Jenseits des Königshofs – Bischöfe und ihre Diözesen im nachkarolingischen ostfränkisch-deutschen Reich (850-1100)

Jenseits des Königshofs – Bischöfe und ihre Diözesen im nachkarolingischen ostfränkisch-deutschen Reich (850-1100)

Organisatoren
Prof. Dr. Andreas Bihrer und Stephan Bruhn, M.A. in Kooperation mit dem Akademieprojekt „Germania Sacra. Die Kirche des Alten Reiches und ihre Institutionen“
Ort
Kiel
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.10.2016 - 14.10.2016
Url der Konferenzwebsite
Von
Fiona Fritz / Janina Lillge, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Vom 12. bis 14. Oktober 2016 fand in Kiel eine internationale Fachtagung zu Bischöfen als diözesanen Akteuren statt. Ausgerichtet wurde die von der Thyssen-Stiftung geförderte Tagung von Andreas Bihrer und Stephan Bruhn in Kooperation mit dem Akademieprojekt „Germania Sacra“.

In ihrer Einleitung erläuterten ANDREAS BIHRER und STEPHAN BRUHN (beide Kiel) die Tagungskonzeption, die darin bestand, Bischöfe und deren Handlungsmöglichkeiten außerhalb des königlichen Einflussbereichs zu untersuchen. Bihrer stellte in seinem Forschungsüberblick dar, dass sich die jüngere Forschung zwar unter anderem auch mit Pfarrorganisation, Bischofsidealen und sozialgeschichtlichen Perspektiven auf Bischöfe befasste, dabei aber dennoch oft der Königshof als Bezugsgröße im Zentrum stand. Der Fokus der Tagung sollte daher auf die episkopalen Handlungsspielräume in Diözesen gerichtet werden, um so eine Regionalisierung der Bischofsforschung zu ermöglichen. Um den Blick auf Bischöfe „jenseits des Königshofs“ zu richten, schlug Bruhn drei Ansätze vor, die gleichzeitig auch die Sektionen gliederten. So standen Beziehungsgeflechte von Bischöfen in ihren Diözesen, räumliche Formierungsprozesse von Diözesen sowie die Frage nach der Nutzung und Entwicklung von Leitbildern und Traditionen im Mittelpunkt.

JENS LIEVEN (Bochum) eröffnete die erste Sektion, die sich mit Akteuren befasste, mit einer Untersuchung bischöflicher Netzwerke jenseits des Königshofs. Hierfür zog Lieven Dokumente zur Bischofsmemoria in Sankt Gallen im 10. und 11. Jahrhundert heran. Die zahlreiche Aufnahme von Bischöfen in die Necrologe des Codex Sangallensis 915 zeige eine zunehmende Öffnung der St. Galler Memorialpraxis. Lieven ordnete dies als bewussten Rekurs auf frühere St. Galler Memorialpraxis (fratres conscripti) ein und deutete es als Versuch, die Krisen des Klosters im frühen 10. Jahrhundert zu überwinden und an erfolgreichere Zeiten anzuknüpfen. Den stetigen Anstieg des Totengedenkens für Bischöfe in Sankt Gallen stellte er abschließend der Entwicklung auf der Reichenau gegenüber und unterstrich so die Abhängigkeit der Konstanzer Bischöfe von den jeweiligen Klöstern.

Mit einem Fokus auf die Kölner Erzbischöfe sowie die Bischöfe von Worms untersuchte DOMINIK WASSENHOVEN (Köln) die Auswirkungen bischöflicher Parteinahmen bei umstrittenen Herrscherwechseln auf deren Diözesen und die episkopalen Handlungsmöglichkeiten. Am Beispiel zweier Bischöfe von Worms, Hildebald (980er-Jahre) und Burchard (um 1000), verdeutlichte Waßenhoven, dass sie und ihre Diözesen von der Unterstützung der jeweiligen Thronkandidaten 983/84 und 1002 sowie der anschließenden Belohnung profitierten. Heribert von Köln verlor zwar infolge des Herrscherwechsels 1002 das Amt des Reichskanzlers, konnte seinen Einfluss als Erzbischof aber weiterhin auf diözesaner sowie Reichsebene geltend machen. Die Analyse dieser Fallbeispiele zeigte, dass das Verhältnis zwischen König und Bischöfen dynamisch war und Thronstreitigkeiten unabhängig von der Positionierung des Bischofs keine langfristigen Konsequenzen für die Bistümer hatten.

