Innere Sicherheit, Kulturkampf, Demokratisierung? Der „Radikalenerlass“ von 1972 und seine Folgen bis in die Gegenwart

Innere Sicherheit, Kulturkampf, Demokratisierung? Der „Radikalenerlass“ von 1972 und seine Folgen bis in die Gegenwart

Organisatoren
Edgar Wolfrum / Birgit Hofmann, Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Universität Heidelberg
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.09.2020 - 29.09.2020
Url der Konferenzwebsite
Von
Anna Ewert, Historisches Seminar, Lehrstuhl Zeitgeschichte, Universität Heidelberg

Mit dem Ziel, den „Radikalenerlass“ von 1972 als gegenwartsnahes und politisch umkämpftes Thema wissenschaftlich zu bearbeiten, lud das Heidelberger Forschungsprojekt „Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, ´68 und der ‚Radikalenerlass‘ (1968-2018)“ in das Internationale Wissenschaftsforum Heidelberg (IWH) ein. Die Verortung des „Radikalenerlasses“ – des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Januar 1972, der die Überprüfung von BewerberInnen und Angehörigen im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue vorsah – im historischen Kontext wird nach wie vor kontrovers diskutiert und war bisher kaum Gegenstand der geschichtswissenschaftlichen Forschung.

PHILIPP GASSERT (Mannheim) eröffnete die Veranstaltung mit Überlegungen zur politischen Kultur der 1970er-Jahre, indem er die Janusköpfigkeit der Epoche anhand gegensätzlicher Narrative betonte: Die 1970er-Jahre seien zwar einerseits von der (gesellschafts-)politischen Linken dominiert, andererseits aber auch von einer konservativen Renaissance gekennzeichnet gewesen. Vor diesem Hintergrund habe nun der „Radikalenerlass“ insbesondere durch eine Abgrenzung vom Linksextremismus ein Mittel zur antagonistischen Profilierung geboten und den Konservativen zur Mobilisierung gegen einen „linken Zeitgeist“ gedient. Eine einseitige Etikettierung des Jahrzehnts ist folglich schon deshalb unsinnig, weil sich sowohl das „sozialdemokratische“ oder „rote“ Jahrzehnt als auch die konservative Gegenbewegung geradezu gegenseitig bedingten.

Das erste Panel beschäftigte sich mit theoretischen und praktischen Fragestellungen zum „Radikalenerlass“ und seiner Lokalisierung in den 1970er-Jahren.

DOMINIK RIGOLL (Potsdam) hob nochmals die Ambivalenz des Jahrzehnts hervor und zeigte, dass auch die Geschichte des „Radikalenerlasses“ nicht monokausal erzählt werden kann. Er plädierte vor allem dafür, den Beschluss und sein gesellschaftspolitisches Umfeld in jener Komplexität zu erfassen, die in den Quellen hervortrete. Ein Erkenntnisgewinn der Historisierung des „Radikalenerlasses“ könne demnach in der Dekonstruktion der vermeintlich widersprüchlichen Phänomene der 1970er-Jahre liegen. Diese wird möglich, indem man die Geschichte als Gleichzeitigkeit gegenläufiger Prozesse beschreibt, die erst in ihrer Verschränkung vollständig analysiert werden können.

Im Anschluss erörterte DOMINIK FELDMANN (Köln) aus politikwissenschaftlicher Perspektive die Frage, inwieweit der „Radikalenerlass“ als antiextremistische Sicherheitspolitik eine sinnvolle Maßnahme für den Demokratieschutz darstelle. Er begriff den Erlass als repressiven Akt eines Staates, der zum Erhalt der Demokratie den gesellschaftlichen Pluralismus eingeschränkt habe. Der „Radikalenerlass“ sei daher ein Beleg dafür, dass Antiextremismus als inhaltliches Definitionsmerkmal von Demokratie diese zum Spielball von Machtinteressen zwischen links und rechts werden lasse, wodurch sie vielmehr abgebaut als geschützt würde.

