Versöhnungspolitik. Ein Weg zur Wiederannäherung nach zwischenstaatlichen Konflikten?

Versöhnungspolitik. Ein Weg zur Wiederannäherung nach zwischenstaatlichen Konflikten?

Organisatoren
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung; Deutsches Historisches Institut Warschau; Foundation Amicus Europae, Warschau
Ort
digital
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.12.2020 - 10.12.2020
Url der Konferenzwebsite
Von
János Varga, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Sibylle Wuttke, Weimar

Der Kniefall Willy Brandts am 7. Dezember 1970 in Warschau gilt als eine der bekanntesten und wirkmächtigsten Versöhnungsgesten der Weltpolitik. Zum 50. Jahrestag des Ereignisses Ende 2020 hatte der Versöhnungsbegriff in Medien und sozialen Netzwerken entsprechend erneut Konjunktur. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung nahm dies zum Anlass, um das Konzept der Versöhnungspolitik im Rahmen einer Fachkonferenz zu diskutieren und zu hinterfragen. Mit der Wahl des Titels stellten die VeranstalterInnen den politischen Aspekt von Brandts Handeln heraus und spannten zugleich ein breites Themenfeld auf. Theoretische Grundlagen, maßgebliche Akteure und Praktiken sowie konkrete Beispiele von Versöhnungspolitik sollten untersucht werden. Dass der in den vergangenen Jahrzehnten bereits ausführlich diskutierte Kniefall und seine Folgen dabei schnell in den Hintergrund gerieten, schadete der Veranstaltung keineswegs.

Ursprünglich war die Tagung am Deutschen Historischen Institut in Warschau geplant, dies wurde durch die Covid-19 Pandemie verhindert. Die Vortragenden aus Politik- und Geschichtswissenschaften, denen trotz fehlender persönlicher Begegnung eine lebendige, intensive und selbstreflexive Diskussion gelang, wurden daher via Internet aus aller Welt zugeschaltet. Das Publikum konnte über YouTube live zusehen und per Kommentarfunktion Fragen stellen.

In ihrer Einführung charakterisierte KRISTINA MEYER (Berlin) Versöhnungspolitik als kommunikativen Aushandlungsprozess auf politischer, rechtlicher, gesellschaftlicher und kultureller Ebene, der zwar auf Wechselseitigkeit beruht, dem jedoch oft eine latente Asymmetrie innewohnt. Bedeutsam seien dabei immer auch „Aushandlungsprozesse innerhalb der jeweiligen Gesellschaften“. Im Gegensatz zum Begriff „Versöhnung“ sei die Verwendungshäufigkeit des Begriffs „Versöhnungspolitik“ seit Beginn des neuen Jahrtausends jedoch rapide zurückgegangen, berichtete Meyer nach einer Recherche bei Google Ngram. Begriffe wie „Spaltung“, „Zerwürfnis“ oder „Polarisierung“ seien in Folge neuer globaler Konflikte und der Krise des Multilateralismus derzeit viel häufiger zu lesen. Dieser Befund lege eine Historisierung der Versöhnungspolitik des 20. Jahrhunderts nahe. Er biete zudem einen Anlass zur Diskussion über den Wert von Faktoren wie Dialogbereitschaft, Konsensfähigkeit und wechselseitiger Empathie, die für den Erfolg der Versöhnungspolitik entscheidend seien.

Das erste Panel umfasste drei Vorträge, in denen Versöhnungsinitiativen aus unterschiedlichen Zeiten und Weltregionen in den Blick genommen wurden. Obwohl Polen und Deutschland naheliegenderweise den Auftakt bildeten, betonte Meyer, gehe es den VeranstalterInnen nicht darum, den Versöhnungsprozess dieser beiden Länder zu einer „Blaupause mit Vorbildcharakter“ zu erklären. Diese Absicht wurde leider dadurch konterkariert, dass neben dem polnisch-deutschen Versöhnungsprozess zwei Beispiele ausgewählt wurden, die von den jeweiligen Vortragenden unmittelbar als stark problembehaftet oder gar als misslungen beschrieben wurden. So konnte in der Diskussion dennoch der Eindruck entstehen, die Deutschen hätten es mit der Versöhnung besser hinbekommen als andere Nationen. Ein Vortrag etwa zu den gravierenden Mängeln der aktuellen deutschen Versöhnungspolitik mit Namibia hätten in diesem Kontext zu einem vollständigeren Bild beigetragen.

