Workshop der AG Landesgeschichte im VHD „Methoden der Landesgeschichte“

Workshop der AG Landesgeschichte im VHD „Methoden der Landesgeschichte“

Organisatoren
Petra Steymans-Kurz, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart; Tjark Wegner, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.12.2019 - 14.12.2019
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Von
Tomke Jordan, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

„In Grenzen unbegrenzt“1 gilt als Motto der Landes- und Regionalgeschichtsforschung und fungierte auch beim zweiten Nachwuchsworkshop der AG Landesgeschichte als Leitsatz: Der Fokus lag dabei sowohl auf der Unbegrenztheit der Regional- und Landesgeschichtsforschung hinsichtlich der Methodenvielfalt und des epochalen Zuschnitts als auch auf der Kommunikation und Vernetzung junger Landeshistoriker/innen über (Länder-)Grenzen hinweg. Ziel des Workshops war es, Nachwuchswissenschaftler/innen landes- und regionalgeschichtlicher Lehrstühle einen Austausch zu ermöglichen und die methodischen Ansätze ihrer Vorhaben vorzustellen und zu diskutieren. Tagungsleiter TJARK WEGNER (Tübingen) formulierte einführend den zweiten Leitsatz der Veranstaltung „quo vadis – junge Landesgeschichte?!“, der in Anbetracht wachsender Trends der Globalgeschichte und zunehmend präsenteren politischen und gesellschaftlichen Fragen nach Identität, Heimat und Nation auf eine an Relevanz gewinnende Positionierung der (jungen) Landesgeschichtsforschung zielte.

Die erste Sektion eröffnete KATHARINA HUSS (Tübingen) mit ihrem Promotionsprojekt zur Reformarbeit der Nürnberger Klarissen. Ausgehend vom Nürnberger Konvent und jenen Gemeinschaften, die von Nürnberger Akteur/innen reformiert wurden, liegt das Erkenntnisinteresse auf dem Reformzentrum, den Reformakteur/innen und dem Reformprozess. Fragen nach dem Agieren und dem Selbstverständnis der Akteure, nach strukturellen Zusammenhängen sowie nach dem Verhältnis von Stadt, Kloster und Orden seien dabei maßgeblich. Auch die Handlungsspielräume und Identifikationskonstruktionen der Reformschwestern werden untersucht: Ein diskursiver Zugang berücksichtigt dabei den Reformdiskurs, während ein netzwerk-basierter Zugang die sowohl Regionen als auch Institutionen übergreifenden Netzwerke in den Blick nimmt und die Frage danach beantworten soll, wie sich eine solche Einbindung in Diskurs-Netzwerke auf die kollektive Identität der Klarissen auswirkte. Es folgte AMELIE BIEG (Stuttgart), die sich im Zuge ihrer Promotionsarbeit mit der katholischen Aufklärung sowie dem Staatskirchentum und den damit einhergehenden Konflikten im Königreich Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auseinandersetzt und den Fragen nachgeht, wie die katholische Bevölkerung auf die Reformen der katholischen Aufklärung reagierte und ob es Unterschiede zwischen den einzelnen katholischen Gebieten oder eine generelle Akzeptanz der württembergischen Herrschaft gab. So habe beispielsweise der neuen Gottesdienstordnung von 1837/38 Konfliktpotenzial innegewohnt, das es durch die „Theorie des sozialen Konflikts“ (Ralf Dahrendorf) auszumachen gelte. Da Konflikte zu Veränderungen führen, sei es von besonderem Erkenntnisinteresse, einen möglichen Wandel der Reformpolitik oder der Frömmigkeitsform der Gläubigen anhand einer Vielzahl von Quellen aus staatlicher wie kirchlicher Provenienz aufzeigen.

Anschließend referierte SIMON R. BÜRCKY (Gießen) über sein Dissertationsprojekt, das darauf zielt, die Neupositionierung der Grafschaft Solms im Machtgefüge des römisch-deutschen Reichs in der Zeit von 1418 bis 1495 herauszuarbeiten. Infolge der Falkensteiner Erbschaft von 1418 habe sich das Grafenhaus Solms in zwei Linie (Braunfels und Lich) geteilt, die weitgehend unabhängig voneinander agiert hätten. Bei beiden Linien könne aber seit etwa den 1450er-Jahren eine stärkere Bindung an verschiedene Fürstenhäuser nachvollzogen werden, womit zunehmend eine Königsnähe des Grafenhauses Solms einherging. Zum Ausbau der eigenen landesherrlichen Macht, sei durchaus eine strategische Positionierung in diesen Kreisen erkennbar. Der methodische Zugang einer Netzwerkanalyse soll dabei die entstehenden Netzwerke mithilfe einer relationalen Datenbank erfassen.