Dass durch den „Radikalenerlass“ theoretische Fragestellungen plötzlich praktisch gesellschaftspolitisch relevant wurden, zeigte auch CHRISTOPHER KIRCHBERG (Bochum), indem er das Wechselverhältnis zwischen der Computerisierung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) des Verfassungsschutzes und dem „Radikalenerlass“ thematisierte. Durch das Voranschreiten der Digitalisierung waren Einzelfallprüfungen oder Regelabfragen im Sinne des „Radikalenerlasses“ auch praktisch umsetzbar geworden. Die Proteste gegen den Erlass führten auch zur Einführung datenschutzrechtlicher Löschungsfristen – dies sei, so Kirchberg, durchaus als Demokratisierungserfolg zu werten, langfristig, im Kampf gegen digitale staatliche Überwachung, sei es aber lediglich ein Pyrrhussieg gewesen.

ROBERT WOLFF (Frankfurt am Main) beleuchtete die Rolle des „Radikalenerlasses“ für die Entwicklung der Revolutionären Zellen, die als aktivstes linkes Gewaltnetzwerk der 1970er-Jahre in der Bundesrepublik gelten. Im Kontext dieses Netzwerkes konnte er anhand mehrerer Personenbeispiele eine Radikalisierung dieser Personen als Folge des „Radikalenerlasses“ feststellen, auch wenn diese Ergebnisse keine quantitativen Aussagen lieferten. Wolff verdeutlichte damit jedoch den Zusammenhang zwischen der Praxis des „Radikalenerlasses“ und der Entwicklung seiner Gegner und Befürworter, ohne gleichzeitig deren Methoden zu rechtfertigen.

Den ideellen Unterbau zu diesem Phänomen lieferte JONAS BROSIG (Mannheim), indem er den „Radikalenerlass“ als Versuch der „Versicherheitlichung“ bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen auffasste. Als Fallbeispiel diente ihm die öffentliche Auseinandersetzung über das Sozialistische Patientenkollektiv in Heidelberg (SPK), in der eine Rechtfertigung des „Radikalenerlasses“ unter Bezugnahme auf die Gefahr der Unterwanderung des Öffentlichen Dienstes durch „linke Wahnsinnige“ erfolgte.

Das zweite Panel beleuchtete die Geschichte des „Radikalenerlasses“ und ihre Aufarbeitung in Baden-Württemberg aus föderal vergleichender Perspektive. Dabei wurde deutlich, dass die Ausgestaltung des Beschlusses zwischen unterschiedlichen Bundesländern sowohl inhaltlich als auch zeitlich variieren konnte.

Für Baden-Württemberg konstatierte MIRJAM SCHNORR (Heidelberg) eine weitreichende Auslegung des Beschlusses seit 1973, die darüber hinaus erst spät, 1991, wieder teilweise zurückgenommen wurde. Der sogenannte Schiess-Erlass, benannt nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess (CDU), führte in Baden-Württemberg zu einer Überprüfung sämtlicher Personengruppen im öffentlichen Dienst, von der vor allem AnwärterInnen für das Referendariat betroffen waren. Rückblickend könne die Regelanfrage in Baden-Württemberg allerdings als ineffizient bewertet werden, da tatsächliche Erkenntnisfälle im Zeitverlauf immer seltener geworden seien.

Zu einem anderen Urteil kam der bis 1978 amtierende baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU), für den, wie ERIK LOMMATZSCH (Leipzig) zeigte, der „Radikalenerlass“ eine Notwendigkeit zum Schutz der freiheitlichen Demokratie darstellte. Auf der Suche nach „Verfassungsfeinden“ hätte Filbinger nahezu ausschließlich nach links geblickt. Dieser Umstand mag vor dem Hintergrund seiner politischen Verortung wenig überraschen; dass er hierfür aber auch den Rückhalt in der Bevölkerung hatte, vergegenwärtigt die Lage der Bundesrepublik im Kalten Krieg mit einer als real empfundenen Bedrohung durch die DDR als direkten Nachbarn.

