Workshop der AG Geschichte von Sozialmedizin, Sozialhygiene und Public Health
im Rahmen der Jahrestagung der DGSMP, Bremen 21.-23.9.2011
Das heutige Bild über Menschenversuche in der Medizin ist vor allem durch die Medizinverbrechen im Nationalsozialismus geprägt. Die Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes von 1964 mit ihren Fortschreibungen kann als Leitlinie gelesen werden, eine Wiederholung dieser Verbrechen zu verhindern. Dieses anhaltende Bemühen macht darauf aufmerksam, dass bei den verbrecherischen Menschenversuchen im Nationalsozialismus nicht nur medizin- und wissenschaftsfremde Motive wirksam waren, sondern dass darin etwas zutage getreten ist, was möglicherweise allen Menschenversuchen als Grundkonflikt eingeschrieben ist: ein Spannungsverhältnis zwischen den individuellen Rechten, Bedürfnissen und Interessen der Versuchspersonen auf der einen Seite und kollektiven Interessen, z.B. am wissenschaftlichen Fortschritt, auf der anderen Seite. Als handelnde Person steht der oder die wissenschaftlich Forschende inmitten dieses Grundkonflikts, der in Gestalt der Nutzenabwägung utilitaristisch ausbuchstabiert ist.
Damit scheint die Konfliktlage moderner Menschenversuche, von Albert Neissers Syphilisversuchen Ende des 19. Jahrhunderts über die nationalsozialistischen Medizinverbrechen bis hin zu dem Tuskegee-Experiment oder den Strahlenversuchen in der Mitte des 20. Jahrhundert auf den Begriff gebracht zu sein.
An der langen Geschichte Menschenversuche interessieren uns besonders die folgenden Perspektiven, in deren Richtung wir gerne weiter nachfragen möchten:
Im Mittelpunkt steht dabei das Setting des Experiments als gesellschaftlich gewordene Forschungsstruktur. Nicht immer war der - echte oder vorgebliche - Nutzen für die Gemeinschaft die zentrale Legitimation auf der Seite der Forschenden. Wissen als Naturbeherrschung wurde erst nach und nach zum Programm, ebenso wie „Objektivität“ nicht ‚schon immer’ als zentrale wissenschaftliche Kategorie galt. Wird medizinischer Fortschritt seither nur noch im Modus der Naturbeherrschung, als Beherrschung von Körpern, gedacht? Oder verdeckt dieser Zugang vielleicht einen noch älteren Umgang mit Wahrheit und Körpern - den der Folter? Geht es ganz allgemein um das Verhältnis von Wissen und Macht und der Menschenversuch ist nur eines der historischen Gewänder, in denen sich die Macht über Menschen artikuliert?
Aber auch Rollen und Handlungsspielräume der beteiligten Wissenschaftler interessieren uns, wobei wir besonders den Aspekt der Warenbeziehung in der globalisierten Versuchsbranche einbeziehen möchten: Verändert die gegenwärtig zu beobachtende, immer stärkere Ausdifferenzierung und Spezialisierung den wissenschaftlichen Humanexperimentbereich oder stellt dies nur eine Fortführung altbekannter Mechanismen dar? Wie ist das arbeitsteilige organisatorische ‚Outsourcen’ der ethisch-moralischen Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit eines Humanversuchs in externe, fest installierte Komitees zu bewerten? Ergeben sich Konsequenzen für die Zuverlässigkeit der wissenschaftlichen Daten, wenn diese ausschliesslich an sich aus Geldnot verdingenden Probanden in Schwellen- oder Dritte-Welt-Ländern erhoben werden?
Diese und andere Fragen zum Verständnis und zur Geschichte von Menschenversuchen wollen wir bei unserem diesjährigen Workshop diskutieren. Medizinhistorische Beiträge sind dabei ebenso willkommen wie gegenwartsbezogene Beiträge.
Die Struktur des Workshops lehnt sich an die Vorgaben der Veranstalter der Haupttagung an: Einer jeweils 15minütigen Präsentation folgt eine gleich lange Diskussionszeit. Für den gesamten Workshop stehen innerhalb der genannten Tagung voraussichtlich zweimal eineinhalb Zeitstunden zur Verfügung.
Wir bitten bis 31.3.2011 um Vorschläge für Referate an Dr. Gabriele Moser, Universität Heidelberg, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Im Neuenheimer Feld 327, 69120 Heidelberg [gabriele.moser (at) umtal.de], idealerweise schon mit Abstract.
Folgende Richtlinien der DGSMP sind nach Möglichkeit für die Gliederung der Abstracts zu beachten:
- Einleitung / Hintergrund
- Material und Methoden
- Ergebnisse
- Diskussion / Schlussfolgerungen.
Der Titel des Abstracts soll bis zu 240 Zeichen umfassen, der Text des Abstracts 300 Wörter nicht überschreiten.
Wenn die abstracts im abstract-Band abgedruckt werden sollen, müssen sie zusätzlich spätestens bis 31.3.2011 auf der Internetseite der DGSMP (www.dgsmp.de) in dem vorgesehenen abstract-Formular eingetragen werden. Wir bitten darum, dort beim Titel den Zusatz „Workshop Geschichte“ hinzuzufügen, damit der Beitrag richtig zugeordnet werden kann.
AG „Geschichte von Sozialhygiene, Sozialmedizin und Public Health“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
Dr. Sigrid Stöckel MPH (Medizinische Hochschule Hannover) / Dr. Joseph Kuhn (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) / Dr. Gabriele Moser, Universität Heidelberg