitarbeiter STEFAN SCHLAGER vertieften dieses Thema in ihren Vorträgen zur klassischen Anthropometrie und zur Verwendung von morphometrischen Daten in der gegenwärtigen Provenienzforschung. Wie sie erklärten, sei die klassische Typenbestimmung der Anthropometrie seit langem widerlegt, da morphologische Formen Umwelteinflüssen sowie großer Binnenvarianz innerhalb einer Population unterworfen seien. Trotzdem gäbe es eine biologische Merkmalsverteilung, so dass Zuordnungen weiterhin möglich seien. Neuere Verfahren und Datenbanken (wie z.B. die Programme FORDISC oder CranID) arbeiten daher mit anderen Messpunkten um Schädel zu klassifizieren, sortieren diese jedoch noch immer anhand veralteter Populationsdefinitionen wie beispielsweise „Eskimo“ oder „Zulu“. Tatsächlich sind viele Datensätze der Referenzpopulationen in den elektronischen Datenbanken ja durch die Forschung an den Schädeln in Sammlungen wie der Berliner „Rasseschädel“-Sammlung oder der Freiburger Alexander-Ecker-Sammlung entstanden. Die Daten sind eben nur so verlässlich wie der Anthropologe, der sie gesammelt hat. So besteht die Gefahr, dass diese vermeintlich wertfreien, digitalen Arbeitsinstrumente weiterhin implizit mit kolonialem Wissen arbeiten. Schon der Begriff der „Population“ erweist sich als problematisch: Kann es überhaupt so etwas wie ethnische Referenzpopulationen geben, solange Menschen sozial und geographisch mobil und die Vorstellungen von „Rasse“ und Ethnie nicht genau zu definieren sind? Auch sind die digitalen Zuordnungen sehr unzuverlässig, wenn für Gruppen nur wenige Datensätze vorliegen, das Geschlecht nicht bestimmt ist oder kein ganzer Schädel vorliegt – bei Fragmenten, an denen man nur wenige Punkte vermessen kann, sind die Ergebnisse laut Wittwer-Backofen „miserabel“. Die Vortragenden schlossen mit dem Bedenken, dass eine Konzentration auf die „ethnische Herkunft“ von human remains immer Gefahr laufe, koloniale Ordnungsmuster zu reproduzieren.

Dieses Problem, wenn auch aus anderer Perspektive, beleuchtete ebenfalls WERNER HILLEBRECHT (Windhoek). Er merkte nicht nur an, dass auf der Konferenz keine Vertreter der so genannten Herkunftsländer vertreten seien, sondern dass auch generell eine Zusammenarbeit deutscher Institute mit wissenschaftlichen Einrichtungen in diesen Ländern Not tue. Wegen der schlechten Aktenlage sei die namibische Forschung zum Kolonialismus jedenfalls auf die Kollaboration mit ehemaligen Kolonisatoren angewiesen. Doch auch dort gebe es Dokumente, die in die Forschung mit einzubeziehen seien. Solange Namibia aber als reines „Opferland“ und nicht als Forschungspartner angesehen werde, wird die prinzipiell kolonial gedachte Dichotomie zwischen deutscher, wissenschaftlicher Provenienzforschung und den als primär „ethnisch“ verstandenen Herkunftsländern weiter bestehen.

