Britische Militärjustiz und NS-Verbrechen 1945–1949. Aktuelle Forschungen und Debatten

Britische Militärjustiz und NS-Verbrechen 1945–1949. Aktuelle Forschungen und Debatten

Organisatoren
KZ-Gedenkstätte Neuengamme; International Research and Documentation Centre for War Crimes Trials, Marburg
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
09.02.2017 - 11.02.2017
Url der Konferenzwebsite
Von
Johannes Barth,KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg

Während der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess allgemein bekannt ist, sind die zahlreichen weiteren von den Alliierten gegen NS-Verbrecher/innen geführten Verfahren in Deutschland weitgehend in Vergessenheit geraten. Die Konferenz nahm die Hintergründe, Inhalte sowie Folgen der in der britischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 durchgeführten Militärgerichtsprozesse und damit ein bisher kaum erforschtes Thema in den Blick.

Zum Beginn der Tagung führten die Kurator/innen REIMER MÖLLER (Hamburg) und ALYN BESSMANN (Hamburg) durch die Ausstellung „Die Hamburger Curiohaus-Prozesse: NS-Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten“. Beide hoben die Bedeutung Hamburgs als Standort britischer Militärgerichtsbarkeit hervor, schließlich sei die Stadt mit 188 im Curiohaus durchgeführten britischen Kriegsverbrecherprozessen eine Art „Nürnberg des Nordens“.

KLAUS BÄSTLEIN (Berlin) referierte anschließend über die Strafverfolgung der in den nordfriesischen Außenlagern des KZ Neuengamme Husum-Schwesing und Ladelund verübten NS-Gewaltverbrechen. Dem 1946 im Curiohaus geführten britischen „Husum Case“ stellte er den niederländischen Prozess gegen Wehrmachtsbefehlshaber Friedrich Christiansen, das Verfahren gegen den dänischen SS-Mann Kurt Niels Mikkelsen in Kopenhagen sowie deutsche Ansätze der (Nicht-)Verfolgung von NS-Verbrechen in Husum-Schwesing und Ladelund gegenüber. Die Prozesse von Hamburg, Kopenhagen und Arnheim beurteilte Bästlein dabei als faire Verfahren. Mit Hans Hermann Griem sei der Hauptschuldige für die Verbrechen in den nordfriesischen Lagern jedoch nie zur Rechenschaft gezogen worden, da er vor Beginn des britischen Prozesses aus der Internierungshaft geflohen und später von der bundesrepublikanischen Justiz weitgehend unbehelligt geblieben sei.

Der zweite Konferenztag begann mit einem von CLAUDIA BADE (Hamburg) moderierten Panel über die politischen und juristischen Grundlagen und Rahmenbedingungen der britischen Prozesse. WOLFGANG FORM (Marburg) erörterte zunächst die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Prozessführung in den drei Westzonen. Dabei verglich er unter anderem die von den Besatzungsmächten gewählten Rechtsgrundlagen, den Aufbau der unterschiedlichen Rechtssysteme und die Zusammensetzung ihrer Gerichte sowie die praktischen Auswirkungen dieser Rahmenbedingungen auf die Urteile und Strafmaße.

CHRISTIAN PÖPKEN (Münster) beleuchtete die 54 britischen Verfahren vor Military Gouvernement und Control Commission Courts, in denen zwischen 1946 und 1949 146 Beschuldigte angeklagt waren. Diese Prozesse hätten im Vergleich zu den Militärgerichtsprozessen auf Grundlage des Royal Warrant weniger Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Pöpken stellte eine Auswahl dieser auch in der Forschung lange vernachlässigten Prozesse vor, verwies auf die defizitäre Quellenlage und plädierte für regionalhistorische Forschung an den Gerichtsstandorten. In der anschließenden Diskussion wurde die Problematik erörtert, dass in den britischen Gerichtsverfahren die Grenzen zwischen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen oft verwischten. Die Frage, wie die britische Öffentlichkeit die von Pöpken thematisierten Prozesse aufnahm, bietet Anlass zu weiterer Forschung.

