Gräberfeld X. Zugänge – Schwerpunkte – Perspektiven

Gräberfeld X. Zugänge – Schwerpunkte – Perspektiven

Organisatoren
Projekt „Gräberfeld X", Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Universität Tübingen
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.10.2020 - 16.10.2020
Url der Konferenzwebsite
Von
Shaheen Gaszewski, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen

Das Gräberfeld X des Tübinger Stadtfriedhofs ist die ehemalige Begräbnisstätte des Anatomischen Instituts. Im „Dritten Reich“ wurden dort vorrangig Hingerichtete, ZwangsarbeiterInnen, Kriegsgefangene und andere Opfer des nationalsozialistischen Regimes beigesetzt, deren Leichen zuvor Lehr- und Forschungszwecken gedient hatten. Nachdem Benigna Schönhagen in den 1980-er Jahren einen grundlegenden Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte des Gräberfeldes X in der NS-Zeit geleistet hatte und das Stadtarchiv Tübingen 2018/19 neue Leichenlisten erschließen konnte, nahm im Januar 2020 ein von Stadt und Universität getragenes Forschungsprojekt unter Schönhagens Leitung die Arbeit auf. Seine Ziele liegen in der Aufarbeitung und Kontextualisierung weiterer Opferbiographien, der Verortung der Tübinger Anatomie im Spektrum anderer anatomischer Institute im deutschsprachigen Raum in der NS-Zeit sowie in der Diskussion, wie das Gedenken an diese Opfer zukünftig in der lokalen Erinnerungskultur verankert werden kann. Nachdem der für Mai geplante Auftaktworkshop aufgrund der Corona-Pandemie entfallen musste, kamen im Oktober ExpertInnen zur Entwicklung Anatomischer Institute und zu einzelnen Opfergruppen des Gräberfeldes X zu einer zweitägigen Tagung zusammen. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung konnte das Team um Schönhagen bereits erste Forschungsergebnisse präsentieren.

Den Workshop eröffneten der Rektor der Universität Tübingen, Bernd Engler, und die Tübinger Bürgermeisterin für Soziales, Ordnung und Kultur, Daniela Harsch, mit Grußworten. Sie betonten die Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem im Gräberfeld X greifbaren nationalsozialistischen Unrecht und unterstrichen die Besonderheit eines gemeinsamen Projekts von Stadt und Universität.

BENIGNA SCHÖNHAGEN und STEFAN WANNENWETSCH (beide Tübingen) führten in das aktuelle Forschungsprojekt ein. Sie schlüsselten die Verstorbenen des Gräberfeldes X der Jahre 1933-1945 nach unterschiedlichen Kriterien auf und konstatierten eine Zäsur durch kriegsbedingte Veränderungen. Zu Anfang habe es sich bei den Toten aus der Anatomie vor allem um mittellose deutsche Männer gehandelt. Während des Krieges habe sich die Anatomie dann überwiegend ausländischer Männer bedient, die fast alle Opfer der NS-Gewaltherrschaft geworden waren. Anschließend erläuterten Schönhagen und Wannenwetsch die Zugänge und Schwerpunkte ihrer Arbeit. Als produktiv erachteten sie die Spannung zwischen dem Gräberfeld X als physischem und symbolischem Ort. Ersterer umfasse alle dort Begrabenen, während der symbolische Ort die erinnerungskulturelle Dimension repräsentiere, die sich bislang ausschließlich auf die dort bestatteten NS-Opfer beziehe. Diese Spannung gelte es für den weiteren Erinnerungsdiskurs produktiv zu nutzen. Eine Problematisierung des Opferbegriffs ermögliche es, auch die „normalen“ Anatomietoten in den Blick zu nehmen, denn auch über ihre Leichname wurde ohne ihre Zustimmung verfügt. Als weitere Perspektive für ihre Arbeit diene Schönhagen und Wannenwetsch die Rolle der Anatomie als universitär verflochtene Institution. Da es sich bei der Anatomie um eine medizinische Hilfs- und Grundlagenwissenschaft handelt, seien die Grenzen zu anderen medizinischen Einrichtungen fließend. Zusätzlich sei die Verflechtung mit einer Wehrmachtseinrichtung, der Marineärztlichen Akademie, als Tübinger Spezifikum hinzugetreten. Sie habe möglicherweise dazu beigetragen, dass die Tübinger Anatomie frühzeitig und in großem Umfang auf die Leichen sowjetischer Kriegsgefangener Zugriff erlangte.

