Verdichtung oder Vernichtung? Entwicklungen und Strategien im Umgang mit der Komplexität von Wissen in Spätantike und Frühmittelalter

Verdichtung oder Vernichtung? Entwicklungen und Strategien im Umgang mit der Komplexität von Wissen in Spätantike und Frühmittelalter

Organisatoren
Stephan Dusil / Gerald Schwedler / Raphael Schwitter, Universität Zürich
Ort
Zürich
Land
Switzerland
Vom - Bis
19.09.2013 - 21.09.2013
Url der Konferenzwebsite
Von
Nikolas Hächler, Historisches Seminar, Universität Zürich

Bei der internationalen Tagung „Verdichtung oder Vernichtung? Entwicklungen und Strategien im Umgang mit der Komplexität von Wissen in Spätantike und Frühmittelalter“, die vom 19.-21. September 2013 an der Universität Zürich stattfand und von Stephan Dusil (Zürich), Gerald Schwedler (Zürich) und Raphael Schwitter (Zürich) veranstaltet wurde, stand der Umgang mit Wissensstrukturen unter dem Aspekt politischer, gesellschaftlicher und religiöser Umwälzungen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Brüche mit in der Antike geläufigen Wissensorganisationsformen wurden als Techniken gedeutet, um das literarische, juristische und historiographische Erbe der Vergangenheit in fruchtbarer Weise neu zu ordnen und den Bedürfnissen der Zeitgenossen anzupassen. Dabei wurde auch den damit einhergehenden Prozessen des Reduzierens, Vernichtens und Vergessens von früheren Wissensformen Beachtung geschenkt.

GERALD SCHWEDLER (Zürich) betonte einleitend die Notwendigkeit des Reduzierens und Komprimierens, um vergangene Ereignisse für die Gegenwart des Historikers verständlich zu machen. Im Frühmittelalter ist dies im Spannungsfeld von Ablehnung und Imitation der Antike beispielweise anhand der Werke Gregors von Tours erkennbar. Dieser lehnte Geschichtsschreibungsformen der heidnischen Antike bewusst ab, schrieb aber gleichzeitig in einem auf antiker Rhetorik fußenden stilus rusticus. Auf inhaltlicher Ebene komprimierte er Zusammenhänge stark, wobei dieser Prozess der selektierenden Verdichtung insbesondere durch den sogenannten Fredegar im 7. Jahrhundert weiter vorangetrieben wurde. Eine Verdichtung durch Kanonbildung konstatierte RAPHAEL SCHWITTER (Zürich). Die Blüte des literarischen Lebens im 4.-6. Jahrhundert n. Chr. lässt sich auf die Bedeutung des Schulbetriebs für jene Zeit zurückführen. Wer als normativ anerkannter Autor galt, wie etwa Cicero oder Vergil, dessen Werke unterliefen einen Prozess der reichhaltigen Kommentierung. Wer hingegen nicht dazugezählt wurde, verfiel dem Vergessen. Das Imitieren und Überbieten von anerkannten Autoren gehörte für spätantike Schriftsteller zu wichtigen Wirkungsabsichten. Dies zeigt sich beispielsweise in Form von intertextuellen Verweisen in der Cento-Literatur. Das Wechselspiel von Verdichtung und Vernichtung wird schließlich auch im Umgang mit Rechtstexten ersichtlich, wie STEPHAN DUSIL (Zürich) betonte. Im Codex Iuris Civilis von 533, dem spätantiken Vulgarrecht, den kirchlichen Kanonessammlungen und den Aufzeichnungen der germanischen Leges werden Prozesse der Anpassung antiker Rechtsformen an die Bedürfnisse der Zeitgenossen fassbar. Der auf der Tagung verwendete Wissensbegriff wurde dabei bewusst offen gelassen, um unterschiedliche heuristisch-hermeneutische Untersuchungskonzepte zur Anwendung zu bringen.

