Policey, öffentliche Ordnung und das Militär

Policey, öffentliche Ordnung und das Militär

Veranstalter
Arbeitskreis "Policey/Polizei im vormodernen Europa" in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit" und der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Veranstaltungsort
Ort
Stuttgart-Hohenheim
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.06.2003 -
Deadline
15.05.2003
Website
Von
Sälter, Gerhard

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6. Tagung des Arbeitskreises "Policey/Polizei im vormodernen Europa" in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit" und der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

POLICEY, ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND DAS MILITÄR.
AUFGABEN DES MILITÄRS ZUR AUFRECHTERHALTUNG ‘GUTER POLICEY’ IN DER FRÜHEN NEUZEIT

Termin: 19.6.2003

Ort: Stuttgart-Hohenheim.

Deadline: 15.5.2003

In den letzten beiden Jahrzehnten haben Fallstudien den Blick nicht nur auf die Spezifika der Ordnungserhaltung und -sicherung im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit, sondern auch auf die Eigentümlichkeiten der mit diesen Aufgaben betrauten Amtsträger gelenkt. Dank der Befunde dieser Untersuchungen, über die bereits erste Überblicksdarstellungen vorliegen (vgl. Pröve 1997; Kroener 2000; Nowosadtko 2002; Holenstein et al. 2002), treten die Unterschiede zu den modernen Ordnungskräften und ihren Aufgaben, wie sie im Nationalstaat des 19. Jahrhunderts per Gesetz, in der Staatslehre und in fachwissenschaftlichen Handbüchern formuliert wurden, deutlich zu Tage. Das gilt gleichermaßen für die Polizei und für das Militär. Im modernen Nationalstaat hatte die Polizei im wesentlichen für die Durchsetzung und Aufrechterhaltung des staatlichen Gewaltmonopols nach innen und das Militär für die Verteidigung von Staat und Gesellschaft nach außen zu sorgen. Im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts lassen sich hingegen weder die Aufgabenfelder noch das Personal von militärischen und policeylichen Institutionen in jedem Fall strikt voneinander trennen. Auch die mit Ordnungsaufgaben betrauten Amtsträger waren in der Vormoderne deutlich stärker in die ständisch-korporativ verfaßten Gesellschaften eingebunden als das für ihre Nachfolger von der Mitte des 19. Jahrhunderts infolge von Ausbildung, Uniformierung, Bewaffnung und Kasernierung der Fall war.

Die geplante Tagung zielt erstens auf die Erschließung von Funktionen und Amtspraktiken zwischen solchen zunächst aus methodischen Gründen analytisch zu unterscheidenden militärischen und policeylichen Regelungsbereichen bzw. Aufgabenfeldern. Zweitens ist eine nähere Beschreibung und Kennzeichnung der mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Personen beabsichtigt. Schließlich sollen die Beziehungen zwischen dem Personal und der lokalen Gesellschaft, in der sie lebten, erschlossen werden. Denn trotz der bekannten Überschneidungen zwischen Militär und Policey in der Vormoderne ist auf einige Unterschiede aufmerksam zu machen, die z.B. den jeweils zuständigen Gerichtsstand betreffen, da Militärangehörige zumindest in der Frühneuzeit von der normalen Gerichtsbarkeit eximiert waren, oder die den Zivilstand einfacher Soldaten betreffen, die in der Regel nicht verheiratet waren. Ganz davon abgesehen waren sie strengeren Verhaltensregeln unterworfen als die meisten zivilen Ordnungskräfte.

