Opfer und Orte von „Vergeltungsaktionen“ in den besetzten Gebieten Europas

Opfer und Orte von „Vergeltungsaktionen“ in den besetzten Gebieten Europas

Organisatoren
Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg (FZH); Institut für die Geschichte der deutschen Juden (IGDJ); KZ Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.04.2015 - 30.04.2015
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Von
Sebastian Balling, Fachbereich Geschichte, Universität Hamburg

„Vergeltungsaktionen“ sind ein grundlegendes Charakteristikum nationalsozialistischer Gewaltherrschaft. Bereits die Terminologie verrät einiges über die paranoid-projektive Sicht der Täter, die Massenmorde, Deportationen und die Zerstörung ganzer Landstriche mit diesem Begriff rechtfertigten: Die exzessiven Gewalttaten gegenüber unschuldigen Zivilisten bedurften der Legitimierung durch einen angeblich vorausgegangenen Akt des Widerstands, welcher meist nicht einmal vorhanden war. Das Feld der Synonyme „Vergeltungsaktion“, „Strafaktion“ und „Sühnemaßnahme“ und die daran anknüpfenden Massenverbrechen unter deutscher Besatzung wurden auf der Tagung „Opfer und Orte von ‚Vergeltungsaktionen‘ in den besetzten Gebieten Europas“ in Hamburg intensiv diskutiert.

Ziel der Tagung war es, so OLIVER VON WROCHEM (Hamburg) in seinem Eröffnungsvortrag, die Thematik der von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme erarbeiteten und in Hamburg gezeigten Ausstellung „Deportiert ins KZ Neuengamme. Strafaktionen von Wehrmacht und SS im besetzten Europa“ über die Deportation von mehreren Hundert Männern aus den Orten Murat, Meensel-Kiezegem und Putten sowie von Frauen und Männern aus Warschau 1944 in das KZ Neuengamme durch eine Erweiterung der Perspektive auf alle deutsch besetzten Gebiete Europas zu vertiefen. Diese Vertiefung sollte durch die Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden verschiedener „Vergeltungsaktionen“ erfolgen und die Problematisierung des Begriffes und seiner Synonyme ermöglichen.

HERWIG BAUM (Mühldorf) zeigte anschließend anhand einer Vielzahl von „Vergeltungsaktionen“ im „Partisanengebiet“ Südwestukraine die Kooperation von Wehrmacht, SS, „regulären“ Polizeieinheiten sowie ortsansässigen und fremden Hilfstruppen auf. Baum betonte dabei das Zusammenwirken verschiedener Interessenlagen: Während die Einsatzgruppen als „Truppe des Weltanschauungskriegs“1 bei ihren „Aktionen“ vor allem ideologisch motiviert gewesen seien, hätten sich Wirtschaftsfunktionäre aus Reihen der Wehrmacht um die wirtschaftliche Ausbeutung der zerstörten Dörfer und der Habseligkeiten der ermordeten BewohnerInnen gekümmert und somit schon gleich nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ ein arbeitsteiliges Unterdrückungs- und Ausbeutungssystem errichtet.

Das arbeitsteilige Zusammenwirken verschiedener Akteure in den besetzten Ostgebieten thematisierte auch HANNES HEER (Hamburg) in seinem Vortrag zu „Vernichtungsaktionen gegen ‚Juden, Kommunisten und unzuverlässige Elemente‘ in der Region Minsk im Herbst 1941“. Heer skizzierte anhand der Massaker in Sluzk, Koidanow und Klezk das Zusammenwirken des Reserve-Polizei-Bataillons 11, der 707. Infanterie-Division sowie der deutschen Zivilverwaltung. Daran anknüpfend deutete er die Adaption der NS-Weltanschauung, in welcher die Begriffe „Partisan“ und „Jude“ zusammenfielen, durch große Teile der Wehrmacht als ein Phänomen, welches das konkrete Handeln vieler Infanterie-Sicherungsdivisionen im Vernichtungskrieg maßgeblich mitbestimmte.

