Richter, Staatsanwälte, Verteidiger – Kulturgeschichte der Justiz im 20. Jahrhundert
Der zweitägige Workshop am 17. und 18. März 2016 richtet sich an Doktorand /Innen und Postdoktorand /Innen, die sich aus akteurszentrierter Perspektive mit der Geschichte der Justiz im 20. Jahrhundert befassen. Er soll ihnen die Gelegenheit bieten, ihre Forschungsprojekte vorzustellen, Kontakte zu knüpfen und die methodischen und empirischen Möglichkeiten und Grenzen einer Kulturgeschichte der Justiz zu diskutieren. Der Schwerpunkt liegt auf dem deutschen Rechtssystem. Willkommen sind aber auch Bewerber /Innen, die eine vergleichende Perspektive auf andere Rechtssysteme und -kulturen einbringen.
Im Zentrum soll die Diskussion von Fragestellungen, Quellen und Methoden stehen. Das Angebot richtet sich sowohl an Historiker /Innen als auch an Rechtshistoriker /Innen. Jedem/jeder Teilnehmer /In stehen 20 Minuten zur Verfügung, ihr oder sein Projekt vorzustellen. Darauf folgen noch einmal 20-30 Minuten Diskussion. Im Anschluss an die Projektvorstellungen sollen Möglichkeiten zur langfristigen Vernetzung der Teilnehmer /Innen und zum kontinuierlichen Austausch über die Veranstaltung hinaus erörtert werden.
Als Themenschwerpunkte des Workshops bieten sich an:
- Wandlungsprozesse im Selbstverständnis von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern vor und nach 1945
- Liberalisierungs- und Demokratisierungstendenzen und die mit ihnen verbundenen Konflikte innerhalb der Justiz
- das (politische) Strafrecht als zentrales Feld der gesellschaftlichen Selbstverständigung und Gradmesser für solche Liberalisierungs- und Demokratisierungsprozesse
- die jeweilige Rolle von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Angeklagten und Zeugen in „politischen“ und politisierten Prozessen (z.B. NS-Prozessen, Kommunistenprozesse usw.)
- die Wahrnehmung der Justiz durch unterschiedliche Öffentlichkeiten; mediale Strategien der Akteure (Anwälte, Mandanten, Staatsanwaltschaften und Gerichte; Netzwerke zwischen Journalisten und Juristen)
- Fragen der Performativität im Gerichtssaal
- Debatten über die gesellschaftliche und/oder politische Funktion der Justiz
- die Folgen von „1968“ für die Justiz
- Entwicklung der „politischen Strafverteidigung“; Was heißt „politische Strafverteidigung“?
- Möglichkeiten, das Verhältnis zwischen Anwälten und Mandanten überhaupt historisch zu erfassen (Reichweite und Grenzen verfügbarer Quellen)
- die Rolle (parteinaher) Rechtsschutzorganisationen und Standesvertretungen
- Probleme der Forschung zwischen Rechtsentscheidungen und Akteursbiographien
Interessierte können sich mit einer ein- bis zweiseitigen Projektskizze und einem kurzen akademischen CV bis zum 13. Dezember 2015 bewerben. Die Reise- und Übernachtungskosten werden voraussichtlich anteilig übernommen.