Zwischen Teilhabe, Revolte und Marginalisierung? Die Stände der österreichischen Länder in der Neuzeit (1500–1848/49)

Zwischen Teilhabe, Revolte und Marginalisierung? Die Stände der österreichischen Länder in der Neuzeit (1500–1848/49)

Organisatoren
Martin P. Schennach / Julian Lahner, Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Ort
digital (Innsbruck)
Land
Austria
Vom - Bis
17.06.2021 - 18.06.2021
Url der Konferenzwebsite
Von
Franziska Niedrist, Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

In dem Bestreben, ein „Forum der Begegnung“ für rezentere Forschungen zu schaffen, wurde eine Tagung über die österreichischen Stände in der Neuzeit abgehalten. Erklärtes Ziel der Organisatoren war dementsprechend eine vergleichende und resümierende Zusammenschau. Der thematische Fokus lag auf verschiedenen Ländern des habsburgischen Herrschaftskomplexes, wobei „ausdrücklich auch Beiträge über Ungarn oder Böhmen und die jeweiligen Nebenländer oder über Gebiete an der Peripherie“ erwünscht waren.

Panel I „Perspektiven“ leitete ARNO STROHMEYER (Salzburg) mit einem Vortrag zur gesellschaftspolitischen Relevanz der Erforschung der Stände in den Erbländern der Habsburger ein. Seine Eingangsthese, der zufolge die Landstände im kollektiven Gedächtnis Österreichs zunehmend an Relevanz verlieren, suchte der Referent anhand einer Analyse ausgewählter Oberstufenschulbücher zu belegen. Zwar verifizieren die vorgestellten Ergebnisse die Annahme Strohmeyers, allerdings kann an dieser Stelle gefragt werden, inwieweit sich Schulbücher der sechsten Gymnasialstufe als repräsentativer Analysegegenstand erweisen. Zur Untermauerung der zweiten These, laut der sich die Rahmenbedingungen der Ständeforschung stetig verändern, zeichnete Strohmeyer prägende Trends und Entwicklungen der Ständeforschung nach. Dabei konstatierte er gesellschaftsbezogen einerseits ein sich veränderndes, zuweilen annäherndes Verhältnis zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und andererseits eine steigende Nachfrage nach historischem Wissen. Hinsichtlich der Aufgaben und Themenfelder einer „vergegenwärtigten“ Ständeforschung eröffnen sich, so die dritte These, vielfältige Chancen und Möglichkeiten: So könne etwa die „Erstellung einer (digitalen) Quellenedition als Impuls für die nachhaltige Verbreitung von Wissen“ dienen oder eine Betrachtung der Stände als zentraler Bestandteil einer „Partizipationspolitik“ im inner- und außereuropäischen Vergleich erkenntnisbringend sein. Mit dem Anliegen einer deutlicheren Sichtbarmachung der Stände als „österreichisches“ Kulturerbe schloss Strohmeyer seine Ausführungen.

