HT 2014: Unter deutsch-deutschen Dächern. Die Eigentumsfrage im Spannungsfeld zwischen Aneignung, Enteignung und „Wiedergutmachung“ vor und nach 1989

HT 2014: Unter deutsch-deutschen Dächern. Die Eigentumsfrage im Spannungsfeld zwischen Aneignung, Enteignung und „Wiedergutmachung“ vor und nach 1989

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Göttingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.09.2014 - 26.09.2014
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Von
Marcus Böick, Historisches Institut, Ruhr-Universität Bochum

Wohneigentum, zumal in Immobilien- bzw. Grundstücksform, haftet auf dem ersten Blick etwas zutiefst Dauerhaftes, ungemein Stabiles an: Es ist eben unbeweglich und kann auch in besonderen historischen Konstellationen, im Fall von militärischen Konflikten, wirtschaftlichen Krisen oder politischen Umwälzungen bis hin zu gezielten staatlichen Verfolgungsmaßnahmen von seinen Eigentümern nicht einfach so „verlegt“ werden; die Beziehung zwischen immobilen Eigentum und mobilen Eigentümern ist also stets eine hochgradig Relationale, durchaus Brüchige. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist, gerade in Deutschland, reichhaltig angefüllt mit derlei gravierenden Bruchpunkten und Zäsuren, deren Folgen sich wie ein dichtes, fast undurchschaubares historisches Netz über die Eigentumsverhältnisse gespannt haben. Seien es die „Arisierungen“ der NS-Zeit, die Zerstörungen des Weltkrieges, die Enteignungen von „Kriegsverbrechern“ in der SBZ oder die wellenartigen Verstaatlichungen in der DDR: Immer wieder traten übergeordnete Eigentumsvorstellungen, relationale Besitzverhältnisse und konkrete Eigentumsobjekte auseinander, wurden aufgelöst, rekonfiguriert oder überschrieben. Unter den vermeintlich festen „Dächern“ des 20. Jahrhunderts fand sich also ein ungemein hohes, in der Rückschau oft verwirrendes Maß an sozialer Dynamik.

Diese Entwicklungen in ihren übergeordneten wie auch konkreten Formen zu durchmessen war das Anliegen der von KERSTIN BRÜCKWEH (Tübingen/Trier) organisierten Sektion „Unter deutsch-deutschen Dächern. Die Eigentumsfrage im Spannungsfeld zwischen Aneignung, Enteignung und „Wiedergutmachung“ vor und nach 1989“, die am 24. September stattfand. Sich wandelnde Eigentumsformen und alltägliche Wohn- und Nutzungspraktiken zusammen zu denken war das erklärte Ziel, das die Leiterin der Sektion zu Beginn definierte: Es sollte auf diese Weise vor allem um den beständigen Wandel von Eigentumsvorstellungen und die hiermit verknüpften, alltäglichen Praktiken und Aushandlungen im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gehen, wobei sich die Aufmerksamkeit der präsentierten Vorträge auf die SBZ/DDR zwischen 1945/49 und 1989 bzw. Ostdeutschland nach 1989/90 konzentrierte.

Die verschränkte Dynamik von (staatlichen) Enteignungen als auslösendes oder nachgelagertes Element von kollektiven Fluchtbewegungen arbeitete HENRIK BISPINCK (Berlin) in seinem Vortrag zu „Republikflucht“ und Eigentum. Enteignung als Ursache und Folge von Flucht und Abwanderung aus der DDR“ heraus: In einem ersten Schritt habe die SMAD- bzw. SED-Politik der frühen Nachkriegszeit auf eine sehr enge Verknüpfung von Elitenaustausch und Eigentumswandel gesetzt, wie Bispinck am Beispiel der Bodenreform oder der Sequestration von knapp 10.000 Betrieben aufzeigte. Die staatliche Enteignungsmaßnahmen erschienen in diesem Kontext als zentrale Antriebsfeder für die vom sich etablierenden SED-Regime angestrebte massenhafte Abwanderung alteingesessener und nun unerwünschter Eliten, vor allem „Großbauern“, „Junkern“ oder „Kapitalisten“, in den westlichen Teil Deutschlands. Hiervon unterschied Bispinck diejenigen Enteignungen, die auf eine Flucht folgten, etwa im Zusammenhang mit den Zwangskollektivierungen in der Landwirtschaft der frühen 1950er-Jahre. Die Betroffenen waren diesen staatlicherseits verfügten Herrschaftsmaßnahmen jedoch nicht völlig wehrlos „ausgeliefert“, wie Bispinck im letzten Drittel seines Vortrages vorführte: So konnten sie ihr Eigentum vorausschauend verkaufen, es verschenken oder gar im Austausch für die „Freiheit“ im Westen ganz bewusst als notwendig erachteten Preis aufgeben und somit einen Stück weit ihre Handlungsautonomie bewahren.

