Historische Kriminalitätsforschung in landesgeschichtlicher Perspektive

Historische Kriminalitätsforschung in landesgeschichtlicher Perspektive

Organisatoren
Wolfgang Wüst / Marina Heller, Lehrstuhl für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte, Erlangen-Nürnberg
Ort
Wildbad Kreuth
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.10.2015 - 16.10.2015
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Von
Vera Sommerkorn, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Die Kriminalitätsgeschichte ist ein vor allem in Deutschland recht junger Bereich der Forschung. Wolfgang Wüst verwendete in seinen einführenden Worten zur Tagung in diesem Zusammenhang die Worte Gerd Schwerhoffs, indem er von einem „verspäteten Forschungszweig“ sprach, der sich nun jedoch etabliert habe. Umso wichtiger sei eine lebendige Forschungswelt, zu der auch Tagungen wie diese gehören. Hier sollten hauptsächlich Ergebnisse aus verschiedenen Gebieten des heutigen Bundeslandes Bayern vorgestellt werden – ergänzt durch einige andere Regionen, zusammengefasst in der regionenübergreifenden Sektion und in der zu Österreich –, um eine Brücke zwischen der Kriminalitäts- und der Landesgeschichte zu schlagen.

In der einleitenden, regionenübergreifenden Sektion berichtete GERD SCHWERHOFF (Dresden) zu Beginn der Tagung über den Stand der historischen Kriminalitätsforschung, die in England und Frankreich ihren Anfang genommen hatte. Die Vorläufer dieses Forschungsgebiets seien die Strafrechtsgeschichte, die ältere Kulturgeschichte und die historische Kriminologie. Es wurde herausgestellt, dass Gerichtsakten als zentrale Quellenbasis gesehen werden können, wobei neuerdings die normativen Quellen wieder verstärkt in den Blickpunkt der Forschung genommen würden. In der anschließenden Diskussion stand die Frage im Mittelpunkt, wo die deutsche Forschung aktuell stehe. Es fehle zwar an internationalen Vergleichen, jedoch sei insgesamt die deutsche Forschung etwa in der Untersuchung bestimmter Mikromilieus oder auch in der Hexenforschung sehr gut aufgestellt.

Ein weiterer Beitrag in dieser Sektion stammte von KARL HÄRTER (Frankfurt am Main), der über Landessicherheit und Sicherheitspolicey und hier vor allem über interterritoriale Strafverfolgung sprach. Härter erklärte, die Supraterritorialität sei ein wichtiges Forschungsfeld, das bisher vernachlässigt wurde. Für dieses Thema sei die Policeygesetzgebung besonders wichtig, um mehrere Gebiete miteinander vergleichen zu können. Diejenigen Verbrecher, die in mehreren Territorien ihr Unwesen getrieben hatten, seien besonders problematisch für die Durchführung exekutiver Maßnahmen gewesen. Demnach war man bei der Bekämpfung vermehrt auf die Bevölkerung und auf verstärkte Kontrollen angewiesen. In diesem Beitrag wurden außerdem Vaganten auf die häufigsten Deliktarten, vor allem Eigentumskriminalität spielte hier eine Rolle, und Bestrafungsarten – meist drohte ihnen der Landesverweis – hin beleuchtet. Die Mehrzahl von ihnen hätte weitaus härtere Strafen zu befürchten gehabt als der Rest der Bevölkerung.

WOLFGANG WÜST (Erlangen-Nürnberg) und DIRK BRIETZKE (Hamburg) referierten über Arbeitshäuser – wobei der Vortrag des abwesenden Dirk Brietzke von Sabine Wüst verlesen wurde – jedoch bei Wüst auf Süddeutschland bezogen, während Brietzke die hanseatischen Zucht- und Arbeitshäuser in Hamburg, Bremen und Lübeck in den Blickpunkt nahm. Es wurde hierbei erklärt, dass die Vorbilder dafür aus den Niederlanden und England stammten. Wüst ging außerdem auf die Frage der Kapazität der Häuser ein, wies allerdings darauf hin, dass diese nicht immer voll ausgeschöpft wurde und die Zahl der Insassen oft schwankte. Brietzke stellte als Ziel der Zucht- und Arbeitshäuser fest, dass dieses in der Erziehung zu gewissenhafter Arbeit gelegen habe, um die Menschen dann in eine feste Arbeitsstelle oder Lehre entsenden zu können. Es seien neue Strategien gegen Armut entwickelt worden und auch wurden Versuche unternommen, das Betteln einzuschränken. Jedoch habe es auch vermehrt Fälle gegeben, dass sich verzweifelte Menschen freiwillig hätten in Arbeitshäuser einliefern lassen, was nicht immer verhindert werden konnte.