MATHIAS SCHÜTZ (München) lieferte einen Überblick über die Entwicklung des Faches Anatomie während des Nationalsozialismus, wobei er seinen Fokus auf die strukturellen Bedingungen dieser Wissenschaft sowie auf persönliche und ideologische Motive der Anatomen legte. Ein Vergleich verschiedener Anatomen wie Max Clara (Leipzig/München), Walther Vogt (München) und August Hirt (Greifswald/Frankfurt/Straßburg) zeige, dass deren Handeln und ihre etwaigen ethischen Grenzüberschreitungen oft weniger auf ideologische Überzeugungen als auf wissenschaftliche Forschungsinteressen in Kombination mit persönlichen Karriereambitionen zurückzuführen seien. So habe der Münchener Anatom Titus von Lanz, der 1938 wegen seiner halbjüdischen Ehefrau entlassen wurde, seine Forschungen dennoch in den Dienst der „Rassenhygiene“ gestellt, während der Tübinger Ordinarius und NS-Funktionär Robert Wetzel als Leiter der Anatomie keine dezidiert rassenhygienischen Forschungen betrieben habe, sondern nur um die Beschaffung von Leichen für Lehrzwecke bemüht gewesen sei. Die vermehrte Nutzung von Leichen Hingerichteter im Krieg könne als Versuch gesehen werden, das strukturelle Problem des Leichenmangels zu beseitigen. Da die Hingerichteten unmittelbar nach dem Eintritt ihres Todes seziert werden konnten, hätten die Anatomen auf diese Weise zugleich versucht, ihre Disziplin näher „ans Leben“ zu rücken.

ROLF KELLER (Celle) gab einen umfassenden Überblick zu den sowjetischen Kriegsgefangenen und kontrastierte die völkerrechtlichen Normen mit der Praxis. So hätten Kriegsgefangenenlager eigentlich unter internationaler Aufsicht gestanden, welche die Einhaltung des Völkerrechts sicherstellen sollte. Die Wehrmacht habe dies jedoch bei den sowjetischen Kriegsgefangenen verweigert und diesen damit grundlegende Menschenrechte verwehrt. Formal wurde dies mit der Nichtunterzeichnung der Genfer Konvention durch die UdSSR gerechtfertigt. Dies betrachtete Keller jedoch als Vorwand der Wehrmacht, da auch die Haager Landkriegsordnung einen solchen Umgang mit den sowjetischen Kriegsgefangen verbot. Einen besonderen Fall habe die Auslieferung von toten Kriegsgefangenen an Anatomische Institute dargestellt. Keller problematisierte diese Auslieferungen. Zwar thematisiere die Genfer Konvention das Sezieren der Leichen nicht, doch schreibe sie eine würdevolle Beisetzung der Kriegsgefangen vor, was die Verwendung in Anatomien ausschließe. Mit Verweis auf die Universität Göttingen, die zahlreiche verstorbene Kriegsgefangene aus der Umgebung bezogen habe, relativierte Keller den von Schönhagen und Wannenwetsch vermuteten Sonderstatus der Tübinger Anatomie in Bezug auf den frühen Zeitpunkt des Bezugs von Leichen sowjetischer Kriegsgefangener.

Am Ende des ersten Tages besuchten die TeilnehmerInnen gemeinsam das Gräberfeld X.