Im letzten Beitrag des Panels untersuchte LORIE CHARLESWORTH (Liverpool) die britischen Gesetze und Politiken bezüglich deutscher Kriegsverbrechen am Beispiel der Planung des vor einem britischen Militärgericht geführten Bergen-Belsen-Prozesses. Sie hob hervor, dass die britische Armee, obwohl bereits während des Krieges abzusehen war, dass Prozesse geführten werden müssten, nicht angemessen für die Vorbereitung und Durchführung der Verfahren gerüstet gewesen sei. Insbesondere würdigte sie die umfangreichen britischen Ermittlungen, die gleich nach der Befreiung des Lagers einsetzten und stellte einzelne der an den Ermittlungen beteiligten Akteure und Zeugen genauer vor.

Das zweite, von REIMER MÖLLER (Hamburg) moderierte Panel, beschäftigte sich mit einzelnen vor britischen Gerichten verhandelten Tatkomplexen. Im ersten Beitrag legte PAUL MEYER (Freiburg) die Geschichte von Willi Herold, dem „Henker vom Emsland“ dar. Herold, der vorübergehend und auf Eigeninitiative das Kommando im Lager II der Emslandlager übernommen hatte, ließ dort in wenigen Tagen über 100 Lagerinsassen ermorden. Weitere Opfer waren fünf Niederländer im ostfriesischen Leer, die er wegen unterstellter Spionage töten ließ. Meyer hatte diese Ereignisse 1996 unter dem Titel „Der Hauptmann von Muffrika“ verfilmt. Die britischen Todesurteile gegen Herold und seine Helfer basierten sowohl auf dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 als auch auf dem § 211 Mord des deutschen Strafgesetzbuches in der Fassung von 1941.

Der Beitrag von GEORG HOFFMANN (Wien) thematisierte die sogenannten Flyer Cases in der britischen und amerikanischen Besatzungszone und wurde in Abwesenheit des Verfassers verlesen. Die Prozesse stellten etwa ein Drittel aller Militärgerichtsverfahren und hatten die Ermordungen abgestürzter Bomberpiloten durch Deutsche zum Gegenstand. Hoffmann zufolge hätten sie – im Gegensatz zu Gerichtsverhandlungen zu anderen Verbrechenskomplexen – keine erzieherische Absicht im Hinblick auf die deutsche Bevölkerung gehabt. Vielmehr seien sie ein Signal an die britische und amerikanische Öffentlichkeit gewesen, die angesichts zahlreicher gelynchter und verschollener Piloten bereits während des Kriegs ein enormes Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt hätte.

KAI BIALOBRZESKI (Braunschweig) widmete sich anhand der zwischen 1945 und 1947 im Strafgefängnis Wolfenbüttel vollstreckten 67 Todesurteile der Frage, wer vor britischen Gerichten zum Tod verurteilt worden sei. Eine große Gruppe bildeten Anklagen gegen Deutsche wegen unerlaubten Waffenbesitzes. NS-Kriegsverbrecher machten nur einen kleinen Teil der in Wolfsburg hingerichteten Personen aus, da diese Gruppe in Hameln hingerichtet worden sei. Fast ein Drittel der in Wolfenbüttel Hingerichteten waren wegen Tötungshandlungen oder Plünderungen verurteilte Displaced Persons. Laut Bialobrzeski sollten die Todesurteile auch zur Abschreckung dienen, weswegen die Urteile breit publik gemacht worden seien. Die Gerichte hätten streng nach rechtsstaatlichen Maßstäben geurteilt, da sie als Vorbild für den neu aufzubauenden deutschen Justizapparat dienen sollten. Die Mehrzahl der Todesstrafen in Wolfenbüttel wurde durch Erschießen vollstreckt.

