Immanuel Kant 1724–2024 – Ein europäischer Denker

Immanuel Kant 1724–2024 – Ein europäischer Denker

Organisatoren
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
27.05.2019 - 29.05.2019
Url der Konferenzwebsite
Von
Maja Schepelmann, Kant-Arbeitsstelle, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Mit einundzwanzig philosophischen und historischen Vorträgen ehrten Forscher und Forscherinnen in Berlin, im Vorfeld seines 300. Geburtstags im Jahre 2024, Immanuel Kant als einen europäischen Denker. Der Horizont seiner Bedeutung bis in die heutige Zeit wurde insbesondere mit Blick auf ethische, politische und ästhetische Belange eruiert. Auch Fragen der Rezeption seiner Philosophie in Europa im 18., 19. und 20. Jahrhundert sowie Neuigkeiten aus der editorischen Bearbeitung Kantischer Texte wurden berührt. Dass die Forderungen der Aufklärer und insbesondere Kants auch drei Jahrhunderte später nichts von ihrer gesellschafts- und politikkritischen Relevanz eingebüßt haben, wurde in vielen Beiträgen unterstrichen – ausgehend von den Ansprüchen, die aufklärungsphilosophisch an das Individuum gestellt werden, hin zu den europa- und weltpolitischen Konsequenzen, die sich letztlich daraus ergeben.

REINHARD BRANDT (Marburg) erläuterte, wie Kant, etwa in seiner Schrift Was ist Aufklärung?, alle Menschen dazu aufforderte, das zu werden, was sie als eigenständig denkende Wesen, die den Mut finden, sich ihres Verstandes unabhängig von fremder Anleitung zu bedienen, eigentlich immer schon seien. Eine Gesellschaft, die sich einer freien Vernunft öffnen kann, und die sich nicht von den instrumentellen Erwartungen der Obrigkeit abhängig macht, sei zur Verwirklichung dessen allerdings nötig. Hier knüpften Beiträge an, die betonten, wie Kant rechtliche Regelungen als Produkt der freien und kritischen Vernunft zur Grundlage interpersonaler wie auch internationaler Verhältnisbestimmungen machte.

RAINER FORST (Frankfurt am Main) konzentrierte sich auf den emanzipatorischen Sinn der Rede von Menschenrechten und legte eine reflexive Pointe der Menschenrechte vor. Individuen seien immer auch AutorInnen, nicht nur AdressatInnen, von Rechten und müssten die Möglichkeit haben, diese Rolle einnehmen zu dürfen – auch dazu brauche es eine Ordnung, in der man genau die Art von auktorialer Funktion zugesprochen bekomme, die man eigentlich immer schon habe.

PAULINE KLEINGELD (Groningen) führte Freiheit und Selbstständigkeit als Kern der politischen Theorie nach Kant dahingehend aus, dass auch im Völker- bzw. Weltbürgerrecht ein Recht, auf andere zuzugehen und Interaktionen vorzuschlagen, allseits zugestanden sein müsse, nicht jedoch bereits ein Recht zur Interaktion selbst. Auch völkerrechtlich sei daher die strikte Beschränkung auf freiwillige Aktionen zu fordern, und erst ein weltweit gültiger Rechtszustand respektive eine weltweite Rechtsordnung garantiere wahren globalen Frieden, auf den hinzuarbeiten unser aller Pflicht sei.

VOLKER GERHARDT (Berlin) buchstabierte Kants republikanische Positionen europapolitisch aus. Die Forderung nach einem Vorrang des Rechts vor der Macht und nach der Beibehaltung der jeweiligen Eigenständigkeit der Staaten innerhalb einer Föderation sei auf der Grundlage gemeinsamer Repräsentation, einheitlicher Rechtsprechung und mehrheitsbasierter Kooperation durchaus sinnvoll und ihre Umsetzung möglich. Kant sei ein unerbittlicher Kritiker des europäischen Kolonialismus und entwerfe das Gegenmodell einer Weltbürgergesellschaft, in der Eroberungen ebenso wie wirtschaftliche Abhängigkeiten rechtlich-politisch ausgeschlossen werden müssen.