Der daran anschließende Vortrag von MARTIN P. SCHENNACH (Innsbruck) über Landstände und Recht konzentrierte sich auf drei vergleichend analysierte Themenkomplexe: Zunächst besprach der Referent die ständischen iura et libertates als besondere rechtliche Ausprägungen der leges fundamentales sowie deren Rolle im politischen Diskurs und machte dabei eine Bedeutungsverschiebung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts fest. Die Partizipation der Stände an der Gesetzgebung bildete die zweite Themeneinheit. Hier suchte Schennach bisherige, von ihm als unzureichend erachtete Ansätze zu erweitern: So erfolgte im Rahmen der Erörterung des publizistischen Diskurses eine Gegenüberstellung der „rechtlichen Notwendigkeit einer Teilhabe der Stände mit dem unverbindlichen landesfürstlichen Entgegenkommen“. Hier zeige die Praxis, dass die Einbindung der Stände stark von der jeweils verhandelten (gesetzlichen) Materie abhing und eine „Überlappung der Ordnungsvorstellungen“ die Mitwirkung der Stände an der Gesetzgebung begünstigte. Außerdem sei eine Zäsur um die Mitte des 18. Jahrhunderts nachweisbar, wie etwa die Tendenz zur Rechtsvereinheitlichung oder die zunehmende Beschleunigung als ein zentraler, die Gesetzgebungsarbeiten prägender Faktor belegen. Diese interpretierte Schennach jedoch weniger als Teil einer „ständischen Verlustgeschichte“, sondern vielmehr als Professionalisierungsprozess der Legistik. Die Teilhabe der Landstände an der Rechtsprechung wurde als dritter Aspekt behandelt. Angesichts der hohen Komplexität dieses Themenfeldes bezweifelte der Referent die Sinnhaftigkeit einer Kontrastierung von ständischen und landesfürstlichen Gerichten und plädierte alternativ für die Betrachtung der ständisch-landesfürstlichen Gerichtsbarkeit als Aktionsfeld eines „kooperativen Ständestaates“. Das im Rahmen der Tagung durchaus kontrovers diskutierte Konzept solle das „Ineinandergreifen und Verwobensein“ der ständischen und landesfürstlichen Sphäre unter Berücksichtigung der Konflikte um Machtverhältnisse zum Ausdruck bringen und damit neue Betrachtungsmöglichkeiten bieten.

JULIAN LAHNER (Naturns/Südtirol) widmete sich in Panel II „Transformation und Brüche“ dem Offenen Landtag von 1790 und analysierte ein darüber geführtes Tagebuch aus der Feder des Bozner Deputierten Andreas Alois Dipauli. Der Landtag stellte angesichts der vorangegangenen, knapp 70-jährigen Periode ohne vergleichbare Zusammenkunft ein außergewöhnliches Ereignis dar und war von unterschiedlichsten Erwartungshaltungen geprägt. Dipauli dokumentierte das Landtagsgeschehen in Innsbruck und gewährte mitunter tiefe Einblicke in (inner-)ständische Kommunikations- und Machtverhältnisse. Erwähnung fanden neben der Erbhuldigung insbesondere die zahlreichen, thematisch äußerst vielfältigen ständischen Beschwerdevorträge (Gravamina). Darüber hinaus verfasste der Autor detaillierte Berichte über die Tätigkeiten der Landtagsgremien und die am Landtag durchgeführten Wahlen, ebenso wie Schilderungen von Streitigkeiten über die Kompetenzen der Gewählten. Rücksichtlich der Frage nach der Aussagekraft des Tagebuchs verwies Lahner auf das nahe Verhältnis des Verfassers zu den Bozner Kaufherren, sodass die landständisch-landesfürstliche Beziehung im Sinne dieser Elite als friedvoll und kooperativ dargestellt wurde.

In ihrem Vortrag über die Salzburger Landstände erschloss ELLINOR FORSTER (Innsbruck) einen weiteren geographischen Raum. Zur Untersuchung der Frage, inwieweit sich „alte“ landständische Strukturen im Zuge der sich rasch verändernden Herrschaftsverhältnisse erhalten hatten, spürte die Referentin den Aktivitäten der Salzburger Stände auf der Basis eines Tagebuchs von Dominik Hagenauer nach, der Abt von St. Peter und ständischer Generalsteuereinnehmer war. Zeitlich konzentrierte sie sich bewusst auf das frühe 19. Jahrhundert, das sich aufgrund der häufigen Herrschaftswechsel als fragile Übergangsphase charakterisieren lässt und mit der Auflösung des Erzstiftes im Jahr 1803 eine einschneidende Prägung erfuhr. Durch die Betrachtung der Stände im Kontext der politischen Ereignisse zeigte die Vortragende auf, dass landständische Handlungsspielräume und Bestrebungen zuweilen im starken Kontrast zu den landesfürstlichen Interessen standen. Den Befund, dass die Salzburger Stände in der Forschung wohl aufgrund ihrer Darstellung als scheinbar „machtlose“ Akteure lange Zeit vernachlässigt wurden, relativierte Forster, indem sie beispielhaft auf das selbstbewusste Auftreten der Stände im Kontext der französischen Besatzungen verwies. Wie die Ergebnisse zeigen, war ihnen vor Ort zweifellos eine gewisse Bedeutung beizumessen, von landesfürstlicher Seite reagierte man auf die ständischen Anliegen allerdings mit Ignoranz, Widerstand oder bestenfalls mit (strategischer) Akzeptanz. Der Blick auf die Ereignisse des frühen 19. Jahrhunderts zeigt somit eine insgesamt schwankende Bedeutung der Salzburger Stände.