CHRISTINE GLAUNING (Berlin) sprach über Zwangsarbeit in der NS-Gesellschaft, wobei sie deren Dynamik, Fluidität und Allgegenwärtigkeit herausarbeitete. So seien im Verlauf des Krieges annähernd 1,1 Millionen Kriegsgefangene aus der Wehrmacht entlassen und in den Zivilarbeiterstatus überführt worden, damit sie in formaler Hinsicht legal in der Kriegsindustrie eingesetzt werden konnten. Glauning beleuchtete die Spannung zwischen Ökonomie und Ideologie, die sich auf die Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ ausgewirkt habe. So sei Zwangsarbeit durch den großflächigen Einsatz zu einem unübersehbaren Phänomen geworden, was die von SS, Reichssicherheitshauptamt und Gestapo gewünschte strikte Trennung der rund 13 Millionen ausländischen ArbeiterInnen von der deutschen Gesellschaft, vor allem im ländlichen Raum, unmöglich gemacht habe. Die Kontakte, die hier zwischen ausländischen ZwangsarbeiterInnen und Deutschen entstanden, führten einerseits zu einer Verbesserung des Rufs der von der NSDAP als „Untermenschen“ dargestellten Osteuropäer. Andererseits provozierte dieser „verbotene Umgang“, den nicht wenige Deutsche mit den Ausländern pflegten, auch viele Denunziationen. Die Bestrafung des „verbotenen Umgangs“, so Glauning, wurde folglich von großen Teilen der deutschen Bevölkerung begrüßt und durch aktive Mitwirkung begünstigt. Die hingerichteten ZwangsarbeiterInnen kamen wiederum zumeist in das nächstgelegene Anatomische Institut.

SABRINA MÜLLER (Stuttgart) befasste sich mit der Strafjustiz in Stuttgart im Nationalsozialismus. Im Fokus stand die Urteilspraxis des Sondergerichts Stuttgart (142 Todesurteile) und der Strafsenate des Oberlandesgerichts Stuttgart (14 Todesurteile). Bei ihren Recherchen hat Müller festgestellt, dass sich diese Gerichte seit dem Kriegsbeginn 1939 erkennbar radikalisierten. Das Sondergericht ahndete vor allem Eigentumsdelikte von „gefährlichen Gewohnheitsverbrechern“ und „Volksschädlingen“ im Namen des „gesunden Volksempfindens“ mit hohen Zuchthaus- und Todesstrafen. Die Richter hätten den Ermessensspielraum, den selbst die NS-Gesetze boten, nicht zugunsten der Angeklagten genutzt, sondern dezidiert drakonische Urteile gefällt. Somit seien die Richter selbst zu einem erheblichen Maß für die Radikalisierung der Strafjustiz verantwortlich gewesen. 1943 kam es zu einer deutlichen Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen in Stuttgart. Müller sah darin nach der Wende in Stalingrad einen Versuch, die Schuld für den Kriegsverlauf auf „innere Feinde“ zu lenken. Kein einziger der Staatsanwälte und Richter, die Todesurteile beantragt oder gefällt haben, wurde nach 1945 von einem westdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt. Die meisten Stuttgarter NS-Juristen waren vielmehr ab 1950 wieder im Justizdienst der BRD tätig.

