Landeskirche ohne Landesherrn. Neuanfänge und Kontinuitäten der evangelischen Kirchen in der Zeit der Weimarer Republik

Landeskirche ohne Landesherrn. Neuanfänge und Kontinuitäten der evangelischen Kirchen in der Zeit der Weimarer Republik

Organisatoren
Christopher Spehr, Theologische Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Gesellschaft für Thüringische Kirchengeschichte e.V; Verein für Kirchengeschichte der Kirchenprovinz Sachsen e.V.; Arbeitskreis Deutsche Landeskirchengeschichte
Ort
Weimar
Land
Deutschland
Vom - Bis
29.08.2019 - 31.08.2019
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Von
Sebastian Rimestad, Universität Erfurt

Die Theologische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena unter Federführung des Kirchenhistorikers Christopher Spehr sowie die Gesellschaft für Thüringische Kirchengeschichte e.V., der Verein für Kirchengeschichte der Kirchenprovinz Sachsen e.V. und der Arbeitskreis Deutsche Landeskirchengeschichte luden Ende August zu einer Tagung in das Weimarer Herderzentrum ein, die verschiedene Zugänge auf den Umbruch von 1918 bis 1920 in kirchengeschichtlicher Hinsicht liefern sollte. Im Laufe der sehr logisch aufgebauten Tagung wurden einige der vielen Landeskirchen im Deutschen Reich sowie Auslandskirchen exemplarisch hinsichtlich ihrer organisatorischen Umgestaltung beleuchtet, wobei zahlreiche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zutage traten. Das breite Spektrum an Schwerpunktsetzungen und geographisch disparaten Fallbeispielen bot ein vielfältiges Bild der Umbruchsjahre nach 1918, die allerdings für die meisten evangelischen Landeskirchen doch eher Kontinuitäten als radikale Neuanfänge beinhalteten. So waren oft die leitenden Persönlichkeiten vor 1914 auch unter den veränderten Umständen nach 1918 federführend und die als innovativ geltenden innerkirchlichen Neuerungen besaßen vielmals Wurzeln im 19. Jahrhundert.

Der Eröffnungsvortrag am ersten Abend wurde vom Politikwissenschaftler KLAUS DICKE (Jena) gehalten, der in die politischen und kirchlichen Herausforderungen in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg einführte. Dies tat er mit dem Dreischritt a) unmittelbare Herausforderungen zur Überwindung des Krieges, b) Herausforderungen der Demokratisierung und c) Herausforderungen des Aufbruchs in die Moderne. Alle drei Ebenen spielten sowohl für die Politik als auch für die evangelische Kirche eine immense Rolle. Weil allerdings der Geist der Weimarer Verfassung eher „kommunitär“ bestimmt gewesen sei, so Dicke, konnte das Luthertum wegen seines fehlenden politischen Handlungszentrums (anders das katholische Zentrum) und seiner Kritik an der Seelenlosigkeit des Formalismus nicht unmittelbar Zugänge zur neuen Staatsform finden. Angesichts des religiösen Pluralismus mit seinen konkurrierenden Heilsangeboten fühlten sich die evangelischen Kirchen meist in die Defensive gedrängt.

Der erste Themenblock befasste sich sodann mit ausgewählten Unionskirchen. Zum Auftakt verglich JÜRGEN KAMPMANN (Tübingen) die Entwicklungen in zwei bzw. drei Landeskirchen – die Preußische Landeskirche (ApU), die Landeskirche Württembergs sowie die an Preußen angegliederte Kirche von Hohenzollern. Er betonte die Kontinuitäten zwischen den Strukturen vor 1918 und denjenigen der neuen Umstände. In allen drei Gebieten wurde der Summepiskopat des ehemaligen Landesherrn relativ unspektakulär durch ein gewähltes Gremium ersetzt. Kampmann betonte auch, dass die Weimarer Verfassung von 1919 in ihren kirchenrechtlichen Bestimmungen alle Erwartungen der kirchlichen Beteiligten übertraf, die sich nach der Novemberrevolution auf eine sehr schwierige Zukunft eingestellt hatten.

Der Vortrag von ANDREAS MÜHLING (Trier) über die Kirche der preußischen Provinz Rheinland zeigte, wie sehr eine Verallgemeinerung der kirchlichen Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg im deutschen Gebiet am Kern der historischen Ereignisse vorbei weisen kann. So waren die Sonderentwicklungen der 1920er-Jahren durch die besonderen Auswirkungen des Versailler Friedensvertrages im Rheinland deutlich erkennbar. Die Reise- und Redefreiheit war hier z.B. durch die französische Besatzung und Entmilitarisierung eingeschränkt, was für eine einheitliche Kirchenstruktur nicht förderlich war. Dass die Protestanten als dominierende Konfession Preußens in der rheinländischen Provinz eine konfessionelle Minderheit bildeten, erschwerte den Neuanfang zusätzlich. Auch der Hinweis auf die Sonderentwicklungen im Saarland, in dem bis heute nicht die Weimarer Verfassung, sondern das Völkerbundmandat als Grundlage für das Landeskirchenrecht angesehen wird, verkomplizierte die Lage noch weiter.

