Den Protest regieren. Staatliches Handeln, neue soziale Bewegungen und linke Organisationen in den 1970er- und 1980er-Jahren

Den Protest regieren. Staatliches Handeln, neue soziale Bewegungen und linke Organisationen in den 1970er- und 1980er-Jahren

Organisatoren
Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg; Hans-Böckler-Stiftung.
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.11.2014 - 07.11.2014
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Von
Jochen Molitor, Historisches Institut, Universität zu Köln

Auch im in dieser Hinsicht als zurückhaltend geltenden Deutschland hat der öffentlich artikulierte Protest inzwischen seine eigene Geschichte: Die „Studentenunruhen“ der 1960er-Jahre, die Massendemonstrationen gegen Atomwaffen und Atomkraftwerke sowie die folgeträchtigen Bürgerproteste von 1989/90 sind nur einige seiner Stationen. Im Gegensatz zum repressiven Vorgehen des SED-Regimes im Umgang mit oppositioneller Gegenöffentlichkeit wurde und wird dabei im politischen und medialen Diskurs häufig der vergleichsweise liberale Umgang der Bundesrepublik mit „ihren“ vielfältigen außerparlamentarischen Oppositionen hervorgehoben. Aus distanzierterer Sicht scheint hingegen weniger Liberalität das charakteristischste Merkmal dieses Umgangs gewesen zu sein, sondern vielmehr ein dynamisches Spannungsverhältnis zwischen Dialogbereitschaft, Duldung und antikommunistisch motivierter Repression. Dieses Spannungsverhältnis suchte die hier skizzierte Hamburger Tagung näher zu beleuchten.

MICHAEL RUCK (Flensburg) beschrieb im Eröffnungsvortrag einige grundlegende Entwicklungslinien der öffentlichen Verwaltung. Dabei ging er auf den Wechsel von Planungseuphorie zu Planungsskepsis während der 1970er-Jahre ebenso ein wie auf den generationellen und kulturellen Wandel. Dieser äußere sich unter anderem in einer inzwischen routiniert angewandten, aktiven Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Vertreter in entsprechende Entscheidungsprozesse, insbesondere auf lokaler Ebene. Anknüpfend an Überlegungen von Ellwein 1 verwies Ruck jedoch auch auf die anhaltend hohe Beharrungskraft administrativer Strukturen, die sich neuen Ausgangslagen zwar anpassen, aber nur langsam grundlegend ändern würden. Es greife somit zu kurz, lediglich von einer „Öffnung“ zu sprechen; vielmehr sei unklar, ob der gewandelte Umgang der Verwaltung mit der von ihren Maßnahmen betroffenen Bevölkerung Anzeichen einer genuinen Liberalisierung oder lediglich eine neue Spielart staatlicher Gouvernmentalität sei.

Im ersten, auf die 1970er-Jahre bezogenen Panel Alternative Räume skizzierte UWE SONNENBERG (Potsdam) den linken Buchhandel und DAVID TEMPLIN (Hamburg) die damalige Jugendzentrumsbewegung in der Bundesrepublik. Beide Vorträge betonten das Ringen der beteiligten Akteure, Gegenöffentlichkeiten zu den offiziellen Leitlinien der westdeutschen Gesellschaft zu entwerfen. Während der linke Buchhandel jedoch im Zuge von CDU/CSU-Initiativen zum Schutz eines postulierten „Gemeinschaftsfriedens“ insbesondere durch die 1976 eingerichteten, die Befürwortung und Anleitung von Straftaten betreffenden Paragraphen 88a und 130a StGB zusehends kriminalisiert und marginalisiert wurde, konnte die Jugendzentrumsbewegung durchaus einige Erfolge verbuchen. Bürgermeister und kommunale Verwaltungen bewilligten demnach eine Vielzahl der von den Jugendlichen geforderten, selbstverwalteten Freizeitzentren. Obwohl diese vor allem von konservativer Seite als Keimzellen von Drogenmissbrauch und kommunistischer Agitation diffamiert wurden, scheiterten sie nach Templin häufiger an den praktischen Herausforderungen der Selbstverwaltung als an staatlichem Widerstand. Im Gegensatz zu dieser relativen Erfolgsgeschichte plädierte Sonnenberg angesichts des repressiven, staatlichen Umgangs mit dem linken Buchhandel in Anlehnung an alternative Interpretationen der jüngeren bundesdeutschen Geschichte vor allem von Foschepoth und Rigoll 2 für eine kritische Reflexion der 1970er-Jahre jenseits eingängiger Narrative einer fortschreitenden Demokratisierung und Liberalisierung.

