40 Jahre Spanische Verfassung von 1978 zwischen Anpassung und Reform des Bewährten

40 Jahre Spanische Verfassung von 1978 zwischen Anpassung und Reform des Bewährten

Veranstalter
Prof. Dr. Birgit Aschmann, Lehrstuhl für Europäische Geschichte des 19. Jahrhunderts, Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Christian Waldhoff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin; Botschaft von Spanien in Deutschland
Veranstaltungsort
Spanische Botschaft in Berlin, Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
13.12.2018 - 14.12.2018
Deadline
10.12.2018
Von
Prof. Dr. Birgit Aschmann

Am 6. Dezember 1978 stimmten die Spanier in einem Referendum über eine Verfassung ab, die den Übergang von der Franco-Diktatur zur Demokratie besiegelte. So wie diese Transition lange Zeit als Vorbild für die Überwindung von Diktaturen in anderen Staaten gesehen wurde, galt auch die Verfassung als positives Beispiel für Möglichkeiten, gesellschaftliche Spaltungen mittels eines Konsenses zu überwinden. Doch vierzig Jahre später stehen beide, die Transition und die Verfassung, vielfach in der Kritik. Gerade die Kompromisse, die damals gefunden wurden, werden in der aktuellen politischen Auseinandersetzung zuweilen als Restbestände des Franquismus angeprangert. Als besondere Belastung haben sich die mehrfach deutbaren Formulierungen herausgestellt, mit denen die Lösung der Nationalitätenfrage vertagt werden sollte. Die jüngsten Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens stellen die Verfassung infrage und tragen dazu bei, den Ruf nach Reformen lauter werden zu lassen.
Diese Herausforderungen und das Jubiläum laden dazu ein, über Genese, Bedeutung, Entwicklung und Reformmöglichkeiten der Spanischen Verfassung von 1978 nachzudenken. Dafür kommen am 13. und 14. Dezember 2018 in der Spanischen Botschaft in Berlin Historiker_innen und Jurist_innen zusammen, um die Verfassung innerhalb der spanischen Geschichte zu verorten und nach den konkreten Entstehungsbedingungen zu fragen. Zudem soll diese Verfassung im Kontext der europäischen (Verfassungs-)Entwicklung der 1970er Jahre betrachtet und nach den Spezifika von „Transformationsverfassungen“ gefragt werden. Darüber hinaus wird über die Akzeptanz der Spanischen Verfassung innerhalb der spanischen Gesellschaft und die besondere Rolle des Verfassungsgerichts zu diskutieren sein. Abschließend sollen die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Reform der Verfassung ventiliert werden.

Die Tagung beabsichtigt, eine Bilanz der Bedeutung der Spanischen Verfassung von 1978 einerseits für die spanische und europäische Verfassungsentwicklung und andererseits für die spanische Politik und Gesellschaft im Kontext der südeuropäischen Zeitgeschichte zu ziehen.

Die Vorträge werden auf Deutsch und Spanisch gehalten und simultan übersetzt.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Den Bestimmungen der Botschaft zufolge muss bei der Anmeldung die Passnummer angegeben werden.

Anmeldungen bis zum 10.12.2018 per Email an Frau Kerstin Brudnachowski:

brudnachowskik@hu-berlin.de

Programm

13./14. Dezember 2018

Donnerstag, 13.12.2018

10.30 Einlass

11.00 Begrüßung: 11.00 Eröffnung und Grußwort: Botschafter von Spanien
Grußworte durch das HU-Präsidium
Einführung durch Birgit Aschmann und Christian Waldhoff

I. Die Verfassung im historisch-politischen Kontext

11.30 – 13.30
1. Die Verfassung von 1978 in der spanischen (Verfassungs-)Geschichte – eine Einordnung (Birgit Aschmann, Berlin)
2. Die Transición in Spanien und das Ringen um eine neue Verfassung (Alejandro Saiz Arnaiz, Barcelona)

Kommentar: Andreu Mayayo, Barcelona
Moderation: Christian Waldhoff, Berlin

13:30 – 14:30 Einladung des Botschafters zu einem Empfang

II. Die Verfassungsentstehung im europäischen Vergleich

14.30 – 16.30
3. Der ‚constitutional moment‘ oder eine Typologie, wann und wie Verfassungen entstehen (Christian Waldhoff, Berlin)
4. Die südeuropäischen Transformationsverfassungen der 1970er Jahre im Vergleich – Spanien, Portugal, Griechenland (Karl-Peter Sommermann, Speyer)

Kommentar: Antonio Muñoz Sánchez, Lissabon
Moderation: Birgit Aschmann, Berlin

16.30 – 17.00 Kaffeepause

III. Der Zusammenhang von Recht, Geschichte und Gesellschaft

17.00 – 19.00
5. Die Bedeutung der Vergangenheit für die Gestaltung der Verfassung (Johann Christian Pielow, Bochum)
6. Verfassungspatriotismus in Spanien? Die Verfassung und die spanische Gesellschaft (Xosé Manuel Núñez Seixas, Santiago de Compostela)

Kommentar: José Manuel Sánchez Saudinós, Madrid
Moderation: Christian Waldhoff, Berlin

Freitag, 14.12.2018

IV. Themenfelder der Verfassung

9.00 – 11.00
7. Grundrechtsordnung und Verfassungsgerichtsbarkeit in Spanien (Luis López Guerra, Straßburg/Madrid)
8. Grundrechtsordnung und Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland (Andreas Paulus, Karlsruhe/Göttingen)

Kommentar: Itziar Gómez Fernández, Madrid
Moderation: Christian Waldhoff, Berlin

11.00 – 11.30 Kaffeepause

V. Herausforderungen und Reformdebatte

11.30 – 13.30
9. Reformvorstellungen und Reformprojekte im Hinblick auf die spanische Verfassung (Pedro Cruz Villalón, Madrid)
10. Zur Reformbedürftigkeit der spanischen Verfassung (Walther L. Bernecker, Erlangen)

Kommentar: Jordi Canal, Paris
Moderation: Birgit Aschmann, Berlin

Kontakt

Prof. Dr. Birgit Aschmann
Lehrstuhl für Europäische Geschichte des 19. Jahrhunderts
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Email: birgit.aschmann@hu-berlin.de

Sekretariat: Frau Kerstin Brudnachowski
Email: brudnachowskik@hu-berlin.de
Tel.: 030/2093-70 582
Fax: 030/2093-70 649

https://www.geschichte.hu-berlin.de/de/bereiche-und-lehrstuehle/euge19
Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprach(en) der Veranstaltung
Deutsch
Sprache der Ankündigung