In seinem Abendvortrag zeigte GERD ALTHOFF (Münster), welche Möglichkeiten sächsische Bischöfe des 10. und 11. Jahrhunderts zur politischen Einflussnahme hatten. Er legte dabei den Fokus bewusst auf die Frage nach dem Ausgleich zwischen Bistums- und Reichsinteressen. Als Berater und Mittler in Konflikten nahmen Bischöfe am Königshof eine zentrale Rolle ein und waren so wesentliche Akteure in der gesamten hochmittelalterlichen Herrschaftsorganisation. Er betonte, dass die einzelnen Bischöfe zwar unterschiedliche Prioritäten setzten, deren Aktivitäten allerdings nicht auf einen Gegensatz zwischen Bistum und Reich reduziert werden sollten. Als bischöfliche Handlungsmotivation nannte Althoff vor allem das Grundprinzip der Vorleistung und Gegenleistung, worin er aber auch deutliches Konfliktpotential erkannte. Am Beispiel der Auseinandersetzungen zwischen Erzbischof Siegfried von Mainz und Heinrich IV. zeigte Althoff, wie sich ein neuer Verhandlungstyp herauskristallisierte, in dem die Rolle des Königs gegenüber dessen Unterhändlern zunehmend geschwächt wurde. An dieser Entwicklung sah Althoff die Bischöfe maßgeblich, wenn nicht gar führend beteiligt.

LIOBA GEIS (Köln) richtete den Blick auf Simonie im Spannungsfeld zwischen kirchenrechtlichen Normen und diözesaner Praxis. In dem vom Wormser Bischof Burchard verfassten Decretum Burchardi (ca. 1008-1012) wurde Simonie als Unterwürfigkeit, Geldversprechen sowie das Annehmen von Geldgeschenken beschrieben. Im Decretum Burchardi wurden solche Vorgänge vor allem im Kontext der Bischofswahl, der finanziellen Ausstattung des Bischofs sowie der Ausübung sakramentaler Handlungen erwähnt. Nach Burchards Definition erlosch durch Simonie die spirituelle Wirksamkeit sakraler Handlungen und sollte daher einen Amts- und Weiheverlust nach sich ziehen. Anhand der zeitgenössischen Reaktionen stellte Geis allerdings eine Diskrepanz zwischen der europaweiten Burchard-Rezeption und der fehlenden synodalen Auseinandersetzung mit Simonie sowie einer eher unbekümmerten lokalen Praxis fest. Dies erklärte sie vor allem durch die tiefe Verwurzelung einer Ökonomie des Schenkens in Kirche und Gesellschaft sowie der Wahrnehmung von Simonie vor allem als moralisches und weniger als rechtliches Problem.

Die zweite Sektion, in der es um die Diözese als Raum ging, eröffnete HELMUT FLACHENECKER (Würzburg) mit der Analyse von Forst- und Wildbannrechten im Kontext weltlicher Herrschaftsansprüche von Bischöfen. Um 1000 ist eine große Zahl von Forst- und Wildbannprivilegien in fränkischen Diözesen dokumentiert, die vom König an Bischöfe vergeben wurden. Mit diesen Jagd- und Forstprivilegien war auch der Zugriff auf Personen oder Personengruppen, die innerhalb dieser Gebiete lebten, und deren Arbeitskraft verbunden. Am Beispiel der Diözesen Würzburg, Eichstätt und Bamberg zeigte Flachenecker, dass Bischöfe nicht nur als geistliche Herrscher agierten, sondern auch durch den Erhalt von Forst- und Wildbannrechten ihren Herrschaftsanspruch in weltliche Bereiche ausdehnen konnten. Er sah darin den Beginn einer Entwicklung, die schließlich im 12. und 13. Jahrhundert in die Entstehung von Hochstiften mündete.