MARIETTA HORSTER (Mainz) untersuchte, welchen Umständen die Entstehung der Epitomai des Livius zu verdanken sind und welche Folgen ein spätantikes Geschichtsverständnis auf die Darstellung römischer Geschichte hatte. Sie betonte, dass die Nachahmung antiker Vorbilder keinem Plagiat gleichkommt, sondern einen Versuch darstellt, den Gehalt der als Vorbilder wahrgenommenen Schriften in geschickt modellierter Gestalt zu präsentieren. Diese neu entstandenen Texte waren einfacher zu reproduzieren und konnten von einem interessierten Publikum rasch rezipiert werden. Gleichzeitig ist eine deutliche Enthistorisierung der römischen Geschichte festzustellen. Chronologische Gerüste – wie die Datierung nach Konsuln – fallen weg, im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die Darstellung von Ereignisabläufen und der Blick auf rhetorisch durchkomponierte Einzelschicksale der Vergangenheit, ohne diese innerhalb eines Zeitrasters zu positionieren.

HANS-GEORG HERMANN (München) zeigte auf, welche Praktiken frühmittelalterliche Herrscher im Rahmen der Verschriftlichung mündlich überlieferter Rechtstraditionen in den germanischen Leges anwandten, um die Rechtslage in ihren Reichen zu gestalten. Römisches Recht konnte als Institution negiert und durch eigene Rechtssysteme ersetzt oder teilweise in seiner Komplexität reduziert und an Zeitumstände angepasst werden. Das ursprünglich flexiblere, mündlich tradierte germanische Recht erfuhr durch Verschriftlichungsprozesse eine wesentliche Transformation. Was Aufnahme in Gesetzesbücher fand, erlag einem Prozess der Verfestigung, blieb allerdings nicht mehr dynamisch genug, um als nachhaltige Lösung für neue Rechtsprobleme innerhalb germanischer Gesellschaften infrage zu kommen. Was jedoch nicht schriftlich festgehalten wurde, ging im Laufe der Zeit verloren. Durch mehrfache Redaktion der Rechtstexte sind zudem Spuren des nicht-verschriftlichten Gewohnheitsrechts zu finden, das parallel zu verschriftlichten Rechtstexten noch gültig war; dies zeigt sich bei Öffnungsklauseln, welche das mündliche Recht teilweise in der Rechtspraxis zuließen.

IAN WOOD (Leeds) demonstrierte in seinem Referat auf Basis seiner Studien zu merowingischen Originalmanuskripten eindrücklich, dass sich die merowingische Kulturlandschaft im Vergleich zu derjenigen der klassischen Antike nicht einfach verdüsterte, sondern besser von einer Transformation von Ordnungssystemen bei der Wissensstrukturierung auszugehen ist, die sich auf einen Wandel in den Bedürfnissen der merowingischen Elite zurückführen lässt. Obwohl es zu keiner Zerstörung oder Verdrängung antiker Werke kam, verloren diese für die merowingische Bildungselite ihre Bedeutung, da sich diese stärker auf die Rezeption biblischer Texte und die Schriften der Kirchenväter konzentrierte. Dies wird deutlich, wenn man sich mit den Arbeiten Gregors von Tours und denjenigen Fredegars beschäftigt. Der merowingische Kulturraum zeichnete sich insgesamt nicht durch literarische Neuschöpfungen aus, sondern durch die inhaltliche und formale Neustrukturierung bereits bekannter Texte in den Bereichen der Hagiographie, Kirchengeschichte und Historiographie und bildete damit eine wichtige Grundlage für die Blüte der Karolingerzeit.

JULIAN FÜHRER (Zürich) betrachtete den Umgang mit Steuerkatastern in merowingischer Zeit und analysierte die in Gregor von Tours und Fredegar gebräuchlichen Topoi zur Darstellung ungerechter Steuersituationen. Es stellte sich heraus, dass eine durch die Antike geprägte Bildsprache genutzt, diese aber an christliche Vorstellungen angepasst und innerhalb einer heilsgeschichtlichen Erzählung positioniert wird. So wird das Verbrennen von Katastern durch die Einwohner von Limoges, in denen übermäßig hohe Steuern auf Geheiß des negativ dargestellten Königs Chilperich I. erhoben wurden, nicht primär als zu verurteilender Akt porträtiert. Die Beschreibung dient vielmehr als Auftakt zur Charakterisierung repressiver und illegitimer Maßnahmen des Herrschers in Gebieten seines verstorbenen Bruders Chariberts I. Zudem ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Römische Recht die Verbrennung von Steuerlisten in aller Öffentlichkeit forderte, falls deren Gültigkeit nicht mehr gewährleistet war. Dadurch wurde der Wandel des römischen Verwaltungssystems durch die Befolgung systemimmanenter Regeln zusätzlich beschleunigt.