Der ungemein anregende Vortrag von UDO GRASHOFF (Leipzig) verschob den Fokus in der Folge noch stärker auf die konkreten Aneignungs- und Nutzungspraktiken, also die jeweiligen Aushandlungsprozesse und Interaktionen zwischen staatlichen Stellen und den Bewohnern – ganz im Wortsinne – „vor Ort“. Am Beispiel des „Schwarzwohnens“ in der DDR zeigte Grashoff auf, wie seit Ende der 1960er-Jahre aus dem zunächst als provisorische „Notmaßnahme“ geduldeten Bezug ungenutzter Wohnungen durch Einzelpersonen schrittweise eine dauerhafte soziale Praxis erwuchs: Trotz einer seit den 1970er-Jahren ideologisch besonders überhöhten SED-Wohnungsbaupolitik konnte die staatliche Wohnraumlenkung die „zivile Kampfzone“ auf dem angespannten Mietmarkt nicht befrieden und billigte schließlich die individuelle Aneignung leerstehender Altbauwohnungen durch überwiegend junge Menschen, die in den neuen Wohnräumen nach individueller Selbstentfaltung strebten, die ihnen die staatliche Politik anders nicht (mehr) bieten konnte. Der SED-Staat habe erstaunlich nachgiebig auf diese eigensinnige Wohnpraxis reagiert, denn letztlich hätten die „Schwarzwohner“ nicht nur ein akutes soziales Problem abgemildert, sondern auch marode Altbauten in Eigenregie wieder in Schuss gesetzt und oftmals sogar noch Miete überwiesen, wie Grashoff aufzeigte. Hochinteressant fiel letztlich ein am Ende angestellter Ost-West-Vergleich aus: Während „Schwarzwohnen“ in der DDR eine (unpolitische) Reprivatisierung des staatlich (über-)regulierten Wohnens bedeutet habe, habe die zur gleichen Zeit reüssierende Hausbesetzerszene in der Bundesrepublik eine (politische) Resozialisierung des privaten Wohnraums erkämpfen wollen – beide Gruppen würden zumindest im „kurzen Sommer“ des Jahres 1990 in den Altbauten Ostberlins zu unmittelbaren Nachbarn werden, als die Westberliner Hausbesetzerszene in das herrschaftsfreie Vakuum der kollabierenden DDR vorzustoßen versuchte.

Der Vortrag von ROBERT KLÜSENER (Gotha) zu „Grundsatz – Praxis. Alternativen zum Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ wählte demgegenüber eine andere, eher auktoriale Leitperspektive, in dem er einen juristischen Überblick über Grundsätze, Praxis und mögliche Alternativen zum seinerzeit hochumstrittenen Prinzip der „Rückgabe vor Entschädigung“ anbot: Zunächst beleuchtete Klüsener den politischen Weg zum Rückgabe-Prinzip im unübersichtlichen wie ereignisreichen Frühjahr 1990, der im April 1990 in eine „gemeinsame Erklärung“ der beiden deutschen Regierungen zu „offenen Vermögensfragen“ mündete, die einen restaurativen Dreiklang in der Eigentumspolitik festschrieb. Mit Ausnahme der zwischen 1945 und 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht verfügten Enteignungen sollte Eigentum „im Grundsatz“ zurückgegeben werden; nur wo dies nicht möglich war, sollte ausnahmsweise eine geldwerte Entschädigung gewährt werden. In der (oft mühsamen und langwierigen) Praxis durch die erst ab 1991 aufgebauten Landesämter für Offene Vermögensfragen hatte sich dieses politisch umstrittene Rückgabe-Prinzip jedoch schließlich in summa umgekehrt: Mehr als 55 Prozent der Fälle endeten bis Ende 2013 mit einer Entschädigung, die Ausnahme wurde so die Regel. Die von Klüsener diskutierten vier Alternativszenarien – das Belassen der 1990 vorgefundenen Eigentumsverhältnisse, eine umfassende Totalrevision, eine reine Entschädigungslösung sowie ein Prinzip „Entschädigung vor Rückgabe“ – wurden schließlich sämtlich verworfen; der nach 1990 gewählte, eher pragmatische Weg sei indes die „beste aller schlechtesten Lösungen“ und mithin „alternativlos“ gewesen – ein affirmativer Befund, der dem Zeitzeugen und Juristen gewiss einleuchtet, die anwesenden Historiker/innen jedoch mit mehr Fragen als Antworten zurückgelassen haben dürfte.