Aufgrund einer Absage präsentierte JULIA KLEINSCHMIDT (Göttingen) den einzigen Vortrag des Panels Antirassismus und Antifaschismus. Kleinschmidt schloss sich in ihren Ausführungen zur westdeutschen Asylpolitik Sonnenbergs Kritik am Liberalisierungsnarrativ an. Die bereits in den 1950er/1960er-Jahren repressive Ausrichtung sei mit dem Regierungswechsel 1982 nochmals verschärft worden, während die betroffene Verwaltung einen konzilianten Umgang mit gesetzlichen Spielräumen zumeist abgelehnt und damit der Kriminalisierung von Asylsuchenden Vorschub geleistet habe. Als bezeichnend stellte Kleinschmidt die westdeutsche Praxis dar, Menschenrechtsdemonstrationen in anderen Staaten zu fordern, sie jedoch im eigenen Land als linksextrem zu diskreditieren. Sie betonte auch die Bedeutung wachsenden, zivilgesellschaftlichen Engagements: So wurden etwa bei gerichtlichen Verhandlungen von Asylfragen vermehrt Gegenexperten aus den Reihen verschiedener NGOs (etwa Amnesty International) zugelassen, die dort ihren Standpunkt nicht nur öffentlich vertreten, sondern zusehends auch gegenüber den offiziellen Verwaltungsleitlinien behaupten konnten.

KLAUS WEINHAUER (Bielefeld) konturierte in seinem vergleichend angelegten Abendvortrag zum polizeilichen Umgang mit urbanen Unruhen in Deutschland und England unter Zuhilfenahme von Konzepten der Raumgeschichte anschaulich die Dynamik des staatlichen Umgangs mit zivilgesellschaftlichem Protest. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Erfahrungsräume und Zukunftserwartungen skizzierte er die Entwicklung der beiden Staaten tendenziell als gegenläufig: Während die deutsche Polizei der späten 1960er-Jahre die „Machtressource“ Raum zumeist total zu beherrschen suchte und sich repressiv gegen jede Bedrohung einer patriarchalisch konnotierten „Ordnung“ richtete, deutete die englische Polizei zivile Unruhen zunächst nicht in vergleichbarem Maße existenziell aus und reagierte in der Zuversicht, dass sowohl Demonstranten wie Polizisten (beide Repräsentanten einer weißen Mittelschicht) Zurückhaltung üben würden. In den 1980er-Jahren verlor sich hingegen dieser community-Mythos in England; speziell die Unruhen in Brixton verdeutlichten, wie sehr inzwischen weniger class, sondern race zum Distinktionsmerkmal der urbanen Auseinandersetzung geworden war. Zeitgleich waren auf Seiten der deutschen Polizei durchaus Tendenzen einer rationaleren und in höherem Maße verrechtlichten Herangehensweise an Unruhen festzustellen, zu der auch eine an Kleinschmidts Vortrag erinnernde, zunehmende Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Expertise beigetragen haben mag. Für die Bundesrepublik konstatierte Weinhauer also ein eher steigendes, für England hingegen eine sinkendes Maß an Liberalität auf Seiten der Polizei.

