100 Jahre Stiftungen im Zuge von Abdankungen und Fürstenenteignungen nach 1918/19: Bestandsaufnahme, Bilanz, Kritik

100 Jahre Stiftungen im Zuge von Abdankungen und Fürstenenteignungen nach 1918/19: Bestandsaufnahme, Bilanz, Kritik

Organisatoren
Dessau-Wörlitz-Kommission, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Ort
Dessau-Roßlau
Land
Deutschland
Vom - Bis
09.11.2019 -
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Von
Fabian Schubert, Institut für Geschichte, Universität Halle-Wittenberg

In vielerlei Hinsicht bedeutete das Ende des Ersten Weltkrieges eine Zäsur. Mit Blick auf die deutschen Territorien und ihre vormaligen Herrscher stellte sich vor allem die Frage, wie mit dem Besitz der früheren Monarchen umgegangen werden sollte. Welche Lösungen konnten neben dem immensen finanziellen Vermögen für die Schlösser, Gärten und Sammlungen gefunden werden? Die Antwort schien auf der Hand zu liegen: Es waren Stiftungen zu errichten. Doch so einfach war die Lösung nicht, wie die Tagung zeigte. Die Geltendmachung von Ansprüchen seitens der ehemaligen Herrscher und die Vielzahl an Besitz führten zu unterschiedlichen Lösungsansätzen in den einzelnen Ländern. Nach der Errichtung von Stiftungen fingen die Herausforderungen erst an. Wie konnten solche Objekte genutzt werden und wie tragfähig waren sie? Welche Perspektiven eröffneten die verantwortlichen Akteure? Hinsichtlich der deutschen Geschichte der letzten 100 Jahre konnte kaum von kontinuierliche Entwicklungen der Stiftungen ausgegangen werden. Um über diese Fragen zu diskutieren, luden Gunnar Berg und Andrea Thiele (Dessau-Wörlitz-Kommission), Andreas Erb (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau) und Brigitte Mang (Kulturstiftung Dessau-Wörlitz) in den Archivverbund Dessau im Alten Wasserturm nach Dessau-Roßlau ein.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete der Vortrag von PATRICK WAGNER (Halle). Im Gegensatz zu den Ausführungen der folgenden Referenten betrachtete er nicht eine einzelne Stiftung, sondern kontextualisierte die Rolle des deutschen Adels seit dem Ende des Ersten Weltkrieges bis zu Beginn der 1930er-Jahre innerhalb der Weimarer Republik. Ein maßgebliches Moment für den Untergang der deutschen Monarchien bestand für Wagner in dem fehlenden Rückhalt durch die deutsche Bevölkerung. Vergleichend zeigte er, wie inkonsistentes Handeln deutscher Landesherren zu sukzessiv abnehmender Akzeptanz der Fürstenhäuser schon lange vor dem Ende des Ersten Weltkrieges führte. Sei es die Errichtung der Befreiungshalle in Kelheim durch die Wittelsbacher, obwohl gerade Bayern während der Napoleonischen Kriege nicht als Gegner Frankreichs verstanden werden kann. Sei es das nicht eingelöste Versprechen Kaiser Wilhelms II. an sein Volk, ihm einen Platz an der Sonne zu sichern. Sei es schließlich der Weltkrieg, der Millionen Tote forderte und Millionen Menschen ins Elend stürzte. Daher verwunderte es kaum, dass nach 1918 nicht nur Gegner der Herrscherhäuser wenig Interesse an der Wiedereinsetzung des Kaisers zeigten. Weder Militär noch Weimarer Monarchisten übernahmen eine aktive Rolle bei einer Restauration. Trotzdessen versuchten die ehemaligen Häuser während der Weimarer Zeit, Geld und Einfluss zu sichern. Einen Rückschlag erlitten sie durch den Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926. Trotz des Scheiterns dieser Abstimmung wurde dennoch der Unmut in größeren Bevölkerungsteilen deutlich. Versuche der Einflussnahme wurden durch manche Adlige – zu denken wäre hier an Kronprinz Wilhelm von Preußen – erneut ab den 1930er-Jahren hinsichtlich des NS-Regime genommen. Der Vortrag verdeutlichte so insgesamt das Bestreben des Adels, seinem realen Bedeutungsverlust durch fortwährendes Agieren entgegenzuwirken.

