HT 2016: State, Kingdom and Empire: The Experiences in Pre-modern India and Europe

HT 2016: State, Kingdom and Empire: The Experiences in Pre-modern India and Europe

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.09.2016 - 23.09.2016
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Von
Philip Martin Straub, Seminar für Alte Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

Findet bei der Beschreibung gesellschaftlicher Organisationseinheiten der Staatsbegriff Anwendung, so hat der deutsche Historiker stets Max Webers Begriffsdefinition im Hinterkopf.1 Zur Beschreibung vormoderner Gesellschaften ist die Definition Webers allerdings nur bedingt geeignet, da vormoderne „Staaten“ oft weder über ein klar begrenztes Herrschaftsgebiet („Territorium“) verfügten, noch eindeutig lokalisierbare Zentralgewalten alle Gewaltmittel legitimerweise auf sich konzentrierten ("Gewaltmonopol"). Dieser Befund vermag kaum zu überraschen, hatte Weber doch bei seiner Analyse den Beamtenstaat im deutschen Kaiserreich des ausgehenden 19. Jahrhunderts vor Augen.2 Für die Beschreibung vormoderner Gesellschaftsordnungen wird daher eher von Imperien oder Königreichen gesprochen, während die Anwendbarkeit des Begriffs Staat kontrovers diskutiert wird.3

Laut Herfried Münkler schließen sich Staat und Imperium jedoch nicht aus. Vielmehr tendieren staatliche und imperiale Strukturen dazu, sich zu überlagern. Eine konkrete Definition des Imperiums vermeidet Münkler zu Recht. Vielmehr liefert er einen Katalog imperialer Merkmale, anhand derer sich Imperien identifizieren und in ihren historischen Erscheinungsformen unterscheiden lassen.4

Als dritte, derzeit etwas vernachlässigte Kategorie nahm die Sektion das Königtum in den Blick, das sich weniger institutionell als dynastisch, charismatisch oder religiös legitimiert. Häufig wird das Königtum mit Weber als ein Herrschaftstyp begriffen, der lediglich eine Vorstufe staatlicher bzw. imperialer Herrschaft darstellt. Die Sektion hatte es sich zur Aufgabe gemacht, zu fragen, inwiefern Staat, Imperium und Königreich als Herrschaftstypen einen Vergleich antiker Reichsentwicklungen in Europa und Vorderasien auf der einen Seite und auf dem indischen Subkontinent zur Zeit des „Early Medieval“ auf der anderen sinnvoll machen. Ein wesentliches Ziel der Sektion war es, die Möglichkeiten oder auch Grenzen eines Austausches zwischen der europäisch-westlichen und indischen Erforschung der Vormoderne auszuloten und zu intensivieren.

PETER BANG (Kopenhagen) ging der Frage nach, inwieweit Vergleiche mit außereuropäischen Großreichen dazu beitragen können, das Verständnis von Staatlichkeit und imperialen Strukturen in der römischen Geschichte zu erweitern. Bang kritisierte, dass die westliche Geschichtswissenschaft noch immer stark einem eurozentrischen Geschichtsverständnis verhaftet sei. Bereits die Periodisierung der Geschichte in Antike, Mittelalter, frühe Neuzeit und Neuzeit sei im außereuropäischen Kontext wenig hilfreich und revisionsbedürftig (s. auch unten Kulke). Vor allem der wirtschaftliche Aufstieg Chinas markiere das Ende der Zeit, in der Europa die Deutungshoheit über die Weltgeschichte habe beanspruchen können. Entsprechend sei es für die westliche Geschichtswissenschaft an der Zeit, die europäische Geschichte innerhalb ihres globalen Kontexts, ihrer globaler Beziehungen und Zäsuren zu untersuchen.5

So sind etwa Expansion und innere Entwicklung des römischen Reichs deutlich besser zu verstehen, wenn sie mit außereuropäischen „universal empires“ verglichen werden.6 Unter einem „universal empire“ versteht Bang ein Imperium mit universellem Machtanspruch, der es nicht erlaubt, andere Herrschaftsgebilde als gleichwertig zu akzeptieren. Kein Imperium habe jedoch je tatsächlich eine universelle Machtstellung erlangen können. Lediglich das Selbstverständnis eines Reiches als Weltreich sei ausschlaggebend, sodass durchaus mehrere universal empires nebeneinander existieren konnten.