In der Sektion Altbayern und Schwaben stellte STEFAN BREIT (München) dar, wie die Adelsherrschaft Hohenaschau zur Blutgerichtsbarkeit gekommen war, welche durch eine demonstrative Anwendung von Todesurteilen irgendwann nicht mehr angezweifelt wurde. Als dies um 1600 der Fall war, konnte ein deutlicher Rückgang von Hinrichtungen verzeichnet werden, welche vor allem als Herrschaftsdemonstration gegenüber München angesehen werden können. Die anschließende Diskussion ergab unter anderem die Aufforderung, man müsse die Entwicklung in Groß- und Kleinstaaten miteinander vergleichen.

GERHARD FRITZ (Schwäbisch Gmünd) sprach über Maßnahmen gegen sogenannte Räuberbanden sowohl auf kommunaler als auch auf staatlicher Ebene in Schwaben. Allerdings seien straff organisierte Banden an sich sehr selten gewesen. Gemeint waren hier verschiedene Gruppierungen von Dieben und Räubern sowie die allgemeine Vagantenbevölkerung. Fritz ging in Bezug auf die staatlichen Fahndungsarten auf verschiedene Streifen ein, wobei die Entwicklung von großen hin zu kleinen Streifen tendierte. Jedoch seien die Streifen nie so effektiv gewesen wie anfangs erhofft. In einzelnen Städten und Dörfern habe man sich mithilfe von Nachtwächtern, Bettelvögten, Torwarten, Scharwachen usw. zu schützen versucht. In der Diskussion zu diesem Vortrag wurden die gegensätzlichen Thesen geäußert, es habe keine Professionalisierung im Streifenwesen gegeben, bzw. im Streifenwesen sei der Trend zur modernen Polizei zu erkennen. Offenbar besteht hier noch weiterer Forschungsbedarf.

MICHAEL JOHANNES PILS (Düsseldorf) erläuterte am Beispiel der Maria Frank aus Schwabmünchen den Umgang mit Brandstiftern und deren Befragung und Bestrafung. Die Frau war 1802 wegen 14 Brandstiftungen durch einen Scharfrichter verbrannt worden, obwohl nur Sach- und kein Personenschaden entstanden war. Es wurde außerdem dargestellt, wie im damaligen juristischen Diskurs die Fragen der Zurechenbarkeit und der Verantwortlichkeit bei Brandstiftung gesehen wurden. Hierbei wurde mit Bezugnahme auf Bartolus de Saxoferrato die gängige Meinung gezeigt, dass ein Brandstifter pauschal für alle Folgeschäden haften müsse.

Zur Sektion Franken sprach zunächst GÜNTER DIPPOLD (Bamberg) über Vaganten und deren sich zunehmend verschlechternde Situation. Das Betteln habe zugenommen und außerdem habe es im Trend gelegen, das eigene Land von Bettlern zu befreien, weshalb diese um 1600 vermehrt des Landes verwiesen wurden. Anhand verschiedener Beispiele wurde auch Bezug genommen auf die Lebensumstände von Dieben: Unter anderem wurde das Leben des Tagelöhners und Diebs Georg Pultz und seiner Familie erzählt, deren Mitglieder häufiger zu verschiedenen Vergehen verhört und auch für Verbrechen hingerichtet wurden.

ULRICH HAUSMANN (Eichstätt) referierte anschließend über Untertanensuppliken am Reichshofrat Kaiser Rudolfs II. (1576–1612). Diese ließen sich nach Herkunft, Zielsetzung und Strategie der Supplikanten in drei Gruppen unterteilen. Von diesen bieten die Supplikationen strafverfolgter Untertanen wertvolle Erkenntnismöglichkeiten für die historische Kriminalitätsforschung, wie sechs unterschiedlich gelagerte Fallbeispiele aus Bayern, Schwaben und Franken verdeutlichten. Intensiv diskutiert wurde die abschließend vorgestellte Frage, inwieweit die überwiegend außergerichtlichen Supplikationsverfahren auch zentrale Quellen für die Erforschung obrigkeitlicher ‚Kriminalität‘ darstellen.