Auch PHILIPP GATZEN (Bonn) setzte sich in seinem Vortrag mit Herrschaftsstrukturen auseinander, indem er die kurkölnischen Statthalter während der Regierungszeit von Clemens August von Bayern (1700-1761) in den Blick nahm. Dieser war nicht nur Kurfürst und Erzbischof von Köln, sondern auch Fürstbischof verschiedener Territorien, in denen er allerdings selten zugegen war. Vor diesem Hintergrund konstituiert sich Gatzens Hauptthese, wonach die Einsetzung von (weltlichen) Statthaltern territorienübergreifend ein fester Bestandteil der Herrschaftspraxis Clemens Augusts gewesen sei. Die Frage danach, wer warum zum Statthalter ernannt wurde und welche Aufgaben und Ausführungen eine Rolle spielten, erscheint dabei essentiell. Gatzen stellte erste Ergebnisse vor, die erkennen ließen, dass Clemens August bei der Einsetzung auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen, es aber kein einheitliches Muster dabei gegeben habe. Seine Arbeit zielt darauf, eine Positionierung der Statthalter herauszuarbeiten und auf diese Weise an die aktuelle Forschung zu geistlicher Staatlichkeit anzuknüpfen.

Es folgte eine Sektion zur jüdischen Lebenswelt in der Frühen Neuzeit, in der MAXIMILIAN LUDWIG GRIMM (Eichstätt-Ingolstadt) und FRANZISKA STROBEL (Eichstätt-Ingolstadt) ihre Forschungsprojekte vorstellten. Den Anfang machte Grimm mit seiner Studie zum Judenschutz unter dem Deutschen Orden in der Ballei Franken und dem Meistertum Mergentheim (ca. 1650-1809). Ziele des Judenschutzes seien sowohl die darin zum Ausdruck kommende Herrschaft als auch die Erhaltung der Wirtschaftskraft der Juden gewesen, was am Beispiel der Städte Würzburg und Mergentheim deutlich werde, die immer mehr Juden aufnahmen. Dabei habe es zwei Aufnahmebedingungen gegeben: Wenn das Betragen und das Vermögen stimmte, sprach nichts gegen die Aufnahme unter Schutz. Grimm untersucht in seiner Arbeit die Entscheidungs- und Aushandlungsprozesse der beteiligten Akteure (Juden, Regierung), um komplexe Herrschaftszusammenhänge zu erfassen. Strobels Projekt zu Kontakten und Konflikten zwischen Juden und Christen im Rahmen lokaler Koexistenz in Fürth (1648-1792) fragt hingegen nach den Abhängigkeiten von Juden und Christen im alltäglichen Leben und ihren Auswirkungen auf den Judenschutz. Dieser sei in Fürth durch die Konkurrenzsituation der drei verschiedenen Schutzabhängigkeiten Brandenburg-Ansbach, das Fürstbistum Bamberg und die Stadt Nürnberg geprägt gewesen. Strobel untersucht die alltäglichen Kontaktzonen beider Religionsgruppen, wobei die Analyse von konfliktbezogenen Aushandlungsprozessen zwischen Juden und Christen im Vordergrund steht. Grenzen sind darüber hinaus ein wichtiger Teil des Konzepts der „Fraktalität“, das beiden Projekten zugrunde liegt und das einen sozialgeschichtlichen Zugriff auf den Raum ermöglichen soll.