Den Wandel der Überprüfungspraxis für LehrerInnen im Laufe der 1970er-Jahre in Hamburg stellte ALEXANDRA JAEGER (Hamburg) vor und machte für die Hansestadt eine zweifache Vorreiterrolle bezüglich des „Radikalenerlasses“ aus: Zum einen existierte bereits im November 1971 ein Senatsbeschluss, der als Vorläufer des „Radikalenerlasses“ gewertet werden könne. Zum anderen gab es schon 1978 eine offensive Liberalisierungskampagne, die den Kurswechsel im Bund und in den sozialliberal regierten Ländern befördert hätte. Am Fallbeispiel Hamburg ließen sich also Ängste und Bedrohungsszenarien im Umfeld des „Radikalenerlasses“ besonders gut darstellen. Als Vorreiter für Maßnahmen gegen vermeintlich Radikale kann auch Niedersachsen bezeichnet werden, das den „Radikalenerlass“ als erstes Bundesland bereits im August 1972 in Kraft treten ließ.

WILFRIED KNAUER (Hannover) trug einerseits die Geschichte der Ausgestaltung des Beschlusses in Niedersachsen zwischen 1972 und 1990 vor, führte aber auch in die Grenzen und Möglichkeiten des dortigen Aufarbeitungsprojektes seit 2016 ein. Es gelang zuvorderst, den Kreis der Betroffenen – überwiegend Angehörige des politisch linken Spektrums – zu klären sowie die Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Zuge des „Radikalenerlasses“ genauer zu beleuchten. Auch die Praxis der 1975 eigens eingerichteten Anhörkommission konnte einer Bewertung unterzogen werden. Entgegen den Erwartungen wurde eine Anhörung in den meisten Fällen für nicht erforderlich gehalten bzw. galten die geäußerten Zweifel nach den Gesprächen mit den BeamtInnen und BewerberInnen als ausgeräumt.

SARAH KRAMER (Marburg) erörterte am Beispiel der Universität Marburg, wie die Praxis des „Radikalenerlasses“ und Proteste gegen diesen Beschluss als wechselseitige Bedrohungsprojektionen wirkten. An der „roten Uni“ Marburg stand die Frage nach der geistigen Urheberschaft und der daraus resultierenden (Mit-)Verantwortung für den Linksterrorismus der 1970er-Jahre im Zentrum der inneruniversitären Debatten. Kramer konnte, ähnlich wie Wolff, eine Verstärkung des Protests durch die real erfahrbaren Überprüfungen feststellen, wobei die Protestierenden in Marburg auch an eine bereits seit den 1960er-Jahren bestehende Protestkultur anknüpften.

Die Betrachtung der Protestbewegungen leitete zum dritten Panel über, das den „Radikalenerlass“ als Streitgeschichte zwischen Befürwortern und Gegnern im gesellschaftspolitischen Bereich thematisierte.

YVONNE HILGES (Heidelberg) bestimmte die Rolle des „Radikalenerlasses“ innerhalb der Protestgeschichte in der Bundesrepublik und ging dabei sowohl auf die Vorläufer als auch auf die Auswirkungen der Protestbewegung gegen den Beschluss von 1972 ein. Sie zeigte auf, dass das Narrativ einer gezielten staatlichen Repression seit Ende der 1960er-Jahre existierte, der Protest durch die Anwendungspraxis des „Radikalenerlasses“ nun jedoch auch in die politische Mitte der Gesellschaft getragen wurde. Zwar habe nirgendwo eine tatsächliche Modifikation der Beamtengesetze stattgefunden. Als Erfolg der Proteste könne aber die Tatsache gewertet werden, dass der „Radikalenerlass“ ab 1979 in verschiedenen Bundesländern modifiziert wurde und die Diskussion über die Grenzen von Demokratieschutz und individuellen Freiheitsrechten sich in der westdeutschen Öffentlichkeit fortsetzte.

Einen Perspektivwechsel vollzog NIKOLAI WEHRS (Konstanz), der den Blick auf zivilgesellschaftliche Akteure richtete, die sich für den „Radikalenerlass“ aussprachen. Als Beispiel diente ihm die Notgemeinschaft für eine freie Universität (NofU) in West-Berlin. In ihrer Sorge um eine kommunistische Infiltration habe sie den „Marsch durch die Institutionen“ der 68er-Bewegung nicht bloß als Gefahr für die Universitäten identifiziert, sondern diese auf alle gesellschaftliche Sektoren projiziert – ihre AktivistInnen führten sogar Schwarze Listen angeblicher Verfassungsfeinde. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die NofU in West-Berlin gewissermaßen im Brennpunkt des Kalten Krieges agierte, was ihr Vorgehen gegen die Ausläufer der 68er-Bewegung erklärt.