PETER VAN NUFFELEN (Ghent) stellte jene Prozesse in den Vordergrund, die den Entwicklungen der Geschichtsschreibung innerhalb des Untersuchungszeitraumes zugrunde lagen. Literarische Transformationen waren die Folge von Fragmentierungstendenzen mit dazu parallel ablaufenden Bemühungen, entstandene Textsplitter innerhalb neuer, integrativer und geordneter Narrativformen zu sammeln. Dies lässt sich beispielsweise bei der Erstellung verdichtender Epitomai im Rahmen einer literarischen Kanonisierung erkennen. Antike Traditionen der literarischen Präsentation wurden dabei nicht aktiv missachtet, sondern innerhalb eines neuen Wertesystems umgedeutet, was sich etwa anhand der Bescheidenheitstopik aufzeigen lässt. Durch ein solches Vorgehen wurden antike Darstellungsformen nicht einfach antagonistisch bekämpft, sondern hinterfragt und auf der Suche nach einer scheinbar schlichten Sprache innerhalb neuer Schriftgattungen aufgehoben.

CARMEN CARDELLE DE HARTMANN (Zürich) beleuchtete in ihrem Vortrag die ersten zehn Bücher der Etymologie von Isidor von Sevilla. Eines der Hauptanliegen dieses Autors bestand darin, seiner aus gebildeten Laien an König Sisebuts Hof zusammengesetzten Leserschaft Grundlagenwissen aus der Antike aus den Bereichen der artes liberales, der Medizin und des Rechts zu vermitteln. Gerade am Beispiel paganer Mythen zeigt sich dabei, dass frühmittelalterlichen Gelehrten mit Isidors Werk ein Werkzeug zur Hand gegeben wurde, welches ihnen erlaubte, diese Geschichten als Allegorien zu lesen. Gleichzeitig wird auch Isidors Absicht deutlich, die Sprache, welche ihm zufolge die Grundlage zum korrekten Zugang zum Weltwissen darstellt, richtig zu fassen. Denn nur wenn die Bedeutung lateinischer Grundbegriffe bekannt ist, kann ein Forschender stimmiges Wissen über die Welt gewinnen, was sowohl auf theoretischer wie auch auf politisch-praktischer Ebene gilt. Die Beherrschung der Sprache wird damit zum Medium, um geistige Inhalte der antiken Kultur ins Mittelalter zu überführen.

INGE KROPPENBERG (Göttingen) sprach sich für eine erweiterte, kulturhistorisch inspirierte Herangehensweise an rechtshistorische Quellen aus. Um eine kognitive Selbstbeschränkung zu vermeiden, sollten Rechtstexte nicht nur als abstrakte, geistig-rationale und überzeitliche Geltung beanspruchende Schöpfungen betrachtet werden, die je nach Reinheits-, Universalisierungs- und Absolutheitsgrad im Rahmen eines aufgeklärten Fortschrittskonzepts bewertet werden könnten. Es kann sich für ein vertieftes Verständnis lohnen, die historischen Kontexte sowie die im Bereich der sozialen Praxis angesiedelten Zwecke des Rechts zu berücksichtigen, was sich insbesondere bei der Konzeption spätantiker Rechtstexte zeigt. Diese entstanden nicht in derselben Situation wie modern konzipierte Rechtssysteme und sind gleichzeitig nicht als schlechtere Varianten des antiken Rechts zu begreifen, sondern sollten den sich neu formierenden Reichen Stabilität bringen und damit deren Herrscher legitimieren.