Im dritten Panel Anti-Atom-Proteste und Friedensbewegung befasste sich JANINE GAUMER (Jena) mit dem Widerstand gegen die Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf während der 1980er-Jahre, DOLORES AUGUSTINE (New York) mit den Bürgerprotesten gegen die Kernkraftanlagen in Wyhl, Brokdorf sowie im US-amerikanischem Seabrook in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre und MARTIN DIEBEL (Augsburg) mit dem Zivilschutz in England und der Bundesrepublik Deutschland während der Jahre 1970-1986. Aus nunmehr vergleichender Perspektive wurden wiederum die Grenzen und Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung in westlichen Demokratien ausgelotet. Die späten 1970er- und frühen 1980er-Jahre wurden von Augustine als eine von Terrorismuserfahrungen geprägte Zeit „nach dem Boom“ charakterisiert, in der von konservativer Seite verstärkt eine härtere Gangart im Umgang mit Demonstranten gefordert wurde. Gleichwohl stellte sie fest, dass die Polizeieinsätze in Wyhl und Seabrook trotz zahlreicher Festnahmen nicht völlig unverhältnismäßig gewesen seien, während sie die Eskalation der Gewalt in Brokdorf unter anderem auf die Beteiligung quasimilitärischer Einheiten des Bundesgrenzschutzes zurückführte. Augustine und Gaumer betonten die Bedeutung der konkreten Situation „vor Ort“ bezüglich der Proteste, wobei Gaumer die These aufstellte, dass die hiesige Anti-AKW-Bewegung einen Teil ihres Erfolges der föderalen Struktur der Bundesrepublik und der damit einhergehenden, lokalen Fokussierung einzelner Konflikte verdanke. Wie man dem Protest der Bevölkerung hinsichtlich kontroverser Themen von offizieller Seite aktiv ausweichen konnte, verdeutlichte Martin Diebel: So sei es den verantwortlichen Behörden und Verbänden seit Ende der 1960er-Jahre verstärkt gelungen, den einst als Kriegsvorbereitung rezipierten Zivilschutz als rein karitative Vorsorgemaßnahme darzustellen. Während das Jahr 1982 in England den Höhepunkt der Proteste gegen den dort nach wie vor stark militarisierten Zivilschutz einläutete, sahen Hardliner der Union im westdeutschen, „zivilisierten“ Zivilschutz nunmehr eine Verteidigungslücke. An dieser Stelle betonte Diebel – wie zuvor auch Gaumer und Augustine – die wiedererstarkende Dominanz konservativer Kräfte gegen Ende der 1970er-Jahre. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese ihre Ideen keinesfalls stets durchsetzten konnten: Letztlich scheiterte eine anvisierte, erneute Militarisierung des Zivilschutzes hierzulande ebenso wie der Bau des Kernkraftwerks in Wyhl und der Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf. Ein rein repressiv ausgerichteter Umgang mit zivilgesellschaftlichem Protest schien spätestens gegen Ende der 1980er-Jahre – trotz erfolgter, konservativer Wende – kaum noch tragfähig zu sein.

Das Panel Grundrechte war dezidiert regional auf das Fallbeispiel Hamburg ausgerichtet. ALEXANDRA JAEGER (Hamburg) beleuchtete die Konzeption und Durchführung des umstrittenen Radikalenbeschlusses, der ab dem Jahr 1972 insbesondere Kommunisten den Zugang zum Staatsdienst verwehren sollte. Dessen damalige Umsetzung habe rechtsstaatlichen Ansprüchen aufgrund des hohen Informations- und Machtgefälles zwischen Verwaltung und Betroffenen kaum genügt; der Beschluss sei insgesamt als antikommunistisch motivierte Repressionsstrategie im Kontext des Kalten Krieges zu bewerten. MARIE SCHENK (Hamburg) präsentierte im Anschluss einige Diskursmotive der damaligen Debatte über Sterilisationsempfehlungen für behinderte Menschen: Während staatliche Stellen behinderte Kinder tendenziell als ungebührliche Belastung ihrer Eltern dargestellt hätten, verwiesen verschiedene, dem linken Spektrum angehörende Bürgerinitiativen auf die Erfahrungen des Nationalsozialismus und deuteten Sterilisierungsempfehlungen als Anzeichen einer Selektionskultur und als Vorstufe zum Vernichtungswillen. Beide Vorträge konturierten den Hintergrund des Liberalisierungsparadigmas, das durch die Gegenwartserfahrung des Kalten Krieges ebenso eingeschränkt wurde wie durch den Erfahrungsraum der NS-Vergangenheit und den damit zusammenhängenden, befürchteten oder tatsächlichen mentalen Kontinuitäten. Analog zu Kleinschmidts Vortrag verdankten sich spätere Liberalisierungstendenzen laut Jaeger und Schenk keineswegs verwaltungsinternen Lernprozessen, sondern vielmehr gerichtlichem und öffentlichem Druck.