KERSTIN BRÜCKWEH (Tübingen/Trier) führte die Sektion letztlich wieder ins genuin historische Terrain zurück, indem sie in ihrem Vortrag „Eigener Herd ist Goldes wert. Die Umsetzung des Prinzips „Rückgabe vor Entschädigung“ in bevorzugten Wohnlagen“ die verschiedenen Schichten sowie die langfristige „soziale Dimension“ der sich wandelnden Eigentumsverhältnisse anschaulich auf der Mikroebene in den Blick nahm: Am (verfremdeten) Fallbeispiel des ostdeutschen Provinzstädtchens „Waldhausen“ und seiner Bewohner mit ihren wechselhaften Lebensgeschichten führte Brückweh konkret das verworrene Geflecht vor, auf das man bei den Eigentumsverhältnissen in Ostdeutschland bisweilen stößt: Beginnend mit „Arisierungen“ in der Zeit des Nationalsozialismus über Enteignungen in der SBZ bzw. DDR, Eigentumswandlungen in der DDR (durch Flucht, Strafen, Zwangsumsiedlung) oder relativ konventionelle Eigentumsabtretungen (etwa durch Verkauf), hatten sich so wechselhafte eigentumspolitische Konstellationen in die konkreten Wohn- und Eigentumspraxis „vor Ort“ eingeschrieben und eine äußerst komplexe Konstellation erzeugt, die letztlich auch Anlass zu öffentlichen Auseinandersetzungen bot: Gerade die nach 1990 aufbrechenden Interessenkollisionen auf dem Feld des Wohneigentums waren in den frühen 1990er-Jahren häufiger Anlass für vermehrte, sehr emotionale ost-westliche Polarisierungen im medienöffentlichen Raum, bei denen ostdeutsche (Nach-)Mieter mit ihrem moralischen (Nutzungs-)Recht und westdeutsche Antragssteller mit ihrem rechtlichen (Rückgabe-)Anspruch hart aufeinander geprallt seien.

Sehr gut fügte sich an dieser Stelle der nachfolgende und letzte Vortrag von INES LANGELÜDDECKE (Hamburg) „Die Rückkehr der Adligen aufs Land und die Auseinandersetzung um den früheren Gutsbesitz. Eine brandenburgische Lokalstudie“ ins Sektionsprogramm, die ebenfalls anhand einer lokalen Fallstudie die Interaktionen von Dorfbewohnern und (ehemaligen) Gutsbesitzern skizzierte, die nach 1990 wieder auf ihre vormals enteigneten Güter und damit auch in die dörflichen Gemeinschaften zurückkehrten. Methodisch innovativ erschien vor allem der von Langelüddecke gewählte Fokus auf die sozialen Orte bzw. Räume der Interaktionen sowie deren jeweiliger Verfüg- oder Zugänglichkeit, mit denen sie ihr in qualitativen Zeitzeugeninterviews gewonnenes Material präsentierte: Die Unterscheidung zwischen positiv konnotierten „Orten des Konsens“ (wie dem vom „Gutsherrn“ geführten Landwirtschaftsbetrieb oder dem Restaurant), dethematisierten „Orten ohne Konsens oder Konflikt“ (wie dem von den Adligen bewohnten Schloss oder der adligen Grablege) sowie konfliktträchtigen „Orten des Konflikts“ (wie dem von den Adligen eingezäunten Schlosspark als umstrittener „Konfliktzone“) sensibilisierte dabei für die unterschiedlichen sozialen Dynamiken vor bzw. im Ort. Das so beschriebene, sehr facettenreiche Spannungsverhältnis zwischen „gutsherrlichen Logiken“ und Traditionsmustern aus der Epoche vor 1945 bzw. den „volkseigenen Gewohnheiten“ aus der Zeit nach 1945 habe daher in der Gegenwart zwei getrennte „Erzähl- und Deutungsgemeinschaften“ innerhalb der nach 1990 durch die Rückkehr des Adels rekonfigurierten Dorfgemeinschaft entstehen lassen, die sich nicht einfach auf einen dichotomen Ost-West-Gegensatz reduzieren ließen, wie Langelüddecke überzeugend herausarbeiten konnte.