MARINA HELLER (Erlangen-Nürnberg) machte anhand einiger fränkischer Beispiele die Detailtreue in vielen Personenbeschreibungen in Diebslisten deutlich, womit ein rasches Ergreifen gesuchter Personen erreicht werden sollte. Um dies zu erwirken, wurden die Listen im ausstellenden Territorium an alle Ämter verteilt, jedoch auch auf überterritorialer Ebene mit benachbarten Herrschaften und Reichskreisen ausgetauscht. Gleichzeitig gab es immer wieder Aufforderungen an Privatleute, straffällig gewordene Personen und gesuchte Verbrecher anzuzeigen. Für derartige Denunziationen wurden zuweilen auch Belohnungen in Aussicht gestellt. Von einigen Seminarteilnehmern wurde in der anschließenden Diskussion angemerkt, dass die Veröffentlichung zweier hier vorgestellter Nürnberger Diebslisten wohl vor allem für die Gesuchten selbst von Vorteil gewesen sein könnte. Außerdem kam die Anregung zur Überprüfung auf, ob manche Ersteller der Listen aus anderen Listen abgeschrieben hatten.

Die Art, wie in der Frühen Neuzeit in der Herrschaft Schwarzenberg mit „Mördern und Totschlägern“ verfahren wurde, zeigte CHRISTOF PAULUS (Erlangen-Nürnberg / München) anhand zahlreicher Beispiele aus dem jüngst in das Staatsarchiv Nürnberg geholten Quellenbeständen. Eingangs wurde aus den Centenalprotokollen das Beispiel der Anna Winkler aus dem Jahr 1684 erläutert, in dem es um die Frage ging, ob die Frau ihr Kind verloren oder es abgetrieben habe. Es war letztlich schwer, ihr ein Vergehen nachzuweisen und so entging sie nach vielen Verhören der Todesstrafe. Man kann insgesamt in den zahlreichen Ämtern der Herrschaft Schwarzenberg von einem vergleichsweise milden Gericht ausgehen, das nicht zuletzt auch die Autorität der Schwarzenberg zu manifestieren hatte, und im Laufe des Untersuchungszeitraumes eine zunehmende judikalische Professionalisierung zeigte.

Den letzten Tag eröffnete STEPHANIE MASSICOT (Erlangen) mit dem Thema zur Unterschichtenkriminalität im Raum Nürnberg, wobei das Beispiel des Diebs und Gewaltverbrechers Georg Müller und die angewandten Verhörmethoden, mitunter die Folter, vorgestellt wurden. Müller war unter anderem wegen eines Raubüberfalls mit Todesfolge und weiterer skrupelloser Verbrechen 1593 mit dem Rad hingerichtet worden.

Ebenfalls dem Nürnberger Raum verhaftet blieb DANIEL BURGER (Nürnberg / Bamberg), der auf verschiedene Fälle vor dem Zeidelgericht zu Feucht einging, in welchem eine Vermengung verschiedener Bereiche stattgefunden hatte, weshalb neben Forstangelegenheiten auch Fälle der Niedergerichtsbarkeit wie Beleidigung, Prügeleien und Ähnliches verhandelt wurden. Bei weniger schlimmen Taten wurde die Bestrafung, die Rüge, sofort vorgenommen. Malefizsachen wurden hingegen vor dem Nürnberger Gericht verhandelt. Unterschieden wurde im Strafrecht zwischen blutigen bzw. unblutigen Wunden, ob Knochenbrüche vorhandenen waren oder nicht oder auch zwischen temporären bzw. langfristigen Verletzungen.

In der Sektion Österreich kam abschließend GERHARD AMMERER (Salzburg) zu Wort, der zunächst die zeitgenössische Unterscheidung in verschuldet und unverschuldet arme Menschen hervorhob. Gegen diejenigen, die aus Eigenverschulden zu Bettlern bzw. Vaganten geworden waren – Nichtsesshaftigkeit war allgemein als Ausdruck von Müßiggang aufgefasst worden –, wurden dann bestimmte Maßnahmen erhoben. Dies seien Streifen gewesen, die diese Menschen aufspüren sollten, Schübe, womit man Unerwünschte außerhalb der Grenzen der habsburgischen Kronländer in die vermeintlichen Heimatorte bringen wollte, und Strafen, wie beispielsweise Schandstrafen oder die Relegation, wobei vor allem das Strafgesetz Josephs II. hervorgehoben wurde. Die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts hätten dann eine neue Sichtweise mit sich gebracht: Not sei nun als gesellschaftliches Problem angesehen worden, nicht mehr als Eigenverschulden.

Im ersten der beiden Abendvorträge stellte WOLFGANG BEHRINGER (Saarbrücken) die Kriminalität im vergleichsweise großen, kompakten und effektiv verwalteten Kurfürstentum Bayern in der frühen Neuzeit vor allem anhand der Protokolle des Hofrats in München dar, der die Oberinstanz für alle Land- und Pflegämter des Rentamtes München bildete. Die Auswertungsergebnisse wurden in Längs- und Querschnitten präsentiert, welche sowohl eine geographische Verteilung als auch eine diachrone Veränderung von Kriminalität sichtbar machten, die von Behringer in die fünf Deliktgruppen Gewaltverbrechen, Eigentumsdelikte, Verbrechen gegen den Staat und die Religion sowie Sittlichkeitsdelikte klassifiziert wurden. Vertieft dargestellt wurde dies am Beispiel einzelner Landgerichte und einzelner Verbrechen, die zuweilen auch Sonderkonjunkturen aufweisen konnten. Die Zusammensetzung der Kriminalität änderte sich dabei im Verlauf der Frühen Neuzeit stark und war bereits im 17. Jahrhundert so gravierend, dass Säkularisierungstendenzen erkennbar sein könnten.

