Medialität der Menschenrechte

Medialität der Menschenrechte

Organisatoren
Projekt „Medialität der Menschenrechte“, Lehrstuhl für Zeitgeschichte, Universität Heidelberg
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.06.2017 - 08.06.2017
Url der Konferenzwebsite
Von
Michael Hill / Miriam Jost, Historisches Seminar, Universität Heidelberg

Die Menschenrechte haben als Forschungsthema sowohl in der internationalen als auch in der deutschen Geschichtswissenschaft Konjunktur. Seit 2015 beschäftigt sich am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Universität Heidelberg das Projekt „Medialität der Menschenrechte“ mit der Rolle von Öffentlichkeit und Medien bei der Etablierung und Transformation der Menschenrechtsidee. Das Symposium am Internationalen Wissenschaftsforum in Heidelberg (IWH) stellte zwischen dem 6. und 8. Juni 2017 einen Raum bereit, um Forschungsansätze unterschiedlicher Disziplinen zu diskutieren und neue Möglichkeiten für eine medial erweiterte Menschenrechtsforschung zu eröffnen. Dabei sollte die historische Entwicklung von der frühen Medialisierung der Menschenrechtsidee bis zu verschiedenen Zäsuren im 20. Jahrhundert ebenso im Mittelpunkt stehen wie unterschiedliche Akteure und politische Kampagnen.

Wie CLAUDIA HATTENDORFF (Gießen) aufzeigte, entwickelte sich die Setzwaage während der Französischen Revolution zum zentralen Gleichheitssymbol, weil sie die ideelle Verbindung von Gleichheit und Gesetz verbildlichte. Mit der fortschreitenden Implementierung rechtlicher Gleichheit sei égalité im Bilddiskurs aber ebenso differenziert wie kritisch dargestellt worden. Die Setzwaage habe eine besondere visuelle Adaptabilität bewiesen und konnte beispielsweise auch in gegenrevolutionären Bildkontexten als Schreckenszeichen fungieren. SYLVIA KESPER-BIERMANN (Hamburg) zeigte auf, dass die Ablehnung der Folter nach ihrer Abschaffung in den europäischen Staaten zum Mittelpunkt eines Selbstbildes von Zivilisation und Moderne wurde. Im 19. Jahrhundert trugen Visualisierungen der Folter in Zeitschriften, Postkarten und Museen zum politischen und gesellschaftlichen Konsens über die endgültige Abschaffung der Tortur bei, die wiederum zum Kern eines europäischen Selbstverständnisses als Wertegemeinschaft wurde. In der anschließenden Diskussion wurde gefragt, inwiefern diese ausdrückliche Ablehnung der Folter insbesondere in jüngster Zeit wieder aufgeweicht worden sei. BIRGIT HOFMANN (Heidelberg) historisierte den Kampf gegen „Hassrede“ in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert. Dabei zeichnete sie nach, dass es sich hierbei ursprünglich um ein Repressionsinstrument gegen Sozialdemokraten und die polnische Minderheit im Kaiserreich handelte, denen vorgeworfen wurde, die Bevölkerung durch Worte zur Gewalt anzustiften. Als roter Faden ließe sich ausmachen, dass es sich bei der Ahndung von „Hassrede“ um den gesetzlichen Versuch einer inneren Befriedung der Gesellschaft handelte, zu deren Zweck zentrale Werte wie die Meinungsfreiheit gegen die Menschenwürde abgewogen wurden.