MARCUS WILLASCHEK (Frankfurt am Main) erörterte Kants Leistung, in seinem philosophischen System Widersprüchliches zu integrieren und Komplexität herzustellen, und arbeitete heraus, wie jede kritische Vernunftleistung ein Zusammendenken des scheinbar Unvereinbaren bewältigen könne, etwa im Kontext gesellschaftlicher Gegensätze oder divergierender politischer Meinungen. Der Erfolg solcher Integrationen verdanke sich der Kompetenz der Reichweitenbestimmung jedes Geltungsanspruchs durch kritisches Denken. Statt Gegensätzliches zu eliminieren, sollte man, gerade heute, besser Spannungsverhältnisse aufrechterhalten. Was wir zu wissen meinen, kann sich als falsch herausstellen; die Fähigkeit zu kluger Grenzbestimmung des Wissens – bei jedem von uns – sei daher von immensem Wert. Gerade heute benötigten wir zudem den Mut, Spannungen und Gegensätze auszuhalten, wie Willaschek mit Blick auf politische und gesellschaftliche Brennpunkte zeigte. Auch SUSAN NEIMAN (Potsdam) thematisierte die Bedeutung der kantischen Philosophie im Sinne konkreter Handlungsanweisungen für heutige gesellschaftspolitische Zusammenhänge und rief dazu auf, kritisches Denken und kritische Methoden in die Welt hineinzutragen.

BIRGIT RECKI (Hamburg) präsentierte ausgehend von der Grundfigur rationaler Selbstbestimmtheit die Wege, wie Kritik der Vernunft im Sinne einer grundsatzgetragenen Analyse der Erkenntnisbedingungen auch die Freiheit des Perspektivwechsels ermögliche sowie zugleich die Konzentration auf das Unbedingte fordere. Die in dieser Weise bei Kant selbstreflexiv begründete Autonomie des eigenen Willens als Ausdruck der Freiheit des moralischen Handelns und die eingebundene Spontaneität des Handelnden und seines Wollens stehe in engem Zusammenhang mit den Bedingungen der Möglichkeit ästhetischer Erfahrung und der Fähigkeit, sich des Prinzips der Zweckmäßigkeit gerade auch im Kontext des erkenntnistheoretischen Zusammenwirkens aller kognitiven Leistungen menschlicher Vernunft zu bedienen. Kants kritische Methode habe, wie es auch die Zuschreibung der kopernikanischen Revolution im Denken zum Ausdruck bringe, in der Philosophie den Weg in eine der Selbstreflexion und des Perspektivwechsels fähige Moderne gewiesen, für die es nicht mehr statthaft sei, Fragen nur aus eingeschränkter Perspektive zu bewerten und zu beantworten.

TOBIAS ROSEFELDT (Berlin) hinterfragte eben dieses Autonomiekonzept in den Eigenarten seiner Rechtfertigung bei Kant kritisch, weil fraglich sei, woher denn die Selbstgesetzgebung, grundgelegt im Formprinzip des kategorischen Imperativs, ihre normative Kraft und ihren Unbedingtheitsanspruch in Sachen Verbindlichkeit hernehme. Die moralische Selbstgesetzgebung der autonomen Person, die philosophisch die Funktion Gottes als der bis dato üblichen Begründungsautorität für Pflichten sowie als Sanktionsinstanz für versäumte Befolgung substituiere, lasse jedenfalls Fragen offen, etwa danach, wie ein selbstgegebenes Gesetz zum Handlungsgrund werden könne, insbesondere in Fällen, in denen das Gesollte nicht das Gewollte sei. Selbst die Verdoppelung des vernünftigen reflexiven Bewusstseins in den Gedankenfiguren homo noumenon (der der Normen und der reinen praktischen Vernunft fähige Mensch) und homo phaenomenon (der von anderen Handlungsmotiven abgelenkte Sinnenmensch) helfe dem nur bedingt ab. Der Vortragende formulierte abschließend als eigene Quintessenz: Die Person sei nicht nur als autonom zu bestimmen, sondern müsse, realiter, eben auch autonom sein wollen.

Stärker exegetische Fragen der Textinterpretation sowie Fragen philologisch-editorischen Interesses wurden in den Beiträgen von MICHA BRUMLIK (Frankfurt am Main), JACQUELINE KARL (Berlin), VIOLETTA WAIBL (Wien), DIETMAR HEIDEMANN (Luxemburg), JENS TIMMERMANN (St Andrews), ANDREA M. ESSER (Jena) und ANGELA BREITENBACH (Cambridge) erörtert und diskutiert. Dabei orientierten sich die Vortragenden an ausgewählten Kantischen Begriffen und Begründungsfiguren, vor allem mit Bezug auf Kants innovative Leistungen der Neubestimmung in Absetzung von den Theoriebildungen der philosophischen Tradition. Erläutert wurden religionsphilosophische Zusammenhänge (Brumlik), der Begriff des Schönen (Waibl), die pointenreiche und in ihren Auswirkungen erstaunliche philosophische Begründung der Zweiteilung erkenntnistheoretischer Funktionalität in Begriffe einerseits und Anschauungen andererseits (Heidemann), die Komplexität der Begründung des kategorischen Imperativs (Timmermann), die systemtheoretische Reichweite des Konzepts der Zweckmäßigkeit im Zusammenhang der Kompetenz der Urteilskraft des synthetisierenden und der transzendentalen Apperzeption fähigen sowie des moralisch autonomen Subjekts (Esser); schließlich kam, explizit unter Verweis auf die aktuelle wissenschaftstheoretische Fruchtbarkeit der Kantischen Theorie, die heuristische Funktion des Konzepts der Zweckmäßigkeit im Zusammenhang biologischer Theoriebildung zur Sprache (Breitenbach).