JÖRG BÖLLING (Göttingen) richtete in seinem Vortrag zur bischöflichen Liturgie den Blick etwas weiter gen Norden in das salierzeitliche Bremen und Minden. Durch die Betrachtung liturgischer Quellen erweiterte er die Perspektive auf bischöfliches Handeln um den Aspekt der Performanz. Bölling analysierte die Petrus-Verehrung in Bremen und Minden, die er ergänzend zum Kult lokaler Stifterheiligen nachweisen konnte. Er zeigte anhand der Notationsweisen der Neumen im Codex Vicelinus den norditalienischen Einfluss auf die Liturgie in Bremen. Diesem Einfluss ordnete er auch die dortige Verehrung weiterer norditalienischer Heiliger, wie beispielsweise Cosmas und Damian, als Nebenpatrone zu. Auch in Minden wies Bölling eine Petrus-Verehrung nach und erläuterte die Bedeutung Petri als Vorbild für sämtliche Mindener Nebenpatrone und -patroninnen.

Auch NATHALIE KRUPPA (Göttingen) wandte sich in ihrem Vortrag dem norddeutschen Raum zu, indem sie bischöfliche Pfarrkirchen der Diözese Hildesheim betrachtete. Sie widmete sich dem bisher in der Forschung vernachlässigten Thema der Pfarrkirchen bis 1100. Als zentrales Problem bei deren Untersuchung stellte Kruppa die Quellenlage dar, weil viele der frühen Pfarrkirchen erst später in schriftlichen Quellen belegt seien und selbst für die Zeit um 1000 keine schriftlichen Nachrichten zu bischöflichen Pfarrkirchen vorlägen. Anhand von Erwähnungen in Besitzübertragungen und Urkunden konnte Kruppa unter Bischof Bernward (993-1022) Grundzüge einer ersten Pfarreiorganisation in zehn Kirchen erkennen. Sie zeichnete nach, dass sich aus diesen ältesten bischöflichen Pfarrkirchen mehrfach spätere Archidiakonate sowie Sedeskirchen herausbildeten.

THEO RICHES (Münster) konstatierte zunächst das Phänomen der separaten Betrachtung von verwandten Aspekten und der mangelnden Zusammenführung nationaler Forschungstraditionen. Deshalb plädierte er für eine Erweiterung der historischen Ritualforschung über das Interesse am Besonderen, das Veränderungen bewirkt habe, hinaus zum Üblichen, was er als Pflege der bestehenden Verhältnisse bezeichnete. Ausgehend von Louis I. Hamiltons1 These, dass Liturgie eine ‚attractive force‘ für ‚assembly politics‘ sein könne, erörterte Riches die bischöflichen Möglichkeiten der Transformation ihrer religiösen Macht in politischen Einfluss. Die meist historiographischen Beispiele aus der Region Cambrai-Arras zeigten, dass öffentliche Versammlungen von Mönchen, Nonnen, Kanonikern und auch Bischöfen viel häufiger als angenommen bereits vor den Gottesfriedenbewegungen stattfanden. Als Mittel der Legitimation identifizierte Riches neben dem anwesenden geistlichen Personal und Reliquien vor allem die Präsenz einer Laienöffentlichkeit. Hierin erkannte er ein Beispiel für einen Übergang von religiöser in politische Macht.

THOMAS ZOTZ (Freiburg) eröffnete die Sektion 'Modelle und Konzepte' und untersuchte in seinem Abendvortrag die höfischen Wertvorstellungen, die im literarischen Bild der ottonisch-salischen Bischöfe in Viten und in der Historiographie gezeichnet wurden. Er sah größere Kontinuitäten zwischen der karolingischen Hofkultur und derjenigen des beginnenden Hochmittelalters und grenzte sich so von Jaegers2 Thesen ab. Der Hof spielte eine wichtige Rolle, weil er maßgeblich für Kommunikation und Interaktion war und daher die Aspekte der schönen Sprache, Gesten und Körperbewegung auch in die Quellen eingingen. Bezüge zur episkopalen Arbeit in Diözesen ließen sich meist nur indirekt herstellen, beispielsweise anhand von Äußerungen zur Kritikkultur an den jeweiligen Schulen oder der Bewunderung für die Sprache eines missionarisch tätigen Bischofs. Meistens erfuhren diese Aspekte eine positive Bewertung durch die Autoren, wobei anhand der Schwerpunktsetzung zwischen zeitnaher und späterer Abfassung unterschieden werden könne.