STEFAN KLEMP (Dortmund) stellte die im Anschluss an das Attentat auf Reinhard Heydrich erfolgte „Vergeltungsaktion“ in Lidice dar. In Lidice kooperierten Schutzpolizeieinheiten mit dem Infanterie-Ersatz-Bataillon 480 und weiteren Hilfskräften, um einen reibungslosen Ablauf bei der Zerstörung des Dorfes, der Ermordung und der Deportation seiner EinwohnerInnen zu ermöglichen. Zwei Eigenheiten von nationalsozialistischen „Vergeltungsaktionen“ wurden am Beispiel Lidice deutlich: Die „Beweise“ für eine Beteiligung der Dorfgemeinschaft am Attentat auf Heydrich waren frei erfunden, vielmehr stand die „Aktion“ im Rahmen seit längerer Zeit stattfindender Massenverbrechen der deutschen Besatzer in der Tschechoslowakei. Darüber hinaus wurden die Verbrechen in Lidice öffentlichkeitswirksam als „gerechte Rache“ inszeniert.

Basierend auf Erkenntnissen der neueren Holocaustforschung fokussierte der Vortrag von DANIEL BREWING (Aachen) sowohl sozialpsychologische Momente der „Bandenbekämpfung“ aus Tätersicht als auch den alltäglichen Überlebenskampf der Zivilbevölkerung nach einer „Vergeltungsaktion“ am Beispiel der „Aktionen“ gegen die Partisaneneinheit Henryk Dobrzańskis, genannt Hubal, im Jahr 1940. Die Kombination eines seit dem Ersten Weltkrieg tradierten Feindbildes der „polnischen Banden“ mit der Legitimierung von Gewalt durch Vergeltungs- und Präventivargumentationen wirkte sich hier in einem „Generalverdacht gegenüber der Zivilbevölkerung“ und der Gleichsetzung von Partisanen und Zivilisten aus. Da sich die Repressalien der deutschen Einheiten meist in der Ermordung und Verschleppung der männlichen Dorfbevölkerung äußerten, entstanden in den Dörfern „männerlose Gesellschaften“.

GEORG ERDELBROCK (Ahrensburg) lenkte den Blick in seinem Vortrag auf nationalsozialistische Massenverbrechen nach dem Scheitern des Warschauer Aufstands im Herbst 1944. Hier diente das vom Armeeoberkommando 9 eingerichtete Durchgangslager 121 in Pruszków als Knotenpunkt für die Verschleppung von bis zu 60.000 Zivilisten in Konzentrationslager, von 150.000 Zivilisten zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich und der Deportation von 350.000 Personen in andere Orte des Generalgouvernements. Insgesamt durchliefen ca. 650.000 Personen das Lager. Zudem wurde Warschau auf Befehl Heinrich Himmlers erbarmungslos zerstört; im Januar 1945 waren 85 Prozent der Stadt unbewohnbar.

WALTER MANOSCHEK (Wien) stellte anhand der „Vergeltungsaktion“ in Pančevo 1941 die These auf, diese sei zum Muster der Repressalien in Serbien geworden, die sich in der Folgezeit radikalisierten. So zeigten die darauf folgenden Massaker von Kraljevo und Kragujevac einerseits, dass die Erschießungen ohne Ergreifung tatsächlicher Partisanen stattfanden und andererseits die Realisierung einer zuvor festgesetzten Quote von „100 toten Zivilisten für einen toten Deutschen“ durch die Erschießungskommandos. Die Massaker von Pančevo, Kraljevo und Kragujevac wurden nach dem Krieg juristisch unzureichend verfolgt, wenngleich sie sich als Erinnerungsorte im kollektiven Gedächtnis Serbiens etablierten.

Mit seinem Vortrag „Besatzungspolitik und ‚Vergeltungsaktionen‘ in Italien“ trat CARLO GENTILE (Köln) dem „Mythos des sauberen Krieges“ in Italien entgegen. So forderten „Vergeltungsaktionen“ im Rahmen der „Partisanenbekämpfung“ mindestens 70.000 Menschenleben, vor allem in den Jahren 1943 und 1944. Exemplarisch ging Gentile auf das Massaker an Zivilisten in Sant’Anna di Stazzema durch die 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“ ein. Auch in der Wahrnehmung dieser Division sei vor dem Hintergrund einer „Partisanenpsychose“ die gesamte Zivilbevölkerung mit der Partisanenbewegung zusammengefallen, weswegen in den vermuteten Zentren der Partisanen besonders schwere Verbrechen gegen Zivilisten begangen wurden.