MARKUS CHRISTOPHER MÜLLER (München) skizzierte in seinem anschließenden Vortrag die Vorteile einer Verbindung von Gelehrten- und Landesgeschichte. Er führte hier zum einen die kulturräumliche Verortung an, die es ermögliche, Regionalismen herauszuarbeiten sowie die Konstruktion von Kulturräumen und Kulturtransfers zu erfassen. Weitere Vorteile bestünden in der Prävention nationaler Deutungsmuster durch das Aufzeigen von Wechselwirkungen der Aufklärung in den verschiedenen Regionen sowie in der engen Verbindung von Herrschaft und Wissen: So sei ein Abhängigkeitsverhältnis von Herrschaft und Gelehrsamkeit auszumachen, das einerseits die materielle Sicherstellung der Gelehrten und andererseits die Erwartungen Herrschender an Gelehrte in Bezug auf ihr Repräsentationsbedürfnis umfasst. Mit einem praxeologischen Zugang zielt Müller darauf, die Ideale und die konkreten Realisierungen der Gelehrtenrepublik herauszuarbeiten und die immer noch stark national geprägte Aufklärungsgeschichte aufzubrechen. Es folgte der Vortrag von GUNNAR B. ZIMMERMANN (Hamburg) zu Geschichtsvereinen als Akteure landesgeschichtlicher Forschung am Beispiel des 1839 gegründeten Vereins für Hamburgische Geschichte. Da die professionelle Landesgeschichte in Hamburg weder durch die Universität noch durch eine Historische Kommission vertreten werde, fungiere der Verein gewissermaßen als „gate-keeper“ und habe deshalb nicht nur Vereinscharakter, sondern seit den 1950er-Jahren auch eine wissenschaftliche Monopolstellung. In der Wissenschaftsgeschichte des Vereins würden immer wieder bestimmte Themenkomplexe (wie stadtrepublikanische Politik- und Verfassungsgeschichte) auftreten und Identifikationsmöglichkeiten bieten. Zimmermann bedient sich in seiner Arbeit Ansätzen der Bürgertumsforschung, der Forschung zu Gedächtnis und Erinnerung, der Generationenforschung sowie der Wissenschafts- und Historiographiegeschichte.

Neben den Vorträgen gab es eine Diskussionsrunde zum Thema „Landesgeschichte zwischen Public History und Digital Humanities“, in der CHRISTINE EICHE (Stuttgart), MAX GRÜNTGENS (Mainz), SENTA HERKLE (Stuttgart) und ANNA VALESKA STRUGALLA (Tübingen) über die Positionierung der Landesgeschichte diskutierten. Wegner stellte einleitend die Frage, ob die Digital Humanities oder die Public History angesichts teils überschneidender Tätigkeitsbereiche, z.B. der Öffentlichkeitsarbeit, mit der Landesgeschichte als Bedrohung bzw. Chance für letztere zu sehen sind. Strugalla wies diesbezüglich darauf hin, dass die Public History nicht die „Öffentlichkeitsabteilung“ der Geschichtswissenschaft sei und vom History Marketing abgegrenzt werden müsse. Auf die Frage, wie Entscheidungsprozesse darüber ablaufen, welche Themen verhandelt werden, antwortete Eiche, dass aktuelle Diskurse und Jubiläen durchaus – aber nicht ausschließlich – eine Rolle spielen würden. Am Beispiel des Hauses der Geschichte Baden-Württembergs erläuterte sie das Bestreben, Gemeinschaftsorte zu schaffen, die weder eine zu globale noch eine zu lokale Perspektive einnehmen würden. Herkle äußerte sich anschließend zu den Möglichkeiten landesgeschichtlicher Lehrstühle, ihre Forschungsergebnisse in die Öffentlichkeit zu tragen, und nannte LEO-BW (Landesgeschichte entdecken online) als Beispiel für ein Onlineangebot mit verschiedenen Themenmodulen, die teilweise unter Beteiligung von Studierenden entstünden. Grüntgens schloss einen Definitionsversuch der Public History an, indem er diese in Anlehnung an Marko Demantowsky ebenso wie die Landesgeschichte als „umbrella term“ (= viele unter einem Schirm) bezeichnete. In Bezug auf die Digital Humanities merkte er an, dass es häufig an der konkreten Vorstellung vom „Werkzeugkasten“ der Digital Humanities mangele und Zugänge gar nicht erst gefunden würden. Strugalla plädierte dafür, dass es für den Historiker und die Historikerin gar nicht so sehr darum gehen solle, in die Rolle des Public Historian zu schlüpfen, sondern eher in Austausch mit diesen zu treten. Herkle und MARTIN GÖLLNITZ (Marburg) griffen diesen Aspekt auf und verwiesen auf die Schwierigkeiten interinstitutioneller und interdisziplinärer Arbeit, denen zukünftig zugunsten besserer Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen zu begegnen sei.

