Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Beschäftigung Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Von
Ulrich Herbert, Historisches Seminar, Lehrstuhl fuer neuere und Neueste Geschichte, Universitaet Freiburg

Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Beschäftigung Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß der Wissenschaftsrat in seiner letzten Sitzung am 30. Januar 2004 in Berlin eine Empfehlung verabschiedet hat, in der eine Neuregelung der seit der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 2002 gültigen Regelung der Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgeschlagen wird. Diese sehr umstrittene Regelung sah vor, daß nach Ablauf der so genannten Qualifikationsphase von 12 bzw. bei Medizinern 15 Jahren befristete Verträge nicht oder nur unter sehr schwierigen Voraussetzungen möglich sein sollten. Diese Regelung hat in der Praxis dazu geführt, daß sehr viele Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für Mitarbeiter nach Ablauf der 12 Jahre keine befristeten Verträge mehr abschlossen. Dadurch sind vor allem diejenigen Forscherinnen und Forscher, deren Projekte mit Drittmitteln finanziert wurden, in erhebliche Schwierigkeiten geraten.

Nun hat der Wissenschaftsrat mit den Stimmen aller Wissenschaftsminister der Länder sowie auch des Bundes eine Neuregelung vorgeschlagen. Da eine Ausdehnung des Befristungsrechts auf gravierende rechtliche Probleme, insbesondere auch im europäischen Kontext stoßen würde, ist hier in Anlehnung an die Praxis in zahlreichen anderen europäischen Ländern eine Lösung des Problems über eine Veränderung des Kündigungsrechts gefunden worden. Danach werden nach der Qualifikationsphase alle Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Befristungsvermerk eingestellt. Läuft jedoch die Finanzierung über Drittmittel aus, so ist der Vertrag bei mit Drittmitteln finanzierten Stellen kündbar. Auf diese Weise ist die Möglichkeit der Drittmittel-finanzierten Beschäftigung von Wiss. Mitarbeitern auch nach der 12-Jahresfrist möglich; auch einer erneuten Wiederanstellung mit Drittmitteln steht danach nichts im Wege.

In der Begründung geht der Wissenschaftsrat ausführlich auf die spezifische Lage der mit Drittmitteln finanzierten Wiss. Mitarbeiter ein und bestätigt die Notwendigkeit, hochqualifizierte und exzellente Forscherinnen und Forscher an den Universitäten und Forschungseinrichtungen zu beschäftigen, auch wenn sie die 12-Jahresfrist überschritten haben. Da zugleich die Tendenz, einen immer größeren Anteil der Mittel für Forschung strikt leistungsbezogen zu vergeben, bestätigt wurde, wird der Anteil der nach leistungsbezogenen Begutachtungsverfahren vergebenen Drittmittel in der Forschungsfinanzierung noch weiter zunehmen. Um diese beiden Ziele miteinander vereinbaren zu können, bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, die der Wissenschaftsrat nun in Form einer Veränderung des HRG vorgeschlagen hat.

Nach der breiten Zustimmung im Wissenschaftsrat ist nun zu hoffen und zu erwarten, daß die vorgeschlagene Regelung möglichst bald vom BMBF übernommen und vom Bundestag verabschiedet werden kann.

Der Wortlaut der Empfehlung des Wissenschaftsrat findet sich unter
http://www.wissenschaftsrat.de/PM/pressemitteilungen.html

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Ulrich Herbert

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