Eine weitere Korrektur dieses eurozentrischen Perspektivfehlers steuerte die Ethnologin LARISSA FÖRSTER (Köln) bei. Sie nahm Bezug auf die verschiedenen gesellschaftlichen Akteure, die an der Rückführung von human remains nach Namibia im November 2011 teilhatten. Förster thematisierte die stark medial begleitete Übergabe von Herero- und Nama-Schädeln aus der Berliner Sammlung an Vertreter der namibischen Regierung und beschrieb die Auseinandersetzung mit dem Vorgang in Namibia selbst. Dabei stellte sie dem Vorurteil, die Motivation der Herkunftsländer für die Rückforderung von human remains sei primär „Ahnenverehrung“, ihre Beschreibung der Rückkehr der Schädel nach Namibia als „nationales“ und vor allem politisches Ereignis entgegen: Von Regierungsvertretern mit militärischen Ehren empfangen, wurden die Schädel auf dem Heroes Acre in Windhoek als „Helden des Befreiungskampfes“ geehrt, und im Anschluss in ein Museum zur Geschichte der Kolonialherrschaft überbracht. Dabei standen die remains stets im Zentrum einer breiten gesellschaftlichen Diskussion nicht nur über koloniale Vergangenheit, sondern auch über gegenwärtige politische Repräsentation in Namibia. So erläuterte Förster, dass mehrere verschiedene Interessengruppen wie z.B. das Ovaherero Genocide Committee über den Verbleib der Schädel debattierten, weil deren gesellschaftliche Funktion in Namibia selbst durchaus kontrovers ist. Von der akuten politischen Bedeutung der human remains zeugte weiter eine Vielzahl popkultureller Appropriationen der Schädel, von politischen Stickern bis zur musikalischen Aufnahme der „Rückkehr der Schädel“. Försters Vortrag zeigte, dass human remains in hoch aktuelle und komplexe politische Auseinandersetzungen mit Kolonialgeschichte und postkolonialen Verhältnissen ebenso wie in nationale und internationale Symbolpolitiken eingebunden sind. Die deutsche Regierung, die der Rückgabe im November 2011 fernblieb, verpasste hier eine Chance, wenigstens symbolisch die deutsche Kolonialvergangenheit anzuerkennen.

Offen blieb noch auf der abschließenden Diskussion die Frage, wie die Alternativen aussehen, wenn die aktuelle Herkunftsforschung als Grundlage einer „rechtmäßigen“ Rückgabe letztendlich auf die Wiederholung und Bestätigung der kolonialen Wissenschaft und ihrer rassistischen Begrifflichkeiten hinausläuft. Nach welchen Kriterien sollen Museen entscheiden, was an wen abgegeben wird? Sollten sie überhaupt die Ansprüche anderer prüfen oder lieber die Objekte so schnell wie möglich abgeben und sich bei Konflikten mit Dritten weitestgehend heraushalten? Warum ist die Herausgabe überhaupt so problematisch?

Eine Antwort auf die letzte Frage ist der Verweis auf den wissenschaftlichen Wert der betroffenen Sammlungsobjekte. Die Museen müssen diesen kritisch überprüfen. Einerseits sind human remains in ihren vielen Formen historisches Kulturgut, das nicht nur über wissenschaftliche Interessen und Praktiken um 1900 Auskunft geben kann, sondern auch für zukünftige Forschung und Untersuchungsmethoden bewahrt werden sollte. Gen-, Isotop- und Zahnanalysen sind zum Beispiel Methoden, die vor einigen Jahren noch nicht absehbar waren, mit deren Hilfe man aber heute neue epidemiologische oder paläodemographische Erkenntnisse über das stets aktuelle „Wissensobjekt“ Mensch gewinnen kann. Andererseits sind manche Bestände an kolonialen human remains wissenschaftlich gar nicht zu gebrauchen, da Angaben über Herkunft und Fundzusammenhang fehlen oder bewusst verkürzt oder vernichtet wurden.

Festzuhalten bleibt, dass Museen bei Rückgabeforderungen oder Wertprüfungen interdisziplinäre Wissenschaftlergruppen zur Provenienzforschung zusammenstellen müssen, die sich häufig nicht aus dem vorhandenen Personal bestücken lassen. Hier ist die gegenwärtige Wissenschaftsförderungspolitik gefragt. Die Bearbeitung dieses Themenkomplexes ist aber auf jeden Fall lohnend: Museen und die Öffentlichkeit sollten den Restitutionsprozess nicht als einen Verlust von Objekten verstehen, sondern als einen kostbaren Lern- und Aufklärungsprozess, der für die Museen, Wissenschaft und Gesellschaft generell einen Zugewinn bedeutet – an Wissen und kritischer Reflektion über die eigene Geschichte und wissenschaftliche Praxis.

