Konzil und Minderheit – I concili e le minoranze

Konzil und Minderheit – I concili e le minoranze

Organisatoren
Internationale Gesellschaft für Konziliengeschichtsforschung e.V.
Ort
Rom
Land
Italy
Vom - Bis
10.10.2018 - 14.10.2018
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Von
Matthias Bürgel, Deutsches Studienzentrum in Venedig

Der Titel dieses Symposium erfasste, so THOMAS PRÜGL (Wien) in der Einführung der Veranstalter, in seiner numerischen Ambivalenz sowohl die abstrakt-generelle Dimension als auch die auf eine bestimmte politische und soziale Realität verweisende konkrete Ausprägung der zugrundeliegenden Problemstellung: Beiden Verständnissen sei das Bewusstsein der Notwendigkeit von Gerechtigkeit gemein. Die Tagung zeigte so aus verschiedenen Blickwinkeln auf, inwiefern auf Konzilien unterlegene Positionen einerseits im Idealfall aus diesem Gerechtigkeitsempfinden heraus in einen möglichst breiten Konsens eingebunden werden konnten und wie andererseits im Laufe der Geschichte immer wieder auch Verstöße gegen ein solches im Umgang mit Minoritäten konstatiert werden müssen.

Das Symposion eröffnete KLAUS M. GIRARDET (Saarbrücken) mit einer Analyse der Konzilien von Saragossa (380) und Bordeaux (384), die gegen den als Manichäer verdächtigten Priszillian und seine Anhänger gerichtet waren. Dabei erwiesen sich die Begriffe von Mehrheit und Minderheit als solche nicht unproblematisch, insofern sie eine genaue Kenntnis hinsichtlich der Teilnehmerzahl sowie deren Zusammensetzung voraussetzten. So wären im Falle der Anwesenheit des vollständigen hispanischen Episkopats in Saragossa die Veranstalter des Konzils selbst in der der Unterzahl gewesen.

SANDRA LEUENBERGER-WENGER (Zürich) untersuchte die wechselnden Mehrheiten auf dem Konzil von Chalzedon, das – in Abkehr zum Konzil von Ephesus – zur Verabschiedung der Zwei-Naturen-Christologie führte. Als Grund dieses Umschwungs konnte unter anderem die Tatsache, dass es sich bei den verschiedenen Gruppierungen nicht um konstante Größen handelte, identifiziert werden; dies ermöglichte durchaus nicht opportunistische Meinungsumschwünge.

Unter Verwendung der von Christian Gnilka ausgebildeten Kategorien von Krisis und Chrêsis demonstrierte GIULIO MASPERO (Rom) den epistemologischen Nutzen, welchen die Dogmengeschichte aus einer von dem Konferenzthema ausgehenden Annäherung an die Verurteilung des Origenes und seiner Lehren auf dem II. Konzil von Konstantinopel (553) ziehen könne. So entpuppe sich die von Kaiser Justinian betriebene Anathemisierung als Krisis (Urteil) einer Chrêsis (Rezeption) über eine Chrêsis, da sich die Maßnahme präzise gegen den Gebrauch der Schriften des Origenes durch bestimmte monastische Kreise gerichtet habe. Es habe sich also um eine Verurteilung gehandelt, die in der produktiven Nutzung des Autors gründete. Sie traf eine zwar in der Tat häretische Minderheitenposition, führte aber zugleich in ihrem apodiktischen Gebrauch der auctoritates eine epistemologische Wende ein, die ein weiteres offenes Forschen unterband.