Panel III „Landstände in Innerösterreich“ leitete PETR MAT’A (Wien) mit einem Vortrag über lokal geführte Auseinandersetzungen innerhalb der Kärntner Stände um 1651/52 ein. Da die als „Kärntner Affäre“ bekannten Streitigkeiten in der Forschung bislang wenig Berücksichtigung fanden, widmete sich der Referent nunmehr der Analyse von Akteuren und Mustern der Konfliktaustragung und stützte sich dabei vornehmlich auf zeitgenössische Korrespondenzen und Sitzungsprotokolle. Im Fokus der Ausführungen standen einerseits die Mitglieder der einflussreichen Rosenberg-Familie, die das politische Machtgefüge Kärntens maßgeblich prägten, andererseits die drei ständischen „Konspiranten“ Georg von Staudach, Johann Jakob von Attems und David von Neuhaus, die versuchten, das Machtmonopol der Rosenbergs aufzubrechen und eigene Reformziele durchzusetzen. Der Konflikt zwischen den beiden Lagern, die Maťa auch mit Fallbeispielen aus Böhmen verglich, äußerte sich beispielsweise durch das Sammeln von Unterstützungserklärungen lokaler Adeliger, mit deren Hilfe die Konspiranten eine Untergrabung der Familie Rosenberg anstrebten. Dieser wiederum gelang es, besagte Eliten an sich zu binden und eine Verbannung Staudachers, Attems und Neuhausers aus dem Landtag zu erzielen. Eine Intervention der Wiener Regierung wirkte zwar situationsberuhigend, die (Reform-)Bestrebungen der Konspiranten blieben jedoch erfolglos und hatten die Machtverhältnisse vor Ort nicht wesentlich verändert.

Ebenfalls einen Bezug zu Kärnten wiesen die Ausführungen von PHILIP STEINER (Hamburg) zu Kontroversen über eine Restauration der vorjosephinischen Ständeverfassungen in Innerösterreich auf. Seiner Hauptthese folgend, suchte Steiner anhand des Konzepts „Bedrohungskommunikation" aufzuzeigen, wie nach Jahrzehnten der Stagnation um 1790 ein Wendepunkt in der Entwicklung der innerösterreichischen Landstände eingeleitet wurde. Ausgangspunkt bildeten dabei die Innerösterreich betreffenden Verwaltungsreformen, die u.a. eine Zurückdrängung der peripheren politischen Kräfte, mithin der Landstände, bewirkten. Die Intensität der Bedrohungskommunikation demonstrierte Steiner anhand der innerösterreichischen „Verfassungsschriften": Darin zeige sich ein zunehmendes Selbstbewusstsein des Bürgerstandes, dessen Forderungen nach erweiterter politischer Partizipation wenig überraschend auf den Widerstand des landständischen Adels stießen. Eine Eskalation der Bedrohungskommunikation verortete Steiner in der Einbeziehung der Wiener Regierung, als der Bürgerstand sich unterstützungssuchend an den Landesfürsten wandte. Dieser hingegen verfolgte eigene machtpolitische Interessen, die wiederum eine Verschärfung der Bedrohungskommunikation im Zuge der Verhandlungen über eine Wiederherstellung der innerösterreichischen Ständeverfassungen bewirkten. Letztendlich, so Steiner, konnte eine zunehmende politische Partizipation des Bürgerstandes vor allem in den Ländern Steiermark und Krain nicht verhindert werden, auch wenn keineswegs von einer Restitution der vorjosephinischen Verfassungen bzw. der ständischen Autonomie gesprochen werden könne.