Zunächst beschrieb DARIUSZ WOJTASZYN (Wrocław) die historische Entwicklung des deutsch-polnischen Verhältnisses seit 1945. Nur kurz ging er auf die DDR ein, deren Versöhnungspolitik gegenüber Polen auf die staatliche, propagandistische Ebene beschränkt gewesen sei. In der Bundesrepublik kamen die ersten Impulse aus den christlichen Kirchen. Diese wurden von der Politik im Rahmen des Warschauer Vertrags 1970 aufgenommen, zu einer Festigung der politischen Beziehungen kam es jedoch erst ab 1990. Antreiber der Versöhnung waren meist Akteure aus den Zivilgesellschaften, etwa aus Literatur, Sport und Wissenschaft. Leider behandelte Wojtaszyn die Zeit nach dem Ende des Ostblocks nur sehr kurz. Dadurch fanden etwa Restitutions- und Entschädigungsbemühungen ab den 1990er Jahren, insbesondere die Arbeit der 1992 gegründeten Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“, keine Erwähnung. Insgesamt wurde auf den (in den meisten Fällen bedeutsamen) Aspekt materieller Restitution während der gesamten Konferenz kaum eingegangen.

Im zweiten Vortrag stellte AKIYOSHI NISHIYAMA (Tokio) Entwicklung und Probleme des Versöhnungsprozesses zwischen Japan, China und Korea vor. Dieser sei, gerade im Vergleich mit Europa, in vielen Aspekten als misslungen zu bezeichnen. Dazu trügen mehrere Faktoren bei, etwa das Fehlen einer supranationalen politischen Gemeinschaft wie der EU. Während insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich Versöhnung und europäische Integration „Hand in Hand“ vorangekommen seien, sei in Ostasien der nationale Rahmen noch immer bestimmend. Die Globalisierung habe zwar im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich eine Annäherung bewirkt, dies habe jedoch nicht zu Verständigung oder Versöhnung geführt. Die durchaus vorhandenen zivilgesellschaftlichen Initiativen fänden in der staatlichen Politik und in der Öffentlichkeit wenig Resonanz. Vielmehr verkompliziere ein verbreiteter „Opfertum-Nationalismus“ die Versöhnungsprozesse. Auch außenpolitische Akte der Entschuldigung riefen innenpolitisch, etwa in Japan, stets einen „konservativ-nationalistischen Backlash“ hervor und könnten somit nicht zu einer gelingenden Versöhnung beitragen.

Die schwierigen Beziehungen zwischen Äthiopien und Eritrea behandelte ANNETTE WEBER (Berlin). Die ostafrikanischen Nachbarländer blicken auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück, die entscheidend für das Verständnis der aktuellen Situation sei. Nach dem Krieg von 1998 bis 2000 begann eine „eisige Zeit“, die erst durch die Versöhnungsinitative des äthiopischen Ministerpräsidenten und Nobelpreisträgers Abiy Ahmed ab 2018 beendet wurde. Die Versöhnung habe jedoch keine prozessuale Form erhalten, so Weber, sondern sei ein „Eliten-Deal“ geblieben. Die Bevölkerung der beiden Länder, obwohl anfänglich hoffnungsvoll, sei nicht eingebunden worden. Vielmehr nutze Ahmed die Verbrechen der Vorgängerregierung nun innenpolitisch als Argument für das aktuelle militärische Vorgehen gegen die Tigray People's Liberation Front, die „alte Elite“. Auf eritreischer Seite wiederum sei ein erfolgreicher Versöhnungsprozess politisch teilweise gar nicht gewollt, da der Konflikt als Begründung für den ständigen Ausnahmezustand verwendet werde. Eine Normalisierung der Verhältnisse zwischen Äthiopien und Eritrea sei daher nicht eingetreten, die Annäherung sei eher als opportunistisches Bündnis der Regierenden denn als Versöhnung einzuordnen.

In der anschließenden, von Wolfgang Schmidt (Berlin) moderierten Diskussion zeigte sich, dass Vergleiche zwischen derart unterschiedlichen Beispielen durchaus Erkenntnisse generieren können. Zugleich offenbarte die Diskussion die Notwendigkeit weiterer methodischer Überlegungen zur Schärfung von Begriffen und Konzepten. So wies Nishiyama darauf hin, dass schon der Begriff „Versöhnung“ international schwer definierbar sei. Im Japanischen etwa entspreche seine Bedeutung eher „Kompromiss“ oder „Interessensausgleich“ und sei damit nicht nur positiv konnotiert. Weber erklärte, dass das Sprechen über Versöhnung im öffentlichen Raum in Äthiopien viele Jahre undenkbar war und erst durch Abiy Ahmed eingeführt worden sei. Im Gegensatz dazu sei die Freundschaft zwischen der DDR und Polen fast ausschließlich auf die semantische Ebene beschränkt gewesen, so Wojtaszyn, ohne jedoch mit einem tiefgehenden Versöhnungsprozess verbunden zu sein.