In der europäischen Geschichte erscheine Rom zunächst als Ausnahme und Paradigma eines universal empire. Im globalen Vergleich, etwa mit China, so betonte Bang, stellte es jedoch die weltgeschichtliche Norm dar.

HERMANN KULKE (Kiel) widmete sich der Staatsbildung im vormodernen Indien. Die genauen Umstände und der Zeitpunkt der indoarischen Emigration aus dem zentralsüdasiatischen Raum stehen noch immer stark in der Diskussion. Fest stehe jedoch, dass indoarische Auswanderer im Zuge ihrer West-Migration – gegen Ende des 2. Jahrtausends v.u.Z. – mit den urbanen Indus-Kulturen zwischen dem Arabischen Meer und dem heutigen Islamabad in Kontakt kamen.

Der Prozess der Staatsbildung vollzog sich laut Kulke im nördlichen Indien, indem kleine Herrschaftseinheiten von größeren übernommen wurden und in diesen aufgingen („law of the fish, according to which the big fish swallows the small ones“). Zunächst skizzierte Kulke die Entwicklung der kleinen Stammesherrschaften des 9. Jahrhunderts v.u.Z. (janapadas) über die ersten 16 indischen Territorialstaaten (mahajanapadas) und das Nanda-Reich als ersten transregionalen Staat der Region hin zum großen panindischen Magadha-Königreich, welches ca. 320 v.u.Z. unter der Maurya-Dynastie gegründet wurde.

Als einschneidend sowohl für die indische wie auch die europäische Geschichte bewertet Kulke die Hunneneinfälle im 5. Jahrhundert. Diese seien zwar nach neuerer Forschung nicht die Hauptursache des Zerfalls lokaler Staaten gewesen, hätten ihn jedoch befördert. Auch die arabische Eroberung zu Beginn des 8. Jahrhunderts stelle für beide Kulturkreise eine Zäsur dar. Es ließen sich zahlreiche weitere gesellschaftliche Bereiche aufzeigen, in denen die indische und europäische Geschichte sich parallel oder in Relation zueinander entwickelt hätten, wie etwa die steigende Bedeutung des Hinduismus und der christlichen Kirche. In globaler Perspektive seien deswegen gemeinsame Epochenbegriffe zu entwickeln, die sich auf Zäsuren in beiden Kulturräumen beziehen ließen und so den historischen Vergleich erleichterten.

Mit Blick auf das Sektionsthema widmete sich Kulke zum Ende seines Vortrags der Frage, ob der panindische Staat unter der Maurya-Dynastie als Imperium oder lediglich als Großreich zu klassifizieren sei. Dabei stellte er heraus, dass die territoriale Ausdehnung eines Reiches keine Rückschlüsse auf den Grad an Staatlichkeit zulasse. Entsprechend qualifiziere sich das Reich erst ab der administrativen Zentralisation unter Ashoka in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts als Imperium.

CHRISTOPH LUNDGREEN (Dresden) unterstrich, dass es durchaus möglich sei, den Staatsbegriff fruchtbar auf vormoderne Gesellschaften anzuwenden. Es sei für Historiker sogar unumgänglich, die Vergangenheit mit den Begriffen und Definitionen ihrer eigenen Zeit zu fassen.

Hierzu sei allerdings unverzichtbar, das starre Staatsverständnis, das in der deutschen Geschichtswissenschaft – vor allem im Rückgriff auf Weber – vorherrsche, aufzugeben. Vielmehr müsse es durch eine flexiblere Staatsvorstellung ersetzt werden, welche verschiedene Grade von Staatlichkeit zulasse. Staatlichkeit solle, so Lundgreen, nicht als Zustand, sondern als Prozess verstanden werden. Entsprechend sei die Frage nach Staatlichkeit in einer Gesellschaft nicht mit Ja oder Nein zu beantworten. Stattdessen sei zu klären, wie ausgeprägt staatliche Strukturen in einer Gesellschaft seien.

