Vormoderne Herrschaften zwischen Konflikt und Konsens - Stabilität und Instabilität / Premodern Rulers between Conflict and Consensus – The Potential for (In)Stability

Vormoderne Herrschaften zwischen Konflikt und Konsens - Stabilität und Instabilität / Premodern Rulers between Conflict and Consensus – The Potential for (In)Stability

Organisatoren
SFB 1167 "Macht und Herrschaft - Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive", Universität Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
07.11.2018 - 09.11.2018
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Von
Franca Küffer, Institut für Orient- und Asienwissenschaften, Abteilung für Sinologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Der Bonner Sonderforschungsbereich 1167 der Universität Bonn „Macht und Herrschaft – Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive“ beschäftigt sich mit den obersten Herrschaftsträgern. Im Rahmen der Tagung wurden Konflikte mit Herrschern und Strategien der Konsensfindung untersucht. Konflikte sind ein überzeitliches Phänomen. Menschliche Gemeinschaften sind darauf angewiesen, Gewalt durch Rituale oder Normen einzudämmen. Aber Konflikte können auch konstruktiv wirken. Es wurde der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen Konflikt und Konsens im Bereich der Herrschaft besondere ‚Bauformen‘ aufweisen und wie diese sich vergleichen lassen. In welcher Weise bestimmte das jeweilige Machtgefälle den Konflikt? Hatten gescheiterte Konsens-Versuche von Seiten der Herrscher negative Auswirkungen auf die politische Stabilität? Lässt sich die herrschaftsstabilisierende Funktion eingehegter Konflikte beobachten? Der Vergleich unterschiedlichster politischer Organisationsformen des vormodernen Europas und Asiens ermöglichte es, unterschiedliche Handlungsspielräume, kulturelle Eigenheiten und Regelhaftigkeiten von Konfliktaustragung und Konsensfindung genauer zu erfassen. Mit Blick auf diese Fragestellungen eröffnete VOLKER KRONENBERG (Bonn) die internationale Tagung im Kapitelsaal der Basilika St. Remigius sowie im Akademischen Kunstmuseum Bonn.

BRYAN M. MILLER (Oxford) erläuterte am Beispiel der Xiongnu (2. Jahrhundert v.Chr. - 1. Jahrhundert n.Chr.), dass Machtkonfiguration und Konsensfindung nicht zwangsläufig formelle Abmachungen oder Verträge als Grundlage benötigten. Herrschaft wurde in dieser Zeit in Zentralasien weniger durch militärischen Zwang, als vielmehr durch Institutionen des Konsenses stabilisiert, die sich aus Praktiken der Konfliktmediation zwischen Reiternomaden ableiteten und dabei stark auf mündliche und durch Rituale kodifizierte Vereinbarungen stützten. Das gemeinsame Trinken im Rahmen zeremonieller Versammlungen nahm in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Mehr noch als das Schwert galt hier der Trinkbecher als Symbol der Macht.

KONRAD VÖSSING (Bonn) stellte heraus, dass sich auch die Teilnehmer der Bankette römischer Kaiser (1.-2. Jahrhundert) zwischen den Polen Herrschaft und Gemeinschaft bewegten. Letztere, die Genossenschaft der Elite, basierte auf dem Konsens der Oberschicht, der mit gemeinsamen Mählern (bei denen der Kaiser auch als Gast auftreten konnte) immer wieder beschworen wurde. Die faktische Ausnahmestellung des Herrschers wurde dabei verborgen, was einerseits Konflikte vermied und die Dissonanz zwischen der Prinzipatsideologie (‚Erster unter Gleichen‘) und dem stark asymmetrischen Machtgefälle abmilderte. Auf der anderen Seite mussten die Teilnehmer, wenn der Kaiser seine massive Überlegenheit doch einmal ausspielte, im Rahmen dieser demonstrativen Egalität und Nähe auf den Schutz sozialer Barrieren verzichten. Der Konfliktfall konnte auf diese Weise regellos werden.

Wie CHRISTIAN SCHWERMANN (Bochum) zeigte, gab es auch im antiken China ein Konzept konsensualer Herrschaft. Schon vor Gründung des Kaiserreichs 221 v.Chr. holten Monarchen die Zustimmung zu ihren Entscheidungen auf Hofkonferenzen ein. Schriften aus dem Shangshu (Buch der Dokumente) belegen, dass sogar das Prinzip der Mehrheitsentscheidung bekannt war. Interessanterweise wurden nicht nur weltliche Berater, sondern auch Schafgarben- und Plastronenorakel konsultiert. Dies deutet darauf hin, dass die Ratsversammlung inhaltlich und strukturell auf eine divinatorische Konsensgemeinschaft am Königshof der Shang-Dynastie (1600-1045 v.Chr.) zurückgeht. Diese bestand aus König, Orakellesern und Ahnengeistern und diente der Legitimation von Entscheidungen u.a. im Hinblick auf königliche Anordnungen, Feldzüge sowie Acker- und Siedlungsbau.

TIMO BREMER (Bonn) untersuchte in seinem Beitrag die Bedeutung von Gewalt für die Konfliktaustragung und Konsensfindung in ländlichen früh- und hochmittelalterlichen Gesellschaften Mittel- und Westeuropas. Mittels anthropologischer Daten legte er dar, dass Gewalt in der Merowingerzeit besonders unter Männern mit höherem sozialen Status verbreitet war. Waffenbeigaben in merowingerzeitlichen Bestattungen und auch hochmittelalterliche deutete Bremer als symbolische Verweise auf Gewalt. Hiermit inszenierten die lokalen Gemeinschaften seiner Ansicht nach ihren Anspruch auf das Gewaltmonopol und letztlich auf Herrschaft. Physische Gewalt und symbolische Verweise auf Gewalt dienten so in Zeiten ohne institutionalisierte Armeen und staatliches Gewaltmonopol als Mittel der Aushandlung von Macht innerhalb lokaler Gruppen.

Mit Blick auf die Verhältnisse Nordindiens im 15. Jahrhundert behandelte PANKAJ KUMAR JHA (Delhi) Macht als kulturell vermitteltes Feld der Ethik sowie dessen Einfluss auf die Politik. Kulturelle Konflikte dienten hier als Prozessor und Plattform der politischen Entscheidungs- und Ideologienbildung. Auseinandersetzungen wurden nicht allein als Mittel politischer Herrschaftssicherung verstanden, sondern verwiesen nach Meinung Jhas auch immer auf einen Verlust von Loyalität. Verschiedene Vorstellungen, die in einem ‚Konflikt von Ideen‘ aufeinandertrafen, konnten sich auf die politischen Konfigurationen auswirken und dabei zu einem Konflikt zwischen unterschiedlichen Herrschaftsauffassungen auswachsen.

Ein durch Diskrepanz entstehendes Spannungsverhältnis als Teil kultureller Praxis analysierte auch PETER SCHWIEGER (Bonn) in seinem Vortrag zu Tibets sakralen Herrschern. Diese bewegten sich zwischen den strukturierenden Elementen Religion und Politik, wobei der Religion die übergeordnete Rolle zukam. Als Oberhaupt galt der Dalai Lama als mythenhafte Verkörperung der sittlichen Standards und sollte das Volk im Sinne der obersten buddhistischen Tugend des Mitgefühls führen. Als Herrscher wurde von ihm gleichzeitig die Durchsetzung des Rechts erwartet, die in der Realität die Anwendung von Gewalt durchaus einschloss. Hieraus resultierte ein ungelöster Konflikt zwischen Recht und Moral.

Vor Herausforderungen sahen sich laut MUNIS FARUQUI (Berkeley) ebenfalls die Moghulherrscher im 17. und 18. Jahrhundert gestellt, die ein offenes Nachfolgesystem befolgten, in dem rivalisierende Thronprätendenten erbittert um die Thronfolge kämpften. Machtsicherung erreichten die neuen Herrscher durch die Versöhnung mit ihren besiegten Rivalen. Nach Faruqui war die Bereitschaft der Moghuln, mit den jeweiligen Verlierern des Nachfolgestreits zu einem Ausgleich zu kommen, insbesondere im Vergleich zu den Osmanen oder Safaviden, ungewöhnlich hoch, zeugt jedoch von einem intuitiven Gespür für die schwierige Konstellation des Herrschaftsübergangs. Die Etablierung eines konsensualen Vorrangs gegenüber den im Thronstreit Unterlegenden galt hier als Strategie der Herrschaftsstabilisierung.

Wie STEFFEN PATZOLD (Tübingen) in seinem Beitrag zeigte, suchten auch die Herrscher im Karolingerreich des westeuropäischen Frühmittelalters mögliche Widersacher durch wichtige Ämter oder als Ratgeber an sich zu binden. Konsens und politische Rechtsprechung galten als zentrale Werte, die schriftlich durch Kapitularien festgesetzt wurden. Mit Ende des Karolingerreichs verschwanden nach Meinung der Forschung diese im weitesten Sinne normativen Texte. Patzold wies anhand neuerer Zeugnisse nach, dass im darauffolgenden, vermeintlich auf Ritualen und Mündlichkeit ausgelegten Ottonenreich weiterhin neue handschriftliche Zusammenstellungen von Rechtstexten erstellt und genutzt wurden.

Die Mechanismen, mit denen der König im römisch-deutschen Reich (1150-1300) bei Auseinandersetzungen zwischen den Fürsten Lösungen mit den Beteiligten herbeizuführen suchte, standen bei HERMANN KAMP (Paderborn) im Fokus der Untersuchung. Einmal begrenzte der König durch den sogenannten Landfrieden Gewaltanwendungen, indem er sie weitgehend unter Strafe stellte, und initiierte die Versöhnung von Kontrahenten stattdessen mit deren gegenseitigem Einverständnis. Ein anderes Mittel war die Konsensfindung durch Gerichtsurteile, die vom König bereits gefällte Entscheidungen sanktionierten. Auch wenn durchaus auf militärische Gewalt zurückgegriffen wurde, stabilisierte der König seine Herrschaft verstärkt als Schlichter und Richter.

Mit der Entscheidung zwischen Konflikt und Diplomatie beschäftigte sich RALPH KAUZ (Bonn) in seiner Aufarbeitung der frühen Beziehungen zwischen dem Ming-zeitlichen China und den Timuriden. Bis Ende des 14. Jahrhunderts von wechselseitigen Gesandtschaften geprägt, kam es nach einem vermeintlichen Missverständnis durch die wohl fehlerhafte Übersetzung eines Briefes von Seiten Timurs zu Kriegsbestrebungen. Sein plötzlicher Tod beendete jedoch die Pläne zu einem großangelegten Feld- oder Raubzug gegen China. Das Ming-Reich blieb dabei weitestgehend passiv. In der Folgezeit kam es zu einem erneuten Paradigmenwechsel in der gegenseitigen Außenpolitik hin zu Diplomatie und Kooperation. Die verhaltene Reaktion Chinas im Spannungsverhältnis zu den Timuriden hatte zurück zu Konsens geführt.

Den Aspekt der Genderthematik griff ELISABETH VAN HOUTS (Cambridge) in ihrem Vortrag über das polygene Verhalten der englischen Könige Heinrich I. (1100-1135) und Heinrich II. (1154-1189) auf. Obwohl es im Widerspruch zum zeitgenössischen klerikalen Verständnis stand, herrschte hinsichtlich der Mehrfachehen in der gesellschaftlichen Elite weitestgehend Konsens. Grund für diese Akzeptanz war die Tatsache, dass durch eine königliche Heirat die Adelsfamilien eine direkte Nähe zum Hof und ökonomische Absicherung erhielten. Von Seiten der Ehefrauen, die wie Mätressen behandelt wurden, kam es eher weniger zu einer offenen Kritik als vielmehr zu einer körperlichen Verweigerung. Die Legitimität der königlichen Macht gründete demnach auf dem geduldeten Konsens mit der Elite und der weitestgehenden Handlungsunfähigkeit seiner Ehefrauen

