Die Grenzen der Gerichtsbarkeit. Irritationen und Herausforderungen der Justiz in Deutschland im 20. Jahrhundert

Die Grenzen der Gerichtsbarkeit. Irritationen und Herausforderungen der Justiz in Deutschland im 20. Jahrhundert

Veranstalter
Dr. Benjamin Lahusen, Dr. Marcus Payk, Johanna Rakebrand, Karin Trieloff, Timo Walz (Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät/Institut für Geschichtswissenschaften)
Veranstaltungsort
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.01.2018 - 27.01.2018
Deadline
30.09.2017
Website
Von
Karin Trieloff, Timo Walz

Die Grenzen der Gerichtsbarkeit.
Irritationen und Herausforderungen der Justiz in Deutschland im 20. Jahrhundert

Workshop am 26./27. Januar 2018, Humboldt-Universität zu Berlin

Call for Papers

Die Justiz stellt in modernen Gesellschaften einen zentralen Mechanismus für die Regulation gesellschaftlicher Konflikte und die Durchsetzung staatlicher Disziplinarmacht dar. Gerichte sollen, gängigen Erwartungen zufolge, unabhängig von äußeren Einflüssen und ohne eigene Parteinahme agieren, sie sollen Berechenbarkeit und Verlässlichkeit bieten, und sie sollen für Gerechtigkeit nach den Buchstaben des Gesetzes sorgen. Zugleich ist offensichtlich, dass die Justiz solchen idealisierten Vorstellungen besonders in Krisenzeiten und Momenten der Verunsicherung kaum genügen kann. Vor allem während staatlicher Umbrüche und politischer Wirren werden die Grenzen der regulären Gerichtsbarkeit vielfach belastet und häufig übertreten. Auch gewandelte Wertvorstellungen der Gesellschaft oder mediale Kampagnen, wirtschaftliche Krisen oder militärische Notwendigkeiten können die Justiz unter einen Anpassungsdruck setzen, für den Gesetzestexte und Prozessordnungen kein Sensorium aufbringen, der aber gleichwohl für die Rechtsprechung relevant ist. Wie solche äußeren Herausforderungen und disruptiven Erfahrungen in der institutionellen Eigenlogik der Justiz verarbeitet werden, ist aus historischer Sicht bislang wenig systematisch betrachtet worden. Dabei lohnt sich ein näherer Blick. Die Art und Weise, wie Gerichte mit irregulären Situationen, Ausnahmezuständen und Grenzfällen explizit oder implizit umgehen, vermittelt nicht nur tiefere Einsichten in die Wechselbeziehungen von Justiz, Gesellschaft und staatlicher Ordnung. Vielmehr kann ein solcher Zugang auch das Innenleben und Selbstverständnis einer häufig als Black Box wahrgenommenen Institution verständlich machen.

Anknüpfend an diese allgemeine Überlegung möchten wir interessierte Wissenschaftler/innen zu einem Workshop einladen, der sich mit Phänomenen der Irritation, Improvisation und Irregularität in der Justiz vom Kaiserreich bis zum wiedervereinigten Deutschland beschäftigt. Im Anschluss an aktuelle historische Forschungen soll ein neuer Blick auf die normativen Kategorien und statischen Regelmodelle der juristischen und politikwissenschaftlichen Diskussion geworfen und die Justiz in größeren Kontexten betrachtet werden. Wir interessieren uns dabei für alle Formen der Rechtsprechung in sämtlichen Instanzen und fachlichen Zweigen, um verschiedene Konstellationen einer krisenhaften Herausforderung und Resilienz auszuloten. Beitragsvorschläge könnten sich u.a. an den folgenden Überlegungen orientieren:

I. Staatliche Zäsuren: Große politische Umbrüche bedeuten für staatliche Institutionen fast immer Verunsicherung – dies gilt umso mehr für die Justiz, die ihre Legitimation vornehmlich aus einem etablierten Bestand von Gesetzen, Argumenten und Handlungsroutinen bezieht. Wie funktioniert die Rechtsprechung in solchen Momenten? Inwieweit kollidieren staatliche Instanzen mit anderen Formen gerichtsförmiger Konfliktregulation, etwa Parteigerichten oder Revolutionstribunalen? Wie bilden sich politische Umbrüche in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Rechtsgebieten ab? Wie beeinflussen staatliche Zäsuren grundsätzlich das Verhältnis von Gesellschaft, Staat und Justiz?

II. Politische Instrumentalisierung: Politische Unabhängigkeit gilt als unabdingbares Credo für die Legitimation und Akzeptanz jedweder Gerichtsbarkeit. Umso schwerer wiegen Vorwürfe einer „politischen Justiz“, wie sie beispielsweise während der Weimarer Republik oder auch angesichts der „Mauerschützenprozesse“ im wiedervereinigten Deutschland erhoben wurden. Inwieweit bedeutet es eine freiwillige oder unfreiwillige Funktionalisierung, wenn Gerichte über politische Fragen verhandeln? Wann und unter welchen Umständen wird eine politische Instrumentalisierung der Gerichte selbst justiziabel? Unter welchen Bedingungen gelingt es, den Anspruch einer unparteiischen und unpolitischen Konfliktschlichtung während einer politischen Umwälzung aufrechtzuerhalten?