Die Vortragenden im zweiten Panel versuchten, diese empirischen Befunde auf theoretischer Ebene einzuordnen. Zunächst gab BENEDIKT SCHÖNBORN (Jyväskylä) einen Überblick über akademische Konzepte von Versöhnung seit Mitte der 1990er Jahre – diesen Beitrag an den Anfang des Programms zu setzen, wäre wohl sinnvoll gewesen. Schönborn stellte drei Thesen auf, um Versöhnungsprozesse genauer zu definieren. Erstens lassen sich diese nicht vorausberechnen: Aufgrund ihres prozessualen Charakters seien Verlauf und Ergebnis einer neuen Versöhnungspolitik „naturgemäß unvorhersehbar“, weshalb diese immer auch Risiken beinhalte. Dessen sei sich beispielsweise Willy Brandt in seiner Ostpolitik sehr wohl bewusst gewesen. Zweitens sei Koexistenz oft ein erster Schritt zur Versöhnung, könne aber auch ein Hindernis werden: Koexistenz bedeute, kontroverse Themen zu vermeiden, während es bei Versöhnungsprozessen darum gehe, Konflikte anzugehen und dadurch zu verändern. So sei der Vorrang der militärischen Sicherheit während des Kalten Krieges ein Hindernis für Brandts Versöhnungspolitik gewesen. Drittens trügen alle Ebenen der Gesellschaft zu erfolgreichen Versöhnungsprozessen bei: Versöhnung von oben und von unten seien keine konkurrierenden Modelle, sondern gingen Hand in Hand. Ausgehend von John Paul Lederachs „Friedenskonsolidierungs-Pyramide“ zeigte Schönborn am Beispiel der Ostpolitik, wie Akteure von der Spitzenpolitik bis zur Basis ihren Beitrag zur Versöhnung leisten könnten.

In einem thematisch nur lose an die bisherigen Beiträge angebundenen Vortrag untersuchte HÉLÈNE MIARD-DELACROIX (Paris) die Operationalisierung des Versöhnungskonzeptes auf emotionaler und realpolitischer Ebene. Anhand der in der Emotionsforschung entwickelten Typisierung von empfundenen, suggerierten und erzeugten Emotionen zeigte sie die Kompatibilität und Interdependenz von Emotionen und Realpolitik auf. Vertrauensbildende Maßnahmen wie der Kniefall Brandts sprächen eine internationale Sprache und seien daher als realpolitische Instrumente in außenpolitischen Beziehungen nutzbar. Dies sei in der Forschung, insbesondere im Rahmen des Rational-choice-Ansatzes, oft wenig beachtet worden. Die Beschäftigung mit Emotionen, so Miard-Delacroix, verbreitere und vertiefe jedoch die Analyse realpolitischer Vorgänge.

Anschließend an diese theoretischen Überlegungen wurde in der von Bettina Greiner (Lübeck) moderierten Panel-Diskussion gefragt, ob der Kniefall Brandts als politisches „Emotionsmanagement“ verstanden werden könne. Tatsächlich fänden derartige Gesten, so Miard-Delacroix, trotz ihrer universalen Sprache stets in bestimmten Kontexten statt. Brandt sei es wohl außenpolitisch vor allem um einen Bruch mit dem im Osten verbreiteten Bild des „bösen westdeutschen Imperialisten“ gegangen, auch innenpolitisch habe er eine Botschaft senden wollen. An dem Kniefall sei der Zusammenhang zwischen inneren und äußeren Versöhnungsprozessen gut zu beobachten, stimmte Schönborn zu. Die vorhergehenden öffentlichen Diskussionen über die NS-Vergangenheit der Bundesrepublik seien die Voraussetzung dafür gewesen, dass nach dem Kniefall keine lautstarke Opposition gegen die Geste entstanden sei. Dies wiederum sei zentral für die positive internationale Wirkung des Kniefalls gewesen.

In ihrem Kommentar zur Abschlussdiskussion fasste CORINE DEFRANCE (Paris) zentrale Punkte der vorhergehenden Diskussionen zusammen. Konsens bestehe zumindest darüber, dass Versöhnung kein zu erreichendes Ziel, sondern ein umfassender Prozess sei. Dieser sei stets unvollkommen und meist asymmetrisch und müsse von vielen Akteuren getragen werden. Die Asymmetrie identifizierte Defrance als besonders interessanten Faktor, der etwa die Beziehungen zwischen ehemaligen Kolonien und Kolonialmächten, aber auch zwischen ehemaligen Mitgliedern der westlichen und östlichen Blöcke präge. Angesichts der Vielfalt der Akteure müssten zudem die Interaktionen zwischen Politik und Zivilgesellschaft in Versöhnungsprozessen noch genauer herausgearbeitet werden. Speziell für die Geschichtswissenschaften forderte Defrance, das Konzept der Versöhnung, das begrifflich viel älter sei als die Reconciliation Studies, intensiver im historischen Wandel zu untersuchen.

