Der Workshop geht den vielschichtigen Bezügen nach, die sich zwischen der extremen Rechten, ihren Vorstellungen und ihren Praktiken und dem Raum zeigen, und fragt in zeithistorischer Perspektive danach, wie diese das Denken und Handeln der extremen Rechten sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung und Reaktion beeinflussen. Raum wird dabei in Anlehnungen an die Prämissen des spatial turn nicht als einfach gegeben verstanden, sondern als etwas, das durch das Handeln von Akteuren miteinander und in Wechselwirkung mit den lokalen und materiellen Gegebenheiten in seiner Bedeutung konstituiert wird.
Der Zusammenhang von Raum und extremer Rechten lässt sich auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Perspektiven erforschen: Wo konkret treffen sich rechtsextreme Akteurinnen und Akteure? Welche Bedeutung messen sie bestimmten Orten zu, z.B. als Rückzugs- oder Agitationsräume? Welche Bedeutung haben geografische und soziale Unterschiede von Räumen für die Aktivitäten der extremen Rechten? Durch welche Mittel und Handlungen bemühen sich Akteurinnen und Akteure der extremen Rechten, sich Räume anzueignen, d.h. eine hegemoniale Machtstellung einzunehmen? Welchem Wandel ist der Raumbezug der extremen Rechten in der Zeit nach 1945 unterworfen?
Der Workshop geht zum einen dem Oberthema „Die extreme Rechte und der Raum“ nach. Zum anderen bietet er zugleich ein offenes Forum, das Historikerinnen und Historikern die Möglichkeit bietet, neue Projekte und Fragestellungen zur Zeitgeschichte der extremen Rechten vorzustellen. Die Einladung richtet sich auch an jene, die aktuell an Qualifikationsarbeiten arbeiten (Dissertationen, auch archivgestützte Masterarbeiten). Bei Interesse, einen Vortrag im Rahmen des Workshops zu halten, bitten wir um die Einsendung eines Abstracts (ca. 2.500 Zeichen) sowie eines kurzen CV bis zum 7. Januar 2025 an hamrea@zeitgeschichte-hamburg.de
Der Workshop findet ausschließlich in Präsenz statt, die Tagungssprache ist Deutsch, wobei auch in englischer Sprache vorgetragen werden kann. Reise- und Übernachtungskosten werden, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen, übernommen.