Machterhalt und Herrschaftssicherung. Namen als Legitimationsinstrument in transkultureller Perspektive

Machterhalt und Herrschaftssicherung. Namen als Legitimationsinstrument in transkultureller Perspektive

Organisatoren
Matthias Becher / Stefanie Dick / Linda Dohmen / Hendrik Hess, Sonderforschungsberich 1167 "Macht und Herrschaft – Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive", Universität Bonn in Kooperation mit dem interdisziplinären Forschungsprojekt "Nomen et Gens"
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.05.2018 - 12.05.2018
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Von
Lukas Müller, Abteilung für Mittelalterliche Geschichte, Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Namen als Merkmal von Personen finden sich zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften. Sie stellen somit eine anthropologische Konstante dar. Dabei liegt die Funktion des Namens nicht nur in der Bezeichnung eines Individuums. Besonders in den Führungsschichten erfolgt die Namenvergabe häufig sehr bewusst und kann der Legitimation von Herrschaftsansprüchen dienen oder politische Programmatiken zum Ausdruck bringen. Diese These war Ausgangspunkt des transdisziplinären Workshops „Machterhalt und Herrschaftssicherung. Namen als Legitimationsinstrument in transkultureller Perspektive“.

Im Anschluss an die Begrüßung der TeilnehmerInnen durch MATTHIAS BECHER (Bonn), der die Forschungsschwerpunkte des Projekts „Nomen et Gens“ – Transformation von Namen im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter – und des SFB 1167 – die Beschäftigung mit vormodernen Herrschaftsstrukturen – sowie deren Gemeinsamkeiten skizzierte, eröffnete WOLFGANG HAUBRICHS (Saarbrücken) die Reihe der Vorträge mit einem Beitrag zur Funktion und Performanz von Namen im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter. Haubrichs stellte verschiedene Konzepte der Namengebung bei Herrscherfamilien im germanischsprachigen Raum vor. So sei es möglich gewesen, durch die Wahl bestimmter Namenskompositionen, Stabreime oder semantischer Variationen in den Namen Verwandtschaft auszudrücken. Neben familiärer Geschlossenheit konnte vor allem bei entfernterer Verwandtschaft mit der Herrscherfamilie durch die Wahl ähnlicher Namen gezielt Nähe, durch deren Vermeidung aber auch Distanz zum Königtum ausgedrückt werden. Nicht zuletzt aufgrund des Widerhalls, den die Namengebung des Adels in der zeitgenössischen Literatur erfuhr, betrachtete Haubrichs diese als bewussten performativen Akt der Repräsentation.

Einen ersten Ortswechsel vollzog CHRISTIAN SCHWERMANN (Bochum), der sich mit kanonischen/postumen Herrschernamen im antiken China zur Zeit der Zhou-Dynastie (1045-256 v. Chr.) befasste. Diese Namen charakterisierten die Persönlichkeit des Herrschers, bewerteten seine Herrschaft und wurden wahrscheinlich seit Gründung der Zhou-Dynastie 1045 v. Chr. postum durch seinen Nachfolger vergeben. Auch wenn der Herrscher seinen kanonischen Namen somit nicht selbst führte oder auswählte und ihn nicht einmal kannte, ordnete Schwermann ihn als Mittel der Herrschaftskritik und -kontrolle ein, handelte es sich doch hierbei um den Namen, unter dem der verstorbenen Herrscher künftig göttliche Verehrung erfahren sollte. Die Gefahr, einen negativ konnotierten Namen zu erhalten, musste einen Herrscher schon zu Lebzeiten sorgen. Als Ausdruck der erbrachten Leistungen legitimierten die kanonischen Namen anderseits die Regentschaft eines Herrschers postum, was auch dem nachfolgenden Sohn zu Gute kam.