In ihrer Keynote Lecture vertrat ANNETTE WEINKE (Jena) die These, dass das internationale Völkerstrafrecht seit dem 19. Jahrhundert als ein zentrales Medium der Menschenrechtsidee zu verstehen sei. Insbesondere durch die Transformation der massenmedialen Öffentlichkeit und den Übergang zum Hochimperialismus wirkte das Völkerrecht auf gesellschaftliche Normierungsprozesse ein. Beispielsweise bezogen Menschenrechts-Organisationen, die als Reaktion auf die „Kongo-Gräuel“ entstanden, ihren Anspruch maßgeblich aus dem völkerrechtlichen Konzept der crimes against humanity – also der Idee, bei den angeprangerten Gräueltaten handele es sich um einen Angriff auf die gesamte Menschheit. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten die Nürnberger Prozesse schließlich den Auftakt und vorläufigen Schlussakt einer neuen Weltordnung, der das internationale Völkerstrafrecht zugrunde lag.

FRANK BEYERSDORFF (Berlin) beleuchtete das Recht auf Meinungsfreiheit und die Versuche, nach dem Zweiten Weltkrieg eine Weltinformationsordnung zu schaffen. Er zeigte auf, wie sich durch strategische Gremienbesetzung die US-amerikanische liberale Position bei der Verrechtlichung von Meinungsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN 1948 durchsetzte. Vor allem die Staaten des globalen Südens, aber auch einige europäische Länder wollten die hieraus resultierende quasi-hegemoniale Marktstellung US-amerikanischer Nachrichtenfirmen jedoch eingehegt wissen und forderten die Festlegung bestimmter Normen. Diese unterschiedlichen Positionen führten dazu, dass nach zwei Jahrzehnten der Verhandlungen der Versuch einer globalen Medienpolitik scheiterte. PAULINA-GULIŃSKA JURGIEL (Halle) legte dar, mit welchen politischen Strategien sich die Hauptkommission zur Untersuchung der Deutschen/hitleristischen Verbrechen der Volksrepublik Polen in den 1960er-Jahren in die Aufarbeitung der NS-Verbrechen einbrachte. Die polnische Hauptkommission verfolgte ihre Ziele dabei mittels unterschiedlicher Medien und über Vernetzungsarbeit – auch über die Blockgrenze hinweg –, beispielsweise mittels Broschüren, die in mehrere Sprachen übersetzt und in verschiedene Länder verschickt wurden. Nach der Verabschiedung der Konvention durch die UN-Generalversammlung wurde das so geschaffene internationale Recht von Seiten des kommunistischen Polens wiederum zur Herrschaftslegitimation auf nationaler Ebene genutzt. LIA BOERSCH (Heidelberg/Paris) beleuchtete die bisher noch wenig erforschte Geschichte der französischen Liga für Menschenrechte nach 1945. Die „Legisten“ forderten den französischen Staat unter anderem dazu auf, Menschenrechte auch in den Kolonien zu wahren und in diesen Gebieten übergeordnet Frieden zu sichern. Gleichwohl stellten sie den Kolonialismus nicht grundsätzlich infrage. Mit diesen politischen Ideen nahm die Organisation innerhalb des politischen Diskurses lediglich eine marginale Rolle ein, die sich mit der zunehmenden Blockkonfrontation noch verstärkte.