ANNINA SEILER (Zürich) gelang es, über die Untersuchung der Glossierungen in den Handschriften der so genannten Epinal-Erfurt-Gruppe einen Umbruch in der Organisation von Wissen und im Gebrauch desselbigen während des späten 7.-9. Jahrhunderts nachzuweisen. Gleichzeitig warf sie ein erhellendes Licht auf die Überlieferungswege der Glossierungstechniken von Großbritannien nach Kontinentaleuropa. Die ursprünglich interlinearen Glossierungen in lateinischer und altenglischer Sprache wurden im Laufe der Zeit in zunächst ungeordneten glossae collectae zusammengetragen und schließlich in feiner werdende, alphabetisch geordnete Strukturen gebracht. Dieses Vorgehen stellte die Grundlage für zahlreiche Übersetzungsarbeiten dar und kann als Spiegel für die Entwicklung der altenglischen Volkssprache betrachtet werden. Es ist dabei zu beachten, dass durch die Neuordnung der Glossen der Kontakt zu den ursprünglichen Quellen verloren ging.

PETER STOTZ (Zürich) analysierte Teile der Handschrift Bamberg Hist. 3 unter dem Aspekt inhaltlicher und formaler Verdichtungstendenzen für ein adliges Laienpublikum im frühmittelalterlichen Italien. Die ursprünglich auf griechischen Vorlagen beruhende, fünfteilige lateinische Kompilation über die Reisen Alexanders des Großen stellt ein fantastisches Panoptikum der Erlebnisse des Herrschers und der auf der Erde lebenden Völker dar, wobei ein wichtiger Schwerpunkt auf der Schilderung der Ansichten der weisen Brahmanen Indiens liegt. Da die Redaktionen des Textes darauf abzielten, diesen in gemeinsamer Runde vorzutragen, gingen begriffliche Feinheiten verloren und komplexere Satzstrukturen wurden aufgehoben. Gleichzeitig wurden bestimmte Handlungen und Begriffe an ein christliches Moralsystem angepasst. Schließlich dient der Text als spannendes Studienobjekt zum Verständnis der Entwicklungen des Lateins im Mittelalter.

HENRIETTE HARICH-SCHWARZBAUER (Basel) präsentierte ihre Untersuchungsergebnisse zu Kanonisierungsprozessen anhand der Werke von Ausonius und Sidonius Apollinaris. Ersterem gelang es, das Erbe der paganen Literatur auch im Rahmen pädagogischer Anliegen umzuformen und damit über gezielte Verknappungen Akzentuierungen innerhalb eines von ihm gesteuerten Kanonisierungsprozesses vorzunehmen. Gleichzeitig gelang es dem Autor im Rahmen der Cento-Literatur, den intertextuellen Bezugsrahmen dahingehend zu erweitern, dass er neue Themengebiete zu schildern wusste und damit pagan geprägte Geschichten in einem christlichen Kontext darzustellen vermochte. So wird die ungewisse Situation der Braut während der Hochzeitsnacht in ungewohnt mitfühlender Weise präsentiert. In diesem Zusammenhang erscheint es umso spannender, dass Sidonius Apollinaris aufgrund seiner starken Verbundenheit zu antiken Schrifttraditionen keinen direkten Bezug zu seinem literarischen Vorgänger herstellt und dessen innovatives Vorgehen nicht weiterführt.

MAYKE DE JONG (Utrecht) konzentrierte sich auf Deutungen der Werke Radberts von Corbie und Pseudo-Isidors. Im Epitaphium Arsenii des Radbert werden die Protagonisten, so dargestellt, als würden sie spätantike Personen am Hof von Kaiser Theodosius I. repräsentieren. Dadurch vermag der Autor eine bestimmte Deutung des Geschilderten zu präsentieren, ohne seine Ansichten explizieren zu müssen. Die wohl aus Bischöfen bestehende Leserschaft des Textes musste somit einen engen Bezug zur spätantiken Personengeschichte haben, um Radberts Text verstehen zu können. Gleichzeitig wird Ambrosius von Mailand, also jene Person, die als Vorbild für christliche Bischöfe und die Handlungen des Wala präsentiert wird, namentlich nicht genannt. Dies geschieht nicht zur Verschleierung seiner Identität, sondern zur fokussierten Akzentuierung seiner Person und Position, was einen gekonnten Umgang mit rhetorischen Mitteln darstellt.

