Was das Reich zusammenhielt. Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich. 13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit

Was das Reich zusammenhielt. Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich. 13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit

Veranstalter
Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit, Prof. Dr. Anette Baumann / Alexander Denzler M.A. / Ellen Franke M.A. / Britta Schneider M.A. / Dr. Stephan Wendehorst
Veranstaltungsort
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Dachgeschoss, Minoritenplatz 1, A-1010 Wien
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
02.10.2014 - 03.10.2014
Deadline
31.03.2014
Von
Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit

Kooperationspartner: Erschließungsprojekt Reichshofratsakten der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen; Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.; Österreichisches Staatsarchiv; Universität Wien, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte

Fragen nach dem Zusammen- und Wechselspiel von Reichs- und Territorialebene erscheinen aktueller denn je – insbesondere vor dem Hintergrund der vor einigen Jahren geführten Debatte um die staatliche Qualität des Reiches.

Offen ist jedoch nach wie vor, welche Bedeutung nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die verschiedenartig ausgestalteten Gerichtsverfassungen bei der Verdichtung der Territorien in der Praxis spielten. Die verliehenen Exemtions- und Appellationsprivilegien bewirkten, dass zahlreiche reichsmittelbare Untertanen nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zum Kaiser als obersten Richter besaßen. Insbesondere große Reichsstände bemühten sich im Laufe der Frühen Neuzeit um eine weitgehende Herauslösung aus der Reichsgerichtsbarkeit. Kam es in den betreffenden Regionen zu parallelen (Rechts-)Entwicklungen oder ist gleichwohl mit wechselseitigen Einflüssen zu rechnen? Auf letztere weisen aktuelle rechtshistorische Forschungen zu territorialen Obergerichten hin, und es wird mit Bezugnahme auf die Reichsgerichtsbarkeit von einer integrierenden Wirkung der Reichsgerichte gesprochen.

Auf der anderen Seite zeigen neuere kulturgeschichtlich orientierte Arbeiten, dass das Reich mehr zusammenhielt als die Reichsverfassung und das Recht. So stellten Kommunikation und Repräsentation unverzichtbare Instrumente im Kampf um Statuserhalt und Prestigegewinn dar. Zudem waren in der ständedominierten Lehnsordnung des Heiligen Römischen Reiches der soziale Rang sowie die aktive Wahrnehmung von Privilegien oder von Statusansprüchen, die nicht oder nur partiell schriftlich fixiert waren, wesentliche Fundamente. Von Interesse sind daher nicht nur Herrschaftspraktiken, die im Einklang mit der Reichsverfassung und der Rechtsordnung standen, sondern auch jene, die neben oder gegen selbige (erfolgreich oder nicht) eingesetzt wurden. All diese Faktoren besaßen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Um- und Durchsetzung von Herrschaft über „Land und Leute“.

Sich diesen Komponenten auf aktuelle Weise zu nähern, die Ansätze zusammenzuführen und danach zu fragen, was das Reich im Inneren zusammenhielt, ist das Anliegen der Tagung. Es sind Nachwuchswissenschaftler/-innen eingeladen, aus ihren aktuellen Forschungen (Studienabschlussarbeiten, Dissertationen, Habilitationen, laufenden Forschungsprojekten) zu berichten und gemeinsam zu diskutieren.

Mögliche Fragestellungen wären: Wie manifestierten sich die Verflechtungen der Reichs- und Territorialgerichte? Welche (des-)integrierenden Faktoren gab es? Vermitteln die Quellen Anhaltspunkte für übernommene gemeinsame oder auch unterschiedliche Symbole, Praktiken oder Rituale auf den verschiedenen Ebenen der Rechtsfindung? Und wie sahen die Rückkopplungseffekte der obersten Rechtsprechung zur Gesellschaft aus? Stärkte die Rechtsprechungspraxis der Reichsgerichte das Reichsbewusstsein der Untertanen, die sich an das Reichskammergericht und den Reichshofrat wandten bzw. wenden konnten? Oder, weiter gefragt, wie war das Selbstverständnis der Rechtsprechenden sowohl an den Reichs- als auch an den Territorialgerichten? Verstanden sie sich als Diener des Herrschers oder betrachteten sie sich vielmehr als Juristen, die aus beruflicher Ehre und professionalisiertem Habitus heraus Recht sprachen oder auf dem diplomatischen Parkett agierten?

Wir bitten um Vorschläge in Form eines Abstracts (max. 2.000 Zeichen, deutsch- oder englisch-sprachig) und um Übermittlung eines kurzen CV bis zum 31. März 2014. Die Vortragszeit beträgt 20 Minuten. Eine Publikation der Beiträge ist vorgesehen. Die Konferenz wird im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Nachbarschaft zur Hofburg stattfinden. Im Rahmen der Tagung wird eine Führung durch das ansonsten nicht öffentlich zugängliche Magazin des Haus-, Hof- und Staatsarchivs angeboten und es werden Einblicke in die laufende Verzeichnung der Reichshofratsakten (www.reichshofratsakten.de) gewährt.

Wir bemühen uns, Reise- und Übernachtungskosten zu übernehmen, können jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine definitiven Zusagen geben.

Weiterführende Informationen zur Arbeit des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit finden Sie unter:
http://www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de

Kontakt: info@netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de
Prof. Dr. Anette Baumann, Alexander Denzler M.A., Ellen Franke M.A., Britta Schneider M.A., Dr. Stephan Wendehorst

Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
c/o Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Rosengasse 16
35578 Wetzlar

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