MARCEL BRÜNTRUP (Münster) beleuchtete den Prozess gegen die Hauptverantwortlichen der „Ausländerkinder-Pflegestätte“ des Volkswagenwerkes in Rühen, in dem zwischen 100 und 300 Kinder von Zwangsarbeiter/innen ums Leben kamen. Brüntrup konstatierte, die Geschichte der „Ausländerkinder-Pflegestätten“ sei unzureichend erforscht und thematisierte das Spannungsfeld – zwischen nationalsozialistischer Rassenideologie und der Absicht, polnische und sowjetische Zwangsarbeiter/innen möglichst effizient auszubeuten –, in dem solche „Ausländerkinder-Pflegestätten“ entstanden. Er stellte zudem den Verlauf des Prozesses dar, der für den VW-Betriebsarzt Hans Körbel wegen vorsätzlicher Vernachlässigung von Fürsorgepflichten mit der Verurteilung zum Tod durch den Strang endete und beschrieb die Verhandlungsstrategien von Anklage und Verteidigung. Gegenstand der Diskussion war unter anderem die Aufarbeitung dieser NS-Verbrechen durch den VW-Konzern und Entschädigungszahlungen an die Opfer der Einrichtung.

JOHANNES SCHWARTZ (Hannover) verglich zum Abschluss des Panels britische und französische Prozesse gegen Aufseherinnen des KZ-Ravensbrück miteinander. Die britischen Verfahren hätten sich anders als die französischen Prozesse eher gegen höhere Funktionsträgerinnen gerichtet. Zudem stellte der Referent fest, dass die Urteile der französischen Gerichte im Vergleich milder ausgefallen seien. Er porträtierte darüber hinaus einzelne an den Verfahren beteiligte Angeklagte und Zeug/innen. In der Diskussion wurden die Auswahl der Zeug/innen und die Revisionsmöglichkeiten nach französischen und britischen Militärgerichtsurteilen erörtert.

Das dritte Panel widmete sich am letzten Tagungstag unter der Moderation von ALYN BESSMANN (Hamburg) den Akteur/innen und der Nachgeschichte der NS-Verbrechen vor britischen Gerichten. Den Anfang machte DÖRTE VON WESTERNHAGEN (Lüneburg), die den Prozess gegen die Täter des Massakers im Lüneburger Tiergarten kritisch analysierte. In ihrer detaillierten Darlegung des Prozessverlaufs legte sie den Fokus auf den zuständigen Judge Advocate. Evelyne Garth Moore sei herrschsüchtig und selbstherrlich aufgetreten, was ihn in Konkurrenz zum Ankläger gebracht und bewogen habe, sich unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften für die Angeklagten einzusetzen. Dies habe, gemeinsam mit Rechtsfehlern im Verfahren, zu milden Urteilen bzw. Freisprüchen geführt.

REIMER MÖLLER (Hamburg) widmete sich den Akteur/innen des Neuengamme Case I, in dem die im KZ Neuengamme verübten Verbrechen verhandelt wurden. Er ging auf die Richter, Ankläger, Übersetzer und Zeugen dieses im Curiohaus tagenden, hochkarätig zusammengesetzten Gerichts ein. Besonderes Augenmerk richtete er auf die Verteidiger des angeklagten Neuengammer Lagerpersonals und stellte heraus, dass die Entnazifizierung der Verteidiger teilweise vor Prozessbeginn noch nicht abgeschlossen war. Anhand von Selbstzeugnissen stellte Möller auch den kommunistischen Strafverteidiger Curt Wessig vor, der seiner eigenen KZ-Haft und den Bedenken Neuengamme-Überlebender zum Trotz den Lagerkommandanten Max Pauly im Neuengammer Hauptprozess vertrat.