Der abschließende Kommentar von RALPH JESSEN (Köln) regte zum einen eine Perspektiverweiterung an, indem er nach der jeweiligen Zuordnung von Eigentum sowie deren politik- bzw. sozialhistorischen Grundierungen fragte. Seine Reflexionen zu den – bereits eingangs angedeuteten – besonderen Spezifika des im Rahmen der Sektion präferierten Immobilien- bzw. Wohneigentums verwiesen auf weitere, mobile Formen von Eigentum, die es erweiternd zu analysieren lohnte. Ungemein bedenkenswert erschien die von Jessen angeregte, terminologische Differenzierung von „Eigentum“ und „Besitz“: Während ersteres einen formalen Rechtstitel anspreche, beschreibe letzteres ein relationales Verhältnis im Sinne einer „Herrschaft über die Sache“; diese Differenzierung ermöglichte Jessen in der Zusammenschau der Beiträge eine durchaus diskussionswürdige Hypothese: Unter den Bedingungen des DDR-„Volks“- bzw. „Staatseigentums“ seien in der ostdeutschen Gesellschaft Eigentums- und Besitzermentalität nach und nach auseinandergetreten, in der sozialen Praxis der ostdeutschen Gesellschaft hätten sich individuelle Besitzermentalitäten ausgebildet, die jedoch keine Entsprechung (mehr) in einer (bürgerlichen) Eigentumsordnung gefunden hätten. Eben hierin erkannte Jessen die wesentliche Ursache für die nach 1989/90 aufbrechenden, sehr emotionalen Konflikte um die Rückerstattung, als die westlich-bürgerliche Eigentumsordnung quasi über Nacht in eine kollektivistische Besitzer- bzw. Nutzer-Gesellschaft ohne klassische Eigentumsvorstellungen zurückkehrte. Im Grunde, so könnte man Jessens Pointe zuspitzen, erschien die ostdeutsche Gesellschaft nach 40 Jahren „Volksvermögen“ und Planwirtschaft deutlich näher an gegenwärtig medial intensiv diskutierten Formen der gemeinsamen, geteilten und befristeten Nutzung von Gütern (etwa beim „Carsharing“) jenseits klassisch-bürgerlicher Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse.

Auf diese Weise spannte die Sektion den Bogen schließlich noch bis in die jüngste Gegenwart. Letztlich wurde überdeutlich, wie produktiv die Frage nach dem Verhältnis von sich wandelnden Eigentumsformen sowie deren konkreter sozialer Nutzung und Aneignung für die jüngste Zeitgeschichte sein kann – vor allem wenn sie am konkreten Gegenstand ihren Blick von konventionellen Zäsursetzungen und üblicherweise voneinander abgegrenzten Forschungsfeldern zu lösen vermag. Besonders anregend erschienen insbesondere die von der Sektion ausgehenden Impulse zur gerade einsetzenden (Zeit-)Historisierung der Transformationsepoche in den post-sozialistischen „Übergangsgesellschaften“ nach 1989/90 jenseits zeitgenössischer Affirmationen oder Stereotypsierungen. Der eingeschlagene Pfad könnte dabei einige Überraschungen bereithalten: Erweiternd wäre etwa über eine systematische Kulturgeschichte sich wandelnder Eigentumskonzeptionen und -deutungen aus der Perspektive verschiedener Akteursgruppen nachzudenken; auch ein systematischer Seitenblick auf andere Eigentums- und Nutzungswandlungen, insbesondere in der Sphäre des Ökonomischen, könnten dieses Tableau inhaltlich spürbar bereichern: Auch Betriebe, ihre Verstaatlichung und (Re-)Privatisierung dürften ein vielversprechendes Forschungsfeld sein, anhand dessen sich beständiger Eigentumswandel und individuelle Nutzungspraktiken untersuchen ließen. Dem abschließenden Verweis auf einen Blick über das deutsch(-deutsche) Umbruchsszenario hinaus haftet zwar mitunter etwas Reflexhaftes an – dennoch dürfte eine vergleichende Erkundung, die unter die „Dächer“ in anderen Ländern Mittelosteuropas und den dortigen Umgang mit sich wandelnden Eigentumsverhältnissen führt, ungemein ertragreich sein.

Sektionsübersicht:

Kerstin Brückweh (Tübingen/Trier): Einführung

Henrik Bispinck (Berlin): „Republikflucht“ und Eigentum. Enteignung als Ursache und Folge von Flucht und Abwanderung aus der DDR

Udo Grashoff (Leipzig): Vernachlässigtes Eigentum als Chance. Schwarzwohnen in der DDR

Robert Klüsener (Gotha): Grundsatz – Praxis. Alternativen zum Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“

Kerstin Brückweh (Tübingen/Trier): Eigener Herd ist Goldes wert. Die Umsetzung des Prinzips „Rückgabe vor Entschädigung“ in bevorzugten Wohnlagen

Ines Langelüddecke (Hamburg): Die Rückkehr der Adligen aufs Land und die Auseinandersetzung um den früheren Gutsbesitz. Eine brandenburgische Lokalstudie

Ralph Jessen (Köln): Kommentar


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