Lundgreen schlägt drei Analyseebenen vor: „statehood“, „state organisation“ und „stateness“.7 Unter statehood versucht Lundgreen die Außenwahrnehmung einer herrschaftsorganisatorischen Entität durch andere Akteure zu fassen, während state organisation die Regierungsform (Königsherrschaft, Demokratie etc.) beschreibt. Unter stateness hingegen versteht er die administrativen und herrschaftlichen Strukturen innerhalb einer solchen Einheit. Wie ausgeprägt die stateness in einem Herrschaftsgebilde war, möchte Lundgreen in Anlehnung an Norbert Elias daran bemessen, wie stark Schlüsselmonopole in zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders auf eine Zentralgewalt konzentriert waren.8

BHAIRABI PRASAD SAHU (Dehli) betrachtete die Entwicklung der frühen indischen Königreiche seit dem 6. Jahrhundert über die komplexen staatlichen Herrschaftssysteme in der Mitte des 8. Jahrhunderts hin zu den Großreichen, welche die Region um die Jahrtausendwende dominierten. Geographisch konzentrierte er sich auf Odisha, eine Provinz im Nordosten des indischen Subkontinents. Auch Sahu sieht Möglichkeiten und Chancen struktureller Vergleiche zwischen dem europäischen und dem indischen Raum. Er betonte jedoch, dass Vergleichbarkeit nicht zwangsläufig Ähnlichkeit impliziere oder voraussetze.

Zum Vergleich böten sich das Karolingerreich und dessen Nachfolgereiche sowie die späten Reiche der östlichen Gangesregion an. In diesem Fall ließen sich tatsächlich Parallelen feststellen, wie die Reiche ihre Macht durch Eroberungen zunächst erweiterten und anschließend in den eroberten Gebieten Herrschaftsstrukturen etablierten. Auf diese Weise seien sowohl im westeuropäischen als auch im indischen Raum zumindest vorübergehend stabile transregionale Staaten entstanden.

KESAVAN VELUTHAT (Hyderabad) beleuchtete die Etablierung und Transformation von Staaten im äußersten Süden des indischen Subkontinents, die sich unter ganz anderen geographischen Bedingungen als in Odisha entwickelten. Veluthat fasste dabei zwei soziale Gefüge ins Auge, nämlich Stammesgesellschaften auf der einen und staatliche auf der anderen. Ein wesentlicher Faktor der Etablierung und Konsolidierung größerer herrschaftlicher Einheiten war die landwirtschaftliche Produktion. Zwar gibt es nur wenige Quellen, die uns Aufschluss über die administrativen Strukturen der frühen Stammesherrschaften geben, doch muss die Subsistenzwirtschaft der lokalen Stammesgesellschaft mit nur geringer Überschussproduktion der Ausbreitung einzelner Stammesherrschaften zunächst enge Grenzen gesetzt haben. Im Wettstreit um die territoriale Dominanz in der Region besaßen jene Stammesfürsten einen Vorteil, welche die ertragreichen, reisproduzierenden Ebenen oder einträgliche Handelshäfen kontrollierten.

Veluthat verdeutlichte an Bildquellen die transregionale Bedeutung von Kulten und Bräuchen und strich heraus, dass sich auch die sozialen Strukturen innerhalb der Stammesgesellschaften stark ähnelten. Diese Gemeinsamkeiten hätten, verstärkt im Zuge verbesserter Bedingungen für die Agrarproduktion, die Ausbildung transregionaler Staaten in Form von Königreichen in der Region massiv begünstigt.