In qualitativer und quantitativer Weise beschäftigte sich JAN-HENRIK FRIEDRICHS (Hildesheim) mit der herausragenden Bedeutung des Bildungssektors in den Debatten über den „Radikalenerlass“ und seine Anwendung. Aus diesem Umfeld stammten nicht nur die meisten Betroffenen; Bildung und Erziehung würden darüber hinaus zentrale Felder der gesellschaftlichen Aufbrüche darstellen, was seit den 1970er-Jahren eine intensivierte Debatte über die Rolle von Lehrkräften in der Neuen Linken angestoßen hätte. Der „Radikalenerlass“ könne im Umfeld Schule nicht nur als Selektions-, sondern vor allem als Disziplinierungsmittel verstanden werden. Damit sei er Ausdruck des Konfliktes über die demokratische Erziehung folgender Generationen und erfahre besondere Brisanz.

Im letzten Panel fand schließlich eine interdisziplinäre Beschäftigung mit dem „Radikalenerlass“ statt, die den Fokus auf das Verhältnis zwischen Handlung und Diskurs legte.

JANA STOKLASA (Hannover) ergänzte die Möglichkeiten der Aufarbeitung der Geschichte des „Radikalenerlasses“ in methodischer Hinsicht. Sie bezog den erweiterten Kontext der Anhörungssituationen und ihre sprachliche Vermittlung in die Analyse mit ein. Erst das Zusammenspiel der Machtpraktiken habe die Ansichten über „Radikale“ in Westdeutschland produziert, diese müssten analytisch in den Bezugsrahmen der deutsch-deutschen Teilung eingebettet werden. Stoklasa zeigte durch diese Akzentuierung der sozialen Dimension von Sprache Erwartungshaltungen der Anhörungskommission und der Betroffenen auf und machte so konkrete strategische Funktionen in den gegebenen Verhältnissen sichtbar.

In den Ausführungen von MARTIN G. MAIER (Marburg) wurde der „Radikalenerlass“ als Teil einer Demokratisierungskritik der rechts-konservativen Intellektuellen verstanden. Überraschenderweise seien für die rechten Kritiker nicht die „Verfassungsfeinde“ von links das Problem gewesen, sondern vielmehr der Resonanzraum, der ihnen in der bisherigen Verfassung der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt und durch die Aufmerksamkeit, die der „Radikalenerlass“ bewirkte, noch vergrößert wurde. In den Debatten über den „Radikalenerlass“ wurde also nicht primär ein Kampfmittel gegen die politische Linke gesehen, sondern lediglich ein „Scheingefecht“, das die eigentliche Gefahr der linken Revolution durch stetige Reformen und zunehmende Pluralisierung missachtete.

Die Frage nach der Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch den Extremismus stellte auch ANDRÉE GERLAND (Tübingen). In seiner literaturwissenschaftlichen Betrachtung des „Radikalenerlasses“ am Beispiel der Werke von Peter Schneider, Heinrich Böll und Alfred Andersch regte er zu einer gedanklichen Umkehrung des Diskurses bezüglich der „Radikalen“ an: Radikalität würde in diesem Sinne nicht ausschließlich als Bedrohung der Demokratie, sondern als belebendes Element wahrgenommen. Diesem Gedankengang wohnte nochmals der eingangs erwähnte, ambivalente und vielgestaltige Charakter der 1970er-Jahre und des „Radikalenerlasses“ inne.

Im Vorfeld der Podiumsdiskussion plädierte LOTHAR LETSCHE (Weinstadt) stellvertretend für Betroffene des „Radikalenerlasses“ für eine mutige wissenschaftliche Aufarbeitung und ferner für die Bereitschaft, Zuschreibungen und Beschuldigungen im Zuge des „Radikalenerlasses“ zu hinterfragen. Die DiskussionsteilnehmerInnen beschäftigten sich in diesem Zusammenhang dann insbesondere mit der Frage des Verhältnisses zwischen wissenschaftlicher, moralischer und juristischer Aufarbeitung und den dadurch entstehenden Möglichkeiten und Beschränkungen.