MARGARETHA BAUER (München) schloss thematisch an den letztgenannten Punkt an und ging in ihrem Vortrag auf die 46 britischen Offiziere ein, die als Verteidiger in 34 Verfahren mit 115 Angeklagten zwischen 1945 und 1946 tätig waren. Dabei legte sie dar, dass die Offiziere oftmals widerwillig zu ihrer Verteidigertätigkeit abkommandiert worden seien und sich in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Vorbehalten gegenüber ihren Mandant/innen und dem Gehorsam gegenüber den Befehlen der Armee sowie der Befolgung ihres Berufsethos befunden hätten. Obgleich der Umstand, dass deutsche NS-Verbrecher/innen von britischen Militärs verteidigt wurden, im Vereinigten Königreich äußerst umstritten gewesen sei, seien die britischen Offiziere ihrem Berufsethos gefolgt und hätten ihre Mandant/innen durchaus angemessen verteidigt. In der Diskussion wurde angesprochen, dass der 1949 gegen Generalfeldmarschall Erich von Manstein im Curiohaus geführte Prozess eine Ausnahme darstellte, weil dort britische Zivilverteidiger mitwirkten.

Der Beitrag von PETER PIRKER (Wien) nahm am Beispiel des KZ Loibl/Ljubelj die Rolle ehemaliger KZ-Häftlinge als Akteur/innen in britischen Militärgerichtsprozessen in den Fokus. Der Referent führte aus, dass insbesondere französische ehemalige Häftlinge offiziell und umfassend in die Ermittlungen der britischen Besatzungsmacht einbezogen gewesen seien. Diese hätten an Vernehmungen teilgenommen und seien an der Entscheidung über die Prozessführung sowie an der Prozessvorbereitung beteiligt gewesen. Pirker ging zudem auf das politische Interesse der Verteidigung ein, auch in den Loibl-Prozessen ein Narrativ zu stricken, in dem die österreichische Öffentlichkeit von jeglicher Verantwortung für NS-Verbrechen frei gesprochen und die Schuld gänzlich nach Deutschland externalisiert werden konnte.

CAROLINE SHARPLES (Leicester) schloss das Panel mit ihren Ausführungen zu Hinrichtungen, Bestattungen und dem Gedenken an die Verurteilten alliierter Gerichtsverfahren ab. Sharples wies nicht nur auf die breite Solidarität der deutschen Öffentlichkeit mit als Kriegsverbrecher Verurteilten hin, sondern ging zudem auf die in der Bestattung hingerichteter Kriegsverbrecher/innen praktizierten Unterschiede in der britischen und der amerikanischen Besatzungszone ein. Schließlich wurden auch die diskursive Rehabilitierung der Verurteilten in der frühen Bundesrepublik und die Auseinandersetzungen um Grab- und Gedenkstätten für die hingerichteten NS-Verbrecher/innen thematisiert. Die anschließende Diskussion ergab, dass bezüglich der Nachgeschichte der alliierten NS-Kriegsverbrecherprozesse und deren Rezeption noch großer Forschungsbedarf besteht.

In der von OLIVER VON WROCHEM (Hamburg) moderierten abschließenden Podiumsdiskussion wurde eine positive Bilanz der Konferenz gezogen. WOLFGANG FORM (Marburg) argumentierte für die Notwendigkeit weiterer regionalhistorischer Forschung zu britischen Militärgerichtsprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg, um eine Topografie der Tathintergründe erstellen zu können. Zudem appellierte er an Sprachwissenschaftler/innen, sich eingehender mit der Sprache der Täter/innen in den Prozessen auseinanderzusetzen. Während FELIX BOOR (Hamburg) auf die schwierige Zuordnung bestimmter Straftaten zu Rechtscorpora und Gerichten einging, plädierte LJILJANA HEISE (Berlin) dafür, die Manifestation tradierter Bilder von Täter/innen und Opfern des Nationalsozialismus unter die Lupe zu nehmen. Einig waren sie die Podiumsteilnehmer/innen darin, dass die Diskrepanz in der Wahrnehmung der verurteilten Täter/innen durch die britische Militärjustiz und die deutsche Nachkriegsöffentlichkeit ein wichtiges Thema für zukünftige Forschung darstellt. Thematisiert wurde zudem die Schwierigkeit, die teilweise neuartigen Formen der NS-Massenverbrechen angemessen juristisch zu ahnden und die Frage, warum in der westdeutschen Gesellschaft kurz nach Gründung der Bundesrepublik eine Amnesie bezüglich der alliierten Prozesse eingesetzt habe.