Stärker historisch ausgerichtet waren die Beiträge von STEFFEN DIETZSCH (Berlin) und NINA DMITRIEVA (Kaliningrad). Dietzsch schilderte zitatenreich Einzelheiten der Lehrtätigkeit Kants in Königsberg und Kants ganz eigene Bestrebungen, sich zu lebendigen Formen des Lehrens und Lernens vorzuarbeiten, im Denken selbst zu unterrichten statt starre Formen überlieferter Inhalte zu vermitteln sowie gegen Fremdbestimmtheit im Lehren und Denken anzugehen. Dmitrieva informierte über die Rezeptionswege der Kantischen Philosophie im Russland des 18. und 19. Jahrhunderts und führte eindrücklich vor Augen, dass die Verbreitung aufgeklärten Denkens darauf angewiesen ist, dass die Menschen lesen können. Im Gegensatz zur Historiographie westeuropäischer Zahlen zeigten die Statistiken für das Russland des ausgehenden 18. Jahrhunderts einen, nach den verschiedenen Lebensumständen zu differenzierenden Prozentsatz von drei bis fünf Prozent der gesamten Bevölkerung, für den galt, dass man lesen und dann in der Regel auch schreiben konnte. Der Verbreitung der Aufklärung – und damit auch der Rezeption der Schriften Kants – habe in Russland überdies hindernd entgegengestanden, dass seine Ideen für gefährlich erklärt wurden; Dmitrieva erläuterte, in welcher Weise Autoren und Professoren mit Schwierigkeiten zu rechnen hatten oder sogar des Landes verwiesen wurden.

Philosophiehistorisch wurde die Rezeption Kants im Deutschen Idealismus, bei Nietzsche sowie im Spannungsfeld zwischen Neukantianern und Phänomenologen erörtert von JÜRGEN STOLZENBERG (Halle-Wittenberg), BEATRIX HIMMELMANN (Tromsø) und MASSIMO FERRARI (Turin); MATTHIAS WEBER (Oldenburg) gab einen spannenden kunsthistorischen Einblick in die Wege der Rezeption Kants in der modernen Kunst. Während Kantische Denkfiguren hier fast durchweg positiv aufgenommen wurden, zeigt die philosophische Rezeptionsgeschichte des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, dass Denker wie Fichte, Schelling, Reinhold oder Nietzsche in jeweils eigener Weise die Abgrenzung von Kant suchten (Stolzenberg, Himmelmann). Je nachdem, welcher philosophische Ansatz zum eigenen Ausgangspunkt gewählt wurde und welche Äußerungen Kants in welcher Weise in den Vordergrund gestellt wurden, kam es zu stark divergierenden Absetzungen und Anschlüssen, wie man etwa aus der Geschichte der Konflikte lernt, die sich zwischen Neukantianern wie Cohen, Cassirer oder Windelband und den Phänomenologen Husserl und Heidegger abspielten (Ferrari).

Die Sprengkraft des Kantischen Denkens und ihre Aktualität wurden während der Tagung in etlichen Hinsichten deutlich. Aber nur Rainer Brandt, Steffen Dietzsch und Nina Dmitrieva thematisierten neben den Errungenschaften aufgeklärten Denkens auch die ungeheuren Einschränkungen und Repressalien durch die Zensur, mit denen man im 18. Jahrhundert zu kämpfen hatte. Hier hätte man anschließen und in großer Breite aktuelle Widerstände gegen die Methoden und die Denkförderung, wie sie uns vor langer Zeit durch die Konzepte und Theorien der Aufklärer zur Verfügung gestellt wurden, und wie sie in der Tat, wie Volker Gerhardt erörterte, zur humanistischen Basis besonders europäischen Denkens und Handelns wurden, zur Sprache bringen können, was immerhin Marcus Willaschek und Rainer Forst taten.