Konferenzübersicht:

Sammlungs- und Sammlergeschichte

Wiebke Ahrndt (Bremen): Zum Umgang mit menschlichen Überresten in deutschen Sammlungen und Museen. Die Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes

Britta Lange (Berlin): Sensible Sammlungen: Anthropologisches Sammeln im Kolonialismus

Ulrich Creutz / Beate Kunst (Berlin): Entstehung und Bedeutungswandel anthropologischer Sammlungen in Berlin

Daniel Möller / Heiko Wegmann (Freiburg im Breisgau): Die anthropologische Alexander-Ecker-Sammlung in Freiburg i.Br. und das koloniale Sammeln

Margit Berner (Wien): Paul Schebesta - Anthropologisches Sammeln im missionarischen Kontext

Dag Henrichsen (Basel): 'Tabu', 'heilig', 'vollständig', 'werthvoll'. Sammlungsstrategien und Grenzüberschreitungen des Zürcher Botanikers Hans Schinz im südwestlichen Afrika, 1880er Jahre

Birgit Scheps-Bretschneider (Leipzig): Skelette aus Queensland: die Sammlerin Amalie Dietrich

Methoden der Provenienzforschung

Katrin Koel-Abt / Nils Seethaler (Berlin): Interdisziplinäre Provenienzforschung an human remains aus Australien

Stefan Schlager / Ursula Wittwer-Backofen (Freiburg im Breisgau): Klassische Anthropometrie und Geometric Morphometrics in der Provenienzklärung

Ursula Wittwer-Backofen (Freiburg im Breisgau): Individuelle Lebenslaufmarker zur Provenienzklärung

Christine Keller / Maria Teschler-Nicola (Wien): Das forMuse Projekt und die Beforschung von überseeischen Human Remains in Wien

Gundolf Krüger (Göttingen): Mumifizierte Köpfe der Maori in Göttingen. Fragen zu ihrer Geschichte und zur Ethik ihrer öffentlichen Präsentation

Werner Hillebrecht (Windhoek): Probleme der archivalischen Überlieferung. Lücken, Indizien und Rekonstruktionen

Holger Stoecker / Katrin Koel-Abt (Berlin): Namibische Human Remains in Berlin. Historische Kontexte und aktuelle Provenienzforschung

Restitution I

Sarah Fründt (Bonn): Alle anders, alle gleich? – Internationale Repatriierungsbewegungen unter besonderer Berücksichtigung des neuseeländischen Karanga Aotearoa Repatriation Programme

Larissa Förster (Köln): "The return of the skulls": Akteure, Interessen und Debatten in Namibia im Zuge der Rückführung von Human Remains aus der Sammlung der Charité im September 2011

Bettina Jungklaus / Barbara Teßmann (Berlin): Vom Wert anthropologischer Sammlungen für die naturwissenschaftliche Forschung

Carola Thielecke (Berlin): Ein würdiges Ende? Der Umgang mit Human Remains im Museum und das Grundrecht auf Menschenwürde aus Art. 1 Grundgesetz

Anne Wesche (Bremen): Im Zweifelsfall als Einzelfall – Überblick zu vorhandenen Empfehlungen im Umgang mit menschlichen Überresten vor dem Hintergrund zunehmend gestellter Rückgabeforderungen

Restitution II

Andreas Winkelmann / Katrin Koel (Berlin): "Damiana": Eine Restitution an die Aché in Paraguay

Markus Schindlbeck (Berlin): Human Remains zwischen Politik und Ahnenverehrung

Estella Weiss-Krejci (Wien): Abschied aus dem Knochenkabinett: Repatriierung als Instrument kultureller und nationaler Identitätspolitik

Gesine Krüger (Zürich): Knochen im Transfer. Restitution sterblicher Überreste in historischer Perspektive

Podiumsdiskussion

Zur Frage der Rückgabe und zum Umgang mit Rückgabeforderungen
Larissa Förster, Köln
Uwe Hoßfeld, Jena
Markus Schindlbeck, Berlin
Maria Teschler-Nicola, Wien
Moderation: Andreas Winkelmann, Berlin


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