Der Vortag von CHRISTOPH SCHMINCK-GUSTAVUS (Bremen) thematisierte die „Vergeltungsaktion“ in dem kleinen griechischen Dorf Lyngiades im Oktober 1943, bei der die 1. Gebirgs-Division der Wehrmacht ein Massaker an 82 DorfbewohnerInnen verübte und das Dorf danach zerstörte. Schminck-Gustavus machte durch die Zitation selbst geführter Interviews mit Hinterbliebenen und Überlebenden des Massakers die traumatischen Erfahrungen der Opfer präsent und ergänzte die Tagung somit um wichtige, von der Holocaustforschung oft vernachlässigte Perspektiven, die gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entschädigungsdiskussionen zwischen Deutschland und Griechenland besondere Relevanz besitzen.

In ihrem Beitrag ging JENNY HEGGVIK (Bergen) auf die Zerstörung des westnorwegischen Dorfs Telavåg ein, in dem am 26. April 1942 zwei Widerstandsaktivisten verhaftet werden sollten. In Folge des Todes zweier SS-Männer während der Verhaftung riegelte die SS das Dorf ab, deportierte 268 Männer in das KZ Sachsenhausen, verschleppte Frauen und Kinder in norwegische Lager und zerstörte das Dorf vollständig. Das Verhalten der deutschen Besatzungsmacht in Telavåg war in Norwegen ein Einzelfall, dessen juristische Aufarbeitung nie erfolgte, wenngleich Telavåg in Norwegen zu einem Erinnerungsort geworden ist.

CHRISTINE ECKEL (Paris) behandelte in ihrem Beitrag „Vergeltungsmaßnahmen“ während der deutschen Besatzung Frankreichs und der französischen Kollaboration. Im Rahmen dieser „Maßnahmen“ wurden mehr als 88.000 Menschen in deutsche Konzentrationslager deportiert, von denen rund 40 Prozent nach dem Krieg nicht zurückkehrten. Eckel grenzte diese und andere Repressalien von den weltanschaulich motivierten Deportationen von 75.000 Juden ab, die mit 3 Prozent eine weitaus geringere Überlebendenquote hatten. Angesichts der Verschärfung des sogenannten Geiselkodexes ab April 1942, nach der für jedes Attentat auf deutsche Besatzer 500 Kommunisten, Juden oder „sonstige Asoziale“ deportiert werden sollten, stellt sich jedoch die Frage, ob sich die deutschen Verbrechen in Frankreich in dieser Weise überhaupt sinnvoll voneinander trennen lassen.

DIETE OUDESLUIJS (Leusden) referierte in ihrem Vortrag die „Strukturen der Besatzungspolitik und ‚Vergeltungsmaßnahmen‘ in den Niederlanden“ und stellte überblicksartig anhand der personellen Veränderungen der deutschen Besatzungstruppen, anhand des Durchgangslagers Westerbork und der ersten großen Razzien gegen Juden vom 22. und 23. Februar 1941 die Frühphase der nationalsozialistischen Besatzungspolitik in den Niederlanden dar. Auch die Spätphase deckte Oudesluijs anhand der Morde des SS-Sonderkommandos „Silbertanne“, den „Vergeltungsaktionen“ in Putten im Herbst 1944 und der Erschießung von 263 Gefangenen infolge des Anschlages auf Hanns Rauter im Frühjahr 1945 ab.