Im zweiten Kommentar fragte KRZYSZTOF RUCHNIEWICZ (Wrocław) zu Recht, ob in den bisherigen Vorträgen ausreichend zwischen Versöhnung und Versöhnungspolitik unterschieden worden sei – in der Tat ging diese von den VeranstalterInnen eingebrachte Differenzierung in einigen Beiträgen verloren. Eventuell sei es angebracht, so Ruchniewicz, den Begriff „Versöhnung“ in bestimmten Kontexten grundsätzlich durch „Versöhnungspolitik“ zu ersetzen, da mit der Versöhnung inzwischen Politik gemacht werde. Diesbezüglich sei eine Historisierung von (auch unabgeschlossenen) Versöhnungsprozessen sinnvoll. Gerade in Europa sei dies in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg angebracht, da die Personen, die sich versöhnen sollten, zum größten Teil nicht mehr leben.

In der von Bernd Rother (Berlin) moderierten Abschlussdiskussion wurde zunächst gefragt, ob die deutsch-französischen und deutsch-polnischen Versöhnungsprozesse nicht doch einen Ausnahmefall darstellten. Könne, so Rother, eine Lösung zwischenstaatlicher Konflikte in anderen Fällen vielleicht eher durch Vergessen als durch Versöhnung erreicht werden? Dies werde in der Literatur durchaus diskutiert, bestätigte Schönborn. Als Beispiele wurden in der Diskussion etwa Südafrika nach dem Apartheid-Regime oder Spanien nach der Franco-Diktatur genannt – leider gingen die DiskutantInnen nicht auf den wichtigen Unterschied ein, dass es sich dabei eher um inner- als um zwischenstaatliche Konflikte handelte. Defrance präzisierte, dass Erinnerungspolitik zwar durch „organisiertes politisches Schweigen“ scheinbar Versöhnung befördern könne, etwa durch Amnestien oder öffentliche Tabus. Dies sei jedoch nicht mit Vergessen gleichzusetzen. Ein Beschweigen könne Konflikte zwar zeitweise befrieden, ergänzte Ruchniewicz, diese könnten dann aber jederzeit umso emotionsgeladener wieder aufbrechen.

Meyer richtete den Blick nochmals auf die mediale Berichterstattung zum 50. Jahrestag des Kniefalls: Während einige den Versöhnungsgedanken dabei überbetonten, schienen ihn andere komplett vom Tisch wischen zu wollen. Auch diese Dichotomie spreche, so Meyer abschließend, für die Notwendigkeit einer Historisierung. Hierzu konnte die Fachkonferenz zweifellos einen Beitrag leisten. Vor allem jedoch legte die Diskussion offen, welche Widersprüche und Fallstricke im weiten Feld der Versöhnungsforschung noch immer vorhanden sind. In den Medien wird der Versöhnungsbegriff auch in Zukunft oft (und häufig unreflektiert) Verwendung finden. Ein überzeugendes Plädoyer dafür, dies nicht in den wissenschaftlichen Diskurs zu übernehmen, ist den Teilnehmenden der Fachkonferenz gelungen.

Konferenzübersicht:

Kristina Meyer (Berlin): Begrüßung und Einführung

Panel 1: Versöhnungsinitiativen im 20. und 21. Jahrhundert
Moderation: Wolfgang Schmidt (Berlin)

Dariusz Wojtaszyn (Wrocław): Polen – Deutschland

Akiyoshi Nishiyama (Tokio): Japan – Korea – China

Annette Weber (Berlin): Äthiopien – Eritrea

Panel 2: Das Konzept der Versöhnung in Geschichts- und Politikwissenschaft
Moderation: Bettina Greiner (Lübeck)

Benedikt Schönborn (Jyväskylä): Versöhnungspolitik als Konzept zur Überwindung langjähriger Konflikte

Hélène Miard-Delacroix (Paris): Emotionen und „Realpolitik“ in den internationalen Beziehungen

Abschlussdiskussion
Moderation: Bernd Rother (Berlin)
Kommentare: Corine Defrance (Paris), Krzysztof Ruchniewicz (Wrocław)