Die Entwicklung des Strafrechts in der Frühen Neuzeit zeigt, dass die Theorie des crimen laesae maiestatis zwischen dem 15. und dem 16. Jahrhundert die Interpretationsrichtungen, die die Lehre in den vorherigen Jahrhunderten empfohlen hatte, konsolidiert und geklärt hat. Die Besonderheit dieser Entwicklung ist der Erweiterungsprozess in der Anwendung des crimen maiestatis, um jedwede Form der Obrigkeitskritik zu bestrafen. Staatsverbrechen waren natürlich schon bei Glossatoren und Kommentatoren analysiert worden. Trotzdem war es das systematische Werk der Traktatisten, die Ordnung in dieses Thema gebracht und die Grundlagen für die weitere Entwicklung begründet hat. Neben den verschiedenen Traktaten de crimine laesae maiestatis gibt es einige, die genau den kollektiven Dissensformen gewidmet sind. Diese Traktate definierten das crimen seditionis wie eine bestimmte Unterkategorie des allgemeinen crimen maiestatis. Die seditio, wie die rebellio, wurde in der Sprache der Juristen im 16. Jahrhundert einer der konkreten Tatbestände des crimen laesae
maiestatis. Das rechtliche Interesse an kollektiven Protestbewegungen scheint eine Auswirkung der heranwachsenden politischen und sozialen Unruhe zu sein. Diese hat die europäischen Gesellschaften in den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts charakterisiert. Die übermäßige politische Destabilisierung im Zusammenhang städtischer Unruhen und bäuerlicher Aufstände hat
die Juristen dazu gebracht, sich über die Ursachen der Protestbewegungen und die Präventionsmittel Fragen zu stellen. Die Entstehung dieser rechtlichen und politischen Literatur über
Aufstände ist auf diesen Ausnahmezustand zurückzuführen. Diese Literatur hatte eine starke praktische Orientierung und folgte – durch die geschichtliche Interpretation der Lehre des Staatsverbrechens – der zeitgenössischen Entwicklung der politischen Theorie. In der Untersuchung der politischen Sprache, die bei der Unterdrückung der Protestbewegungen angewendet wurde, scheint die Entwicklung des Begriffs seditio bedeutend zu sein, um die Kriminalisierungsprozesse
und die gleichzeitige Verteidigung der politischen Ordnung zu verstehen. Die Rekonstruktion dieser Vorgänge aus begriffsgeschichtlicher Perspektive ist Gegenstand des Vortrags.