CHRISTIAN HAACK (Tübingen) stellte mit der Datenbank „Nomen et Gens“ ein Hilfsmittel für die Erforschung von Namen im frühmittelalterlichen Europa vor, in das sämtliche in den Quellen bezeugte Namen aufgenommen werden. Dabei machte er am Beispiel der Bonifatius-Briefe deutlich, dass gerade die Verknüpfung eines Namens mit der ethnischen Abstammung seines Trägers schwierig sei. Vielmehr konnte er aufzeigen, dass bei der überwiegenden Mehrheit der in die Datenbank aufgenommenen Namen die gentile Zuordnung ihrer Träger nicht eindeutig sei und für die Fälle, wo eine Zuordnung erfolgt ist, dies in der Regel mithilfe mehrerer Belege geschah. Der Namen einer Person könne somit nicht allein als Beleg für deren Herkunft angeführt werden.

Mit der Frage nach der Platzierung des Herrschernamens im Gebet richtete MIKE JANSSEN (Bonn) das Augenmerk wiederum auf das Frankenreich des 6. bis 10. Jahrhunderts. Bereits seit dem 6. Jahrhundert seien Gebete für den König nachweisbar. Die zunehmende Bindung von Königtum und Kirche führte schließlich dazu, dass die laudes regiae fester Bestandteil der Liturgie wurden. An den Beispielen des Tassilo-Psalter und des Diptychon Barberini führte Janßen aus, dass die namentliche Nennung des Herrschers und seiner Familie im Gebet ein herrschaftslegitimierendes und -stabilisierendes Element darstellte. Das Auslassen oder Entfernen bestimmter Namen aus dem Herrscherlob sei wiederum Ausdruck der Negation von Herrschaftsansprüchen. Ebenso konnte die Verweigerung der laudes regiae zur Destabilisierung der Herrschaft führen und wurden durch die Könige geahndet, wie das Beispiel des Abtes Potho von San Vincenzo al Volturno zeigte.

TILMANN TRAUSCH (Bonn) befasste sich mit der Verwendung von Namen als legitimatorisches Mittel bei den Herrschern des nordindischen Delhi-Sultanats. Damit nahm er eine Region in den Blick, die noch nicht lange unter islamischem Einfluss stand und deren Elite sich aus persischen, islamischen und Turk-stämmigen Elementen zusammensetzte. Die Sultane waren zumeist freigelassene, Turk-stämmige Militärsklaven, die im Laufe ihres Lebens häufig verschiedene Namen führten und für die Trausch mehrere übliche Zeitpunkte der Umbenennung herausarbeiten konnte. So erfolgte die letzte Namensänderung etwa beim Herrschaftsantritt. Der Sultan führte dann zumeist einen Namen, der sich aus einem persönlichen persischen Namen sowie einem islamisch-religiösen Ehrennamen und einem programmatischen Beinamen zusammensetzte. Die Funktion der Programmatik hinter den Namen der Sultane von Delhi sah Trausch vor allem in der Notwendigkeit begründet, den Träger sowohl in der islamischen als auch in der iranischen Welt zu verorten. So seien beide Traditionslinien in der Frühphase des Delhi-Sultanats stark gewesen, da hier noch ein erhöhtes Legitimationsbedürfnis bestand. Mit zunehmender Etablierung des Islams in Nordindien habe dann das islamische Element die Oberhand gewonnen.

Richteten die vorangegangenen Vorträge ihr Augenmerk allesamt auf Personennamen, stellte CHRISTIAN VOGEL (Saarbrücken) das nomen regis im Sinne eines Königstitels im frühmittelalterlichen Europa auf theoretischer Basis in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Am Beispiel des Dynastiewechsels von 751 und bei verschiedenen Verfassern wie Ermoldus Nigellus oder Hinkmar von Reims zeigte Vogel, dass im theoretischen Verständnis die Belegung mit dem Königstitel den Träger zur Herrschaftsausübung legitimierte und ihn gleichzeitig zur guten und gerechten Herrschaft verpflichtete. Ungeachtet der Tatsache, dass bereits im Frühmittelalter Könige abgesetzt wurden, sei im theoretischen Diskurs erst im Hochmittelalter durch William von Ockham und Thomas von Aquin die Möglichkeit der Aberkennung des nomen regis und damit des legitimen Widerstandes gegen einen Monarchen und der Absetzung eines Königs erwogen worden, der seinen herrscherlichen Pflichten nicht nachkam.