Dass sich die Wirkungskraft der Kantischen Philosophie gemäß den zeitgenössischen Üblichkeiten der Theoriebildung, wie durchgängig betont wurde, insbesondere auch der Geschlossenheit seines Systems sowie seinem Anspruch, Komplexitäten auf- statt abzubauen, verdankte, wie von Marcus Willaschek akzentuiert wurde, lässt sich aber nur philosophisch bzw. philosophiehistorisch eruieren, und dass sich zu diesem Zweck viele Vortragende genauer auf exegetische Fragen und auf Details der Theoriebildung bei Kant konzentrierten sowie aus aktuellem Anlass, mit Blick auf die Vorbereitung der Neu-Edition der Abteilung I der Akademie-Ausgabe der Schriften Kants sowie besonders mit Blick auf die Vorbereitung des neu edierten Opus postumum (JACQUELINE KARL), editorische Aspekte thematisierten, kann man einer wissenschaftlichen Fachtagung gewiss nicht zum Vorwurf machen.

Ausgehend davon stelle ich fest, dass der in Zeiten einer vorwiegend feuilletonistisch geprägten Denkweise häufig bemühte Gegensatz zwischen anschlussfreundlichen philosophischen Positionen auf der einen Seite und einem rein historisch geprägten akademischen Interesse auf der anderen Seite inadäquat ist. Nützlicher für eine bessere Verzahnung von Gesellschaft und Wissenschaft wäre ein Blick aus beiden Augen auf: die Begründungskompetenz von Autoren im historischen Kontext und die Aktualität und Anschlussfreundlichkeit ihrer Arbeiten. Breite und Tiefe theoretischer Ansprüche schließen einander nicht aus, sondern können von einem der Selbstreflexion fähigen kritischen Denken eingeordnet und beurteilt werden. Mir scheint, dass vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund der Aufklärung die besten Aussichten bestehen, solch kritisches Denken fortwährend zu kultivieren – ganz gleich, in welcher Region auf unserem Globus man lebt.

In diesem Sinne versuchte die Tagung einen ersten Anstoß zu einer neuen, breiter wirksamen Beschäftigung mit dem Denken Immanuel Kants zu geben, um sowohl Fachwissenschaftlern als auch allen, die an einer aufgeklärten Gesellschaft mitwirken möchten, interessante und fruchtbare Denkimpulse zu geben. Die Tagung wurde veranstaltet von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (Berlin) und dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Oldenburg); gefördert wurde sie von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Veranstalter werden einen Tagungsband gleichen Titels in deutscher und englischer Sprache herausgeben, der zusätzlich zu den Vorträgen weitere Beiträge enthalten und eine Vermittlung des Denkens Immanuel Kants auch in größere Publikumskreise hinein anstreben wird.

Konferenzübersicht:

Volker Gerhardt: „Immanuel Kant als europäischer Denker“

Reinhard Brandt: „Kant und die Aufklärung“

Marcus Willaschek: „Kants Bedeutung für die Gegenwart“

Birgit Recki: „Kants Kritik der Vernunft als Theorie der Freiheit“

Rainer Forst: „Menschenwürde und Menschenrechte nach Kant“

Pauline Kleingeld: „Kants Theorie des Friedens“

Micha Brumlik: „Kants Religionsphilosophie“

Steffen Dietzsch: „Vom Königsberger Katheder zur Republik der Vernunft“

Jacqueline Karl: „Das neue Opus postumum

Violetta Waibl: „Kant und das Schöne – in der Kunst“

Matthias Weber: „Kant in Werken der modernen Kunst“

Dietmar Heidemann: „Das Neue in Kants Critik der reinen Vernunft

Jens Timmermann: „Das Neue in Kants Critik der practischen Vernunft

Andrea M. Esser: „Das Neue in Kants Critik der Urtheilskraft

Angela Breitenbach: „Kants Theorie des Lebens“

Tobias Rosefeldt: „Autonomie als Prinzip. Kants Theorie der Normativität“

Jürgen Stolzenberg: „Subjektivität als Prinzip. Kant und der deutsche Idealismus“

Beatrix Himmelmann: „Nietzsche und Kant“

Massimo Ferrari: „Kant zwischen Neukantianismus und Phänomenologie“

Nina Dmitrieva: „Kants Bedeutung für die intellektuelle Kultur Russlands“

Susan Neiman: „Was tun Kantianer in nicht-kantischen Zeiten?“