Die Vorträge wurden durch DÖRTHE SCHIMKE (Dresden) fortgeführt, die über häusliches Dienstpersonal in der Stadt im Königreich Sachsen (1835-1918) sprach. Ihr Forschungsvorhaben beleuchtet drei verschiedene Perspektiven: erstens den Staat mit seinen normativen Vorgaben, beispielsweise durch Gesindeordnungen, sowie zweitens die Stadt als Arbeitsraum des Dienstpersonals, zu dessen Erfassung Schimke Stelleninserate auswertet, um den Wandel von Angebot und Nachfrage des immer größer und anonymer werdenden Arbeitsmarktes aufzuzeigen. Die dritte Perspektive des Haushalts wird vor allem über alltägliche Konflikte erfasst, da diese erst Schriftgut erzeugen würden. Sie geht hier vor allem der Frage nach, welche Konfliktfelder gehäuft auftreten. Ihre Quellen stammen in erster Linie aus Verwaltungsschriftgut, weshalb das Dienstpersonal vor allem aus Sicht der Obrigkeit in Erscheinung tritt. WOLF-RÜDIGER KNOLL (Berlin) befasste sich in seinem anschließenden Vortrag mit der Tätigkeit der Treuhandanstalt im Land Brandenburg von 1990 bis 1994. Sein Projekt sei dabei eins von zehn Teilprojekten zur Erforschung der Treuhand, die sich gegenwärtig am Institut für Zeitgeschichte, Forschungsabteilung Berlin, in Bearbeitung befinden und die sich mit den sozioökonomischen Transformationspfaden im wiedervereinigten Deutschland auseinandersetzen. Die Treuhandanstalt wurde noch in der DDR mit dem Ziel gegründet, für die ehemals volkseigenen Betriebe einen Übergang in die marktwirtschaftlichen Strukturen zu schaffen. Die nach 1990 einsetzende Privatisierung soll anhand von Fragen nach zentralen beteiligten Akteuren und deren Interaktion aufgearbeitet werden. Die im Vordergrund der Studie stehenden Quellen, beispielsweise aus dem Treuhand-Bestand im Bundesarchiv Berlin, werden hinsichtlich Strategien und Praktiken der Treuhandanstalt anhand ausgewählter Unternehmensbeispiele analysiert. Darüber hinaus sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der Regierung, Kommunen und Gemeinden in den Blick genommen werden.

Die letzte Sektion begann mit der Vorstellung des Projektes von VERENA MEIER (Heidelberg) zur Verfolgung von Sinti und Roma in Magdeburg unter nationalsozialistischer Herrschaft und in der Nachkriegszeit bis in die 1960er-Jahre. Bei der Analyse ihres Quellenbestandes der Kölner kriminalpolizeilichen „Zigeunerpersonalakten“ und des Bestands der ehemaligen Magdeburger „Dienststelle für Zigeunerfragen“ im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt liegt ihr Fokus auf den Handlungspraktiken der Täterkollektive im institutionellen Rahmen der Kriminalpolizei. Sie untersucht das Wechselspiel von lokalen, regionalen und reichsweiten Maßnahmen und bedient sich dabei des erweiterten Konzepts der „Transitional Justice“. Dabei nimmt Meier verschiedene Ebenen, von übergeordneten zentralen Apparaten der Verfolgung bis hin zu Lokaldienststellen, in den Blick, um dieses arbeitsteilig ausgerichtete Netzwerk zu erfassen. Thematisch anknüpfend, referierte LAURA HANKELN (Heidelberg) zu antiziganistischen (Dis-)Kontinuitäten im baden-württembergischen Verwaltungsapparat nach 1945. Sie untersucht den staatlichen Umgang mit Sinti und Roma in der Nachkriegszeit auf drei Analyseebenen: die justizielle Ahndung nationalsozialistischer Gewalterbrechen einerseits sowie die Untersuchung der Gesetzgebung nach 1945, z.B. in Form der 1953 in Bayern eingeführten „Landfahrerordnung“, andererseits. Die dritte Ebene der finanziellen Entschädigung fokussiert auf die Zusammenarbeit der Behörden und die Perspektive Überlebender. Mit Ansätzen der Antiziganismus-, Stereotypen- und Täterforschung will Hankeln Funktionen und Wirkungen von Stereotypen und ihre Verwendung als politisches Instrument aufdecken sowie der Rolle persönlicher Schicksale und dem Umgang der Behörden mit der eigenen Vergangenheit nachgehen.