In seinem Vortrag über das Kreditwesen der steiermärkischen Landstände widmete sich WILLIAM GODSEY (Wien) verschiedenen Formen der (Kriegs-)Finanzierung. In Anlehnung an das Konzept der Fiscal-Military States fokussierte er sich auf die Landstände in ihrer Rolle als Finanziers der Habsburger und behandelte exemplarisch die steirischen Landstände und die im Kontext der Revolutionskriege entstandenen Ärarialschulden. Im Zuge dessen skizzierte er die Geschichte der „gesicherten Staatsschuld“ der Monarchie, die bis 1815 insbesondere aufgrund der vielen Kriege ein enormes Ausmaß erreichte. Ausgehend von seiner These, laut der die Koalitionskriege (1792–1801) nach dem Siebenjährigen Krieg als zweiter Höhepunkt einer „ständischen Kredittätigkeit“ zu deuten seien, kristallisierten sich drei entsprechende Formen der Finanzierung heraus: Erstens flossen freiwillige Darlehen, zur Verfügung gestellt von einem breiten Spektrum an privaten Geldgebern, durch das sog. Depositensystem an den „Staat“. Zweitens wurden Kriegs- bzw. Zwangsdarlehen genutzt, die jedoch nicht nur von den Landständen aufgenommen wurden, sondern sich auf die gesamte Bevölkerung bezogen und im Zusammenhang mit der landesfürstlichen Intention einer allgemeinen steuerlichen Erfassung zu sehen seien. Als dritte und letzte Kreditform nannte Godsey die Abgaben von Naturalien, die beispielsweise aus Kornlieferungen an das kaiserliche Heer bestanden. Diese wurden mittels ständischer Obligationen gegen Vorlage der entsprechenden Lieferscheine beglichen, was in der Praxis den Erhalt von handelbaren Wertschriften bedeutete. Auf die zunehmende Komplexität des Kreditwesens sowie die Erschöpfung des ständischen und allgemeinen Kredits reagierte man u.a. mit der folgenschweren Herausgabe von Bancozetteln. Konkrete Reformbemühungen erfuhren allerdings mit dem Staatsbankrott von 1811 ein jähes Ende.

In Panel IV „Fremdwahrnehmung und Repräsentation“ setzte PIA OEHLER (Mainz) einen besonderen Akzent: Die Dissertantin näherte sich den österreichischen Landhäusern im 16. Jahrhundert aus einer baugeschichtlichen bzw. kunsthistorischen Perspektive und analysierte die Bauformen der Land- bzw. Ständehäuser unter dem Aspekt ihrer Funktionalität und Wirkung. Im Fokus stand das Grazer Landhaus, dessen Gestaltung im 16. Jahrhundert durch den italienischen Architekten Domenico dell’ Allio eine besondere Prägung erfuhr. Die baulichen Merkmale wiesen weniger „habsburgische denn nord- bzw. mittelitalienische Elemente“ auf, die die Referentin anhand überzeugend präsentierter Vergleichsbeispiele als „Rezeption einer transalpinen Renaissancearchitektur“ charakterisierte. Die repräsentative Erscheinung des Grazer Landhauses sei vor allem an dem nach toskanischem Vorbild errichteten Arkadenhof ersichtlich, der, wie auch andere Bauelemente, sukzessive hinzugefügt wurde: So verfügte das Landhaus neben einer Landstube als Tagungsort auch über Räume für administrative und erzieherische Zwecke, eine (protestantische bzw. katholische) Kapelle sowie Verkaufsstellen, wodurch der multifunktional genutzte Bau einen vergleichsweise öffentlichen Charakter erhielt. Ein vergleichender Blick nach Klagenfurt zeigte grundlegende Unterschiede zum dortigen Landhaus, dessen architektonische Gestaltung im Vergleich zum Grazer Exempel insgesamt zurückhaltender und schlichter war. Zwar weise auch das Kärntner Landhaus gewisse repräsentative Merkmale auf, für Bildungszwecke, kirchliche oder öffentlich genutzte Einrichtungen seien dort jedoch auf die Stadt verteilt, wodurch sich die architektonische Gestaltung in Klagenfurt, so das Fazit der Referentin, grundlegend vom Grazer Landhaus als multifunktional genutztes, repräsentatives Zentrum unterscheide.

