Historische Rechtssprache

Historische Rechtssprache

Veranstalter
Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch, Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Veranstaltungsort
Großherzogliches Palais (Akademie der Wissenschaften)
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
29.02.2012 - 02.03.2012
Deadline
22.02.2012
Von
Deutsches Rechtswörterbuch (HAW)

Historiker, Sprachwissenschaftler und Juristen haben gleichermaßen mit historischer Rechtssprache zu tun. Die Herangehensweise ist jedoch höchst verschieden – und nur allzu oft unreflektiert. Weite Teile der heutigen Rechtsterminologie fußen in der Geschichte; manch ein moderner Wortgebrauch lässt sich daher nur historisch erklären – und sollte daher auch historisch aufgefasst werden.

Umgekehrt hat ein Großteil des uns überlieferten historischen Allgemeinwortschatzes rechtliche Implikationen, die sich insbesondere in rechtsfernen Texten – etwa Gedichten und Heldenromanen – oft nur schwer erkennen und noch schwerer verstehen lassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist ein geschärfter Blick auf die historische Rechtssprache unumgänglich. Die Tagung soll einer interdisziplinären Annäherung an das Forschungsproblem dienen: Juristen, Historiker, Philosophen, Literatur- und Sprachwissenschaftler kommen gleichermaßen zu Wort.

Seit Menschengedenken sind Recht und Sprache eng miteinander verwoben. Recht erfordert Kommunikation. Kommunikation erfordert Sprache. Recht lässt sich somit nur mittels Sprache denken; Sprache ist seit jeher das wichtigste Instrument der Juristen und Rechtsanwender. Schon früh hat sich daher eine spezifische Fachsprache des Rechts herausgebildet.

Was ist also historische Rechtssprache? In einem ersten einführenden Themenblock will die Tagung dieser Frage nachgehen. Für das „Deutsche Rechtswörterbuch“ (DRW) ist sie (scheinbar) längst beantwortet: Neben Fachwörtern im engeren Sinne behandelt es auch den „Allgemeinwortschatz in seinen rechtlichen Bezügen“ (Heino Speer). Solche generalisierenden Formeln helfen jedoch bei der alltäglichen Wörterbucharbeit oft nicht weiter. Die Tücke steckt im Detail.

Die Erforschung der historischen Rechtssprache, ihrer Wurzeln, ihrer Verwandtschaften, ihrer Bezüge, gehört daher nicht nur zu den spezifischen Aufgaben des DRW, sie ist zweifellos eine der spannendsten Aufgaben der Rechts- und Sprachgeschichte. Der zweite Block der Tagung will dies aufgreifen.

Durch die Untersuchung von Einzelaspekten historischer Rechtssprache kann vielleicht eine Annäherung an die Besonderheiten dieser Fachsprache – auch und gerade im Verhältnis zur Allgemeinsprache am ehesten gelingen. Der dritte (und größte) Themenblock der Tagung will hierzu einen chronologischen Bogen spannen – von der Antike bis ins 20. Jahrhundert.

Programm

Mittwoch

Beginn: um 11.00 Uhr

11.00 Uhr Grußworte

Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann H. Hahn, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Dr. Andreas Deutsch, Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch (DRW), Tagungsleitung

Abschnitt 1: Zur Einführung

11.30 Uhr Juristische Fachsprache (Prof. Dr. Ekkehard Felder, Heidelberg)

12.15 Uhr Die Bedeutungserklärung – dargestellt am Beispiel des Deutschen Rechtswörterbuchs (Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg)

13.00 Uhr Mittagspause (frei)

Abschnitt 2: Zugänge zur historischen Rechtssprache

14.30 Uhr Einblicke in die Rechtssprach-Lexikographie, mit Besichtigung der Forschungsstelle des DRW (Ingrid Lemberg, DRW)

15.15 Uhr Die Metapher in der Rechtssprache (PD Dr. Anja Lobenstein-Reichmann, Heidelberg/Mannheim)

16.00 Kaffeepause

16.30 Uhr Die Entwicklung des Begriffes der Sache (Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck)

17.15 Uhr DRQEdit – ein Hilfsmittel zur Erkundung der Rechtssprache der Frühneuzeit (Almuth Bedenbender M.A., DRW)

18.15 Uhr freie Zeit

19.30 Uhr Öffentlicher Abendvortrag: Rechtskontinuität und Rechtsvermittlung durch Sprache (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, Heidelberg)

anschl. Empfang in der Akademie

Donnerstag

Abschnitt 3: Ein chronologischer Bogen

9.15 Uhr Das Wort „Vergleich“ als Übersetzung der römischen „Transactio“ (Prof. Dr. Michele Fino, Universität Aosta/Italien)

10.00 Uhr Zur Fachsprache in frühmittelalterlichen Zeugnissen des römischen Rechts (Prof. Dr. Wolfgang Kaiser, Freiburg)

10.45 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Von der Affatomie zur Kindesannahme - fränkische und deutsche Entsprechungen zur „Adoptio“ (Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich)

12.15 Uhr Mittagspause (frei)

14.15 Uhr Wort und Bild im alten Recht (Prof. Dr. Dr. h.c. A. Laufs, Heidelberg)

15.00 Uhr Sprach- und Rechtstransfer am Beispiel der frühneuzeitlichen Praktikerliteratur (Prof. Dr. Eva Schumann, Göttingen)

15.45 Uhr Kaffeepause

16.15 Uhr Gefühlswörter in Rechtstexten (Prof. Dr. Ulrich Kronauer, Karlsruhe)

17.00 Uhr Rechtshistorisch-literarischer Rundgang durch die Heidelberger Altstadt

19.00 Uhr Gemeinsames Abendessen der Referentinnen und Referenten

Freitag

9.15 Uhr Rechtsvereinheitlichung und Rechtssprache von Maria Theresia bis Franz Joseph I (Prof. Dr. Dr. h.c. Gernot Kocher, Graz)

10.00 Uhr Rechtswortschatz in der Literatur – dargestellt am Beispiel Annette von Droste-Hülshoffs (PD Dr. Jochen Bär, Aachen)

10.45 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Naturwissenschaftliche Begriffe und Sprache in juristischen Texten im 19. Jahrhundert (Dr. Heinz Mohnhaupt, Frankfurt am Main)

12.00 Uhr Nominalisierungsverbgefüge in der in der deutschen Rechtssprache des 20. Jahrhunderts (Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund)

12.45 Uhr Schlussdiskussion

Ende der Tagung (gegen 13.30 Uhr)

Kontakt

Dr. Andreas Deutsch

Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch
Heidelberger Akademie der Wissenschaften

drw@adw.uni-heidelberg.de

http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/aktuell.htm