Im fünften und letzten Panel Stadtplanung und Bürgerbeteiligung schilderte BIANCA ACHILLES (Aachen) die Konflikte zwischen dem Hamburger Senat und verschiedenen Bürgerinitiativen um die Sanierung des Stadtteils Ottensen während der 1970er-Jahre, während CORNELIA ESCHER (Zürich) auf die Geschichte des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg einging. Beide Vorträge beschrieben die Stadtentwicklung als komplexen, zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure in unterschiedlichem Maße einbeziehenden Aushandlungsprozess. Sowohl im Fall Ottensen als auch bei der Umwandlung des Berliner Bezirks SO 36 zur Parkfläche war der Widerstand der Bevölkerung gegen die politischen Vorgaben letztlich erfolgreich. Durchsetzen konnte sich dabei jedoch bei ersterem eine Initiative, die sich selbst keineswegs als „links“, sondern als wirtschaftsnah definierte, bei letzterem eine eher gemäßigt auftretende und aktiv den Kontakt zu Verwaltung und Presse suchende „bürgerliche“ Bewegung. Es fanden also genau diejenigen Proteste die größte Berücksichtigung, die sich in ihren Zielsetzungen ohnehin nicht allzu sehr von den Leitlinien der offiziellen Stellen unterschieden, während die Interessen dezidiert linker oder – im Falle des Görlitzer Parks – türkischstämmiger Gruppen eher wenig beachtet wurden. Das Panel verwies demnach auf die beachtlichen Erfolgschancen zivilgesellschaftlichen Protests ebenso wie auf die ungleiche Verteilung dieser Chancen in Bezug auf den politischen, sozialen und habituellen Hintergrund einzelner Bewegungen.

In DETLEF SIEGFRIEDs (Kopenhagen) Abschlusskommentar sowie in der lebhaften, von BERND WEISBROD (Berlin) moderierten Abschlussdiskussion wurden nochmals einige Leitlinien der Tagung identifiziert, in größere Zusammenhänge eingeordnet und die Bedeutung zentraler Kategorien und Begriffe verhandelt. In Bezug auf den während der gesamten Tagung häufig verwendeten Begriff der Liberalisierung wurde unter anderem festgestellt, dass fortbestehende illiberale Tendenzen nicht einseitig durch die Elitenkontinuität aus dem NS-System erklärt werden könnten. Die Ausübung des Gewaltmonopols sei vielmehr ein strukturelles Merkmal staatlichen Handelns und nicht an ein bestimmtes politisches System gebunden. Obwohl manche Vorträge eine sich durchsetzende Liberalisierung geschildert hätten, müsse beachtet werden, dass in solchen Zusammenhängen oft wieder Ansätze neuer Repressalien entstünden. Generell wurde Liberalisierung als erkenntnisfördernde Kategorie eher skeptisch bewertet, wobei vor allem einer „selbstständigen“ Liberalisierung durch Lernprozesse eine Absage erteilt wurde: Zu oft hätte festgestellt werden müssen, dass etwa die Verwaltungspraxis nur durch anhaltenden, äußeren Druck liberaler geworden sei. Hinsichtlich der am staatlichen Umgang mit Bürgerprotesten beteiligten Akteure fiel auf, dass das klassische Konzept der Gouvernementalität im Rahmen der Tagung interessanterweise kaum aufgegriffen worden war. Auch eine konkretere Beleuchtung der thematisierten sozialen Bewegungen und linken Milieus sei teilweise unterblieben. Vor allem letztere hätten eben oftmals nicht liberalisierende, sondern revolutionäre Absichten verfolgt und eine tendenziell andere Behandlung durch den Staat erfahren als gemäßigter bürgerlicher Protest. Es wurde festgestellt, dass eine genaue Spezifizierung der Akteure durchaus notwendig sei, da es weder „den“ Staat, noch „die“ Protestbewegung gebe. Hierbei könnten sich unter Umständen zentrale Begriffe des gesellschaftlichen Wandels (z.B. Pluralisierung oder Individualisierung) als hilfreich erweisen.