Die darauffolgenden Impulsreferate von KATJA HERTZ-EICHENRODE (Hamburg), CHRISTEL TROUVÉ (Bremen) und OKTAAF DUERINCKX (Meensel-Kiezegem) nahmen das Thema der Ausstellung „Deportiert in das KZ Neuengamme. Strafaktionen von Wehrmacht und SS im besetzten Europa“ auf. Die ReferentInnen richteten den Blick auf die Verbrechen der deutschen Besatzung in den drei westeuropäischen Orten Murat, Putten und Meensel-Kiezegem und auf die dort entstandenen Erinnerungskulturen. Die daran anknüpfende Podiumsdiskussion mit DETLEF GARBE (Hamburg), ASTRID LEY (Berlin), JENS-CHRISTIAN HANSEN (Aalborg), und CHRSTINE ECKEL (Paris) behandelte die in Konzentrationslager deportierten Opfer dieser drei und weiterer „Vergeltungsaktionen“ und markierte Desiderate der Konzentrationslagerforschung, welche Opfer von „Vergeltungsaktionen“ als besondere Gruppe unter den KZ-Häftlingen bisher vernachlässigt und deren besonders hohe Sterblichkeitsrate nicht ausreichend untersucht hat.

Ein besonderes Augenmerk galt den im Rahmen des „Nacht und Nebel“-Erlasses aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden ins Deutsche Reich Deportierten. Inwiefern diese Personen als Opfer von „Vergeltungsaktionen“ betrachtet werden können wurde kontrovers diskutiert.

WILFRIED KNAUER (Wolfenbüttel) skizzierte die rechtlichen Grundlagen des NN-Erlasses, der für die Betroffenen die Verschleppung aus den Heimatgebieten in Haftanstalten im Deutschen Reich, das Herausgerissenwerden aus ihren Familien und die völkerrechtswidrige Verurteilung vor deutschen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Gerichten bedeutete. Zusätzlich behandelte Knauer die Situation der 700-900 NN-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel, von denen 56 in Wolfenbüttel hingerichtet wurden und die Hintergründe der Überstellung von NN-Häftlingen aus den Haftanstalten in Konzentrationslager, welche mit einer signifikanten Verschlechterung ihrer Überlebenschancen einherging.

In ihrem Vortrag „‚Nacht und Nebel‘-Gefangene aus Frankreich in Hinzert“ stellte BEATE WELTER (Hinzert) die Situation der französischen Gefangenen dar, die in das SS-Sonderlager in der Nähe von Trier deportiert wurden. Von den ca. 10.000 Männern, die in Hinzert zumindest zeitweise inhaftiert waren, starben mehr als 300 Personen meist aufgrund der katastrophalen Lebensumstände. Die Gefangenen blieben oftmals nur kurz in dem Lager und wurden innerhalb kurzer Zeit in andere Lager überführt. Die Zahl der französischen NN-Gefangenen in Hinzert betrug knapp 1.500 Personen, wenngleich sich die Dokumentation aufgrund der strikten Geheimhaltungspolitik schwierig gestaltet.

WILFRIED WIEDEMANN (Nienburg), dessen Beitrag wegen Krankheit verlesen werden musste, stellte die Lage der NN-Gefangenen aus Belgien im Lager Esterwegen vor. Das als „Strafgefangenenlager VII“ bezeichnete Lager im Emsland war mit 2.696 Gefangenen des NN-Erlasses das größte für diese Opfergruppe. Die NN-Gefangenen wurden strikt von der Außenwelt isoliert, mussten daher anders als „reguläre“ Gefangene keine Zwangsarbeit im Bereich der Moorkultivierung leisten und hatten auch in anderen Bereichen besondere Haftbedingungen, deren Erforschung ebenfalls noch aussteht.

In der abschließenden Sektion der Tagung wurden die rechtlichen Grundlagen und Legitimationsstrategien von „Vergeltungsaktionen“ tiefgreifend analysiert.