SEBASTIAN SCHOLZ (Zürich) stellte die Bestrebungen einzelner Päpste ab 904 dar, die Wahl des Papstes Formosus 891 für unrechtmäßig und infolgedessen alle Weihen, die dieser während seiner Amtszeit verliehen hatte, für ungültig zu erklären. In mehreren Streitschriften verteidigte der von Formosus geweihte Priester Auxilius die Rechtmäßigkeit der Wahl und infolgedessen auch der Weihen. Einerseits wies er die Gültigkeit der Wahl nach. Andererseits argumentierte er mit den Folgen dieses Infragestellens der kirchlichen Ordnung, weil so das Seelenheil eines jeden Gemeindemitgliedes gefährdet werde. Nicht nur Auxilius, sondern auch Eugenius Vulgarius wies auf die öffentliche und durch liturgische sowie symbolische Handlungen legitimierte und damit zu Formosus' Lebzeiten akzeptierte Wahl hin. Abschließend betonte Scholz, dass das Argument des formalen Aktes der Wahl mit der Fokussierung des zeitgenössischen Diskurses auf die Rechtmäßigkeit der Wahl an Gewicht verlöre.

JÉRÉMY WINANDY (Hamburg) untersuchte am Beispiel des westfränkischen Klosters Fleury und dessen zuständigem Diözesanbistum Orléans die Frage, welche Rolle Konflikte ausgelöst durch die landesherrliche Stellung des Bischofs bzw. die Exemtionsbestrebungen des Klosters spielten. In der Vita Abbonis wird der Bischof aus der monastischen Perspektive Fleurys lediglich im Kontext des Konflikts mit Abbo kritisiert. Winandy stellte fest, dass die Intention der Vita nicht allein die Stilisierung des Heiligen sei, sondern auch das Schaffen eines Exempels für den zeitgenössischen Abt im Umgang mit dem Bischof. Als Beleg für die erstarkende Position des Abts in Fleury führte er die Vita Roberts des Frommen an, in der statt des Bischofs vielmehr der Abt in der Rolle des Mahners erscheine. Die abnehmende Bedeutung des Konfliktes im Verlauf der Zeit zeigte sich in der etwas späteren Vita Gauzelins, die weniger konkrete Darstellungen biete.

Anhand früher bischöflicher Siegelurkunden problematisierte THOMAS KRÜGER (Augsburg) den Forschungsdiskurs zu einer nur in Einzelstücken überlieferten Quellengattung. Am Beispiel des zerbrochenen und undeutlichen Siegels, das Bischof Ulrich von Augsburg zugeschrieben wird, skizzierte er Forschungstendenzen: Einerseits wurde es als Fälschung beurteilt, andererseits festgestellt, dass es noch im 11. Jahrhundert in Augsburg genutzt wurde. Mittels Siegelbildvergleichen stellte er Ähnlichkeiten zur Entwicklung der Siegelbilder ottonisch-salischer Königsiegel dar und ging der Frage nach, inwieweit die Unterschiede Aufschluss über Funktion und Bedeutung der frühen bischöflichen Siegel geben würden. Krüger ordnete das Ulrichssiegel als echt ein und deutete die spätere Nutzung als Zeichen der legitimen Nachfolge Ulrichs. Dies sah er als Indiz für eine Referenz an den heiligen Ulrich und damit als Zeichen einer explizit bischöflichen Symbolik und nicht lediglich als Nachahmung von königlichen Attributen auf Siegeln. So zeige sich eine Veränderung der bischöflichen Selbstdarstellung vor der Zäsur des Wormser Konkordats, das bisher oft als Beginn eines vom Königshof unabhängigeren episkopalen Selbstverständnisses galt.

HEDWIG RÖCKELEIN (Göttingen) stellte in ihrer Zusammenfassung heraus, dass viele der vorgetragenen Beispiele einen Fokus auf Fragen der Legitimität von Bischöfen und deren Handlungen erkennen ließen. Röckelein konstatierte die Herausforderungen des eingangs formulierten Perspektivwechsels zu den Bischöfen in ihrem Verhältnis zu Päpsten, Abteien, Pfarreien und Diözesen als Zentrum der Untersuchungen. Das Anliegen, den stark vom Königtum geprägten Zugang der Vorträge auf die angestrebte Perspektive zu erweitern, wurde auch in den Diskussionen mehrfach thematisiert. Die Frage nach der Zuständigkeit für die bischöfliche Memoria und deren Wandel von karolingischer zu ottonischer Zeit sei noch zu beantworten. Fortsetzendes Potential sah Röckelein in der internationalen räumlichen Ausweitung der Perspektive sowie der Erschließung neuer Themenstellungen, wie etwa das Verhältnis von Bischof und Volk, die Rolle von Bischöfen als Gelehrten und die Bedeutung der Pfarreien betreffend.