MARCO FREUNDLIEB (Dessau-Roßlau) beleuchtete die hundertjährige Geschichte der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz. Bemerkenswert waren die von ihm ausgeführten Gründungsmodalitäten, da das askanische Haus die Stiftung 1918 – nach dem letzten nominellen Herzog benannt – als Joachim-Ernst-Stiftung errichtete, aber bereits im Juli 1919 ein Auseinandersetzungsvertrag zwischen Askaniern und anhaltischem Staat geschlossen wurde. Daraus konnte der Referent zwei Schlussfolgerungen ziehen. Einerseits versuchte das frühere Herrscherhaus durch die einseitige Gründung rückwirkend Verträge des 19. Jahrhunderts geltend zu machen, um sich auf diese Weise Liegenschaften in einer Stiftung zu sichern, in der es selbst mehrheitlich die Entscheidungsbefugnisse hatte. Andererseits wählten die Askanier für die Stiftung bewusst den Namen des letzten anhaltischen Herzogs, wodurch sie im Bewusstsein der Bevölkerung auch in einem demokratischen Staat präsent bleiben wollten. Doch bereits beim Auseinandersetzungsvertrag von 1919 mit dem Staat wurde der Name in Kulturstiftung geändert. Während der Weimarer Republik mussten vor allem funktionierende Strukturen innerhalb der Stiftungen geschaffen und die Gärten grundinstandgesetzt werden. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde die Institution nach dem Führerprinzip neu strukturiert. Zwischen 1938 und 1941 trat hier eine bemerkenswerte Ambivalenz zu Tage. Beteiligt war die Stiftung zum einen an Verbrechen, indem sie polnische Zwangsarbeiter in ihren Liegenschaften beschäftigte. Hingegen rettete aber das Eingreifen des ehemaligen Gartendirektors Hallervorden 1938 die Wörlitzer Synagoge vor der völligen Zerstörung. Nach Kriegsende 1945 wurde in der SBZ mit der Bodenreform begonnen, die 1950 zur Auflösung der Stiftung führte. Die Mitarbeiter und Liegenschaften wurden von nun zu den Staatlichen Schlössern und Gärten Wörlitz, Oranienbaum und Luisium (SSG) zugeordnet, welche wiederum der Kreisverwaltung unterstellt waren. Ab 1977/78 konnten durch Umstrukturierungen und neue Konzepte in Zusammenarbeit mit der Dessau-Wörlitz-Kommission schließlich neue Erfolge erzielt werden. Nach der Wiedervereinigung wurde die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz reaktiviert. Ihr wurden die Liegenschaften von den SSG übertragen.

GERT-DIETER ULFERTS (Weimar) richtete den Blick auf das thüringische Stiftungswesen zur Zeit der Weimarer Republik. Er betonte die Schwierigkeiten in der Gründungszeit durch die Zersplitterung des Territoriums, unter anderem in die Gebiete Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg oder die Linien Reuss und Schwarzburg. Trotz der Vereinigung zum Land Thüringen, blieben manche heutigen Landesteile, wie das Gebiet um Erfurt, weiterhin preußisch. Weitestgehend Einigkeit bestand, so Ulferts, in der Einrichtung einer Stiftung für die Wartburg nach 1918, da sie als nationales Denkmal galt. In Weimar konzentrierten sich die Anstrengungen vornehmlich auf die Schaffung von epochengerechten Ausstellungsflächen als Gedenkstätten der Goethezeit in den Weimarer Schlössern. Im Wohnhaus Schillers folgte man diesem Konzept insofern nicht, da es während der Weimarer Zeit organisatorisch nicht mit zum Verband der Gedenkstätten und Schlösser zählte, sondern bis 1953 in der Hand der Stadt Weimar verblieb. Die mit dem ehemaligen Großherzog geführten Verhandlungen in Weimar waren jedoch relativ früh abgeschlossen, da 1923 eine endgültige Vereinbarung getroffen wurde.

Bezugnehmend auf den Vortrag von Patrick Wagner erläuterte SAMUEL WITTWER (Berlin / Potsdam) eingangs die Ereignisse der Novemberrevolution anhand des Beispiels der Hohenzollern. Nachdem die Kaiserin schon am 10. November alle Hofbedienstete von ihrem Eid entbunden hatte, verzichtete Wilhelm II. erst am 28. des Monats auf den Thron. Doch schon vorher war die kaiserliche Familie ins niederländische Exil geflohen. Das Oberhofmarschallamt, welches unter anderem für die Verwaltung der Schlösser zuständig war, wurde nach der Novemberrevolution dem Finanzministerium unterstellt. In diesem Zusammenhang entbrannte eine Diskussion darüber, wie die Schlösser verwaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, als Schlossmuseen, wie es einige befürworteten, oder als Museumsschlösser – also als Gesamtensembles inklusive des vorhandenen Interieurs? Parallel dazu stand selbstverständlich die Frage der Vermögensauseinandersetzung mit den Hohenzollern im Raum, die bekanntlich mehr als 63 Eisenbahnwaggons voller Mobilien in ihr niederländisches Exil ausfuhren. Infolge der Aneignung wichtiger Sammlungen durch die Hohenzollern und durch die fortwährenden Ansprüche der vormals kaiserlichen Familie bezogen Fachleute in mehreren Denkschriften Anfang der 1920er Jahre Stellung zum rechtlichen Umgang mit diesem Thema. Nach vielen Vergleichen, der vierte erfolgte 1925, konnten die Verhandlungen erst 1926 beendet werden, wodurch die Gründung der preußischen Schlösserverwaltung 1927 ermöglicht wurde.