GEORG HOFFMANN (Graz) ging auf die besonders ab Mitte 1944 auftretenden, lynchhaften Ermordungen abgeschossener alliierter Bomberbesatzungen in Österreich ein. Grundlage für diese Lynchjustiz, der mindestens 101 Personen zum Opfer fielen, war die von der NS-Propaganda forcierte Konstruktion einer märtyrerhaften Volksgemeinschaft im Bombenkrieg. Darüber hinaus ermöglichten spezifische Bedingungen eine Initiierung der Gewalt: Befehle, die die Gendarmerie anwiesen, gegen Fälle von Lynchjustiz nicht vorzugehen, Dorfgemeinschaften, die die abgeschossenen Bomberbesatzungen auf Betreiben eines oder mehrerer Initiatoren lynchten oder speziell eingesetzte Suchtrupps des Volkssturms seien hier zu nennen.

GERD HANKEL (Bremen) stellte Rechtsgrundlagen von „Vergeltungsaktionen“ vor. Ausgehend vom Lieber Code 1863, der „Vergeltung“ legitimierte, um Kriegsrechtsverstößen mit ebensolchen zu begegnen, zeichnete Hankel die Entwicklung über die Haager Landkriegsordnung von 1907 bis zur Kriegsrealität im Ersten Weltkrieg und dessen juristischer Ahndung nach. Er wies darauf hin, dass Repressalien bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges grundsätzlich erlaubt gewesen seien, allerdings mit gravierenden Einschränkungen, welche die deutschen Truppen häufig nicht beachteten. So waren Kollektivstrafen gegenüber der Zivilbevölkerung verboten, und ergriffene Strafmaßnahmen mussten verhältnismäßig sein. Die Massenverbrechen der Besatzungstruppen waren jedoch gerade unter diesen Gesichtspunkten, so stellte Hankel klar, nach den damaligen Regelungen völkerrechtswidrig. Eine grundlegende Ächtung von „Vergeltungsaktionen“ erfolgte auch als Lehre aus den deutschen Massenverbrechen mit dem Verbot von Geiselnahmen und anderen Repressalien durch die Genfer Konvention im Jahr 1949.

Im letzten Vortrag der Tagung ging HABBO KNOCH (Köln) auf die Verwendung von Vergeltungsargumentationen als Legitimationsstrategie ein. So bedürfe genozidale Gewalt dynamischer Faktoren, die rationale Legitimationen jenseits rassistischer Argumente erst ermöglichten. Vergeltungsargumentationen seien die typischen rationalistischen Legitimationen genozidaler Gewalt, die der Out-Group eine Behandlung nach universellen moralischen Maßstäben verwehrten. Verstärkend hinzu komme die Verknüpfung mit „Vergeltungsmythologien“, zum Teil rassistisch begründeten Annahmen über ein So-Sein der „Gegnergruppe“, welche die „eigenen“ Taten mit einem Handlungssinn auflade. Als elementar dafür, dass „Vergeltungsaktionen“ genozidalen Charakter annehmen, sah Knoch das Vorhandensein „genozidaler Codes“ an, die Massenverbrechen ermöglichten und Scheinmoralität sowie Scheinlegalität erzeugten.

Insgesamt bot die Tagung einen weitreichenden Überblick über „Vergeltungsaktionen“ und wichtige Anregungen für die neuere Forschung zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Leider verhinderte es die Fülle der Beiträge, dass ein tragfähiger Begriff von „Vergeltungsaktionen“ im Allgemeinen entwickelt wurde. Trotz der tiefgehenden Analyse vieler unterschiedlicher „Vergeltungsaktionen“ bleibt es von der Geschichtswissenschaft noch zu leisten, auf dem bisher unbetretenen Gebiet historisch-sprachwissenschaftlicher Ideologie- und Legitimationsforschung „Vergeltungsaktionen“ in ihrer Bedeutung für die Wirklichkeitswahrnehmung der Täter zu untersuchen.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Einführung in die Tagung
Detlef Garbe (Hamburg) / Dorothee Wierling (Hamburg), Begrüßung

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Berlin), Grußwort

Oliver von Wrochem (Hamburg), Einführung in die Tagung

Panel 1: UKRAINE UND BELARUS
Moderation: Frank Golczewski (Hamburg)

Herwig Baum (Mühldorf), „Vergeltungsaktionen“ in der Ukraine unter Berücksichtigung der Situation in der von Rumänien besetzten Südwestukraine