Im letzten Vortrag der Sektion befasste sich SITTA VON REDEN (Freiburg) mit der Reichsbildung im ptolemäischen Ägypten. Von Reden skizzierte die Geschichte der frühen ptolemäischen Herrschaft in den Jahren 323 bis 240 v.u.Z. als einen Entwicklungsprozess von einem Königtum hin zu einem Staat, der Kern eines maritimen Imperiums wurde.

Zu Beginn der ptolemäischen Herrschaft sei das Ptolemäerreich lediglich ein Königreich und noch kein Staat gewesen.9 Die ptolemäische Herrschaft über Ägypten basierte auf dem militärischen Erfolg einer Herrscherfamilie und ihrem unmittelbaren Umfeld und nicht auf institutionalisierten Beziehungen und Güterkreisläufen. Die königliche Sphäre (basileía) wurde in dieser Zeit wie ein Großhaushalt (oikos) des Königs beherrscht. Neben der königlichen Domäne existierten in Ägypten jedoch auch staatliche Strukturen aus vorptolemäischer Zeit weiter, die im Sinne einer ritual polity (Heitzman) in der Frühzeit des Ptolemäerreiches noch relativ autonom und teilweise sogar in Konkurrenz zum Königtum funktionierten. Die wichtigste Rolle nahmen dabei die Priesterschaften in den ägyptischen Tempelwirtschaften ein, welche eine enorme religiöse, ökonomische und lokale soziale Macht auf sich konzentrierten. Die ptolemäische Herrschaft könne erst ab dem Zeitpunkt als Staat bezeichnet werden, als es dem König gelang, sich an die Spitze dieser lokalen Strukturen zu stellen, sie fest in seine Herrschaftssphäre zu integrieren und auf diese Weise direkten Zugriff auf ihre Machtressourcen zu erlangen. Diese Bündelung von Ressourcen in der Hand des Herrschers könnten, ohne dass sich von Reden darauf bezog, der von Lundgreen vorgeschlagenen Ausbildung von „Schlüsselmonopolen“ entsprechen.10 Parallel habe sich das Ptolemäerreich in der Zeit von 315 bis 240 v.u.Z. zu einem maritimen Imperium entwickelt. Typisch für dieses Imperium sei, dass – im Vergleich zu dem Kernstaat – Gebiet und Poleis der Peripherie in sehr unterschiedlichem Maß in den ptolemäischen Machtbereich integriert waren.

Zum Abschluss betonte von Reden noch einmal die Relevanz der Begrifflichkeiten Königreich, Staat und Imperium als getrennte, wenn auch in der Praxis überlappende Analysekategorien. Insbesondere bei der Untersuchung von Entwicklungsprozessen wie der Stabilisierung oder Destabilisierung von Herrschaftssystemen könnten diese Kategorien bei konsequenter begrifflicher Trennung zum Verständnis der Prozesshaftigkeit von Integration und Staatlichkeit beitragen. Einen Dialog zwischen der indischen und europäischen historischen Forschung – das zeigte die rege Diskussion der Sektion deutlich – beförderten sie allemal.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Sitta von Reden (Freiburg) / Kesavan Veluthat (Hyderabad)

Sitta von Reden (Freiburg im Breisgau): Einführung

Peter Bang (Kopenhagen): „Among States and Empires – Towards a Global Comperative History of Rome“

Hermann Kulke (Kiel): „The Premodern State in India: Reflections on Processes of State Formation and Periodization in the Eurasian Context“

Christoph Lundgren (Dresden): „Stateness – A New Category for Analyzing the Premodern World“

Bhairabi Prasad Sahu (Dehli): „From Kingdoms to Transregional State: Exploring the Dynamics of State Formation in Early Medieval Odisha“

Kesavan Veluthat (Hyderabad): „From Chiefdom to Kingdom and Empire: Trajectories of State in South India“

Sitta von Reden (Freiburg im Breisgau): „Kingdom, State or Empire?: The Case of Hellenistic Egypt“