ANNETTE EBERLE (München/Benediktbeuren) widmete sich den Feindkategorien „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Da die Opfer auch in der Forschung hinter diesen Fremdbezeichnungen zu verschwinden drohen, fasste sie die Betroffenen unter den Begriff „Verfolgte der NS-Gesundheitspolitik“. Damit machte sie zugleich deutlich, dass Psychiater und Mediziner im Verbund mit Fürsorgern und Juristen bei der Konstruktion dieser Feindkategorien eine zentrale Rolle gespielt hatten, und zwar schon in der frühen Weimarer Republik, wie das Beispiel Gustav Aschaffenburg zeige. Er hatte den Begriff „asozial“ 1922 für Menschen geprägt, die sich in seinen Augen infolge ihrer Charaktermerkmale „kriminell“ oder „antisozial“ verhielten. Trotz dieser Kontinuitätslinien stelle das Jahr 1933 einen Wendepunkt dar. So forderte Reichsinnenminister Wilhelm Frick laut Eberle einen „Krieg“ gegen „die rassisch Minderwertigen“. Denn ihre Pflege bürde dem deutschen Volk nicht nur unerträgliche Kosten auf, sondern schwäche auch dessen „Erbmasse“. Rechtlich hätten die Einführung von Zwangssterilisation und Sicherungsverwahrung die Weichen neu gestellt. In der Folge hätten die Einweisungen in „Arbeitshäuser“ und Fürsorgeeinrichtungen rapide zugenommen. Zugleich seien als „asozial“ Stigmatisierte immer öfter in Polizeihaft oder Konzentrationslager gekommen. Das Konstrukt „Gewohnheitsverbrecher“ zielte auf eine ähnliche Klientel, da es sich in der Praxis laut Eberle vor allem gegen Kleinkriminelle und Prostituierte richtete. Im Krieg wurde für diese Gruppe die Todesstrafe eingeführt. Die als „asozial“ Verfolgten seien durch Vernachlässigung oder Zwangsarbeit im Krieg in sehr großer Zahl zu Tode gekommen.

BERND REICHELT (Ulm/Zwiefalten) und THOMAS MÜLLER (Ulm/Weißenau) präsentierten erste Forschungsergebnisse zur Heilanstalt Zwiefalten und ihrer Beziehung zur Tübinger Anatomie im Nationalsozialismus. Ausgehend vom Beispiel des Patienten Johannes Hilzinger, der nach 24 Jahren Aufenthalt in Zwiefalten starb, nach Tübingen verbracht und im Gräberfeld X bestattet wurde, beschrieben die Referenten die Lebens- und Unterbringungsbedingungen der Patienten in Zwiefalten. Dabei vermerkten sie, dass dort auffallend viele Langzeitpatienten, vor allem aus unteren sozialen Schichten, untergebracht waren. Anhand von Statistiken zeigten Reichelt und Müller auf, dass der quantitative Höhepunkt an Überweisungen zwischen 1937 und 1940 lag und dass 1940 die Anzahl der Kurzzeitpatienten (max. 1 Jahr) stark überwog. Generell stieg im Krieg, insbesondere ab 1941, die Mortalitätsrate in der Heilanstalt Zwiefalten deutlich. Sie erreichte 1945 ihren Höhepunkt. Als Ursache dafür nannten die Referenten eine gezielte Verwahrlosung der Patienten. Nachgewiesen sind auch vereinzelte Krankenmorde. Die Leichenüberführungen aus Zwiefalten nach Tübingen hingegen sanken ab 1940 stetig, 1944 habe der letzte Transport stattgefunden. Mit Auszügen aus Krankenakten ergänzten Reichelt und Müller die Statistik um die individuelle Perspektive der Betroffenen.

