Staat Macht Uniform - Uniformen als Zeichen staatlicher Macht im Umbruch?

Staat Macht Uniform - Uniformen als Zeichen staatlicher Macht im Umbruch?

Veranstalter
Sandro Wiggerich, Steven Kensy, Insitut für Rechtsgeschichte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Veranstaltungsort
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.12.2010 - 11.12.2010
Deadline
30.06.2010
Website
Von
Wiggerich, Sandro; Kensy, Steven

Uniformierungen als Ausdruck materieller Kultur begegnen uns in vielen Lebensbereichen. In der Betrachtung ihrer Bedeutung als soziale Kommunikationsmittel sind zuletzt zivile Formen vermehrt in den Vordergrund getreten, etwa das einheitliche Auftreten bestimmter Jugendsubkulturen oder die gemeinsame Bekleidung in einigen Zivilberufen. Staatliche Uniformen weisen jedoch weitergehende Funktionen auf, die über Identitätsstiftung und Abgrenzung hinausgehen. Vielfach dient die Bekleidung ihrem Träger so als prima facie Ausweis seiner Teilhabe am staatlichen Autoritätsanspruch. Dies prägt das Verhältnis des Uniformierten zu seiner Uniform, zu seinem Verband und zu seiner nicht-uniformierten Umwelt. Auch unter den Angehörigen eines auf den ersten Blick einheitlich uniformierten Verbandes kann durch einen Code von Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen eine feine Binnendifferenzierung geschaffen werden, die für Außenstehende oft schwer zu durchschauen ist.

Das Recht zur Bestimmung der Uniform liegt in der Regel beim Staatsoberhaupt, so dass das mehr oder weniger eindrucksvolle Erscheinungsbild der Amtsträger auch als Ausdruck des staatlichen Selbstverständnisses gedeutet werden kann. Die Verfahren der (Um-) Gestaltung von Uniformen sind jedoch nicht immer transparent, was nicht zuletzt aufgrund der teilweise erheblichen Beschaffungskosten problematisch erscheint. So entwickeln sich Veränderungen auch aus dem uniformierten Verband selbst heraus, durch veränderte Bedürfnisse oder faktische Trageweisen. Die Einflussfaktoren, die solche Veränderungen bestimmen, sind weitgehend ungeklärt. Neben den Anforderungen der Praxis können hier politisch-ideologische Vorgaben, wirtschaftliche und rechtliche Erwägungen, der technische Wandel sowie Einflüsse der zivilen Mode eine Rolle spielen, jedoch auch die Rückbesinnung auf historische Elemente einer eigenen Formensprache staatlicher Uniformen.

So sind Funktion, Art und Ausmaß staatlicher Uniformierung abhängig vom jeweiligen sozialen und historischen Kontext. Beispiele hierfür sind etwa die chinesische Volksbefreiungsarmee, die bis in die 1980er Jahre auf Dienstgradabzeichen oder andere Möglichkeiten der Individualisierung an ihren Uniformen verzichtet hat, die Einführung einheitlich blauer Polizeiuniformen in vielen europäischen Staaten oder die Diskussion über neue Tarnmuster bei der US-Armee für den Einsatz in Afghanistan.
In den letzten Jahren zeigt sich über einen relativ kurzen Zeitraum in mehreren Staaten eine Veränderung traditioneller Uniformen. In Deutschland betrifft dies etwa Polizei und Technisches Hilfswerk, China hat 2007 mit der Einführung neuer Uniformen für Polizei und Militär begonnen und die USA lösen seit 2008 die bisher grüne Armeeuniform durch ein blaues Modell ab. Auch die sukzessive Einführung „digitaler“ Tarnmuster in verschiedenen Staaten zeigt, dass sich eine Untersuchung von Uniformentwicklungen nicht auf den nationalen Rahmen beschränken kann.

Die Tagung stellt das Phänomen der Uniform in ihrer Funktion als Mittel und Ausdruck staatlicher Macht in den Mittelpunkt. Aufgrund der vielfältigen Interdependenzen erscheint eine interdisziplinäre Betrachtung durch Historiker, Soziologen, Philosophen, Rechts-, Politik- und Textilwissenschaftler geboten. Wir laden zu Vorschlägen für Beiträge ein, die sowohl empirisch als auch theoretisch orientiert sein können. Dieser Aufruf richtet sich sowohl an etablierte Forscher/-innen als auch ausdrücklich an Nachwuchswissenschaftler/-innen. Beiträge sind auf Deutsch und Englisch willkommen; eine Veröffentlichung ist zeitnah geplant. Die Länge der Vorträge ist auf eine halbe Stunde begrenzt, um genug Raum für anschließende Diskussionen zu lassen.

Bitte senden Sie ein Exposé Ihres (unveröffentlichten) Beitrags von etwa einer Seite DIN A4, einen kurzen Lebenslauf und Angaben zu Ihrer aktuellen Tätigkeit bis zum 30. Juni an

Sandro Wiggerich, Steven Kensy
Institut für Rechtsgeschichte, Germanistische und Kanonistische Abteilung
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
E-Mail: wiggerich@uni-muenster.de
Telefon: +49 251 83-28647

Programm

Kontakt

Sandro Wiggerich

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Insitut für Rechtsgeschichte, Germ. u. Kan. Abteilung
+49 251 83-28647

wiggerich@uni-muenster.de