HENDRIK HESS (Bonn) ging der Frage nach, inwiefern sich die politischen Veränderungen des Übergangs von römischem Imperium zu den gentilen regna auf die Namengebungspraxis der römischen Oberschicht in Gallien auswirkten. Hess illustrierte die schwindende römische Macht in Gallien sowie die Errichtung neuer Machtstrukturen durch Franken, Visigoten und Burgunder im 5. und 6. Jahrhundert aus der Perspektive der Zeitgenossen. Dabei beobachtete er eine zunehmende Annäherung der alten römischen an die neuen fränkischen, visigotischen und burgundischen Eliten in Gallien. Nicht zuletzt da sich bereits im 3. Jahrhundert das System der klassischen dreiteiligen römischen Namen aufzulösen begann, kam auch er zu dem Schluss, dass sich mithilfe von Personennamen allein kaum belastbare Aussagen über das Selbstverständnis ihrer Träger (oder der Namengeber) und deren ethnische Affiliation treffen ließen.

Die Herrschernamen bei den Dynastien der Maitraka (6.-8. Jahrhundert) und Rāṣṭrakūṭa (8.-10. Jahrhundert) im frühmittelalterlichen Indien beschrieb ANNETTE SCHMIEDCHEN (Berlin / Halle an der Saale). Dabei stellte sie heraus, dass bei beiden Dynastien die Vergabe eines Eigen- und eines Beinamens üblich war, die zunächst noch unsystematisch erschien, im Laufe der Zeit dann aber nach gewissen Regeln erfolgte. So setzte sich bei den Maitraka nach einigen Generationen der sprechende Name Śīlāditya (bestehend aus: śīla = „Ehrenhaftigkeit, guter Charakter“; āditya = Sonne) als Herrschername durch. Da die Kronprinzen zuvor meist unter andere Namen bezeugt seien, liege die Vermutung nahe, dass im Zuge der Thronbesteigung ein Namenswechsel erfolgte. Bei den Herrschern aus der Rāṣṭrakūṭa-Dynastie ließen sich zunehmend feste Kombinationen aus Eigen- und Beinamen erkennen. Seit Beginn des 10. Jahrhunderts wurden den Namen zudem religiös konnotierte Epitheta beigefügt, die den Herrscher in die Nähe des Göttlichen rückten. Bezüglich der Frage, inwiefern auch im frühmittelalterlichen Indien Herrschernamen legitimierende Funktionen erfüllten, erkannte Schmiedchen bei den Maitraka in der Homogenisierung des Herrschernamens einen Beleg für ein dynastisches Verständnis, während die Namen der Herrscher aus der Rāṣṭrakūṭa-Dynastie auf eine sakrale Legitimierung verwiesen.