THOMAS RUDERT (Dresden) referierte über die Kulturstiftung in Sachsen, die im Vergleich zur Kulturstiftung Dessau-Wörlitz nicht wieder reaktiviert wurde, sondern seit 1951 aufgelöst wurde und nicht mit den heutigen Staatlichen Schlössern und Gärten Sachsen zu verwechseln sei. Der Kulturstiftung zugrunde lag die Vermögensauseinandersetzung in Sachsen von 1924. Nach der Flucht Friedrich Augusts III. aus Sachsen und seiner Abdankung am 13. November 1918 wurde im Freistaat zunächst eine Republik nach russischem Vorbild errichtet. Infolgedessen wurde das wettinische Vermögen beschlagnahmt. Durch diesen radikalen Schritt unterschied sich der Vertrag von 1924 grundlegend von den vorhergehenden Beispielen. Denn hier ging es nicht um die Übertragung von Werten an das ehemalige Herrscherhaus seitens des Staates, sondern um die Rückübertragung von Sammlungsgegenständen an die Wettiner, die durch ihre schnelle Flucht kaum die Möglichkeit zur Mitnahme von Besitz hatten. Die Sammlungen wurden 1924 in der Folge nicht den Wettinern zugesprochen, sondern in die Kulturstiftung überführt. Allerdings waren Mitglieder des Hauses Wettin – ähnlich wie in Anhalt – im Kuratorium der Stiftung vertreten, wodurch ihnen Einflussnahme auf den Umgang mit Mobilien möglich war.

Das Habsburgergesetz von 1919 stand im Fokus des Vortrages von MARTIN MUTSCHLECHNER (Wien). Vor dem Ende des Ersten Weltkrieges verteilte sich das Vermögen der Habsburger auf das Krongut, das Familienvermögen des Kaisers sowie das Privateigentum. Zu ersterem zählte auch die Zivilliste, aus der beispielsweise das Hoftheater in Wien unterhalten wurde. Das Familienvermögen diente der direkten Versorgung, angelegt in Fonds, wohingegen das Privatvermögen zur Sicherung der Apanagen der Nachkommen gedacht war. Soweit Mutschlechner herausstellen konnte, wurden diese Vermögensstöcke nach 1918 mit Ausnahme mancher Liegenschaften nicht beschlagnahmt. Das Habsburgergesetz von 1919 – das eigentlich aus zwei Gesetzen bestand – regelte zwar hauptsächlich die Aufkündigung der Herrscherrechte, aber nicht den Umgang mit den Vermögen. Zwar kam es zu keinen Plünderungen seitens der österreichischen Bevölkerung, doch gingen Werte durch die Abtretung von Gebieten, so zum Beispiel Südtirol an Italien, verloren. Erst nach den Verhandlungen von 1921 herrschte letztlich Klarheit darüber, wie manche Liegenschaften genutzt werden sollten. Sie wurden, wie das Beispiel Schönbrunn zeigte, verschiedenen Ministerien zugeordnet und durch eine Museumsreform neu geordnet.

Abschließend widmete sich SABINE HEYM (München) den Anfangsjahren des Freistaats Bayern und der dortigen Schlösserverwaltung. Wie schon im Vortragstitel angekündigt, erfolgte die Gründung dieser schon im Jahre 1918 und damit recht zeitig. Zurückzuführen lässt sich dies auf die revolutionären Ereignisse in München unter Kurt Eisner. Die Wittelsbacher dankten hier nicht ab, sondern wurden zum Rücktritt gezwungen und die Zivilliste am 11. November 1918 verstaatlicht. Der Oberhofmeisterstab, der seit 1804 für die Verwaltung der Schlösser verantwortlich gewesen war, wurde dem Finanzministerium angegliedert. Trotz dieser scheinbar schnellen Lösungen waren die rechtlichen Verhältnisse, wie auch in anderen Ländern, mit dem früheren Herrscherhaus noch nicht eindeutig geklärt. Schließlich einigte man sich hier auf einen pragmatischen Vergleich 1923. Das Haus Wittelsbach erhielt vom Staat 20 Millionen Mark Abfindung. Ein Teil der Liegenschaften fiel an den neu gegründeten Wittelsbacher Ausgleichsfond (WAF). Dieser erhielt zudem 40 Millionen Mark sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. In die außerdem errichtete Wittelsbacher Landesstiftung kam hingegen ein Teil der Sammlungen.