DANIELA GRESS (Heidelberg) legte ihre Forschungsergebnisse über den Hungerstreik deutscher Sinti und Roma 1980 im ehemaligen KZ Dachau dar. Die Protestierenden forderten die bis dahin ausgebliebene Anerkennung für den Völkermord an der Minderheit ein und hätten sich zu diesem Zweck auch einer skandalisierenden und moralisierenden Protestrhetorik bedient. Die mediale Berichterstattung über den Hungerstreik habe im Gegensatz zur früheren Rezeption der Minderheit wenig auf Stigmatisierungen zurückgegriffen und sei von einer eher solidarischen Haltung geprägt gewesen. Damit markierte der Streik einen Wendepunkt in der medialen Fremdwahrnehmung der deutschen Sinti und Roma. Ferner stellte er einen entscheidenden Schritt hin zu ihrer weiteren politischen Selbstorganisation und rechtlichen Anerkennung dar. MIRJAM SCHNORR (Heidelberg) referierte über die „Hurenbewegung“, den Kampf von Prostituierten um Rechte und Anerkennung in der Bundesrepublik. Die Aktivistinnen verfolgten das Ziel, als Arbeiterinnen des Dienstleistungssektors anerkannt, innerhalb der politischen Öffentlichkeit gehört und als Teil der Gesellschaft akzeptiert zu werden. Zentral für die Herausbildung von Selbsthilfestrukturen und eines eigenen Bewusstseins seien dabei besonders die selbstproduzierten Magazine und Zeitschriften gewesen, die eine eigene Gegenöffentlichkeit schufen. Durch zusätzliche mediale Ausdrucksformen wie Demonstrationen und Buchpublikationen habe die Bewegung in den 1980/90er-Jahren zudem eine öffentliche Diskussion über Prostitution und ihre gesellschaftliche Sichtbarkeit angestoßen. BENJAMIN MÖCKEL (Köln) regte eine konsumgeschichtliche Perspektivenerweiterung des Medienbegriffs an. Am Beispiel der britischen Anti-Apartheid-Bewegung arbeitete er zwei miteinander verwobene Entwicklungen heraus. Zum einen nutzten die Aktivist/innen den Konsumboykott, um konkrete Produkte moralisch-diskursiv zu markieren und somit Kritik am südafrikanischen Apartheidsystem zu materialisieren. Zum anderen stellte die Bewegung ab den 1980er-Jahren selbst Produkte her, um politische Botschaften über den Erwerb von T-Shirts, Kaffeetassen und Schmuck zum Ausdruck zu bringen. Dieses Vorgehen sah der Referent als paradigmatisch an, da auch in jüngster Zeit Protest zunehmend in Konsumstile (so beispielsweise beim Phänomen „Fair Trade“) übersetzt würde.

JÜRGEN WILKE (Mainz) nahm die frühe Transformation des Mediums Zeitung Anfang des 19. Jahrhunderts und die Herausbildung eines journalistischen Selbstverständnisses in den Blick. Diese Prozesse hätten zur Entwicklung einer kommentierenden und meinungsbildenden Presse geführt, wie er am Beispiel der Mainzer Zeitung und der Rheinischen Blätter aufzeigte. Auch wenn die Menschenrechte dabei explizit noch kaum direkt thematisiert wurden, dokumentierten die Zeitungen einen für diesen Komplex grundlegenden Diskurs über Verfassungsfragen und das Legalitätsprinzip, der über das Berichten spezifischer Ereignisse maßgeblich hinausging. MARTIN STALLMANN (Heidelberg) widmete sich dem Medium des Hörfunks. Exemplarisch stellte er anhand von Manuskripten und Hörbeispielen dar, wie die WDR-Geschichtssendung ZeitZeichen über das Themengebiet der Frauenrechte berichtete. Er arbeitete heraus, dass den beteiligten Autoren der Bezug auf die Vergangenheit stets zur Akzentuierung gegenwärtiger Problemkonstellationen diente. Darüber hinaus führten mediale Eigenlogiken des Hörfunks zu einer häufigen Personalisierung und Emotionalisierung, durch die dem Publikum universal gedachte Rechtsvorstellungen pointiert verständlich sowie unterhaltsam angetragen werden konnten. KYUNG-HO CHA (Bayreuth) erweiterte diese Perspektiven um neueste mediale Darstellungmöglichkeiten durch Virtual Reality und 3D-Technologien. Diesem Themenkomplex ging er anhand von zwei Fallstudien nach, die virtuell das Erlebnis der Haft simulieren: dem Video 6×9: A virtual experience of solitary confinement des britischen Guardian und Saydnaya, einem virtuellen Projekt von Amnesty International. Anhand dieser Beispiele stellte er die These auf, dass diese Techniken hauptsächlich auf der Ebene der kognitiven und affektiven Empathie funktionierten und damit zu einer Idee von Menschenrechten führten, die auf einem bloßen „Fühlen“ von Rechten beruhe. Damit befänden wir uns in einer Phase der Neukonzeptualisierung von Menschenrechten, die in ihrem Universalitätsanspruch nun vor allem emotional begründet würden. CHRISTIAN KÖNNE (Mannheim) referierte die Thematisierung der Menschenrechte in den Medien der DDR. Diese ließe sich bis zum Jahr 1951 zurückverfolgen und stieg ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich an. Im Zuge bestimmter Umbrüche wie des DDR-Volksaufstandes 1953 und im Vorfeld der KSZE-Verhandlungen seien jedoch deutliche Rückgänge in der Berichterstattung auszumachen. Das Jahr 1989 habe die quantitativ umfangreichste Darstellung der Menschenrechte in der DDR-Presse markiert, da es während der Machterosion der SED-Diktatur möglich wurde, bisher Ungesagtes zu schreiben.