HEINZ OHME (Berlin) legte dar, dass die vom Konstantinopler Patriarchen Sergios verfasste und von Kaiser Herakleios unterzeichnete Ekthesis, welche den Monotheletismus verbindlich zu machen suchte, nicht als Resultat des Agierens einer machthabenden Mehrheit aufzufassen sei. Denn noch im Jahre 633 stimmte die Parteiung, die in der gängigen Forschungsmeinung als die in diesem Vorgang geschädigte Minderheit angesehen wird, einer synodalen Vereinbarung, zukünftig auf numerische Aussagen über das das Wirken Christi zu verzichten, zu. Die später verschwiegene gesamtkirchliche Synode von Zypern im Jahr 636 rief den Kaiser als Schiedsrichter an und approbierte die daraufhin erlassene Ekthesis einstimmig, inklusive der Voten von Papst Honorius und dem Jerusalemer Abt Sophronius, dessen Infragestellung des Beschlusses von 633 die Einberufung der Versammlung überhaupt veranlasst hatte. Erst durch Maximus den Bekenner wurden diese Fakten umgedeutet, da sie seiner erfolgreichen Kampagne (641-649) zur Anathemisierung der Ekthesis, des Sergios und des alexandrinischen Patriarchen Kyros entgegenstanden.

Am Beginn des zweiten Konferenztags stand der Beitrag von RICHARD PRICE (London) über als Majoritäten agierende Minderheiten auf dem III. (680-681) und IV. Konzil von Konstantinopel (869-870). Auf letzterem, bei dem der Patriarch Photius verurteilt wurde, berief man sich auf die Gültigkeit der Theorie der Pentarchie um den ökumenischen Charakters des Konzils zu belegen, da die Anzahl der unterzeichnenden Bischöfe äußerst gering war. Letzteres galt ebenfalls für das monotheletischen Tendenzen entgegentretende erstgenannte Konzil, das durch den Widerstand des Patriarchen Georgios von Konstantinopel gegen die finale, kaiserlich unterstützte Entscheidung charakterisiert wurde. Entsprechend sei anzunehmen, dass die eigentliche Mehrheit, darunter insbesondere das ostkirchliche Episkopat, den Konzilsdekreten nur unter Zwang zustimmte.

EVANGELOS CHRYSOS (Athen) erklärte die spärliche Teilnehmerzahl des Konstantinopolitanum IV mit der von den römischen Legaten als verpflichtend erklärte Unterzeichnung eines libellus satisfactionis, eines zuvor in Rom erstellten und die Konzilsentscheidungen vorwegnehmenden Dokumentes. Da die Mehrheit der Bischöfe ihre Unterschrift verweigerte und gar nicht erst nach Konstantinopel reiste, wurde die Zusammenkunft zu einem Konzil der Minderheit.

JOSEF RIST (Bochum) sprach über die Konsenssuche auf dem II. Konzil von Konstantinopel (553). Dieses mündete in einer Verurteilung der als nestorianisch erachteten Drei Kapitel und einem Bekenntnis zu Chalzedon. Trotz zahlreicher Konflikte lasse sich hinsichtlich dieser Verhandlungen eine allgemeine Bereitschaft konstatieren, sich dem finalen Synodalurteil zu unterwerfen. Die aus ihrer Rechtgläubigkeit resultierende Autorität der einzelnen Personen wurde nie in Frage gezogen, sodass eine Einheit gerade in dieser Zustimmung zur recta fide hergestellt werden konnte.

HANS-JÜRGEN BECKER (Regensburg) beleuchtete die Geschichte des Mehrheitsprinzips bei kirchlichen Wahlen sowie die gegenseitige Beeinflussung von weltlichem und kirchlichem Recht. Dabei wurde deutlich, dass die Anwendung des Majoritätsgedankens nicht immer zu einer allgemeinen Anerkennung von Voten führte. Schließlich könne eine Entscheidungsfindung auf Basis dieses Prinzips nur Erfolg haben, wenn sich ihm von Beginn an alle Beteiligten unterwerfen würden.

JOHANNES HELMRATH (Berlin) erörterte das Problem der intrinsisch autorisierten sanior pars am Fallbeispiel des Konzils von Basel. Dort fügte sich bezüglich der Ortswahl des nachfolgend abzuhaltenden Unionskonzils die gegen die oberrheinische Stadt stimmende Minorität nicht der gegenteiligen Mehrheitsentscheidung. Beide Gruppierungen veröffentlichten ihre eigenen Konzilsdekrete: Die ‚Basler‘ Partei reklamierte ihre Autorität unter Verweis auf das Mehrheitsprinzip, während Papst Eugen IV. die Verlegung nach Ferrara bestimmte und diese Präferenz der Minderheitsmeinung mit explizitem Bezug auf das Konzept der sanior pars begründete. Tatsächlich konnte die siegreiche Seite darauf verweisen, dass nur so die Verhandlungen mit der Ostkirche zu einem guten Ende und zum Unionsdekret Laetentur caeli gebracht werden konnten.

