Alsbald begann jedoch schrittweise ein weitreichender Rechtsangleichungsprozeß an die gesamtösterreichische Rechtsordnung. Prominente Ausnahmen waren allerdings das Eherecht und das Grundbuchrecht.
Im Rahmen einer Tagung möchten wir diesen rechtlichen Zwischenraum erkunden. Mögliche Themenbereiche hierbei könnten sein, ohne daß damit nur annähernd eine abschließende Aufzählung beabsichtigt wäre:
- Das Burgenlandgesetz (Bundesverfassungsgesetz BGBl 85/1921) mit seiner Anordnung der Fortgeltung ungarischen Rechts und der Ermächtigung der Bundesregierung im Verordnungsweg rechtsangleichend tätig zu werden.
- Die Tätigkeit der eigens gebildeten Verwaltungsstelle für das Burgenland.
- Die Analyse der Entwicklung einzelner Rechtsgebiete auf der Normebene ebenso wie im Bereich der Rechtspraxis so wie die Frage, welche Änderungen die Rechtsangleichung auf inhaltlicher Ebene tatsächlich hervorgerufen hat.
- Die Frage, in welchen Rechtsgebieten die Rechtsangleichung langsamer erfolgte unter Analyse der rechtlichen, politischen und sozialen Hintergründe und Herausforderungen – denn tatsächlich endete die sog. Rechtsbereinigung erst mit dem Burgenländisches Rechtsbereinigungsgesetz von 1996.
Wissenschaftler:innen aller einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen und Qualifikationsstufen, die zu einer Exploration dieses Zwischenraums beitragen können, werden gebeten, bis 20. 04. 2022 einen kurzen Themenaufriß (deutsch, englisch) und ein CV einzusenden an kamila.staudigl-ciechowicz@univie.ac.at oder an martin.loehnig@ur.de. Die ausgewählten Themen (Nachricht erfolgt bis 30. 04. 2022) sollen auf einer Tagung, die in der letzten Februarwoche 2023 in Eisenstadt stattfindet, präsentiert und diskutiert werden. Die hiernach überarbeiteten Texte werden in einem Tagungsband publiziert. Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.