CHRISTA-MARIA LERM HAYES (Amsterdam) ging dem Menschenrechtsaktivismus von Künstler/innen und der Thematisierung von Menschenrechten in der Kunst nach. Hierbei zeigte sich, dass auch die Kunst die Menschenrechte häufig in ihrer Abwesenheit und Verletzung darstellt. Anhand vielfältiger Beispiele fragte sie nach Möglichkeiten eines Einflusses der Kunst(-Forschung) auf die normative Entwicklung und (Neu-)Gestaltung des internationalen Menschenrechts. Als einen möglichen Ansatz schlug sie die Rekonzeptualisierung einer universalen Zuschauerschaft vor, erst im Bereich der Kunst, dann für die Menschenrechte. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer des Symposiums Probleme einer solchen Moralisierung und Nutzbarmachung der Kunst. BARBARA KLAUS (Wien) analysierte mehrere österreichische Bildpostkarten aus dem Ersten Weltkrieg und ging der Frage nach, inwiefern die Motive Vorstellungen von Menschenrechten sowohl befördern als auch hemmen konnten. Fotografien von Massengräbern bildeten zwar ordnungsmäßige Bestattungen feindlicher Soldaten ab, gleichsam widerspreche ihr triumphaler und diffamierender Charakter der individuellen Menschenwürde. Insgesamt hätten die propagandistischen Bemühungen der Kriegsführung die Idee allgemein gültiger Menschenrechte auf die Probe gestellt, jedoch durch die Visualisierung des Krieges auch zur Herausbildung gesellschaftlicher Problemwahrnehmungen beigetragen, die nach dem Ersten Weltkrieg zu zahlreichen Neuregelungen des Kriegsrechts führten. BIRTE KLEINE-BENNE (Berlin) stellte die künstlerisch-wissenschaftliche Intervention „Der Wert der Menschenrechte – digital_series#no.217241“ vor. Ziel des Projektes sei es, in insgesamt 241 Staaten einen Wettbewerb von Handelsplattformen zum jeweils nationalen „Wert“ der Menschenrechte und damit einen internationalen Menschenrechts-Index entstehen zu lassen. Dabei strebe das Projekt insbesondere an, von der subjektzentrierten und wahrnehmungsfixierten Ästhetik der letzten zwei Jahrhunderte abzurücken und Raum zu schaffen für ein neues und utopisches Verständnis von Menschenrechten.

Die unterschiedlichen Beiträge wiesen deutlich auf die zentrale Rolle hin, die der Öffentlichkeit und ihren Medien in der Konzipierung und Umsetzung der Menschenrechte zukommt. Eine zentrale Frage stellte dabei durchgehend das komplexe Zusammenspiel von subjektiver Erfahrung und der überindividuellen Verbindlichkeit von Rechten dar. Die interdisziplinäre Perspektive auf einen gemeinsamen Untersuchungsgegenstand wurde von den Teilnehmer/innen als besonders produktiv und notwendig empfunden. Häufig war es erst durch einen solchen Zugriff möglich, bestimmte Medienlogiken und Emotionalisierungsstrategien sichtbar zu machen, zu deuten und in ihrer Komplexität zu erfassen.