WOLFGANG LÜCK (Darmstadt) und JOHANNES EHMANN (Heidelberg) referierten die Entwicklungen der Landeskirchen von jeweils Hessen-Darmstadt und Baden. In beiden Vorträgen leuchteten die Kontinuitäten zur Zeit vor dem Ersten Weltkrieg durch. Im Falle Hessen-Darmstadts bildeten sich infolge der Demokratisierung drei kirchenpolitische Richtungen heraus, die den Begriff „Volkskirche“ jeweils anders auslegten. Für die Linksorientierten stand Volkskirche im Gegensatz zur zu überwindenden Pfarrerkirche, während die politische Rechte die Aufgabe der Volkskirche in der Missionierung und Rückgewinnung der Arbeiterschaft sah. Die größte Faktion der politischen Mitte verstand Volkskirche dagegen als eine Bezeichnung für eine Kirche der Heimat und Tradition. In Baden, wie Ehmann wiederholt betonte, war kirchliche Demokratisierung nichts, das erst 1918 in Angriff genommen wurde. Es war lediglich unter den neuen politischen Umständen um einiges leichter, die kirchliche Verfassungsreform zu Ende zu führen.

Der zweite thematische Block umfasste die Auslandskirchen. OLGIERD KIEC (Zielona Gora) nahm den deutschen Protestantismus in der Zweiten Polnischen Republik in den Blick. Die Ausgangslage war eine völlig andere als im Reich, da die Kirchen hier nicht in das Staatskirchensystem der Weimarer Republik integriert wurden. Für die Evangelische Unierte Kirche Polens, die aus der Altpreußischen Union hervorgegangen war und um der ehemaligen preußischen Stadt Posen dominierte, war der Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg ein schmerzlicher. Die emotionale Bindung an das verlorene Kaiserreich herrschte hier noch lange vor. Dadurch waren die Beziehungen zum polnischen Staat durch die ganze Zwischenkriegszeit eher kühl. Die neue Kirchenverfassung wurde beispielsweise staatlicherseits nie offiziell anerkannt. Auch die Massenauswanderung aus dem Posener Gebiet nach Abschluss des Versailler Friedensvertrages 1920 schwächte die Kirche und erhöhte die Antipathie zum polnischen Staat.

ULRICH WIEN (Landau) nahm die „Landeskirche“ der Siebenbürger Sachsen unter die Lupe. Für ihn war es zunächst wichtig zu betonen, dass diese Kirche nie eine Landeskirche im herkömmlichen Sinne gewesen war, da sie durch die Jahrhunderte nie an ein Territorialstaat, sondern an die Nation der Siebenbürger Sachsen gebunden war. Dabei hatte sie sich stets als gleichberechtigte Konfession neben anderen verstanden, die allerdings nicht primär durch theologische Merkmale, sondern eher durch die Zugehörigkeit zu den anerkannten Nationen Ungarns gekennzeichnet war. Der Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg für diese Kirche bestand im Zusammenbruch dieses Systems mit gleichzeitigen nationalistischen Bestrebungen der Rumänen, die vorher nie als privilegierte Nation angesehen worden waren und mit dem Aufbau eines modernen Staates daher ziemlich überfordert waren.

Der zweite Abendvortrag der Tagung wurde von AXEL NOACK (Halle) gehalten, der über die Kooperation und das Zusammenwachsen der 28 Landeskirchen und acht preußischen Kirchenprovinzen seit der Novemberrevolution sprach. Der Versuch, eine passende organisatorische Form für die vielfältigen oftmals auf Eigenständigkeit bedachten Kirchen zu finden, habe sich als sehr schwierig erwiesen. Der Deutsche Evangelische Kirchenbund von 1922 war ein Kompromiss, der sich kaum als wahre Vereinigung der Kirchen bewährte. Noack nannte diese Unvollständigkeit des Bundes einen „Glücksfall“, der dafür sorgte, dass die 1933 gegründete Deutsche Evangelische Kirche unter nationalsozialistischer Führung nicht so erfolgreich war wie erhofft. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Vorbereitungen für die bis heute bestehende Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) angeregt wurden, war es der Kirchenbund, der als Grundlage diente. Aus den damals 35 Teilkirchen sind bis heute 20 Gliedkirchen geworden, hauptsächlich durch Fusionen.

Der dritte thematische Block der Tagung umfasste die „kleinen“ Landeskirchen. Schon der erste Referent, GERRIT NOLTENSMEIER (Detmold) äußerte seinen Dank darüber, dass „klein“ in Anführungszeichen gesetzt worden war. Denn die Lippische Landeskirche, die er vorstellte, sei zwar zahlenmäßig klein, aber sie kämpfte mit denselben Herausforderungen wie die anderen. Noltensmeier schilderte, wie in Lippe die Revolution fast nahtlos an das Bestehende anknüpfen konnte. Dadurch, dass im kleinen Fürstentum Lippe jeder jeden kannte und alle Juristen häufig eng zusammenarbeiteten, war der Umbruch kaum erkennbar. Dafür sorgte auch Generalsuperintendent August Wessel, der die konservative Strömung innerhalb der Kirche verkörperte.