Da die Frage nach der Rolle des Militärs in policeylichen Regulierungsbereichen in der Vormoderne bisher nur selten aufgegriffen worden ist, bewegt sich die Tagung weitgehend in einem Forschungsneuland. Im folgenden sollen einige möglichen Themenbereiche skizziert werden, die als Anregungen dienen mögen.
– In welchen policeylichen Regelungsbereichen wurden Streifen und Militär eingesetzt? – Worin unterschieden sich die Funktionen von Bürgerheeren, Streifen und stehendem Heer? – Wie und von wem wurden sie bezahlt? – Wo wohnten die Soldaten und ihre Angehörigen auf dem Land bzw. in der Stadt? – Wer war für die Militärverwaltung zuständig? Welche strukturellen und funktionellen Querverbindungen bestanden zur Zivilverwaltung? – Welche Aufgaben hatte die Militärgerichtsbarkeit? Welche Funktionen wurden ihr in bezug auf die Öffentlichkeit übertragen? Worin unterschied sie sich von der Zivil- und der Policeygerichtsbarkeit und in welchen Bereichen gab es Überschneidungen? – Das Ende des 16. Jh.s reorganisierte Milizwesen im Sinne der Oranischen Heeresreform sah den Aufbau militärisch geschulter Bürgerheere nach antikem Vorbild vor, die nach den Forschungen Gerhard Oestreichs ganz erheblich zur Disziplinierung des Untertanenverbandes gerade in Klein- und Mittelstaaten beigetragen hätten, die sich stehende Heere nicht leisten konnten. Wann und Wie wurde diese Militärreform realisiert? Wurden alle wehrhaften Männer herangezogen? Worin bestand im einzelnen ihre militärische Schulung? Wie lange hatten diese als ‚Landdefensionswerk‘ bezeichneten militärischen Verbände bestand? – Welche Rolle spielten ständisch-korporative Kräfte beim Aufbau von Policey- bzw. Militärkräften? – In welchem Verhältnis standen Militär- bzw. Policeykräfte zur Obrigkeit bzw. Regierung? – Inwiefern wurden den Vertretern des Militärs bzw. der Policeyinstitutionen ein anderes Verhalten im Alltag und an Festtagen als den Bürger und Untertanen abverlangt? – Wie sah das Selbstverständnis der militärischen und policeylichen Ordnungskräfte aus? Welche Vor- oder Leitbilder sind erkennbar? – Wie wurden zivilen Ordnungskräfte und Militär von Bürgern und Untertanen wahrgenommen? – In welchen gesellschaftlichen Bereichen waren Konflikte mit diesen Ordnungskräften notorisch, in welchen waren sie eher selten? – Wie sahen die sozialen Beziehungen dieser Ordnungskräfte aus? Waren sie in lokale Netzwerke eingebunden? Waren sie attraktive bzw. unattraktive Heiratspartner, Paten und Fürsprecher?

Da die Tagung nur einen Nachmittag dauert, ist es erforderlich, daß die Referenten spätestens eine Woche vor dem Tagungstermin ihre Beiträge (max. etwa 50.000 Zeichen) versenden, um den Teilnehmern Zeit zur Lektüre zu geben. Die Papiere werden auf der Tagung noch einmal kurz vorgestellt, um einen Einstieg in die Diskussion zu ermöglichen. Diese Verfahrensweise hat sich in den letzten Jahren bewährt, da es die Diskussion relativ vieler Beiträge erlaubt und gleichzeitig Zeit für eine intensive Diskussion läßt. Anmeldungen mit einem sehr kurzen Exposé werden erbeten an: Dr. Frank Konersmann Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld Postfach 100131, D-33501 Bielefeld fkonersm@Geschichte.Uni-Bielefeld.de
Dr. Josef Pauser
Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften, Juridicum, Schottenbastei 10-16, A-1010 Wien josef.pauser@univie.ac.at Dr. des. Gerhard Sälter Wilsnacker Straße 39, D-10559 Berlin G.Saelter@t-online.de

Literatur:

Holenstein, André /Frank Konersmann/Josef Pauser/Gerhard Sälter, Der Arm des Gesetzes. Ordnungskräfte und gesellschaftliche Ordnung in der Vormoderne als Forschungsfeld (Einleitung), in: dies. (Hrsg.), Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2002, S. 1-54.

Kroener, Bernhard R., Militär in der Gesellschaft. Aspekte einer neuen Militärgeschichte der Frühen Neuzeit, in: Thomas Kühne/Benjamin Ziemann (Hrsg.), Was ist Militärgeschichte?, Paderborn/München/Wien/Zürich 2000, S. 283-300.

Nowosadtko, Jutta, Krieg, Gewalt und Ordnung. Einführung in die Militärgeschichte, Tübingen 2002.

Nowosadtko, Jutta, Militärpolizei. Die innerstaatlichen Aufgaben der stehenden Heere des Ancien Régime als Forschungsproblem, erläutert am Beispiel des Fürstbistums Münster, in: André Holenstein/Frank Konersmann/Josef Pauser/Gerhard Sälter (Hrsg.), Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2002, S. 317-340.

Pröve, Ralf (Hrsg.), Klio in Uniform? Probleme und Perspektiven einer modernen Militärgeschichte der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1997.

Programm

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Gerhard Sälter
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00.49.(0)30.394.86.22
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