In der Tagungszusammenfassung resümierte Wegner hinsichtlich der Positionierung der Landes- und Regionalgeschichtsforschung, dass ihre Aufgabe weiterhin auch darin bestehe, den lokalen Raum zu erforschen, in ihrer Vermittlerfunktion Ergebnisse dieser Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und den Austausch mit anderen regionalen Institutionen aufrechtzuerhalten, dass aber die Abgrenzung zu anderen Bereichen der Geschichtswissenschaft zunehmend schwieriger werde. Vor diesem Hintergrund konstituierte sich als Tenor des Workshops, dass die Landes- und Regionalgeschichtsforschung nicht mehr so sehr auf die immer wieder aufscheinende Diskussion der eigenen Aufgaben und eine erneute Standortbestimmung fokussieren sollte. Wegner appellierte für mehr Interdisziplinarität im Sinne eines miteinander – statt nebeneinander-Arbeitens – auch und vor allem mit den Digital Humanities und der Public History. Der Workshop brachte allen Beteiligten fruchtbare Gespräche und die Möglichkeit, neue Netzwerke des Nachwuchses aufzubauen, die es zukünftig durch gemeinsame Projekte und grenzüberschreitenden Austausch zu verfestigen gilt.

Konferenzübersicht:

Sektion 1: Geistliche Lebenswelt
Moderation: Niklas Goldberg (Tübingen)

Katharina Huss (Tübingen): Die Reformarbeit der Nürnberger Klarissen im Spiegel von Chroniken

Amelie Bieg (Stuttgart): Württembergs Katholiken. Tradition gegen katholische Aufklärung (1800-1850)

Sektion 2: Herrschaft
Moderation: Tjark Wegner (Tübingen)

Simon R. Bürcky (Gießen): Die Netzwerke des Grafenhauses Solms im Prozess der Konstituierung herrschaftlicher Macht

Philipp Gatzen (Bonn): Die kurkölnischen Statthalter während der Regierungszeit von Clemens August von Bayern

Sektion 3: Jüdische Lebenswelt in der Frühen Neuzeit
Moderation: Senta Herkle (Stuttgart)

Maximilian Ludwig Grimm (Eichstätt-Ingolstadt): Die Praxis des Judenschutzes unter dem Deutschen Orden in der Ballei Franken und dem Meistertum Mergentheim (ca. 1650-1809)

Franziska Strobel (Eichstätt-Ingolstadt): Kontakte und Konflikte zwischen Juden und Christen im Rahmen lokaler Koexistenz in Fürth (1648-1792)

Sektion 4: Historiographie
Moderation: Martin Göllnitz (Marburg)

Markus Christopher Müller (München): Gelehrtengeschichte als Landesgeschichte

Gunnar B. Zimmermann (Hamburg): Geschichtsvereine als Akteure landesgeschichtlicher Forschung und Gegenstand der Wissenschaftsgeschichte

Diskussionsrunde: Landesgeschichte zwischen Public History und Digital Humanities
Moderation: Tjark Wegner (Tübingen)

Christine Eiche (Stuttgart) / Max Grüntgens (Mainz) / Senta Herkle (Stuttgart) / Anna Valeska Strugalla (Tübingen)

Sektion 5: Sozioökonomische Landesgeschichte
Moderation: Martin Göllnitz (Marburg)

Dörthe Schimke (Dresden): Häusliches Dienstpersonal in der Stadt im Königreich Sachsen (1835-1918)

Wolf-Rüdiger Knoll (Berlin): Die Tätigkeit der Treuhandanstalt im Land Brandenburg 1990-1994. Eine landesgeschichtliche Analyse sozioökonomischer Transformationspfade im wiedervereinigten Deutschland

Sektion 6: Antiziganismus im 20. Jahrhundert
Moderation: Anna Valeska Strugalla (Tübingen)

Verena Meier (Heidelberg): Die Verfolgung von Sinti und Roma in Magdeburg unter nationalsozialistischer Herrschaft

Laura Hankeln (Heidelberg): Antiziganistische (Dis-)Kontinuitäten im baden-württembergischen Verwaltungsapparat nach 1945

Zusammenfassung und Ausblick

Anmerkung:
1 Ludwig Petry, In Grenzen unbegrenzt. Möglichkeiten und Wege der geschichtlichen Landeskunde. In: Pankraz Fried (Hrsg.), Probleme und Methoden der Landesgeschichte, Darmstadt 1978, S. 280–304.