Im öffentlichen Abendvortrag illustrierte DIETER GEUENICH (Duisburg-Essen) verschiedene Beispiele programmatischer Namengebung im frühmittelalterlichen Europa. Geuenich stellte seinen Ausführungen die These vorweg, dass Namen im Frühmittelalter bewusst programmatisch gewählt wurden, dass jedoch die semantische Bedeutung der Rufnamen kaum mehr von Bedeutung und somit selten Motiv für die Wahl eines Namens gewesen sei. Eine erste Form programmatischer Namengebung stellte für Geuenich die Benennung nach einem Vorfahren dar. Besonders in der Weitergabe des eigenen Namens an den Sohn oder Enkel äußerte sich der Anspruch auf eine Nachfolge im Amt. Diese Praxis führte bei vielen Adelsfamilien zur Etablierung von Leitnamen. Ein ähnlich gelagertes Phänomen sah Geuenich in Namensvariationen, bei der die Vergabe von Namen, die den Namensstamm eines Vorfahren aufgriffen, die Zusammengehörigkeit eines Familienverbandes demonstrieren sollte, wie es bei den frühen Frankenkönigen der Fall war. Deutlicher noch trat eine Programmatik bei Umbenennungen zutage. So sollte etwa die Umbenennung der Gemahlin und Tochter (von Gertrud zu Anna und von Gertrud zu Agnes) Rudolfs von Habsburg bei dessen Thronbesteigung den Anspruch der Habsburger auf das zähringische Erbe untermauern. Hinter der Vergabe von sprechenden Namen, etwa von Geistlichen, sah Geuenich nur bedingt eine Programmatik. Eher handele es sich meist um Beinamen, welche die betreffende Person später aufgrund bestimmter Eigenschaften erhielt, und die den eigentlichen Taufnamen verdrängten. Zuletzt versuchte Geuenich eine Antwort auf die Frage zu finden, wann im Mittelalter über Namen entschieden wurde und kam zu dem vorsichtigen Ergebnis, dass dies kurz nach der Geburt geschah, mit der Taufe jedoch die Möglichkeit zur Änderung gegeben war.

Den zweiten Tag des Workshops eröffnete KONRAD VÖSSING (Bonn). Er befasste sich mit Namen und Titeln bei den Vandalen während ihrer rund hundertjährigen Herrschaft in der vormals römischen Provinz Africa (5./6. Jahrhundert) und ging dabei der Frage nach, inwiefern in dieser Zeit eine Latinisierung der Namen erfolgte. Vössing konnte mehrere Formen der Anpassung vandalischer Namen an das Lateinische vorstellen. Dabei sei die lateinische Flexion vandalischer Namen weniger auf die Träger selbst als auf lateinische Autoren zurück zu führen. Eine Anpassung an die römische Kultur stellten dagegen solche Fälle dar, bei denen Personen neben ihrem vandalischen einen zweiten, lateinischen Namen führten. Eine solche Anpassung an das Römische identifizierte Vössing vor allem unter der Herrschaft König Hilderichs (496-523), während sowohl davor als auch danach in der vandalischen Führungsschicht die Betonung der gentilen Herrschaft und Herkunft zu beobachten sei, die sich unter anderem in der exklusiven Vergabe vandalischer Namen äußerte. Anders als für die vandalische Führungsschicht fiel Vössings Befund für die Kleriker der arianischen Kirche aus, die häufig römische Namen trugen.

Im letzten Beitrag des Workshops zog LAURY SARTI (Freiburg) einen Vergleich zwischen den Namen der Herrscherkinder im Frankenreich und im Byzantinischen Reich vom 8. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts. Sie machte darauf aufmerksam, dass in beiden Reichen diese Namen aus einem relativ kleinen Pool gewählt wurden. Für das Byzantinische Reich sei die Benennung des erstgeborenen Sohns und Thronfolgers nach dem Großvater üblich gewesen, weshalb die byzantinischen Kaiser zumeist Konstantin oder Leon hießen. Auch bei der fränkischen Herrscherfamilie der Karolinger konstatierte Sarti bei den legitimen Nachkommen zunächst eine Beschränkung auf die Namen der Vorfahren Karl, Karlmann und Pippin, zu denen später die merowingischen Königsnamen Ludwig und Lothar hinzutraten. Die Bandbreite der Namen illegitimer, von der Herrschaftsnachfolge ausgeschlossener Kinder war dagegen größer. Diese Beobachtung führte Sarti zu dem Ergebnis, dass sowohl die byzantinischen als auch die fränkischen Herrscher mit der Benennung ihrer Kinder Ansprüche auf die Herrschaftsnachfolge ausdrücken wollten. In beiden Fällen stelle die Namenswahl eine Verbindung zum Namensgeber der byzantinischen Hauptstadt Konstantin dem Großen bzw. zum fränkischen Reichsgründer Chlodwig her.