JOHANNES GROHE (Rom) präsentierte die auf Konzilien promulgierten Bestimmungen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Juden und Christen auf der Iberischen Halbinsel im Spätmittelalter. Als Wendepunkt erwies sich das IV. Laterankonzil, welches das Prinzip der doppelten Protektion einführte. Dieses schrieb einerseits den Schutz der Juden vor Übergriffen der christlichen Bevölkerung vor, andererseits den der Christen und ihres Glaubens vor der beschworenen Perfidia Iudaeorum. Trotz der deutlichen Dominanz des letzteren Gedankens trat ersterer nie vollständig in den Hintergrund. Tatsächlich sollten die Päpste nach dem durch endzeitliche Erwartungen bedingten Versuch einer vollständigen Bekehrung und der folgenden großen Judendisputation von Tortosa (1413-1414) unter Benedikt XIII. wieder zu ihrer traditionellen Rolle als Protektoren der Juden zurückkehren. Entsprechend empfehle sich, zwecks Vermeidung einer ahistorischen Verwendung der jeweiligen Begriffe auch weiterhin zwischen Antijudaismus und Antisemitismus zu unterscheiden.

Der Nachmittag des zweiten Konferenztages erhellte verschiedene Einzelaspekte in Form von Kurzreferaten, die in drei überwiegend epochenspezifisch gegliederten Sektionen abgehalten wurden und sich vom Konzil von Nicäa bis zum II. Vatikanum erstreckten.

ANSGAR FRENKEN (Ulm) stellte die das Konzil von Konstanz belastenden Konflikte dar. Diese kreisten um die Modalität der Papstwahl und die dabei von den verschiedenen nationes einzunehmende Rolle. Erst ab Sommer 1417 zeichnete sich ein Kompromiss ab: Der römische König Sigismund, der versuchte, den Reformaufgaben des Konzils Vorrang vor der Papstwahl einzuräumen, geriet in die Defensive – verstärkt durch die lange Konzilsdauer. Hierdurch verschob sich das Gleichgewicht zwischen den Gruppen immer weiter und die Fronten verloren an Schärfe. Zu einer versöhnlichen Einigung kam es im Oktober desselben Jahres, als dem künftigen Papst die Lösung von 18 Reformanliegen angetragen wurde.

Ebenfalls mit dem Konzil von Konstanz beschäftigte sich SEBASTIÁN PROVVIDENTE (Buenos Aires) in seiner Analyse des Versuchs Jean Gersons, die neun Thesen Jean Petits bezüglich des legitimen Tyrannenmordes als häretisch verurteilen zu lassen. Trotz intensivster Bemühungen blieb dieses Unternehmen erfolglos und die Positionen Gersons gerieten unter den Vertretern der französischen Delegation in die Minderheit.

ALBERTO CADILI (Münster) erörterte die Rolle der Hussiten auf dem Konzil von Basel. Diese eindeutig heterodoxe Positionen vertretende Gruppierung kann aufgrund ihrer spezifischen Konfiguration nicht als wirkliche Konzilsminderheit betrachtet werden, da sie sich von Beginn an weigerte, die juristische Autorität der Versammlung anzuerkennen. Die Hussiten positionierten sich somit grundsätzlich außerhalb der für die Legitimität des Entscheidungsfindungsprozesses grundlegenden Doktrin, welche das Konzil als Richter-Instanz postulierte.

NELSON H. MINNICH (Washington D.C.) zeichnete auch das V. Laterankonzil als ein Konzil der Minderheit. Selbst eine Überzahl der anwesenden Bischöfe blieb ohne reale Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber der regieführenden Parteiung des Papstes und ‚seiner‘ Kardinäle. Da auch die Zusammensetzung der Konzilsväter nicht repräsentativ war, erscheinen die Mehrheitsmeinungen des Konzils im Blick auf die gesamte Christenheit als eine kaum mehr akzeptierte Minderheitsposition.

MATTEO AL KALAK (Modena / Reggio Emilia) diskutierte die Definition der Konzepte von Majorität und Minorität auf dem Konzil von Trient anhand der Kontroverse hinsichtlich der bischöflichen Residenzpflicht de iure divino. Das Abstimmungsergebnis (68 Für- und 35 Gegenstimmen sowie 35 Voten, die sich der päpstlichen Entscheidung unterwarfen), veranlasste die kurialen Gegner dieses Prinzips, Maßnahmen zur Mehrmehrheitsbeschaffung zu ergreifen. Neben Häresieanklagen und der Entsendung zusätzlicher, der Kurie loyaler Konzilsväter wurde so auch versucht, Befürworter der Residenzpflicht nicht an einer Abreise zu hindern, deren Kontrahenten aber unbedingt vor Ort zu behalten. Gleichzeitig wurde Egidio Foscarari, einer der prominentesten Verfechter der Residenzpflicht, am Verlassen des Konzils gehindert, um einen exzessiven Prestigeverlust zu vermeiden. Dies zeigt, dass das Gleichgewicht zwischen Mehr- und Minderheit auch eine symbolische und qualitativ konnotierte Dimension beinhaltete. In der letztlich erzielten Lösung der nicht de iure divino erklärten Residenzpflicht spiegele sich somit das komplexe Ringen juristisch nicht existenter, aber dennoch präsenter Majoritäten auf dem Tridentinum wider.

KLAUS SCHATZ S.J. (Frankfurt am Main / St. Georgen) beschrieb die Entwicklung der anti-infallibilistischen Position auf dem I. Vatikanischen Konzil. Dabei konnte sich die Minorität innerhalb dieser Minorität, welche für ein placet iuxta modum plädierte, nicht durchsetzen. So sollten beträchtliche 88 der 601 abgegebenen Stimmen auf non placet fallen. Dies führte entgegen den Erwartungen der Minderheit nicht zu einer größeren Verhandlungsbereitschaft seitens der Majorität, sondern zu einer Verhärtung der Positionen. Auch bei einem geschlossenen placet iuxta modum seien aber wohl nur geringe Modifikationen zu erwarten gewesen.

PETAR VRANKIĆ (Augsburg) beschäftigte sich mit der Rolle des Bischofs von Đakovo, Josip Juraj Strossmayer, innerhalb der letztgenannten Minorität. Ein Quellenstudium zeige, dass Strossmayers Widerstand gegen das Dogma nicht rein pastoraler oder politischer Natur gewesen sei und sich seine Position erheblich komplexer darstelle. So sei der die Konzilsopposition antreibende Bischof seitens der römischen Kurie und der Jesuiten argwöhnisch beobachtet und zuweilen der Häresie verdächtigt worden, während seine Verteidiger dazu tendiert hätten, seine unangemessenen Anklagen gegenüber Pius IX. und der Kurie zu unterschätzen.

CARLO PIOPPI (Rom) bot einen Überblick über die historiographischen Darstellungen des I. Vatikanum unter besonderer Berücksichtigung der anti-infallibilistischen Minorität. Dabei offenbarte sich in der Gesamtheit der Untersuchungen das kontinuierliche Bewusstsein der Existenz dieser Minderheit und ihrer Beweggründe.

WALTER KARDINAL BRANDMÜLLER (Vatikanstadt) hielt einen öffentlichen Abendvortrag über das grundsätzliche Wesen von Konzilien und den Nutzen der Erforschung ihrer Historie. Ausgangspunkt war eine Begriffsklärung, die den sakramentalen Charakter eines Ökumenischen Konzils erhellte, das nur ein solches ist, sofern die Gesamtheit der Bischöfe einberufen wird, der Fragestellung eine gesamtkirchliche Ausrichtung innewohnt und die Versammlung unter dem Vorsitz des Papstes stattfindet oder von ihm approbiert wird. Im Unterschied dazu entbehrten Partikularkonzilien der lehramtlichen Unfehlbarkeit. Während in der Forschung folglich einerseits die ekklesiologische Dimension des eine vorrangig theologische Größe darstellenden Konzils bedacht werden müsse, sei andererseits eine historische Kontextualisierung unerlässlich. Denn in Konzilien werde stets das Überlieferte auf eine aktuelle Situation angewendet, sodass die Aussagen einzelner Dekrete oft erst vor einem konkreten geschichtlichen Hintergrund verständlich würden. Dies manifestiere sich beispielsweise in der ersten Konstitution des Vierten Laterankonzils, welche eine historisch-kritische Lektüre als Antwort auf die Häresie der namentlich unerwähnt bleibenden Katharer zu identifizieren wusste.

ALEXANDRA VON TEUFFENBACH (Rom) sprach zu den Votationsregularien des II. Vatikanischen Konzils. Diese basierten einerseits auf Johannes XXIII. und der Kurie, andererseits auf von den einzelnen Kommissionen selbst getroffenen Bestimmungen und wiesen eine entsprechend starke Flexibilität auf. Das bloße Mehrheitsprinzip war dabei nie ausschlaggebend; stattdessen wurden Problemlösungen generell auf der Argumentationsebene angegangen, wobei auch Minderheitsmeinungen ihren Platz fanden. Besonders hervorzuheben sei die Rolle des über die verschiedenen Positionen stets informierten Pauls VI., dem es gelang, durch seine Nota explicativa praevia zu der dogmatischen Konstitution Lumen gentium eine beinahe vollständige, Minorität und Majorität versöhnende Konzilseinheit herzustellen.

AGOSTINO MARCHETTO (Rom) dokumentierte die Minderheiten auf dem II. Vatikanum anhand des Tagebuches des Generalsekretärs Pericle Felici. Dieser vertrat eine dezidiert unparteiische Position, die weder der Mehrheit, noch den in diesem Fall als stark oszillierende Größen erscheinenden Minoritäten angehörte. In seiner Unterstützung der vermittelnden Arbeit Pauls VI. sei Felici dementsprechend als eine der wichtigsten Stützen der gelungenen Durchführung des Konzils zu betrachten.

Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag von GABRIEL ADRIÁNYI (Bonn / Budapest) zu den während der Jahre 1993-1999 in zehn ungarischen Diözesen abgehaltenen Synoden und der dort behandelten Frage der Minderheitenpastoral. Die diesbezüglichen Initiativen wurden in den vergangenen Jahren fortgesetzt, wie sich in der ersten Bibelübersetzung in Sinti- und Romasprache oder der Gründung eines eigenen Seelsorgeinstituts für diese Pastoral zeige.

Der von den Tagungsbeiträgen chronologisch und thematisch weit geschlagene Bogen bestätigte nicht nur das allgemein historische Interesse, welches Konzilien in ihrer weltgeschichtlichen Bedeutung sowie in ihrer Modellfunktion für Versammlungen säkularer Institutionen zu eigen ist, sondern auch die Schlüsselrolle, die sie in Bezug auf die Herausbildung von durch ein Gerechtigkeitsempfinden geprägten Entscheidungsfindungsprozessen einnehmen. Der allgemein akzeptierte Konsens, der letztendlich das für ein Reüssieren des Konzils entscheidende Kriterium darstellt, kann sich nur einstellen, wenn der Position der Minorität zumindest Rechnung getragen wird. Zugleich ist freilich unabdingbar, dass die Minderheit selbst die Legitimität und Autorität der Zusammenkunft in ihrer jeweiligen Konfiguration und Dimension anerkennt.