Die Vorträge zeigten, dass Auseinandersetzungen mit und um episkopale Legitimität und Legitimation in diversen Quellengattungen thematisiert wurden, die für die Untersuchung der Bischöfe jenseits des Königshofs während der Tagung fruchtbar gemacht wurden: Neben historiographischen Quellen wurden auch hagiographische und liturgische Texte herangezogen und durch Bannrechte und Realien ergänzt. Das Potential der gewählten Tagungskonzeption wurde auch in den angeregten Diskussionen während der Tagung deutlich, die gezeigt haben, dass die Untersuchung von Bischöfen und bischöflicher Handlungsmacht in ihren Diözesen unabhängig vom königlichen Einflussbereich interessante und differenziertere Erkenntnisse und Perspektiven bietet.

Eine Fortsetzung dieses vielversprechenden Forschungsansatzes soll sowohl durch den in Vorbereitung befindlichen Tagungsband als auch durch eine geplante Folgetagung im Jahr 2019 forciert werden, in welcher der Blick auf Diözesen in ganz Westeuropa ausgeweitet werden soll.

Konferenzübersicht

Andreas Bihrer (Kiel) / Stephan Bruhn (Kiel): Begrüßung und Einführung

Sektion 1: Akteure und personale Beziehungen

Jens Lieven (Bochum): Bischöfe im Spiegel der Memorialüberlieferung. Der Codex Sangallensis 915 und andere Beispiele

Dominik Waßenhoven (Köln): „Ecclesiam ob libertatem civitatis“. Worms und Köln in Zeiten umstrittener Herrscherwechsel (ca. 980-ca.1030)

Abendvortrag von Gerd Althoff (Münster): Sächsische Bischöfe im Spannungsfeld zwischen Bistums- und Reichsinteressen. Strategien und Regeln politischer Einflussnahme im 10. und 11. Jahrhundert

Lioba Geis (Köln): Kirchenrechtliche Norm vs. diözesane Praxis? Strategien des Umgangs mit Simonie im 10. und 11. Jahrhundert

Sektion 2: Die Diözese als Raum

Helmut Flachenecker (Würzburg): Forst- und Wildbannrechte als Grundlagen für weltliche Herrschaft von Bischöfen um 1000 – Beispiele aus Franken

Jörg Bölling (Göttingen): Petrinische Performanz? Bischöfliche Liturgie im salierzeitlichen Bremen und Minden

Nathalie Kruppa (Göttingen): Die bischöflichen Pfarrkirchen in der mittelalterlichen Diözese Hildesheim

Theo Riches (Münster): Mehr als eine Sakrallandschaft: die Stifte der Diözese Cambrai-Arras in den Schriften und Versammlungen des 11. Jahrhunderts

Sektion 3: Modelle und Konzepte

Abendvortrag von Thomas Zotz (Freiburg): In der Tradition karolingischer Hofkultur: Höfische Wertvorstellungen im literarischen Erscheinungsbild von Bischöfen der ottonisch-salischen Zeit

Sebastian Scholz (Zürich): Die causa Formosiana aus der Sicht der Kleriker Auxilius und Vulgarius

Jérémy Winandy (Hamburg): Äbte und Bischöfe im Kampf um die monastische Exemtion im Spiegel hagiographischer Quellen

Thomas Krüger (Augsburg): Nachahmung königlicher Herrschaft? Überlegungen zu Funktion und Bedeutung früher bischöflicher Siegelurkunden

Hedwig Röckelein (Göttingen): Zusammenfassung

Anmerkungen:
1 Louis I. Hamilton, A Sacred City: Consecrating churches and reforming society in eleventh-century Italy, Manchester 2010.
2 Stephen C. Jaeger, The origins of courtliness: civilzing trends and the formation of courtly ideals 939–1210, Philadelphia 1985.


Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger