Das Ende der Anstalt? Stationäre Großeinrichtungen, öffentliche Kritik und Deinstitutionalisierung seit den 1970er Jahren

Das Ende der Anstalt? Stationäre Großeinrichtungen, öffentliche Kritik und Deinstitutionalisierung seit den 1970er Jahren

Organisatoren
Franz-Werner Kersting / Malte Thießen, LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte; Marc von Miquel, Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger - sv:dok; Wilfried Rudloff, Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz / Universität Kassel
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.03.2019 - 15.03.2019
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Von
Pia Schmüser, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Auf diversen sozialen Feldern geriet die Anstalt als „totale Institution“1 und starres sozialpolitisches Interventionsinstrument seit den 1960er-Jahren zunehmend in die Kritik. Deinstitutionalisierung und Individualisierung von Versorgungsstrukturen, Integration und Normalisierung der Lebensumstände von verschiedenen Fürsorgeempfängern wurden immer nachdrücklicher gefordert. In der Folge kam es insbesondere ab den 1970er-Jahren zu vielfältigen Reformen stationärer Großeinrichtungen wie Psychiatrien, Kinder- oder Behindertenheimen und zum Ausbau ambulanter Strukturen. Entsprechende Geschichten der Deinstitutionalisierung untersuchte die Tagung „Das Ende der Anstalt? Stationäre Großeinrichtungen, öffentliche Kritik und Deinstitutionalisierung seit den 1970er Jahren“ und strebte hierfür einen multiperspektivischen Zugriff mit politik-, sozial- und kulturgeschichtlichen sowie regionalen und transnationalen Ansätzen an.

Nach der Begrüßung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe LWL MATTHIAS LÖB (Münster), den ersten Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen THOMAS KECK (Münster) und den Leiter des LWL-Instituts für westfälische Regionalgeschichte MALTE THIEßEN (Münster) führte mit WILFRIED RUDLOFF (Kassel) ein Historiker in die Tagung ein, dessen Name vielleicht wie kein zweiter mit der Frage nach dem Ende der Anstalt verknüpft ist.2 Rudloff unterstrich zunächst, dass die zu untersuchenden Veränderungen im sozialstaatlichen Instrumentarium gleichfalls Indikatoren für einen breiteren gesellschaftlichen Wandel seien, beispielsweise auch in der Wahrnehmung von Randgruppen. Ursprünglich eine Antwort auf soziale Probleme, sei dabei die Anstalt seit den 1960er-Jahren zunehmend selbst zum sozialen Problem geworden. Der virulente Begriff „Deinstitutionalisierung“ bringt nach Rudloff allerdings Gegenantworten auf die Anstalt nur unzureichend zum Ausdruck. Ebenso gab er zu bedenken, dass die fragliche Deinstitutionalisierung kein linearer Prozess sei und es verschiedene Widerstände und gegenläufige Bestandsinteressen bei Fürsorgeträgern, Einrichtungen und Bevölkerung gegeben habe und gebe. Sodann stellte Rudloff fünf Kernaspekte beziehungsweise Fragen zur Diskussion, auf die viele Vorträge und Diskussionsbeiträge im Tagungsverlauf zurückkamen. Erstens: Inwieweit und ab wann, mit welcher Reichweite und welchen Periodisierungen ist die Rede vom Ende der Anstalt überhaupt berechtigt? Zweitens: das Verhältnis von Veränderungen im Fürsorgesystem zu den sozialstaatlichen Steuerungsmedien Geld und Recht. Drittens: diskursive und normative Prozesse im Zuge eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels als Erklärungsfaktoren. Viertens: vielschichtige Akteursfelder und deren je relevante Ordnungsvorstellungen und Interessenlagen bei Neuaushandlungen der Sozialversorgung. Fünftens: Auswirkungen des vermeintlichen Endes der Anstalt auf Betroffene.

UWE KAMINSKY (Bochum) eröffnete die erste Sektion zu „Heimerziehung und Jugendhilfe“ mit einem Vortrag zur westdeutschen Heimerziehung und skizzierte die unzureichenden Zustände Anfang des 20. Jahrhunderts und Reformen ab den 1960er-Jahren. In den überwiegend konfessionellen Heimen seien überkommene Erziehungsvorstellungen, Mangel an qualifiziertem Personal und baulicher Modernisierung, geringe Pflegesätze und strukturelle Unterversorgung zusammengekommen. Interne Reformbestreben seien lange an Widerständen der etablierten Heimleitungen gescheitert. Erst in den 1960er-Jahren habe ein Generationen- und Milieuwechsel stattgefunden, in der Folge lokal ungleichzeitige und mitunter janusköpfige Modernisierung und Professionalisierung (beispielsweise repressive Medikalisierung). Die Reformierung der Heimerziehung habe dabei äußerer Faktoren bedurft: gesellschaftlicher Wandel (Symbolwirkung ,1968‘), veränderte Familienstrukturen, Transformationen in der Kirche, öffentlicher Druck. Die Erziehungswissenschaftlerin CAROLA KUHLMANN (Bochum) schloss hieran an mit ihrem Vortrag zu konzeptionellen Reformen in der Erziehungshilfe nach 1970. Sie stellte die Entwicklung verschiedener Alternativkonzepte zum Heim samt Problemlagen vor, namentlich beispielsweise der Lehrlingskollektive, der Außenwohngruppen oder des betreuten Einzelwohnens. Kuhlmann verwies darauf, dass nicht eigentlich linksradikale Heimkritiker/innen, sondern Erziehungswissenschaftler/innen die Hauptträgergruppe der Heimreform gewesen seien, gefördert durch Liberale und Demokraten. Außerdem stellte Kuhlmann fest, dass trotz des gestiegenen Angebots an ambulanter Unterstützung und der präferierten Option der Pflegefamilien Heimerziehung weiterhin verbreitet sei und benannte einige akute Herausforderungen. Der Ethiker KARSTEN LAUDIEN (Berlin) beschloss die Sektion mit einem breiten Schlaglicht auf Heimerziehung und Jugendhilfe in der DDR, insbesondere rechtliche und administrative Rahmenbedingungen. Er führte aus, dass die anfängliche Trägervielfalt schnell aufgegeben und Heimerziehung und Jugendhilfe in das zentralistische Plansystem überführt worden seien. Dabei seien Verfahrensabläufe wie die Heimeinweisung im Wesentlichen zu Verwaltungsakten geworden, über die pädagogische Laien entschieden hätten. Ebenso habe es bis zum Staatsende keine theoretisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Heimerziehung und Jugendhilfe gegeben. Ferner seien – auch aufgrund sozioökonomischer Strukturbedingungen – über die Einrichtung der Jugendwerkhöfe Jugendliche unter schlechten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen als betriebliche Arbeitskräfte genutzt worden.

Die zweite Sektion „Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen“ leitete MARC VON MIQUEL (Bochum) mit einem Einblick in die internationale Transfergeschichte der Behindertenbewegung ab den 1980er-Jahren und die Bedeutung internationaler Wegmarken wie dem Internationalen Jahr der Behinderten 1981 und der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 ein. Die traditionelle Idee der Rehabilitation sei zunehmend abgelöst worden durch Forderungen nach gesellschaftlicher Teilhabe, Inklusion und Deinstitutionalisierung sowie Gleichstellung und Gleichbehandlung behinderter Menschen, wie sie auch in der Behindertenrechtskonvention kodifiziert wurde. Unter anderem verwies Miquel mit den „Krüppel-Tribunalen“ 1981 auf ein anschauliches Beispiel für die Kritik der Behindertenbewegung an Bevormundung durch und bloßen Lippenbekenntnissen von nicht-behinderten Menschen. Zentral bei der Emanzipationsbewegung seien dabei die Forderung nach Einbeziehung behinderter Menschen in juristische oder sozialpolitische Entscheidungsabläufe und die eigenständige Organisation auch in internationaler Vernetzung gewesen. Im Anschluss untersuchte JONAS FISCHER (Bochum) speziell die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in der Bundesrepublik. Er verwies eingangs auf die Bandbreite der behindertenbewegten Heimkritik zwischen Kooperation mit Nicht-Behinderten einerseits und andererseits radikalen Skandalisierungs- und Konfrontationsstrategien unter rigorosem Ausschluss Nicht-Behinderter. Sodann konzentrierte sich Fischer auf verschiedene Akteure und Akteurinnen und Einrichtungen der Selbst-Bestimmt-Leben-Bewegung und ihren mitunter langen konfliktreichen Weg zur Umsetzung ambulanter Versorgungsmodelle. Abschließend stellte Fischer die These auf, dass die Heimkritik als Untersuchungsgegenstand bis in die Gegenwart hineinreiche und die Aufarbeitungsliteratur für die historische Analyse hiervon nicht trennbar sei, sondern in die Forschung miteinbezogen werden müsse. Zum Abschluss der Sektion sprang HEINER FANGERAU (Düsseldorf) erfreulicherweise für einen Vortragsausfall ein und stellte Zielsetzung und Rahmen einer aktuellen Großstudie der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zur Aufarbeitung von Leid- und Unrechtserfahrungen von Kindern in Behindertenheimen und Kinder- und Jugendpsychiatrien in Bundesrepublik und DDR vor. Ergebnisse durften hier noch nicht vorgestellt werden, man darf also gespannt sein auf die Veröffentlichung der Ergebnisberichte.

CHRISTOF BEYERs (Heidelberg) Vortrag zur radikalen Psychiatriekritik eröffnete die dritte Sektion „Psychiatrische Versorgung“ und befasste sich mit der Antipsychiatrie-Bewegung in der Bundesrepublik und ihren transnationalen Aspekten. Die Unschärfe des Begriffs „Antipsychiatrie“ und seine gegensätzliche generalisierende Verwendung von Vertretern und Kritikern dieser Bewegung gleichermaßen hätten dazu beigetragen, dass das von dieser radikalen Form der Psychiatriekritik geforderte Ende der Anstalt nicht erreicht wurde. Stattdessen hätten sich im Anschluss an öffentlich-medial skandalisierte Anstaltskritik und die Veröffentlichung der Psychiatrie-Enquête 1975 moderatere Psychiatriekritiker mit ihren Modernisierungsbestrebungen durchgesetzt, die an westeuropäische Standards anschließen wollten. Dabei habe man nicht auf stationäre Kliniken verzichtet, sondern den Parallelausbau ambulanter Strukturen angestrebt und teilweise umgesetzt. Das Ende der Anstalt habe es hier somit höchstens punktuell gegeben, sodass der Begriff „Transinstitutionalisierung“ besser zutreffe als „Deinstitutionalisierung“. JENS GRÜNDLER (Münster) blickte anschließend auf die britische Psychiatrie zum Ende des 20. Jahrhunderts anhand eines Glasgower Beispiels. Er stellte heraus, dass die britische Sozialpolitik früh eine Abkehr vom Anstaltsprinzip angestrebt habe, und zeigte im Kontrast dazu, wie ökonomische und infrastrukturelle Sachzwänge lokal den Übergang zu gemeindebasierten ambulanten Strukturen hätten verzögern können. Gründler gab somit zu bedenken, dass lokale Praktiken und institutionelle Pfadabhängigkeiten stärker in den Untersuchungsfokus rücken müssten, dass multiperspektivische Vorgehensweisen gefragt seien, die auch Akteursgruppen wie beispielsweise Pflegepersonal und Patientenangehörige mehr berücksichtigten, dass pragmatische Entscheidungen oft relevanter gewesen seien als politische oder ideologische und dass Deinstitutionalisierung nicht von vorneherein nur als Erfolgsgeschichte geschrieben werden dürfe, sondern auch nach negativen Folgen für Patienten oder Angehörige und nach der gelungenen Gestaltung eines Endes der Anstalt gefragt werden müsse. Stärker noch als Gründler konzentrierte sich FRANZ-WERNER KERSTING (Münster) auf die Mikro- und Lokalebene, der mit einem Visual-History-Ansatz eine Fotodokumentation eines Pflegers einer westfälischen Klinik von 1970 vorstellte. Besonders hervorgehoben wurde, dass es sich hier um ein Beispiel für eine kritische Thematisierung der Anstaltszustände und Patientensituation aus der Einrichtung selbst heraus handele, zurückgehend auf die Initiative des Klinikdirektors. Gleichwohl wurde die Relevanz dieser Kritikform diskutiert angesichts der begrenzten Reichweite dieser internen Fotodokumentation. Über die Biographie des Klinikdirektors und mit Blick auf dessen Auslandserfahrungen verwies Kersting außerdem auf das Potenzial eines transkulturellen Ansatzes für die Psychiatriegeschichte.

Die letzte Sektion „Umgang mit Devianz“ begann mit einem Vortrag von SEBASTIAN HAUS (Marburg) zum behördlichen Umgang mit Heroinabhängigen in Frankfurt am Main zwischen 1975 und 1985. Der zunehmende Drogenkonsum habe hier der Kommunalpolitik ein neues herausforderndes Feld eröffnet, auf dem sich rasch die Zwangseinweisung als „helfender Zwang“ als zentrales Interventionsmittel etabliert habe. Drogenkonsum, -handel und Beschaffungskriminalität im öffentlichen Raum hätten dabei Druck auf die eng kooperierende Strafverfolgung und Kommunalpolitik aufgebaut. Trotz häufiger juristisch-formaler Probleme und ausbleibenden Erfolgs habe man auch daher lange am Verfahren systematischer Zwangseinweisungen festgehalten. Erst ab Ende der 1980er-Jahre habe ein Umdenken stattgefunden, ermöglicht durch verschiedene Faktoren: die hohe Zahl an Drogentoten in den 1980er-Jahren, die zunehmende HIV-Problematik, die so komplexer und dringlicher werdende drogenpolitische Debatte, ein Regierungswechsel in den 1990er-Jahren. Insgesamt plädierte Haus angesichts seiner Untersuchung des Frankfurter Beispiels nicht zuletzt auch dafür, die Polizei als Akteur stärker in der Forschung zu berücksichtigen. CHRISTOPH WEHNER (Bochum) hingegen untersuchte die Rehabilitation von Abhängigkeitskranken im bundesrepublikanischen Versorgungssystem ab den 1970er-Jahren. Als Ausgangspunkt verwies er auf die Anerkennung von Alkoholismus als Krankheit durch das Bundessozialgericht 1968. Sodann konzentrierte sich Wehner auf die Trägerschaft von Kranken- und Rentenversicherung in der Suchtrehabilitation und skizzierte die vielschichtigen Lernprozesse, Interessenlagen, Zuständigkeitskonflikte und Binnenperspektiven und -diskurse sowie deren Einfluss auf die Erweiterung stationärer Rehabilitationsmodelle um ambulante Angebote. Dabei seien Reformen durchaus nicht nur auf externe Kritik, sondern auch auf interne Impulse zurückzuführen. Häufig habe es aber erst sozialpolitischer Veränderungen oder der Verfügbarkeit von Finanzmitteln bedurft, um diese umzusetzen, sei also der Reformdiskurs von ökonomischen Gesichtspunkten gelenkt worden und seien konzeptionelle Umbrüche solchen der Infrastruktur gefolgt. De- und Institutionalisierungsprozesse hätten in diesem Spannungsfeld permanent neu ausgehandelt werden müssen.

In seinem Schlusskommentar zur Tagung zog MARTIN LENGWILER (Basel) folgendes Tagungsfazit: Mit dem Ende der Anstalt und der Deinstitutionalisierung hätten starke Thesen auf dem Programm gestanden, die die Veranstalter begrüßenswerterweise mit einem Fragezeichen versehen hätten und genau bei diesem Fragezeichen sei man hauptsächlich weitergekommen. Die entsprechenden Fragestellungen seien weiter differenziert, der benannte Epochenbruch 1970 in beide Richtungen relativiert und die Persistenz stationärer Einrichtungen bis in die Gegenwart aufgezeigt worden; das Ende der Anstalt sei noch nicht absehbar. Außerdem habe die Tagung gezeigt, dass es sich bei den betrachteten Entwicklungen keinesfalls um eine widerspruchsfreie lineare Geschichte handele. Darüber hinaus machte Lengwiler anstaltsinterne Transformations- und Öffnungstendenzen im 19. und frühen 20. Jahrhundert als Forschungslücke aus. Ebenso gelte es, die Geschichte von Sozialversicherungen und Einrichtungsfinanzierungen näher zu untersuchen. Weitere offene Fragen beträfen das Schnittfeld von Sozialstaatsgeschichte und der Geschichte des Bildungswesens. Ebenso benannte Lengwiler Familiengeschichte als notwendige Ergänzung und Vergleichsparallele zur Heimgeschichte. Weiterhin sprach er die Abgrenzung der Anstalt als Institution von anderen Einrichtungen an sowie die differenziertere Auseinandersetzung mit der impliziten Grundthese einer grundsätzlichen Heimkritik, die durchaus Berechtigung habe, von der aber nicht apriori auf eine „heile“ Außenwelt geschlossen werden dürfe. Insgesamt sprach sich Lengwiler in diesem Sinne für mehr Vergleichs- und Parallelgeschichten in der Anstaltsforschung zur differenzierteren Betrachtung und Bewertung aus sowie für eine Zusammenführung und übergeordnete historiographische Einordnung der vielen Einzelstudien in diesem Forschungsbereich. Die folgende Abschlussdiskussion griff gebündelt und zustimmend Lengwilers Fazit und weiterführende Fragen auf.

Abschließend kann Lengwilers Kommentar in jeder Hinsicht nur zugestimmt werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der angekündigte multiperspektivische Zugriff der Tagung gelungen eingelöst wurde, sich die unterschiedlichen Untersuchungsansätze gut ergänzten und gerade die zahlreichen mikro- und regionalgeschichtlichen Zugänge anschauliche Fallstudien boten. Auch zeigte die Tagung einiges Potenzial an methodischer Vielfalt und vereinzelten interdisziplinären Ansätzen, jedoch hätte dies stärker herausgearbeitet werden sollen. Auch die thematisierten Sozialbereiche und Randgruppen waren sinnvoll ausgewählt und ergänzten sich gut, doch fiel durch den Vortragsausfall ANNELIE RAMSBROCKs (Potsdam) der Strafvollzug als Lücke auf, wie freilich auch die Ausfälle von ULRIKE WINKLER (Trier) und HANS-WALTER SCHMUHL (Bielefeld) mit ihrer Expertise in der Einrichtungsforschung bedauerlich waren. Insgesamt sind Beitragszusammenstellung und Tagungsablauf auch deshalb zu loben, da die Vorträge und Diskussionsrunden auffallend und durchgehend sehr gut aneinander anschlossen und einander ergänzten. Ebenso rundeten Einführung und Schlusskommentar die Tagung gelungen ab. Trotz der Berechtigung und Notwendigkeit von mikro- und regionalgeschichtlichen Zugriffen – diese wurden eindrücklich hervorgehoben – könnte man phasenweise allerdings ein Übergewicht separater Kleinstudien beanstanden, wobei aber gerade die Diskussionsrunden oft erfreuliche Zusammenführungen darstellten. Etwas mehr theoretische Auseinandersetzung hier und da neben den konkreten Analysen der spezifischen Untersuchungsgegenstände hätte der Tagung jedoch insgesamt gut zu Gesicht gestanden. Die sehr rege Beteiligung an den Diskussionsrunden verdeutlichte daneben gleichzeitig das große Interesse an den spannenden Vorträgen und den dringenden weiteren Forschungsbedarf zum Thema Anstalt sowie dessen anhaltende Relevanz. Vielleicht als dringlichstes Desiderat wurde dabei eine Ausweitung der Forschung mit differenziertem Blick auf weitere und neue Akteursgruppen wie beispielsweise Zivildienstleistende benannt. In den Diskussionen fiel ferner positiv auf, wie gewinnbringend auch Beiträge von außerwissenschaftlichen Teilnehmer/innen und im weiteren Sinne Zeitzeugen eingebracht wurden – nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit für fachwissenschaftliche Tagungen. Zu guter Letzt löste die Tagung auch die durch das Fragezeichen im Tagungstitel geweckte Erwartungshaltung ein und hob eindrücklich Nonlinearität, Widersprüchlichkeiten und Ambivalenzen der Geschichte der Deinstitutionalisierung hervor. Dass die einzelnen Vorträge teils zu unterschiedlich gewichteten Fazits bei der Frage nach dem Ende der Anstalt kamen, hätte oft aber kontroverser diskutiert und produktiver verarbeitet werden können. Auch werden freilich übergeordnete Fragestellungen und Erkenntnisse der Tagung zum Großteil schon länger in der Forschung diskutiert; die einzelnen Untersuchungen kamen jedoch gelungen zusammen, um die bisherige Forschung weiter zu konkretisieren und zu differenzieren sowie den anhaltenden Forschungsbedarf zu unterstreichen. Das Ende der Anstalt muss auch weiterhin mindestens mit einem Fragezeichen versehen bleiben, so es denn überhaupt in Sicht ist.

Konferenzübersicht:

Matthias Löb (Münster), Thomas Keck (Münster), Malte Thießen (Münster): Begrüßung

Wilfried Rudloff (Kassel): Einführung. Die Anstalt als Hilfe- und Lebensform und der Wandel der bundesdeutschen Gesellschaft

1. Sektion: „Heimerziehung und Jugendhilfe“
Moderation: Malte Thießen (Münster)

Uwe Kaminsky (Bochum): Heimerziehung und Krise der Anstalt

Carola Kuhlmann (Bochum): Vom Heim zur sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft – Konzeptionelle Reformen in der Erziehungshilfe nach 1970

Karsten Laudien (Berlin): Heimerziehung und Jugendhilfe in der DDR

2. Sektion: „Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen“
Moderation: Marc von Miquel (Bochum)

Marc von Miquel (Bochum): Kritik an der Rehabilitation – Akteure und Handlungsfelder 1980er- bis 2000er-Jahre

Jonas Fischer (Bochum): Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung – Heimkritik und ambulante Versorgungsstrukturen

Heiner Fangerau (Düsseldorf): Vorstellung des Projektes der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" zur Bearbeitung von Unrecht und Leid, das Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Kinder/- und Jugendpsychiatrie zwischen 1949 und 1975 (BRD) bzw. 1949 und 1990 (DDR) erfahren haben

3. Sektion: „Psychiatrische Versorgung“
Moderation: Franz-Werner Kersting (Münster)

Christof Beyer (Heidelberg): Radikale Psychiatriekritik und die Transformation des Anstaltswesens

Jens Gründler (Münster): Antipsychiatrie und administrativer Pragmatismus. Anstaltsschließungen in Großbritannien Ende des 20. Jahrhunderts in der Praxis – das Beispiel Glasgow

Franz-Werner Kersting (Münster): Die "brutale Realität" sichtbar machen! Eine Fotodokumentation aus dem Westfälischen Landeskrankenhaus Warstein (1970)

4. Sektion: „Umgang mit Devianz“
Moderation: Wilfried Rudloff (Kassel)

Sebastian Haus (Marburg): "Helfender Zwang?" Zum behördlichen Umgang mit Heroinabhängigen in Frankfurt am Main, 1975–1985

Christoph Wehner (Bochum): Vom stationären Dogma zum flexiblen Versorgungssystem? Wandlungsprozesse in der Rehabilitation von Abhängigkeitskranken ab den 1970er Jahren

Martin Lengwiler (Basel): Schlusskommentar

Anmerkungen:
1 Erving Goffman, Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Frankfurt am Main 1972.
2 Wilfried Rudloff, Das Ende der Anstalt? Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung in der Geschichte der bundesdeutschen Behindertenpolitik, in: Elsbeth Bösl / Anne Klein / Anne Waldschmidt (Hrsg.), Disability History. Konstruktionen von Behinderung in der Geschichte. Eine Einführung, Bielefeld 2010, S. 169–190.


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