In seinem Fazit der Veranstaltung betonte HANS-WERNER GOETZ (Hamburg), dass ein solcher transkultureller Vergleich bezüglich der Auseinandersetzung mit Namen als Legitimationsinstrument wohl erstmalig durchgeführt worden sei. Dabei habe sich gezeigt, dass Namen ihre Träger zwar nicht direkt zur Herrschaft befähigten oder von ihr ausschlossen, sich hinter der Namengebung der Führungsschichten jedoch vielfach ein Programm verbarg. Die Namen kämen einer Absichtserklärung zur Herrschaftsnachfolge gleich. Bei solchen programmatischen Namengebungen handele es sich – das habe der Workshop zeigen können – um ein kulturübergreifendes, jedoch in seiner Ausprägung verschiedenartiges Phänomen. Zuletzt verwies Goetz noch einmal darauf, dass es sich bei Namengebung nicht um eine ethnische sondern vielmehr um eine kulturell-religiöse Praxis handelte.

Der für diesen Workshop gewählte transkulturelle und transdisziplinäre Zugriff stellte sich als durchaus gewinnbringend heraus, ermöglichte er es doch, ähnliche Erscheinungen in ihren unterschiedlichen Ausprägungen darzustellen und somit wertvolle Pionierarbeit zu leisten. Die Beiträge boten in ihrer Gesamtschau einen Überblick über das Phänomen der programmatischen Namengebung in verschiedenen Regionen der Vormoderne. Dabei darf gespannt erwartet werden, inwiefern die Autoren in ihren Ausarbeitungen für den geplanten Sammelband die Anregungen aus den Diskussionen aufnehmen werden. Darüber hinaus wird die Publikation sicherlich Anstöße zur tiefergehenden Beschäftigung mit dem Themenkomplex geben.

Konferenzübersicht:

Matthias Becher (Bonn): Begrüßung und Einführung

Wolfgang Haubrichs (Saarbrücken): Funktion und Performanz. Namen als Instrumente der Sicherung von Herrschaft und Identität im frühen Mittelalter

Christian Schwermann (Bochum): Der König ist tot, lang lebe sein Name: Die antike chinesische Institution der kanonischen/postumen Herrschernamen im Spannungsfeld von Herrscherkritik und Herrschaftslegitimation

Christoph Haack (Tübingen): Namen und Narrative. Die NeG-Datenbank als Arbeitsinstrument für Historiker am Beispiel der Bonifatiusbriefe

Mike Janßen (Bonn): Beten für den König – Eine frühmittelalterliche Legitimierungsstrategie

Tilmann Trausch (Bonn): Herrschernamen und -titel als legitimatorisches Mittel in der persophonen Welt. Am Beispiel des Sultanats von Delhi (1206-1526)

Christian Vogel (Saarbrücken): Nomen regis – Herrschaftstheorien zwischen Definition und Legitimation

Hendrik Hess (Bonn): Namengebung und die römische Oberschicht in Gallien zwischen imperium und regna

Annette Schmiedchen (Berlin / Halle an der Saale): Herrschernamen als Legitimationsinstrument im frühmittelalterlichen Indien (6. bis 10. Jahrhundert)

Dieter Geuenich (Duisburg-Essen): Beispiele programmatischer Namengebung in frühmittelalterlichen Quellen

Konrad Vössing (Bonn): Namen und Titel bei den Vandalen in Africa als Reflexe ihrer Herrschaft?

Laury Sarti (Freiburg): Die Namen der Herrscherkinder. Ein Vergleich der Vergabepraxis im byzantinischen Osten und dem fränkischen Westen

Hans-Werner Goetz (Hamburg): Zusammenfassung