Dass ein Herrschaftswechsel auch aufgrund einer einvernehmlichen Entscheidung stattfinden kann, obwohl die Rahmenbedingungen einen Konflikt vermuten lassen, zeigte LIU YINGSHENG (Nanjing) am Beispiel des mongolischen Großkhan Möngke. Mit seiner Inthronisierung ging das Mongolische Großreich vom Clan Ögedeis auf den Clan Toluis über, wofür die Forschung bisher die Tatsache verantwortlich machte, dass Möngke als direkter Nachkomme von Dschingis Khan die mongolischen Truppen kontrollierte. Liu führte dagegen an, dass der Grund stattdessen der Konsens zwischen den beiden Clans war. Da Möngke nach seiner Geburt mehr als 25 Jahre bei seinem Onkel Ögedeis lebte, war er als Familienmitglied akzeptiert und seine Thronbesteigung barg somit kein Konfliktpotenzial.

EMILY WINKLER (Oxford) führte mit ihrem Vortrag einen neuen Aspekt von Konfliktmanagement in die Diskussion ein, indem sie darlegte, dass mittelalterliche Herrschaftsauseinandersetzungen nicht nur offen ausgetragen, sondern dafür vor allem Strategien des (Ab)Wartens und der Nicht-Agitation genutzt wurden. Anhand der historischen Dokumentation anglo-normannischer Chronisten zeigte sie, dass bewusst herbeigeführte Verzögerungen als Schlüsselelement politischer Entscheidungen bewertet werden können, die die Eskalation eines Konflikts oder die Verhinderung einer Einigung zur Folge haben und somit mitunter erhebliche Veränderungen der politischen Verhältnisse herbeiführen konnten.

Diskussion und Austausch zwischen dem Herrscher und seinen Ratgebern stellten laut EVA ORTHMANN (Göttingen) auch im Ghaznawidenreich (10.-12. Jahrhundert) ein zentrales Element der Herrschaftsstabilisierung dar. Diese fanden entweder im Rahmen von repräsentativen Audienzen oder in der sogenannten Khalva statt. Diese beschreibt das Taʾrīkh-i Baihaqī, die wichtigste Quelle zum frühen Ghaznawidenreich, als sehr private und persönliche Gesprächsrunde mit großen politischen Auswirkungen, die zu Harmonie und Konsens führen sollte. Unter den Aspekten von Machterhalt kann das Baihaqī als historisch-normativer Text betrachtet werden, der herausstellt, wie wichtig es für den Herrscher ist, guten Rat anzunehmen, und wie ausschlaggebend Konsensfindung zur Herrschaftsstabilisierung war.

Anknüpfend an die Konkurrenz- und Konflikttheorie Georg Simmels befasste sich STEFAN REBENICH (Bern) mit dem Verhältnis von theologischem Pluralismus und monarchischer Herrschaft in der Spätantike. Diese Epoche ist laut Rebenich für die Untersuchung der Interaktion von politischen und religiösen Faktoren in Konflikten paradigmatisch, da im Zuge der kaiserlichen Privilegierung des Christentums und seiner Institutionen innerkirchliche Konflikte durch neue Dynamiken an Bedeutung und Reichweite gewannen. Wie bereits in den anderen Vorträgen zeigte sich auch bei dieser Thematik, dass Konflikte historisch durchaus konstruktive Auswirkungen hatten und ein geregelter Austausch in Form problemorientierte Institutionen wie die kirchlichen Konzilien ein politisches Instrument der Machtsicherung darstellten.

THOMAS MEIER (Heidelberg) warf aus archäologischer Sicht einen kritischen Blick auf die materielle und textliche Überlieferung bezüglich Konflikt und Konsens. Wie er ausführte, ist die Forschung von dem Bemühen getragen, die Aussagen materieller und schriftlicher Quellen in einen Konsens zu bringen. Meier stellte hingegen bewusst das Potential in den Vordergrund, das sich aus den Widersprüchen von archäologischer und textlicher Überlieferung ergibt. Als Fallbeispiele betrachtete er hierfür die Bestattung Richard III. und die Schlacht von Bosworth Field (1485) näher sowie Relikte der Zerstörung des Klosters Sankt Peter am Madron (spätes 13. Jahrhundert). Er kam zu dem Ergebnis, dass Konsens und Konflikt der obersten Herrschaftsträger in materiellen Quellen kaum sichtbar wird und hinterfragte daher die Bedeutung politischer Entscheidungen für die alltägliche Lebenswelt der Menschen.

Wie in der abschließende Diskussionsrunde herausgestellt wurde, können die Kategorien ‚Konflikt‘ und ‚Konsens‘, ihre Handlungsspielräume und Regelhaftigkeiten nur unter Berücksichtigung kultureller Eigenheiten, des historischen Kontextes sowie ihrer Normen und Rituale erfasst und sichtbar gemacht werden. Ähnlichkeiten zwischen Europa und Asien sind dabei durchaus erkennbar.
Konflikte können herrschaftserschütternd wie auch -stabilisierend wirken, gewaltsame Konfrontationen können durch Rituale oder Normen eingedämmt werden und sogar konstruktiv wirken. Konsensfindung ist dagegen ein stetiger Prozess, der sowohl erzwungen, erkämpft, rechtlich festgelegt und friedlich vereinbart werden kann. Er kann durch Zeremonien, Argumentation und Geschenke, aber auch durch Drohungen und direkter Herrschaftsausübung erreicht werden. Wie die zahlreichen Beispiele aus ganz unterschiedlichen Räumen, Kulturen und Epochen zeigten, stehen Konflikt und Konsens in direktem Zusammenhang und weisen vielschichtigere Zwischenformen und Übergänge auf, als die Termini zunächst vermuten ließen.

Konferenzübersicht:

Volker Kronenberg (Bonn): Begrüßung und Einleitung

Bryan K. Miller (Oxford): The Cup is Mightier than the Sword: Conflict Mediation and Consensus Making in the Xiongnu Nomadic Empire

Konrad Vössing (Bonn): Bankette römischer Kaiser und der Konsens der Elite

Christian Schwermann (Bochum): Der „Weg der [wahren] Könige“: Die Darstellung konsensualer Herrschaft in antiken chinesischen Quellen

Timo Bremer (Bonn): Eskalation oder Mittel der Kommunikation? Gewalt im europäischen Früh- und Hochmittelalter aus vornehmlich archäologischer Perspektive

Pankaj Kumar Jha (Delhi): Consent and Conflict as Constitutive Elements of Power in Fifteenth Century North India

Peter Schwieger (Bonn): Tibets sakraler Herrscher zwischen Recht und Moral

Munis D. Faruqui (Berkeley): After the Dust Settled: Succession Struggles and the Search for Stability in the Mughal Empire (17th-18th Century)

Steffen Patzold (Tübingen): Regieren in schweren Zeiten: Die Herrschaft der späten Karolinger und das Ende der Kapitularien

Hermann Kamp (Paderborn): Königliche Friedensstiftung und Konsens im römisch-deutschen Reich (1150-1300)

Ralph Kauz (Bonn): Diplomatie versus Krieg: Beispiele aus der Ming-Zeit

Elisabeth van Houts (Cambridge): The Political Significance of the Marital Conduct of English Kings 1066-1216

Liu Yingsheng (Nanjing): Möngke´s Status as an Adopted Son of Ögedei and his Enthronement

Emily Winkler (Oxford): Delay and the Experience of Waiting in Medieval Chronicles of Conflict

Eva Orthmann (Göttingen): Advice to the Ruler: Counselling and Debate at the Ghaznavid Court (10th-12th Century)

Stefan Rebenich (Bern): Theologischer Pluralismus und monarchische Herrschaft in der Spätantike. Eine Fallstudie zu Konsens und Konkurrenz

Thomas Meier (Heidelberg): Consensus and Conflict in Material and Written Records

Abschlussdiskussion und Resümee


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