KARL UBL (Köln) nahm sich der Lex Salica an und beleuchtete deren Überlieferungsgeschichte. Besonderes Augenmerk schenkte er der im Jahr 802 entstandenen Handschrift, welche auf Quellen aus dem 5. Jahrhundert basiert und damit nicht denselben Mängeln, welche früheren Versionen anhafteten, unterliegen sollte. Es stellte sich heraus, dass in dieser auf die rechtliche Praxis ausgerichteten Schrift auch zahlreiche veraltete oder unverständliche Regelungen zu finden waren, was im ersten Moment als unvereinbar mit ihrem primären Zweck anmutet. In diesem Zusammenhang wies Ubl darauf hin, dass es zur Funktionalität des damaligen Rechts gehörte, den Herrscher in seinem Wirken zu legitimieren, was im Verständnis der Zeitgenossen nur dann möglich war, wenn er an frühere Rechtsformen anknüpfte, diese dokumentieren ließ und die Wurzeln seiner Rechtssprechungspraxis offenlegte. Das so verschriftlichte Recht erhielt als normatives Legitimationswerkzeug eine fast sakrale Stellung im Bewusstsein der Zeitgenossen.

In seinem Tagungsrückblick konzentrierte sich ANDREAS THIER (Zürich) auf den Umgang mit Niedergangsnarrativen. Durch tiefgreifende Konsolidierungsprozesse fand über die Kanonisierung von Referenzwerken eine Auseinandersetzung mit der Antike statt, die sich für frühmittelalterliche und durch das Christentum geprägte Gesellschaften als äußerst fruchtbar erwies. Aus der Antike bekanntes Wissen wurde so über Kompilationen und Exzerpte eher umgedeutet als beseitigt. Dies zeigt sich deutlich bei der Betrachtung hagiographischer und historiographischer Werke, in welchen Ereignisse innerhalb eines heilsgeschichtlichen Kontexts positioniert wurden, sowie in der Tradierung römischer Rechtssysteme, die in den germanischen Nachfolgestaaten an Bedürfnisse der Zeitgenossen angepasst wurden. In diesem Zusammenhang ergeben sich für zukünftige Forschungen zu Kontexten des Wissenswandels neue Arbeitsfelder, indem nach gesellschaftlichen und mentalen Bedingungen historischer Transformationserscheinungen gefragt wird.

Konferenzübersicht:

Stephan Dusil (Zürich), Gerald Schwedler (Zürich), Raphael Schwitter (Zürich): Einführung

Marietta Horster (Mainz): Livius Epitome. Ein spätantiker ‚verkürzender‘ Blick auf die römische Republik

Hans-Georg Hermann (München): Verformung, Verdrängung und Verlust von Rechtswissen in den Leges

Ian Wodd (Leeds): The Problem of Late Merovingian Culture

Julian Führer (Zürich): Verbrannte Steuerlisten oder zerstörte Verwaltung? Zum Umgang mit römischen Verwaltungsstrukturen im Frühmittelalter

Peter van Nuffelen (Ghent): Kanonisieren, Exzerpieren, Kontinuieren. Geschichtsschreibung im Umbruch

Carmen Cardelle de Hartmann (Zürich): Wissen der Antike für die Welt des Mittelalters. Isidors Etymologie I-X und ihre Rezeption

Inge Kroppenberg (Göttingen): Römisches Vulgarrecht. Wissensverlust oder Dynamisierung?

Annina Seiler (Zürich): Die Glossare der Epinal-Erfurt-Gruppe. Wissensordnungen im Umbruch

Peter Stotz (Zürich): Hohe Weltgeschichte für langobardische Krieger. Verdichtung und Vereinfachung von Texten in der Handschrift Bamberg Hist. 3

Henriette Harich-Schwarzbauer (Basel): Kanon- und Genredebatten bei Ausonius und Sidonius Apollinaris

Mayke De Jong (Utrecht): The two republics. Carolingian disctinctions between ‚church‘ and ‚state‘ around 850

Karl Ubl (Köln): Karl der Große und die Lex Salica

Andreas Thier (Zürich): Tagungsrückblick und Ausblick