Ausgewählte Tagungsbeiträge werden im nächsten Jahr in der von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme herausgegebenen Schriftenreihe „Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland“ erscheinen.

Konferenzübersicht:

Führung durch die Ausstellung „Die Hamburger Curiohaus-Prozesse: NS-Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten“ im Hamburger Rathaus mit Reimer Möller und Alyn Beßmann (KuratorInnen, KZ-Gedenkstätte Neuengamme)

Klaus Bästlein (Berlin): Die Strafverfolgung der in den nordfriesischen Konzentrationslagern Husum-Schwesing und Ladelund verübten NS-Gewaltverbrechen durch britische, dänische, niederländische und deutsche Stellen

Grußwort von Dr. Detlef Garbe (Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme)

Panel I: Politische und juristische Grundlagen und Rahmenbedingungen der Prozesse
Moderation: Claudia Bade (KZ-Gedenkstätte Neuengamme)

Wolfgang Form (Marburg): Alliierte und deutsche NS-Prozesse 1945–1950. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den drei Westzonen

Lorie Charlesworth (Liverpool): A Critical examination of British War Crimes’ Law and Policy, contextualised within a short case study of the first British military courts martial (the ‘Belsen Trial’)

Christian Pöpken (Münster): Verfolgung von NS-Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen vor britischen Military Government Courts und Control Commission Courts 1946–1949

Panel II: NS-Verbrechen vor britischen Gerichten: Tatkomplexe
Moderation: Reimer Möller (KZ-Gedenkstätte Neuengamme)

Paul Meyer (Freiburg): Verfahren wegen Verbrechen an Deutschen Gefangenen. Der Musterprozess gegen Willi Herold u.a. unter dem Royal Warrant vom 18 Juli 1945

Georg Hoffmann (Wien): Fliegermorde vor britischen Gerichten

Johannes Schwartz (Hannover): Französische und britische Prozesse gegen KZ-Aufseherinnen im Vergleich

Marcel Brüntrup (Münster): „Wilful Neglect“. Der Kriegsverbrecherprozess in Helmstedt gegen die Hauptverantwortlichen der „Ausländerkinder-Pflegestätte“ des Volkswagenwerks

Kai Bialobrzeski (Braunschweig): Britische Militärjustiz 1945–1947 am Beispiel der im Strafgefängnis Wolfenbüttel vollstreckten Todesurteile

Panel III: NS-Verbrechen vor britischen Gerichten: AkteurInnen und Nachgeschichte
Moderation: Alyn Beßmann (KZ-Gedenkstätte Neuengamme)

Dörte von Westernhagen (Lüneburg): Das Massaker im Lüneburger Tiergarten. Ein Kriegsverbrecherprozess unter dem Royal Warrant von Juni 1945

Reimer Möller (Hamburg): AkteurInnen des Neuengamme Case I. Gerichtspersonal, Anklage, Verteidigung, Zeugen

Margaretha Bauer (München): Britische Offiziere als Verteidiger vor alliierten Militärgerichten

Peter Pirker (Wien): Fahnder, Ermittler und Zeugen. KZ-Häftlinge in britischen Justizverfahren zu NS-Verbrechen im KZ Loibl/Ljubelj

Caroline Sharples (Leicester): Execution, burial and commemoration of those perpetrators condemned by the various Allied tribunals

Abschließende Podiumsdiskussion
„Die britischen Prozesse und die Entwicklung der Gerichtsbarkeit zu NS-Verbrechen nach 1945 – Tendenzen der Forschung und der Erinnerung“
Moderation: Oliver von Wrochem (KZ-Gedenkstätte Neuengamme)
Mit Ljiljana Heise (Berlin), Felix Boor (Hamburg) und Wolfgang Form (Marburg)

Führung durch die KZ-Gedenkstätte Neuengamme


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger