HT 2018: War das Dritte Reich ein “Rassenstaat”? Kritische Perspektiven

HT 2018: War das Dritte Reich ein “Rassenstaat”? Kritische Perspektiven

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2018 - 28.09.2018
Url der Konferenzwebsite
Von
Janosch Steuwer, Forschungsstelle für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Universität Zürich

Im Jahre 1991 erschien bei Cambridge University Press ein Klassiker der NS-Geschichtsschreibung: „The Racial State: Germany 1933-1945“ von Michael Burleigh und Wolfgang Wippermann bündelte ein neues Wissen über die grundlegende Bedeutung des Rassismus als übergreifende Ordnungsvorstellung für ganz unterschiedliche Bereiche der nationalsozialistischen Politik.1 Dieses Wissen war in den 1980er-Jahren durch zahlreiche Studien vorangetrieben worden. Burleigh und Wippermann brachten es auf den Begriff: Vor allem in der englischsprachigen Forschung bildet der Ausdruck „Racial State“ inzwischen das, was man in dieser Sprache so treffend als „shorthand“ bezeichnen kann: einen knappen Ausdruck, in dem sich das kaum mehr zu überblickende Detailwissen zur rassistischen Strukturierung des Nationalsozialismus bündelt.2

MICHAEL WILDT (Berlin) wies in seiner Einführung darauf hin, wie selbstverständlich die Vorstellung vom Rassismus als Kern der NS-Politik mehr als 20 Jahre nach der Veröffentlichung von „The Racial State“ geworden ist: Der Nationalsozialismus war ein rassistisches Regime – was denn sonst? Aber dennoch gäbe es angesichts der historiografischen Entwicklungen seit den 1990er-Jahren gute Gründe, sich die These vom Rassenstaat wieder vorzunehmen: War der biologische Rassismus für den Nationalsozialismus wirklich so prägend, wie er Burleigh und Wippermann am Beginn der 1990er-Jahre schien? Entfalteten vielleicht andere ideologische Konzepte ähnlich großen oder größeren Einfluss zumindest auf bestimmte Bereiche der NS-Politik? Solchen Fragen widmete sich vor einiger Zeit eine Konferenz an der Indiana University, die von den drei amerikanischen Historikern Devin Pendas, Mark Roseman und Richard Wetzell organisiert worden war. Deren Ergebnisse liegen seit kurzem im Sammelband „Beyond the Racial State“ vor.3 Das gleichfalls von Pendas, Roseman und Wetzell organisierte Panel auf dem Historikertag diente dazu, dessen Thesen mit einem deutschen Publikum zu diskutieren.

Das Panel wurde eröffnet durch den Vortrag von MARK ROSEMAN (Bloomington). Er hinterfragte die Zusammenhänge, in die die historische Forschung diese Kernbegriffe der nationalsozialistischen Weltanschauung gewöhnlich bringt. In vier Punkten forderte Roseman einen präziseren Blick auf die Beziehungen zwischen antijüdischer Politik, biologistischem Denken und dem völkischen Nationalismus des Nationalsozialismus. Erstens betonte er, dass das verbreitete Argument, die biologistische Weltsicht des Nationalsozialismus habe gleichsam direkt zum Völkermord an den europäischen Juden geführt, zu kurz greife. Auf jeden Fall ließe sich daraus nicht im Umkehrschluss die Relevanz des biologistischen Rassismus durch den Holocaust belegen. Genozidale Gewalt brauche nicht zwingend eine biologistische Begründung, wie andere Völkermorde zeigten, etwa an den Armeniern.

Zweitens betonte Roseman, dass eine Gleichsetzung von Rassismus und biologistischem Denken die Vielfalt des Rassedenkens auch im Nationalsozialismus übersehe. Gerade die Kerntexte des nationalsozialistischen Rassismus seien in hohem Maße durch kulturelle, statt durch biologistische Argumentationen geprägt. Entsprechend sei es von zentraler Bedeutung über den Zusammenhang von „Rasse“ mit anderen Kategorien, insbesondere mit „Volk“ und „völkisch“ nachzudenken. So habe die Verwendung biologistischer Begriffe während des Nationalsozialismus vielfach dazu gedient, sich nationalistisch zu zeigen. Der politische Einfluss der Rassentheorie habe sich damit nicht nur in der Vernichtungspolitik, sondern ebenso in der Veränderung kultureller, insbesondere moralischer Kategorien gezeigt. Die kulturelle und biologische Auslegung der Kategorie „Rasse“ habe, so Roseman in seinem dritten Punkt, auch die Judenpolitik des NS-Staates geprägt. Im Antisemitismus hätten sich in vielfältiger Weise naturwissenschaftliche und kulturelle Perspektiven miteinander verbunden, so dass ihm weit mehr als eine biologistische Weltsicht zugrunde lag. Viertens und letztens richtete Roseman den Blick auf die Frage, welche Rolle der Rassismus für den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft und deren Unterstützung des NS-Regimes spielte. Als zentralen Faktor identifizierte er dabei einen umfassenden Nationalismus, der die Integration auch derjenigen Deutschen sichergestellt habe, die sich nicht vollständig mit dem Nationalsozialismus identifizierten. Das Rassedenken habe dafür hingegen kaum eine Rolle gespielt.

Insgesamt, so resümierte Roseman, müsse man den Begriff „Rasse“ im Nationalsozialismus nicht als eine Entität, sondern als eine sprachliche Option denken: als einen spezifischen Diskursmodus statt als soziale Kategorie. Soziale Differenzen seien so auch im Nationalsozialismus nicht zwingend mittels der Biologie hergestellt worden und es sei eine offene Forschungsfrage, wie genau biologistische und nicht-biologistische Differenzbestimmungen zusammenhingen. Damit stelle sich für die NS-Forschung aber grundsätzlich die Herausforderung, klar zwischen Race und Rasse zu differenzieren: zwischen den sozialen Gruppen, die der Rassismus des NS-Staates traf, und den Begriffen, mit denen sie beschrieben wurden.

RICHARD WETZELL (Washington) richtete im zweiten Vortrag den Blick auf den Zusammenhang von Rassenforschung und NS-Rassenpolitik. Nachdem die Naturwissenschaft lange Zeit ihre Rolle im NS verschleierte, hätten in den 1980er-Jahren empirische Untersuchungen nachgewiesen, dass nicht randständige „Pseudowissenschaftler“, sondern der Mainstream der deutschen Forschung mit dem Nationalsozialismus kooperiert habe. Nicht zuletzt Burleigh und Wippermann hätten mit ihrem Buch entscheidend dazu beigetragen. Wetzell identifizierte in ihm vier Kernargumente, wobei er sich in seinem Vortrag anschließend auf die These konzentrierte, die Wissenschaft habe dem NS-Staat die Blaupause seiner Rassenpolitik geliefert, die Gesundheits- und Sicherheitsorgane nur noch umzusetzen brauchten. Wetzell betonte demgegenüber, dass in der Rassenforschung des Nationalsozialismus durchaus verschiedene Ansichten bestanden und heftige Debatten geführt wurden. Er zeigte dies am Beispiel der Kontroverse um das Konzept einer „deutschen Rasse“, das in Abgrenzung zu Hans F. K. Günthers Begriff der „nordischen Rasse“ entworfen wurde. Die Debatte drehte sich um die Frage, ob das „deutsche Volk“ als durch unterschiedliche Rassen gespalten betrachtete oder als einheitliches Rassengefüge begriffen werden sollte. Entscheidend an solchen Kontroversen sei zweierlei: Erstens ließe sich an ihnen beobachten, wie wissenschaftliche Auseinandersetzungen durch politische Einmischungen von außen entschieden wurden, die Politik also die Entwicklung der Rassenforschung prägte. Zweitens belegten solche Kontroversen, dass kein einheitliches „conceptual framework“ der Rassenforschung existierte, das der NS-Staat einfach hätte umsetzen können.

Aus diesen Gründen wäre es wichtig, genauer zwischen einzelnen Bereichen der Rassenpolitik zu trennen, in denen sich der Einfluss der Wissenschaften unterschiedlich gestaltete: In der Erbgesundheitspolitik habe etwa ein ausgesprochen direkter Einfluss von Medizinern bestanden. Die Euthanasie habe hingegen einen Bruch markiert, da sich viele Ärzte vielleicht noch von Sterilisationen überzeugen ließen, aber nicht vom direkten Töten. In der Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus sei der Einfluss der Rassenforschung bei der „Zigeunerpolitik“ ausgesprochen hoch gewesen. Bei der Entscheidung für den Völkermord an den europäischen Juden hätten Rassenforscher keine entscheidende Rolle gespielt. Abschließend kam Wetzell noch einmal auf „The Racial State“ zurück. Mit Blick auf dessen Bedeutung für die Zerstörung apologetischer Deutungen betonte er, dass auch seine differenziertere Betrachtung der Rassenforschung nicht auf eine Entlastung der Wissenschaften hinauslaufe. An ihrer Komplizenschaft mit dem NS-Staat könne kein Zweifel bestehen und innerwissenschaftliche Konflikte oder solche mit einzelnen Partei- oder Staatsstellen dürften nicht als Beleg für eine antinationalsozialistische Haltung missverstanden werden. Sie verwiesen nur auf die Mechanismen, nach denen wissenschaftliche Forschung im Nationalsozialismus organisiert gewesen sei. Entgegen der Perspektive des Racial State, der sowohl für die Wissenschaften wie für die nationalsozialistische Weltanschauung zu große Kohärenz unterstelle, sollte die Forschung zukünftig die „intellectual map“ der NS-Rassenforschung und die „political map“ der nationalsozialistischer Institutionen der Rassenpolitik rekonstruieren und anschließend nach Verbindungen und Koppelungen suchen. Erst aus diesem Geflecht heraus ließe sich erklären, warum und in welchem Kontext verschiedene Konzepte der Rassenforschung zeitweilig politischen Einfluss gewinnen konnten und andere nicht.

Im dritten und letzten Vortrag griff DEVIN PENDAS (Boston) das Postulat von Burleigh und Wipperman auf, der Nationalsozialsozialismus sei „a singular regime without precedent or parallel“ gewesen, weil es „the first state in world history“ gebildet habe, „whose dogma and practice was racism”. Dieser These hielt Pendas die lange Tradition des Rassismus entgegen, in der der Rassenstaat des Nationalsozialismus keinesfalls einmalig gewesen sei. Insofern bräuchte es auch hier einen genaueren Blick, um die Eigenheiten des NS-Staates zu bestimmen. Anhand der Sklaverei der Frühen Neuzeit, der Geschichte der USA und des südafrikanisch Apartheitssystem arbeitete er Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Nationalsozialismus heraus. In allen Fällen leiteten die Staaten aus der rassistischen Hierarchisierung der Bevölkerung Segregationsmaßnahmen ab. Insbesondere Regelungen der Sexualität spielten dabei eine zentrale Rolle. Doch die Dynamiken, die aus diesen Maßnahmen entstanden, unterschied sich deutlich. In den USA bestand der Rassismus innerhalb eines demokratischen Systems, das auf der Idee der gleichen Rechte aller Staatsbürger gründete. Diese Idee ließ sich immer wieder gegen die Trennung der Rassen mobilisieren, so dass sie schließlich gerade durch staatliche Institutionen, insbesondere vor Gericht, unter Druck gerieten. In ähnlicher Weise setzte die ökonomische Rationalität, die Kolonialismus und Sklaverei zugrunde lag, dem Gewaltpotenzial des Rassismus Grenzen. Was dem Nationalsozialismus eigen war, betonte Pendas, sei nicht gewesen, dass er den Rassismus zur Grundlage seiner Politik erhob, sondern dass er ihm keine Grenzen setzte.

STEFANIE SCHÜLER-SPRINGORUM (Berlin) formulierte in ihrem Kommentar insgesamt große Zustimmung zu den in den Vorträgen entfalteten Argumentationen. Kritisch nahm sie die Formulierung „Beyond the Racial State“ auf und fragte, wohin genau das Überschreiten der etablierten Deutungsfigur führen solle. Ginge es wirklich darum, diesen Begriff hinter sich zu lassen, oder seien die präsentierten Argumentationen mit Wendungen wie „Rethinking“ oder „Expending the Racial State“ nicht vielleicht treffender beschrieben? Zudem fragte sie, was der differenziertere Blick auf die Rolle des Rassismus im NS-Staat für die Nachgeschichte des Nationalsozialismus bedeute. Schüler-Springorum regte dabei an, die historiografische Auseinandersetzung mit dem Rassismus der Jahre 1933 bis 1945 darauf hin zu befragen, inwieweit der Begriff in dieser Weise so eng an den Nationalsozialismus gebunden worden sei, dass rassistische Kontinuitäten in der Nachkriegszeit zu sehr aus dem Blick geraten seien.

Die anschließende allgemeine Diskussion griff diese Punkte in unterschiedlicher Weise auf. Besonders interessant war dabei, wie Unterschiede zwischen der amerikanischen und deutschen Diskussion um „The Racial State“ und die Beziehung von Nationalsozialismus und Rassismus sichtbar wurden. Ihren Kern hatten diese Unterschiede in der Differenz der Begriffe Race und Rasse, die in verschiedenen Wortmeldungen angesprochen wurde. Auf der einen Seite wurde deutlich, dass das Bemühen, über den Begriff des Rassestaates hinauszukommen, weitgehend unstrittig war. Zwar fragte ISABELL HEINEMANN (Münster), ob die Kritik an dem Buch nicht über das Ziel hinausschieße und die Bedeutung des Rassismus im Nationalsozialismus unterschätze. Aber insgesamt stießen die Vorträge auf Zustimmung. ULRIKE WECKEL (Gießen) überlegte deshalb, inwieweit den deutschen „Gänsefüßchen-Historikern“ die Problematik des „Rassen“-Begriffes und die Vielfältigkeit seiner Bedeutung selbstverständlicher erscheine, da er – anders als „race“ – eben nicht Teil ihrer Alltagssprache sei. In eine ähnliche Richtung argumentierte HABBO KNOCH (Köln), der betonte, dass die Diskussion um „The Racial State“ vor allem eine amerikanische sei. In der deutschen Debatte habe das Buch niemals jenen Stellenwert erlangt, den es in der englischsprachigen Diskussion besitze. Im deutschen Blick sei das Schwierige an der These von Burleigh Wippermann wohl weniger der Begriffe „Rasse“ als die Fokussierung auf den Staat. Erklärungsbedürftig und weitgehend offen sei vor allem die Frage nach der gesellschaftlichen Verbreitung des Rassismus nach 1933: Der Nationalsozialismus – eine „racial society“? Auf der anderen Seite überlegten andere Wortmeldungen, inwieweit die für die historische Gestalt des Rassismus im Nationalsozialismus vielleicht sensiblere deutsche Debatte eben aus diesem Grund mit Blick auf die jüngere Vergangenheit Blindstellen aufweisen. Anders als im amerikanischen Kontext sei „Rassismus“ in Deutschland kaum als politische Kategorie etabliert, womit sich die Frage stelle, welche Bedeutung der Begriff für die Zeitgeschichtsschreibung jenseits der Jahre 1933–1945 besitzt. Was wäre eine Geschichte des Rassismus nach 1945? Auch in dieser Hinsicht gelte es die These vom „nationalsozialistischen Rassenstaat“ zu überwinden.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Michael Wildt (Berlin)

Mark Roseman (Bloomington): Juden, Rasse und Volk

Richard Wetzell (Washington): Rassenforschung und NS-Rassenpolitik

Regina Mühlhäuser (Hamburg): Männlichkeit, Sexualmoral und „Rassereinheit“ (Der Vortrag musste leider entfallen.)

Devin Pendas (Boston): Rassenstaaten in vergleichender Perspektive

Kommentar: Stefanie Schüler-Springorum (Berlin)

Anmerkungen:
1 Michael Burleigh / Wolfgang Wippermann, The Racial State. Germany 1933-1945, Cambridge 1991.
2 So vor einiger Zeit Eve Rosenhaft, Blacks and Gypies in Nazi Germany. The Limits of the ‘Racial State’, in: History Workshop Journal 72 (2011), S. 161-170, hier S. 161.
3 Devin O. Pendas / Mark Roseman / Richard F. Wetzell (Hrsg.), Beyond the Racial State. Rethinking Nazi Germany, Cambridge 2017.