Konferenzübersicht:

Birgit Hofmann und Martin Stallmann, Heidelberg: Eröffnung

Panel I: Gegen Gewalt, für Gleichheit: Frühe Medialisierungen der Menschenrechte

Claudia Hattendorff, Gießen: Égalité. Zur Darstellungsgeschichte eines Menschenrechts zwischen 1789 und 1848

Sylvia Kesper-Biermann, Hamburg: Das Unsichtbare sichtbar machen. Medialisierungen der Folter im Europa des 19. Jahrhunderts

Birgit Hofmann, Heidelberg: Vom Instrument der Reaktion zum Medium der Menschenrechte: Geschichte der Ahndung von „Hassrede“ seit dem 19. Jahrhundert

Annette Weinke, Jena: Entstehung einer humanitären Weltgesellschaft? Völkerstrafrecht als Medium der Menschenrechte im 20. Jahrhundert (Keynnote Lecture)

Panel II: Menschenrechte nach 1945: Rechtsetzung und Moralpolitik

Frank Beyersdorf, Berlin: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit?“ Die UNO und die Schaffung einer Weltinformationsordnung, 1944–1962

Paulina Gulińska-Jurgiel, Halle: Recht auf Vergangenheitsaufarbeitung als eins der Menschenrechte? Polnische offizielle Stimmen zur Verjährungsdebatte im Vorfeld der UNO-Konvention vom 26. November 1968

Lia Boersch, Paris/Heidelberg: Die französische Liga für Menschenrechte in der Nachkriegszeit

Panel III: Menschenrechte in Bewegung. Proteste gegen Menschenrechtsverletzungen und die Medien

Daniela Gress, Heidelberg: Bürger- und Menschenrechte für Sinti und Roma – Mediale Fremd- und Selbstdarstellungen

Mirjam Schnorr, Heidelberg: Die „Hurenbewegung“. Zum Kampf von Frauen in der Prostitution um Rechte und Anerkennung in der Bundesrepublik seit 1975

Benjamin Möckel, Köln: „Don’t buy South African Fruit!“ Konsumprodukte als Medien des Menschenrechtsaktivismus in der britischen Anti-Apartheid-Bewegung

Panel IV: Menschenrecht als Nachricht. Logiken und Diskurse unterschiedlicher Medienformate

Jürgen Wilke, Mainz: Die Zeitung als Medium für den Verfassungs- und Legalitätsdiskurs in nachnapoleonischer Zeit. Exemplifiziert an Johannes Weitzels Mainzer Zeitung (1814-1816) und seinen Rheinischen Blättern (1816-1819)

Martin Stallmann, Heidelberg: ZeitZeichen – Menschenrechte im Hörfunk

Kyung-Ho Cha, Bayreuth: Die virtuelle Realität der Menschenrechte. Über den Einsatz von Virtual Reality und interaktiven und immersiven Technologien in Menschenrechtskampagnen und in der journalistischen Berichterstattung

Christian Könne, Mannheim: Die Darstellung der Menschenrechte in den Medien der DDR. Kritik am Westen. Lob für den Osten. Leerstelle bei Bedarf

Panel V: Zwischen Abbildung und Utopie: Kunst und Bild als Medien der Menschenrechte

Christa-Maria Lerm Hayes, Amsterdam: Die Kunst zwischen Medium der Menschenrechte und ihrer normativen (Neu)Erschaffung

Barbara Klaus, Wien: Die Förderung und Hemmung der Menschenrechtsidee auf (österreichischen) Bildpostkarten im Ersten Weltkrieg (1914-1918)

Birte Kleine-Benne, Berlin: Mögliches wirklich machen?! Zum künstlerischen Handlungsfeld Der Wert der Menschenrechte – digital_series#no.217241