Auch HELGE KLASSOHN (Dessau), der die Evangelische Kirche Anhalts vorstellte, betonte die Besonderheit der kleinen Landeskirchen, wo politische Akteure sich über die Parteien- und Ministeriengrenzen kannten. In einem Vortrag voller chronologischer Details erläuterte Klassohn die Entwicklung von einer Landeskirche unter den Fürsten von Anhalt zu einer demokratisch verfassten Landeskirche unter einem Oberkirchenrat, die sich der neuen politischen Ordnung verpflichtet fühlte. Diese Loyalität wurde der Kirche zum Verhängnis, als sie sich mehrheitlich nach 1933 den Nationalsozialisten anschloss.

Die letzten beiden Vorträge widmeten sich den Kirchen des mitteldeutschen Raumes. Der Rechtshistoriker HANS SEEHASE (Magdeburg) stellte die kirchen- und staatsrechtlichen Vorgänge beim Übergang der preußischen Kirchenprovinz Sachsen zur neuen Ordnung dar. Seehase verwies auf die vielfältigen rechtlichen Probleme, die durch den Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments entstanden, so zum Beispiel die Organisation der Patronatsrechte sowie die Neugliederung der Kirchenkreise und die Bezahlung der Pfarrgehälter.

Zum Schluss referierte ERNST KOCH (Leipzig) die Entwicklung in Thüringen. Hier war die Frage nach der Integration der neun ehemaligen Fürstentümer sowie deren eigenständiger Landeskirchen in das Thüringer Land die alles dominierende Aufgabe. Dabei lieferten sich die politischen und kirchlichen Vertreter eine Art Wettrennen, wobei die Kirchen, unter Leitung der Theologischen Fakultät der Universität Jena, schon im Februar 1920 die Thüringer Landeskirche gründeten – zwei Monate vor der offiziellen Gründung des Landes Thüringen. Auch wenn die Landeskirche des ehemaligen Fürstentums Reuß (älterer Linie) erst 1934 dazu stieß, ist die Thüringische Landeskirche somit das Zeugnis eines Kraftaktes, der allerdings keine einheitliche Kirche als Ergebnis hatte, sondern ein Gebilde, das liturgisch, konfessionell und begrifflich erst zusammenwachsen musste.

In der Abschlussdiskussion, die von CHRISTIAN DIETRICH (Erfurt) und CHRISTOPHER SPEHR moderiert wurde, kam nochmal zum Vorschein, in welcher Weise die Kontinuitäten überwogen. Die Frage sei nicht wirklich, wie die Landeskirchen ohne Landesherren auskamen, was sie alle erstaunlich problem- und bruchlos meisterten, sondern eher, wie das, was 1918-1920 als neue Grundlage gelegt wurde, zur Kapitulation vor bzw. Anbiederung an den Nationalsozialismus führen konnte. Dabei komme es besonders darauf an, die Verlusterfahrungen der kirchlichen Vertreter unter den weitgefächerten Begriff der „Treue“ genauer zu untersuchen. Überall seien Selbstverständigungsdiskurse geführt worden, die oft um den Begriff „Volkskirche“ kreisten, der vieles bedeuten konnte, aber letztendlich oft bei einer völkischen Interpretation landete.

Als wichtigstes Fazit der Tagung wurde allerdings die Vielfalt der Erfahrungen und Entwicklungen in den verschiedenen Kirchen erkannt. Dabei waren noch lange nicht alle Landeskirchen vertreten. Der geplante Tagungsband wird daher versuchen, weitere Beiträge zu den noch nicht behandelten Landeskirchen bzw. Aspekten zu inkorporieren.

Konferenzübersicht:

Abendvortrag
Klaus Dicke (Jena): Die politischen und kirchlichen Herausforderungen nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland

I. Unionskirchen

Jürgen Kampmann (Tübingen): Landeskirche ohne Landesherren in Preußen und Württemberg – und auch im preußischen Hohenzollern?

Andreas Mühling (Trier): Die Kirchenprovinz Rheinland

Wolfgang Lück (Darmstadt): Die Landeskirche in Hessen-Darmstadt

Johannes Ehmann (Heidelberg): Die Landeskirche in Baden

II. Deutsche evangelische Auslandskirchen

Olgierd Kiec (Zielona Gora): Die evangelischen Kirchen in Polen

Ulrich Wien (Landau): Die Evangelische Landeskirche A.B. in Rumänien

Abendvortrag
Axel Noack (Halle): Von der Eisenacher Kirchenkonferenz zum Deutschen Evangelischen Kirchenbund

III. „Kleine“ Landekirchen

Gerrit Noltensmeier (Detmold): Die Lippische Landeskirche

Helge Klassohn (Dessau): Die Evangelische Kirche Anhalts

IV. Mitteldeutschland

Hans Seehase (Magedeburg): Die Kirchenprovinz Sachsen

Ernst Koch (Leipzig): Das Werden der Thüringer evangelischen Kirche


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