Hannes Heer (Hamburg), Vernichtungsaktionen gegen „Juden, Kommunisten und unzuverlässige Elemente“ in der Region Minsk im Herbst 1941

Panel 2: TSCHECHOSLOWAKEI UND POLEN
Moderation: Miriam Rürup (Hamburg)

Stefan Klemp (Dortmund), Die „Vergeltungsaktion“ in Lidice im Juni 1942 und die anschließende Überstellung der Frauen ins KZ Ravensbrück und der Kinder ins Ghetto Lodz und nach Chelmno

Daniel Brewing (Aachen), „Hubal”, die deutsche Besatzungspolitik in Polen und die Massaker im Frühjahr 1940

Georg Erdelbrock (Ahrensburg), Überstellungen in Arbeits- und Konzentrationslager nach dem Warschauer Aufstand

Panel 3: SÜDOSTEUROPA
Moderation: Florian Dierl (Nürnberg)

Christoph Schminck-Gustavus (Bremen), Die „Vergeltungsaktion“ in Lygiades im Oktober 1943

Carlo Gentile (Köln), Besatzungspolitik und „Vergeltungsaktionen“ in Italien (Marzabotto, Sant’Anna di Stazzema)

Walter Manoschek (Wien), Besatzungspolitik und „Vergeltungsaktionen“ in Serbien (Pancevo, Kraljevo, Kragujevac)

Panel 4: NORWEGEN
Moderation: Ulrike Jensen (Hamburg)

Jenny Heggvik (Bergen), The Norwegian village Telavåg 1942 – reprisals and victims

Panel 5: WESTEUROPA
Moderation: Katja Hertz-Eichenrode (Hamburg)

Christine Eckel (Paris), « ... ont été dirigés sur une destination inconnue. » „Vergeltungsmaßnahmen“ im besetzten Frankreich und die Deportationen in Konzentrationslager

Diete Oudesluijs (Leusden/NL), Strukturen der Besatzungspolitik und „Vergeltungsmaßnahmen“ in den Niederlanden

Impulsreferate und Diskussion:

Katja Hertz-Eichenrode (Hamburg), Die Razzien in Murat, Meensel-Kiezegem und Putten

Christel Trouvé (Bremen), Die familiäre Weitergabe der Erinnerungen an die Razzia in Murat

Oktaaf Duerinckx (Meensel-Kiezegem), Ein Dorf lebt mit der Erinnerung

Panel 6: PODIUMSGESPRÄCH
Moderation: Christine Eckel (Paris)

Detlef Garbe (Hamburg) / Astrid Ley (Berlin) / Jens-Christian Hansen (Aalborg), Zur Situation der Opfer von „Vergeltungsaktionen“ in den Konzentrationslagern

Panel 7: „NACHT UND NEBEL“-GEFANGENE
Moderation: Lu Seegers (Hamburg)

Wilfried Knauer (Wolfenbüttel), Wolfenbüttel und andere Gefängnisse

Beate Welter (Hinzert), „Nacht- und Nebel“-Gefangene aus Frankreich in Hinzert

Wilfried Wiedemann (Nienburg), „Nacht- und Nebel“-Gefangene aus Belgien in Esterwegen

Panel 8: RECHTSGRUNDLAGEN UND LEGITIMATIONSSTRATEGIEN VON „VERGELTUNGSAKTIONEN“
Moderation: Oliver von Wrochem (Hamburg)

Georg Hoffmann (Graz), Lynchjustiz an alliierten Flugzeugbesatzungen in Österreich 1944 und 1945

Gerd Hankel (Bremen), Rechtsgrundlagen von Vergeltungsmaßnahmen im 1. und 2. Weltkrieg, Entwicklung nach 1945, aktuelle Situation und Ausblick auf die Zukunft

Habbo Knoch (Köln), „Prävention“ und „Vergeltung“. Legitimationsstrategien genozidaler Gewalt im 20. Jahrhundert

ABSCHLUSSDISKUSSION

Anmerkung:
1 Helmut Krausnick / Hans-Heinrich Wilhelm, Die Truppe des Weltanschauungskrieges, Stuttgart 1981.


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