Die Tagung verdeutlichte, wie verschieden die Lösungsansätze in den einzelnen Territorien für die Stiftungen ausfielen. Wurde in Anhalt durch eine Stiftung seitens der Askanier zunächst versucht, ihr Vermögen zu sichern, gingen solche Institutionen in anderen Ländern aus staatlicher Initiative hervor. Die unterschiedliche Dauer der adligen Ansprüche, die teils heutzutage wieder entflammen, erschwerte Stiftungsgründungen oder brachte teils erhebliche rechtliche Probleme mit sich. Doch trotz aller Diversitäten waren die Stiftungsgründungen noch während der 1920er-Jahren zu einem Ende gekommen. Wie die künftigen Perspektiven für die referierten Institutionen aussahen, blieb hingegen meist offen. Das Versprechen des Untertitels der Tagung Bestandsaufnahme, Bilanz, Kritik konnte nicht ganz eingelöst werden, auch weil die komplexen Zusammenhänge der ersten Jahrzehnte der Stiftungen teils zum ersten Mal unter diesen Gesichtspunkten betrachtet wurden. Lediglich MARCO FREUNDLIEB eröffnete eine weitergehende Erzählung bis in die 1990er-Jahre. Dies zeigt, dass eingehendere Forschungen zu diesem Thema nach wie vor ein Desiderat bilden.1 Beim Vergleich liegt es vielleicht auch daran, dass die Quellen der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz wesentlich überschaubarer sind als beispielsweise jene der Bayerischen Schlösserverwaltung. Für eine abschließende Bilanz war es offensichtlich noch zu früh, wobei auch die angekündigte Abschlussdiskussion zu kurz kam. Es scheint daher dringend notwendig, eingehende Forschungen zu diesem Thema zu fördern und zu realisieren, wie es in einzelnen Stiftungen für die kommenden Jahre vorgesehen ist. Dass aber erstmals eine Zusammenschau dieser nun 100 Jahre zurückliegenden, tiefgreifenden Veränderungen auf gesellschaftlicher und kulturpolitischer Ebene stattgefunden hat, stellte die besondere Stärke dieser Tagung dar.

Konferenzübersicht:

Patrick Wagner (Halle): Die Fürsten, die Revolution und die Republik

Marco Freundlieb (Dessau-Roßlau): Die Gründung der Joachim-Ernst-Stiftung und ihre Entwicklung zur Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Gert-Dieter Ulferts (Weimar): Schlösser, Sammlungen und Gedenkstätten nach 1918. Zur Vorgeschichte der Klassik Stiftung Weimar

Samuel Wittwer (Potsdam): Von Königsberg bis Wiesbaden, von Breslau bis Brühl. Die Gründung der preußischen Verwaltung der Schlösser und Gärten am 1. April 1927

Thomas Rudert (Dresden): Die Staatlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft Dresden, die Kulturstiftung und das Haus Wettin (1918-28)

Martin Mutschlechner (Wien): Das Habsburgergesetz von 1919 und seine Auswirkungen auf die Schlösser, Gärten und Sammlungen in Österreich

Sabine Heym (München): Erstaunlich rasch und zudem von Dauer. Die Gründung der Bayerischen Schlösserverwaltung 1918 und der Vermögensausgleich des Freistaats mit den Wittelsbachern 1923

Anmerkung:
1 Studien hierzu sind bis jetzt: Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. 75 Jahre im Dienste des Freistaates Bayern. 1918-1993, München 1993; Fabian Schubert mit einem Beitrag von Ingo Pfeifer, 100 Jahre Kulturstiftung Dessau-Wörlitz. Eine Chronik, =Kataloge und Schriften der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Band 41, Wittenberg 2019; und ein Sammelband verschiedener Stiftungen: Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Das Schloss in der Republik. Monument zwischen Repräsentation und Haus der Geschichte, =Jahrbuch der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Band 18, Regensburg 2015.


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