Anmerkungen:
1 Weber versteht unter einem Staat bekanntlich einen „Herrschaftsverband […], der innerhalb eines Gebietes die legitime physische Gewaltsamkeit als Mittel der Herrschaft zu monopolisieren mit Erfolg getrachtet hat“. Max Weber, Gesamtausgabe. Abteilung I: Schriften und Reden. Band 17. Wissenschaft als Beruf 1917/1919. Wolfgang J. Mommsen / Wolfgang Schluchter (Hrsg.), Politik als Beruf 1919, Tübingen 1992, S. 166.
2 Kritisch zur Anwendung des Staatsbegriffes auf vormoderne Gesellschaften vgl. Carl Schmitt, Der Staat als ein konkreter, an eine geschichtliche Epoche gebundener Begriff, in: ders. (Hrsg.), Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924 - 1954, Berlin 1958, S. 375-385.
3 Christoph Lundgreen, Staatsdiskurse in Rom? Staatlichkeit als analytische Kategorie für die römische Republik, in: ders. (Hrsg.), Staatlichkeit in Rom? Diskurse und Praxis (in) der römischen Republik (Staatsdiskurse 28), Stuttgart 2014, S. 13-61. Zur Verwendung des Staatsbegriffes im Kontext vormoderner Gesellschaften vgl. Scheidel, Walter, Studying the state, in: Peter F. Bang / Walter Scheidel (Hrsg.), The Oxford handbook of the state in the ancient Near East and Mediterranean, Oxford / New York 2013, S. 5-57. Kritischer zur vormodernen Staatlichkeit vgl. Winterling, Aloys, "Staat“ in der griechisch-römischen Antike?, in: Christoph Lundgreen (Hrsg.), Staatlichkeit in Rom? Diskurse und Praxis (in) der römischen Republik (Staatsdiskurse 28), Stuttgart 2014, S. 249-256.
4 Herfried Münkler, Imperien. Die Logik der Weltherrschaft – vom alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin 2005, S. 8, 16-18.
5 Peter F. Bang, The Roman Empire II: The Monarchy, in: ders. / Walter Scheidel (Hrsg.), The Oxford handbook of the state in the ancient Near East and Mediterranean, Oxford / New York 2013, S. 412-472.
6 Vgl. Peter F. Bang / Dariusz W. Kołodziejczyk, `Elephant of India´: universal empire through time and across cultures, in: Peter F. Bang / Dariusz W. Kołodziejczyk (Hrsg.): Universal Empire. A Comparative Approach to Imperial Culture and Representation in Eurasian History, Cambridge u.a. 2012, S. 1-40, hier S. 10. Dieser Anspruch auf Universalität lässt sich gut mit der von Münkler formulierten „imperialen Mission“ von Imperien begründen.
7 Lundgreen nannte in seinem Vortrag zudem die Kategorie der “state power“, auf die aufgrund des begrenzten Umfanges dieses Sektionsberichtes an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann.
8 Vgl. Norbert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. 2. Wandlungen der Gesellschaft, Entwurf zu einer Theorie der Zivilisation (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 159), 20. Aufl. Frankfurt am Main 1997, S. 151-165. In Weiterentwicklung der Überlegungen von Elias bezeichnen Philipp Genschel und Bernhard Zangl den Staat als „ein[en] Monopolanbieter politischer Herrschaft“. Vgl. Genschel, Philipp / Zangl, Bernhard, Metamorphosen des Staates – vom Herrschaftsmonopolisten zum Herrschaftsmanager, Leviathan 36,3 (2008), S. 430-454, das Zitat auf S. 432.
9 Das Ptolemaios I. bis 306 formal als Satrap und erst danach als König herrschte ist für diese Klassifizierung unerheblich.
10 Allerdings hätte Elias, auf dessen Werk Lundgreen aufbaut, die hier betrachteten vormodernen Herrschaftsentitäten nicht als Staaten bezeichnet, da nach einem Staatsverständnis zusätzlich eine „Vergesellschaftung“ privater Schlüsselmonopole notwendig ist um von einem Staat sprechen zu können. Vgl. Elias, Prozeß der Zivilisation, S. 157-161.


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