Konferenzübersicht:

Einführung

Johannes Grohe (Rom) / Thomas Prügl (Wien): Minorities at Church Concils. Historical Reality and Ecclesiological Impact

Klaus M. Girardet (Saarbrücken): Das Schicksal Priszillians und seiner Anhänger 380 in Saragossa, 384 in Bordeaux und 385 in Trier

Sandra Leuenberger-Wenger (Zürich): Wechselnde Mehrheitsverhältnisse auf dem Konzil von Chalcedon 451 und ihre Bedeutung für die Rezeption seiner Beschlüsse

Giulio Maspero (Rom): Origene e i suoi sostenitori nei Concili: un ammonimento per la Dogmengeschichte

Heinz Ohme (Berlin): Mehrheit und Minderheit in den Anfängen des monenergetisch-monotheletischen Streites

Richard Price (London): Minorities as Majorities at the Councils of Constantinople III (680/681) and Constantinople IV (869/870)

Evangelos Chrysos (Athen): Synodal Majorities and Minorities during the so-called Photian Schism

Josef Rist (Bochum): Universi dixerunt? – Papst Vigilius, Kaiser Justinian und die Suche nach dem Konsens auf dem Konzil von Konstantinopel 553

Hans-Jürgen Becker (Regensburg): Das Mehrheitsprinzip bei kirchlichen Wahlen

Johannes Helmrath (Berlin): Das Problem der sanior pars auf Konzilien

Johannes Grohe (Rom): Ebrei e cristiani nei concili della Penisola Iberica del Tardo Medioevo

Kurzreferate

Luise Marion Frenkel (São Paolo / Erfurt): The Reception of the Council of Nicaea by Ethnic Minorities in the Eastern Roman Empire

Thomas Graumann (Cambridge): The “Minority” at the Council of Ephesus (431)

Alberto Ferreiro (Seattle): De cura populorum et pauperum: Attending to the Needs of the Poor in the Gallic and Hispano – Roman / Suevic – Visigothic Councils

Luca Demontis (Rom): La minoranza assente. I vescovi lombardi al concilio provinciale di Aquileia del 1282

Christina Traxler (Wien): The Bohemian Delegation at the Council of Constance (1414-1418) and its Struggle for Truth and Recognition

Thomas Woelki (Berlin): “Papa più uno“. Una dottrina canonistica sull’autorità rappresentativa della minoranza pro-papale al concilio di Basilea

Zsófia Bárány (Rom), Tobor Klestenitz (Budapest): The possibilities of inter- and trans-confessionalism in the 19th century in Hungary using the example of the Council of 1822 and the Catholic Assmblies of the 1890s

Claudio Anselmo (Turin): Il comunismo al Vaticano II. Una battaglia della minoranza conciliare

Ansgar Frenken (Ulm): Reform oder Papstwahl – Das Konstanzer Konzil (1414-1418) in der Zerreißprobe

Sebastián Provvidente (Buenos Aires): Jean Gerson e la sua partecipazione nella causa Jean Petit durante il Concilio di Costanza (1414-1418)

Alberto Cadili (Münster): Gli hussiti come (mancata) minoranza conciliare al Concilio di Basilea (1431-1438)

Nelson H. Minnich (Washington D.C.): The Minorities at Lateran V (1512-1517)

Matteo Al Kalak (Modena / Reggio Emilia): Minoranza o maggioranza? I dibattiti sulla residenza de iure divino dei vescovi al Concilio di Trento (1545-1563)

Klaus Schatz S.J. (Frankfurt am Main / St.Georgen): Non placet oder Placet iuxta modem? – Hintergründe, Intention und Folgen der Abstimmung der Minorität auf dem I. Vatikanischen Konzil am 13.7.1870

Petar Vrankić (Augsburg): Il vescovo Josip Juraj Strossmayer nella minoranza conciliare al Vaticano I (1869/1870)

Carlo Pioppi (Rom): La minoranza antinfallibilista del Concilio Vaticano I nella storiografia specializzata

Walter Brandmüller (Vatikanstadt): Was heißt und zu welchem Ende studiert man… Konziliengeschichte?

Alexandra von Teuffenbach (Rom): La voce della minoranza nei regolamenti dei Concili Vaticani

Agostino Marchetto (Rom): La minoranza al Vaticano II (1962-1965) secondo il “Diario” del suo Segretario Generale, Pericle Felici

Gabriel Adriányi (Bonn / Budapest): Die letzten zehn Diözesansynoden Ungarns (1993-1999) und die Minderheitenpastoral