HANS-JOACHIM LANG (Tübingen) beschäftigte sich mit dem „Paradigmenwechsel“ bei der Leichenbeschaffung in deutschen Anatomien während des Nationalsozialismus. Um den allgegenwärtigen Leichenmangel zu beheben, habe ein Großteil der deutschen Anatomen zunächst die neuen Möglichkeiten genutzt, die das NS-Regime unter Kriegsbedingungen eröffnete. Sie nutzten fortan die Leichen von verstorbenen Kriegsgefangenen, ZwangsarbeiterInnen und Hingerichteten. Einen „Paradigmenwechsel“ habe dann die Anatomen-Tagung des NS-Reichsdozentenbundes im November 1942 in Tübingen eingeleitet. Unter dem unscheinbar klingenden Programmpunkt „Pläne für später“ sei hier der Vorschlag aufgekommen, dass die Anatomen, so der Straßburger Anatom August Hirt, „Material sammeln und verarbeiten sollen, wie wir es im Auftrag Beger schon festgelegt haben“. Der „Auftrag Beger“, so erklärte Lang, bezog sich auf die damals schon geplante jüdische Skelettsammlung Hirts, für welche die Anthropologen Bruno Beger und Hans Fleischhacker dann im Juni 1943 jüdische Häftlinge in Auschwitz selektierten. Dass diese Häftlinge zum Zeitpunkt des Leichenbeschaffungsauftrags noch lebten und allein für Forschungszwecke im KZ Natzweiler ermordet wurden, bezeichnete Lang als Paradigmenwechsel. Hirt habe diesen Paradigmenwechsel vollzogen. Wenn Langs Eindruck von der Tübinger Tagung 1942 richtig ist, waren auch andere Anatomen dazu grundsätzlich bereit.

Eine Podiumsdiskussion unter der Leitung des Tübinger Kreisarchivars Wolfgang Sannwald über die Zukunft des Gräberfeldes X in der Tübinger Erinnerungskultur beschloss die Tagung. Die Debatte kreiste unter anderem um eine mögliche Einbindung von Nachfahren der Opfer in die Erinnerungskultur. Inwiefern sich ein Friedhof als arbeitende Gedenkstätte eigne, war ein weiterer Diskussionspunkt. Alternativ wurden die Errichtung eines Dokumentationszentrums im städtischen Raum, aber auch eine verstärkte Präsenz des Gräberfeldes X in der universitären Lehre – insbesondere bei der Ausbildung von Anatomen und Medizinern – diskutiert.

Die Tagung ermöglichte einen Austausch über sehr unterschiedliche NS-Opfergruppen, die in der Forschung zumeist getrennt behandelt werden. Hier zeigt sich die Rolle der Anatomien als Spiegel der NS-Gewaltherrschaft. Aufgrund des weitgehenden Fehlens jüdischer Opfer repräsentieren die Anatomien eine spezifische „Normalität“ der NS-Herrschaft im Deutschen Reich, die es weiter zu erklären gilt. Denn die Geschichten der Anatomien lassen sich nicht bruchlos in gängige Narrative zur NS-Herrschaft einfügen. Erinnerungskulturell stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von traditionellen Anatomieleichen und NS-Opfern und einem angemessenen Umgang mit beiden.

Konferenzübersicht:

Bernd Engler / Daniela Harsch (beide Tübingen): Grußworte

Benigna Schönhagen / Stefan Wannenwetsch (beide Tübingen): Einführung in das Projekt

Mathias Schütz (München): Anatomie im Nationalsozialismus. Strukturelle Bedingungen, ideologische Anreize, persönliche Motive

Rolf Keller (Celle): Wehrmacht und Kriegsgefangene. Forschungsstand und Forschungsperspektiven

Christine Glauning (Berlin): Zwangsarbeit in der NS-Gesellschaft

Sabrina Müller (Stuttgart): Radikalisierung der Strafjustiz in Stuttgart

Annette Eberle (München/Benediktbeuren): Verfolgte der NS-Gesundheitspolitik. Die Feindkategorien „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“

Bernd Reichelt (Ulm/Zwiefalten) / Thomas Müller ( Ulm/Weißenau): Vermerk „Anatomie“. Überführte verstorbene Patientinnen und Patienten der Heilanstalt Zwiefalten in das Anatomische Institut der Universität Tübingen in der Zeit des Nationalsozialismus

Hans-Joachim Lang (Tübingen): „Pläne für später“. Der Straßburger Anatom August Hirt und der Paradigmenwechsel bei der Leichenbeschaffung

Helen Ahner / Bernd Grewe / Bernhard Hirt / Wolfgang Sannwald / Dagmar Waizenegger (alle Tübingen): Der Ort des Gräberfelds X in der Erinnerungskultur von Stadt und Universität