Am Donnerstagabend sprach SATU LIDMAN (Turku) zum Thema Alkohol und Gewalt. Sie stellte am Beispiel München heraus, dass Alkohol immer häufiger als Grund für Fehlverhalten betrachtet wurde und auch die Strafen für übermäßigen Alkoholkonsum und dessen Folgen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine zunehmende Verschärfung erfahren hatten. So gerieten Wirtshäuser und andere Orte, an denen erhöhter Alkoholkonsum vermutet wurde, unter verschärfte Beobachtung. Trunkenheit bedrohe nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die eigene Ehre, hieß es damals von staatlicher Seite. Aktenkundig wurde Trunkenheit jedoch erst, wenn damit eine andere Straftat verknüpft war. Blieben alle Strafen gegen das übermäßige Trinken wirkungslos, kam die Proskription zur Anwendung: Der Name des Trinkers wurde für jeden sichtbar am Stadttor angebracht.

Dass sich diese Tagung vornehmlich mit spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Kriminalität auseinandergesetzt hat, liegt an den, sowohl in der historischen Kriminalitätsforschung als auch in der Landesgeschichte, bevorzugten Forschungsschwerpunkten. Nichtsdestotrotz wäre die Erforschung der Weiterentwicklung dieser Phänomene für die Neueste Geschichte und damit auch die Darstellung in einer weiteren Tagung wünschenswert.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Wüst, Marina Heller (Erlangen-Nürnberg): Begrüßung und Themeneinführung

1. Sektion: Regionen übergreifend

Gerd Schwerhoff (Dresden): Zum Stand der historischen Kriminalitätsforschung

Karl Härter (Frankfurt am Main): Landessicherheit und Sicherheitspolicey: Normen und Maßnahmen gegen Räuber, Diebe und Bettler als grenzübergreifende Kriminalitätsphänomene

Wolfgang Wüst (Erlangen-Nürnberg): Arbeitsstrafen – Die Rolle der Zucht- und Arbeitshäuser in Süddeutschland

Dirk Brietzke (Hamburg): Arbeitszwang und Disziplinierung. Die Zucht- und Arbeitshäuser in den Städten Hamburg, Bremen und Lübeck im 17. und 18. Jahrhundert

2. Sektion: Altbayern und Schwaben

Stefan Breit (München): Gerichtswesen und Strafen in der Adelsherrschaft Hohenaschau

Gerhard Fritz (Schwäbisch Gmünd): Maßnahmen gegen Räuberbanden-Kriminalität in Schwaben

Michael Johannes Pils (Düsseldorf): Ein Fall von Brandstiftung in Schwaben und seine rechtsgeschichtliche Einordnung

3. Sektion: Franken

Günter Dippold (Bamberg): Vaganten und Diebe im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Franken

Ulrich Hausmann (Eichstätt): Supplikationen strafverfolgter Untertanen am Reichshofrat Kaiser Rudolfs II. 1576–1612

Marina Heller (Erlangen-Nürnberg): Kriminalität und Strafverfolgung anhand fränkischer Diebslisten

Christof Paulus (Erlangen-Nürnberg / München): Mord und Totschlag in der Herrschaft Schwarzenberg?

Stephanie Massicot (Erlangen): Unterschichtenkriminalität in der Reichsstadt Nürnberg

Daniel Burger (Nürnberg/Bamberg): Gewalt und Beleidigungsfälle vor dem Nürnberger Forstgericht

4. Sektion: Nachbarland Österreich

Gerhard Ammerer (Salzburg): Devianz und Kriminalität: Obrigkeitliche Maßnahmen und gerichtliche Verfolgung von Vagierenden in ausgewählten Kronländern des Habsburgerreiches

5. Öffentliche Abendvorträge

Wolfgang Behringer (Saarbrücken): Kriminalität in Oberbayern im 17. und 18. Jahrhundert

Satu Lidman (Turku): Alkohol und Gewalt: Strafpraxis und Regelung im frühneuzeitlichen Bayern

Wolfgang Wüst, Marina Heller (Erlangen-Nürnberg): Abschließende Worte


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