Unterlagen der Justiz zählen zu den am häufigsten benutzten Beständen staatlicher Archive. Sie dokumentieren alle Facetten der Lebenswirklichkeit – sowohl die Norm, als auch die Normabweichung.
So bunt wie die Palette der verschiedenen Aktentypen – von Prozessakten über Unterlagen aus dem Bereich des Justizvollzugs bis hin zu General- und Verwaltungsakten der Gerichte und Justizbehörden – sind auch die Benutzungszwecke: Justizakten können als Quellen für vielfältige Fragestellungen dienen. Sie werden z.B. für sozial-, wirtschafts-, regional-, kultur- und alltagshistorische Fragestellungen herangezogen und dienen als Quellen für behördengeschichtliche und rechtshistorische Untersuchungen.
Die große Menge der Unterlagen, die in den Dienststellen der Justiz regelmäßig anfallen und zu bewerten sind, birgt für die archivische Bearbeitung besondere Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Schriftgut der Justiz aber hervorragende Voraussetzungen für den Einsatz rationeller Verfahren der Bewertung und Übernahme ins Archiv.
Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr eine Projektgruppe eingesetzt worden, deren Aufgabe es ist, landesweit einheitliche Kriterien zur Archivierung von Unterlagen der Justiz zu entwickeln. Ziel des Workshops, zu dem die Projektgruppe und die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt einladen, ist es, einen Dialog über Justizakten als zukünftige Quellen historischer Forschung anzuregen, in dem das Landesarchiv, Archive anderer Träger und Historiker(innen) ihre Erwartungen an die Archivierung von Unterlagen der Justiz formulieren.
Auf dem Workshop werden keine bereits abgeschlossenen Bewertungsentscheidungen präsentiert. Zentrales Thema ist vielmehr die gemeinsame Sammlung und Diskussion von Ideen zur bzw. Erwartungen an die Archivierung von Unterlagen der Justiz.
Einzelne Restplätze für den Workshop sind noch frei. Eingehende Anmeldungen können bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl nach dem Datum des Posteingangs berücksichtigt werden.