Mit diesen und vielen weiteren Überlegungen endete eine spannende Tagung, bei der das gelegentlich aus den Fugen geratene Zeitmanagement angesichts der Bandbreite der dargebotenen Vorträge sowie der umfangreichen Diskussionen wenig störte. Insbesondere zur Hinterfragung lange Zeit gängiger Meistererzählungen der bundesdeutschen Geschichtsschreibung bleiben vielfältige Anregungen in Erinnerung. Es gilt jedoch auch anzumahnen, sich von einer letztlich politisch motivierten Idealisierung zivilgesellschaftlichen Protests zu distanzieren. Nicht nur sind Staat und Gesellschaft keineswegs immer trennscharf zu unterscheiden; auch die Zielsetzungen von Bürgerprotesten sind – im Gegensatz zum im Verlauf der Tagung gelegentlich aufkommenden Eindruck – nicht notwendigerweise liberaler oder moralisch „besser“ als die des Staates. „Links“ sind sie auch nicht immer: Aktuelle Entwicklungen veranschaulichen dies nachdrücklich.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Einleitung
Begrüßung: Axel Schildt (Hamburg)

Einleitung: Alexandra Jaeger (Hamburg)/Julia Kleinschmidt (Göttingen)/David Templin (Hamburg)

Einführungsvortrag
Michael Ruck (Flensburg), Alte Ziele, neue Methoden. Verwaltungen zwischen gouvernementalem Modernisierungsstreben und zivilgesellschaftlichem Partizipationsverlangen

Panel 1 – Alternative Räume

Uwe Sonnenberg (Potsdam), Linker Buchhandel und der „Gemeinschaftsfrieden“ in den 1970er-Jahren

David Templin (Hamburg), „Haschhöhle“ oder „Modellprojekt“? Zum Umgang westdeutscher Kommunen mit Protesten für selbstverwaltete Jugendzentren

Kommentar: Silke Mende (Tübingen)

Panel 2 – Antirassismus und Antifaschismus

Julia Kleinschmidt (Göttingen), „Den Menschen hinter der Akte sehen“. Proteste gegen das Asylverfahren und die Manifestation einer alternativen Flüchtlingsarbeit

Kommentar: Petra Terhoeven (Göttingen)

Abendvortrag
Klaus Weinhauer (Bielefeld), Lokaler Protest und zentraler Staat? Polizei und urbane Unruhen der späten 1960er- und frühen 1980er-Jahre

Moderation: Knud Andresen (Hamburg)

Panel 3 – Anti-Atom-Proteste und Friedensbewegung

Janine Gaumer (Jena), „WAAhnsinn“ im Reich der CSU. Staatliche Strategien im Streit um die atomare Wiederaufarbeitungsanlage 1980–1990

Dolores Augustine (New York), Wyhl, Brokdorf, Seabrook. Landesregierungen verteidigen den AKW-Bau

Martin Diebel (Augsburg), „Civil Defense is common sense.” Friedensbewegung, Staat und atomare Bedrohung in der Bundesrepublik und Großbritannien, 1970–1986

Kommentar: Claudia Kemper (Hamburg)

Panel 4 – Grundrechte

Alexandra Jaeger (Hamburg), „Auch Marx ist Deutschland.“ Aushandlungsprozesse nach dem Radikalenbeschluss von 1972

Marie Schenk (Hamburg), Offene Türen im Jahre 1984? Zum Verbot von Sterilisationsempfehlungen in Hamburg

Kommentar: Hannah Ahlheim (Göttingen)

Panel 5 – Stadtplanung und Bürgerbeteiligung

Bianca Achilles (Aachen), „Wir sind doch nicht in Schilda.“ Die Auslegung des Städtebauförderungsgesetzes in Hamburg-Ottensen zu Beginn der 1970er-Jahre

Kim Förster/Cornelia Escher (Zürich), Zur Planung und Realisierung des Görlitzer Parks in Berlin. Eine öko-utopische Insel in SO 36

Kommentar: Sabine Mecking (Düsseldorf)

Abschlusskommentar
Detlef Siegfried (Kopenhagen)

Abschlussdiskussion
Moderation: Bernd Weisbrod (Berlin)

Anmerkungen
1 Thomas Ellwein, Der Staat als Zufall und Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Bd. 2: Die öffentliche Verwaltung im gesellschaftlichen und politischen Wandel 1919-1990, Opladen 1997.
2 Josef Foschepoth, Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2012. Dominik Rigoll, Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr, Göttingen 2013.