MARTIN SCHEUTZ (Wien) beschloss die Tagung mit Ausführungen über die Stände in der Berichterstattung des „Wiener Diarium“ zwischen 1703 und 1815. Mit Blick auf die Rezeption und Forschungsgeschichte des zuweilen auch als „Wiener Zeitung“ betitelten Mediums konstatierte er eine „überraschend offene“ Berichterstattung, die etwa an der unzensurierten Veröffentlichung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 deutlich werde. Generell sei das „Wiener Diarium“ im Kontext von außen- und innenpolitischen Ereignissen zu lesen, da kriegerische Ereignisse den Inhalt der Zeitung maßgeblich prägten. Hinsichtlich der Berichterstattung der (niederösterreichischen) Stände führte Scheutz beispielhaft die Darstellung der Eröffnung der Landtage im „Wiener Diarium“ an, die laut Analyse auf zwei Arten erfolgte: Einerseits wurde der Ablauf der Feierlichkeiten zunächst relativ neutral skizziert, während andererseits die Anrede des Hofkanzlers in einer gewissen rhetorischen Form angeführt wurde, der wiederum die Antwort des Niederösterreichischen Landmarschalls nachgestellt wurde. Die stereotypisch dargestellten Landtagseröffnungen interpretierte der Referent vor dem Hintergrund der neueren Zeremonialforschung und verwies auf die Aussagekraft gewisser Begrifflichkeiten und Ausdrücke, weshalb er im Kontext dieser „politischen Semantik“ enormes Potential für weiterführende Forschungen sah.

Mit Blick auf die Zielsetzung der Tagung kann abschließend festgehalten werden, dass die Anliegen der Organisatoren grundsätzlich erfüllt wurden. Zwar gab es kaum Beiträge über Ungarn, Böhmen oder periphere bzw. den habsburgischen Herrschaftsbereich angrenzende Gebiete, dies kann angesichts des Zeitrahmens der Tagung jedoch nachgesehen werden. Die Beiträge wiesen insgesamt eine methodische und thematische Vielfalt auf und wurden fallweise auch in einen vergleichenden Kontext gesetzt. Nicht zuletzt aufgrund der neu konzipierten Ansätze wurde ein wesentlicher Akzent für zukünftige Forschungen gesetzt.

Konferenzübersicht:

Grußworte und Eröffnung

Ulrike Tanzer (Innsbruck), Walter Obwexer (Innsbruck), Martin P. Schennach (Innsbruck)

I. Perspektiven

Arno Strohmeyer (Salzburg): Zur gesellschaftspolitischen Relevanz der Erforschung der Stände in den Erbländern der Habsburger

Martin P. Schennach (Innsbruck): „… an ihren Privilegien, Rechten und Herkommen unvergriffen“. Die Landstände und das Recht

II. Transformation und Brüche

Julian Lahner (Naturns/Südtirol): Der Offene Landtag von 1790 aus der Innenperspektive. Die Tagebuchaufzeichnungen des Bozner Deputierten Andreas Alois Dipaulis

Ellinor Forster (Innsbruck): Alte Strukturen in einem neuen Staat? Die Salzburger Landstände im frühen 19. Jahrhundert

III. Landstände in Innerösterreich

Petr Mat’a (Wien): Eine „conspiration der rebellion in Bohaimb ganz gleich“. Auseinandersetzungen innerhalb der Kärntner Stände 1651/52

Philip Steiner (Hamburg): Die Kontroversen über eine Restauration der vorjosephinischen Ständeverfassungen in Innerösterreich 1790–1792

William Godsey (Wien): Das Kreditwesen der steiermärkischen Landstände zur Zeit der Revolutionskriege (1792–1801)

IV. Fremdwahrnehmung und Repräsentation

Pia Oehler (Mainz): Zwischen Inszenierung und Funktion. Die österreichischen Landhäuser des 16. Jahrhunderts als ständische Bauaufgabe

Martin Scheutz (Wien): Die Stände in der Berichterstattung des „Wiener Diarium“ 1703–1815

Schlussdiskussion


Redaktion
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