Es wurde nochmals deutlich, dass die Auseinandersetzung über den „Radikalenerlass“ und seine Bewertung in der bundesdeutschen Geschichte mit unterschiedlichen Schwerpunkten erfolgen kann und muss. Die Tagung und die laufenden Aufarbeitungsprojekte liefern diesbezüglich auf wissenschaftlicher Ebene einen wichtigen Beitrag.

Konferenzübersicht:

Philipp Gassert (Mannheim): Ein „rotes“ oder „schwarzes“ Jahrzehnt? Überlegungen zur politischen Kultur der 1970er-Jahre

Panel 1: Mehr Demokratie wagen? Der „Radikalenerlass“ und die Ambivalenz der 1970er-Jahre

Dominik Rigoll (Potsdam): Sechs Möglichkeiten, die Geschichte des „Radikalenerlasses“ zu erzählen

Dominik Feldmann (Köln): Der „Radikalenerlass“ als Ausdruck „antiextremistischer“ Sicherheitspolitik. Maßnahme des Demokratieschutzes?

Christopher Kirchberg (Bochum): Daten und Demokratie. Die Rolle des Verfassungsschutzcomputers bei der Regelanfrage

Robert Wolff (Frankfurt am Main): Die Entstehung der Revolutionären Zellen im Kontext des „Radikalenerlasses“ 1972

Jonas Brosig (Mannheim): Psychopathologisierende Deutungsmuster linker Devianz im Zuge der 68er-Bewegung als historisch-diskursive Voraussetzungen des „Radikalenerlasses“

Podiumsdiskussion: Wissenschaft, Erinnerung, Zeitzeugen – Perspektiven auf den „Radikalenerlass“ 1972

Lothar Letsche (Weinstadt): Was erwarten Betroffene des „Radikalenerlasses“ von der historischen Aufarbeitung?

Panel 2: Baden-Württemberg und der „Radikalenerlass“ im föderalen Vergleich

Mirjam Schnorr (Heidelberg): Der „Schiess-Erlass“ als „Preis der Freiheit“? Baden-Württemberg und die Beschäftigung von „Radikalen“ im öffentlichen Dienst

Erik Lommatzsch (Leipzig): Hans Filbinger – „Ein Wort zur inneren Lage. Unsere Sicherheit ist bedroht“

Alexandra Jaeger (Hamburg): Von „Verfassungsfeinden“ zu guten Lehrerinnen und Lehrern. Der Wandel der Hamburger Überprüfungspraxis im Laufe der 1970er-Jahre

Wilfried Knauer (Hannover): Der „Radikalenerlass“ in Niedersachsen 1972 bis 1990 – Möglichkeiten und Grenzen eines Aufarbeitungsprojektes

Sarah Kramer (Marburg): „Verfassungsfeinde“ an der Universität? Die „rote Uni“ Marburg im Spannungsfeld von Protestbewegungen, „Radikalenerlass“ und Bedrohungskommunikation

Panel 3: Der „Radikalenerlass“ als Streitgeschichte: Protest und Reaktionen

Yvonne Hilges (Heidelberg): „Kampf dem Berufsverbot!“ – Zur Entwicklung des Protests gegen die „Radikalen-Abwehr“

Nikolai Wehrs (Konstanz): Domino und Schwarze Listen. Die NofU-Professoren und der studentische Radikalismus in West-Berlin in den 1970er-Jahren

Jan-Henrik Friedrichs (Hildesheim): Die Auseinandersetzungen über den „Radikalenerlass“ im Feld Schule

Panel 4: Sprache(n) der Debatte: Der „Radikalenerlass“ im Diskurs

Jana Stoklasa (Hannover): Der „Radikalenerlass“ und seine sprachliche Vermittlung im Diskurs über die deutsch-deutsche Teilung

Martin G. Maier (Marburg): Ein „Feuerwerk von Dialektik“? Konservative und rechtsextreme Positionierungen zur „wehrhaften Demokratie“ am Beispiel des „Radikalenerlasses“

Andrée Gerland (Tübingen): Die literarischen Reaktionen auf den „Radikalenerlass“ und ihre Folgen: Böll – Andersch – Schneider

Abschlussdiskussion: Der „Radikalenerlass“ und seine Folgen bis heute


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