III. Akteure und Handlungsräume: Entgegen dem eigenen Anspruch und der öffentlichen Wahrnehmung sind Gerichte keine monolithischen Institutionen, die sich von ihrer Umwelt abschotten und nur nach internen Kriterien operieren. Vielmehr stellt auch die Justiz einen sozialen Handlungsraum dar, in dem unterschiedliche Akteure mit divergenten Interessen aufeinandertreffen. Zwar nehmen die einzelnen Protagonisten jeweils vorgefertigte Rollen an und folgen bestimmten Verhaltenserwartungen. Dennoch kann gefragt werden, in welchem Rahmen diese Selbst- und Fremdzuschreibungen interpretierbar sind und welche Rückwirkungen dies für die Handlungsrationalität der Akteure hat. Der Bedeutung äußerer Erwartungen und öffentlicher Wahrnehmungen für Gerichtsverfahren lässt sich nachgehen, wenn wir den Gerichtssaal mit der jüngeren Forschung nicht nur als eine Arena der konkurrierenden Rechtsauffassungen verstehen, sondern ebenso als Schaubühne für ihre (mediale) Repräsentation. In welchen öffentlichen Sphären handelt ein Gericht? Welche zentralen und welche randständigen Akteure gibt es und wie ist ihr Verhältnis vor und hinter den Kulissen der Gerichtsverhandlung?

IV. Institutionelle Entgrenzung, Vielfalt und Konkurrenz: Nicht alle Gerichte sind staatliche Institutionen, und nicht jede Form der Rechtsprechung vermag sich auf die ganze Kraft der Staatsgewalt zu stützen. Aus diesem Grund sollten einerseits irreguläre und illegitime Erscheinungen wie paramilitärische Tribunale oder „Femegerichte“ in die Betrachtung einbezogen werden, andererseits aber auch akzeptierte Sonderfälle wie internationale Gerichtshöfe, private Schiedsgerichte oder eine Militär-/Besatzungsjustiz. In welchen Konstellationen wird auf eine gesonderte Rechtsprechung zurückgegriffen und auf welche normativen Grundlagen stützt sie sich? Gibt es möglicherweise Tendenzen einer Verselbstständigung? Inwieweit lockert oder festigt sich die Verkopplung zwischen einem staatlichen Gewaltmonopol und der Justiz im Verlauf des 20. Jahrhunderts? Wie lässt sich die Zunahme überstaatlicher und internationaler Gerichte in dieses Bild bringen?

V. Symbolisierung, Visualisierung, Theoretisierung: Auf kulturell-symbolischer Ebene zählt die Justiz zu einem herausgehobenen Sujet in der Selbstthematisierung der Gesellschaft. Von Romanen über Zeitungsreportagen bis hin zu den Anfängen des Gerichtsfilms lassen sich für den hier behandelten Zeitraum zahlreiche Beispiele finden, welche eine Irregularität und Regularität gerichtlichen Handelns in publizistischer oder künstlerischer Form thematisieren. Ähnliches gilt für die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung und selbstreflexive Durchdringung der Justiz. Neben aufsehenerregenden Einzelbeispielen – wie etwa dem Fall Gumbel in der Weimarer Republik – steht eine Vielzahl juristischer und rechtssoziologischer Betrachtungen, welche die Ausdifferenzierung der Justiz theoretisch zu erfassen suchen.

Da sich Phänomene dieser Art nicht nur in der deutschen Geschichte beobachten lassen, sind besonders Beiträge erwünscht, welche einer vergleichenden Fragestellung folgen und so allgemeine Entwicklungen wie deutsche Spezifika herausarbeiten können.
Interessierte Historiker/innen, Jurist/innen sowie Wissenschaftler/innen aus angrenzenden Gebieten, die zu diesen und verwandten Themen forschen, sind herzlich eingeladen einen Vorschlag von max. 300 Wörtern für einen rund zwanzigminütigen Vortrag sowie einen kurzen Lebenslauf bis zum 30. September 2017 an Karin Trieloff (k.trieloff@hu-berlin.de) und/oder Johanna Rakebrand (rakebrand@rewi.hu-berlin.de) zu senden. Eine Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten wird angestrebt, kann aber derzeit nicht zugesichert werden.

Veranstalter:
Dr. Benjamin Lahusen, Dr. Marcus Payk, Johanna Rakebrand, Karin Trieloff, Timo Walz
Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät/Institut für Geschichtswissenschaften

Kontakt:
Karin Trieloff
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Geschichtswissenschaften
k.trieloff@hu-berlin.de

Johanna Rakebrand
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
rakebrand@rewi.hu-berlin.de

Programm

Kontakt

Karin Trieloff

Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

k.trieloff@hu-berlin.de


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