Die direkten Steuern in den Schweizer Kantonen: Gesetzgebung und Praxis im 19. und 20. Jahrhundert

Die direkten Steuern in den Schweizer Kantonen: Gesetzgebung und Praxis im 19. und 20. Jahrhundert

Veranstalter
Sébastien Guex, Hadrien Buclin
Veranstaltungsort
Ort
Lausanne
Land
Switzerland
Vom - Bis
10.09.2020 - 11.09.2020
Deadline
31.08.2019
Website
Von
Hadrien Buclin, Zeitgeschichte, Universität Lausanne

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen zum Kolloquium

Die direkten Steuern in den Schweizer Kantonen: Gesetzgebung und Praxis im 19. und 20. Jahrhundert

(10. und 11. September 2020, Universität Lausanne)

Organisation: Prof. Sébastien Guex
Koordination: Dr. Hadrien Buclin

Das kantonale Steuerwesen wurde bisher von den Historikerinnen und Historikern nur selten behandelt. Eine paradoxale Situation, ist es doch von grösster Bedeutung in einem föderalistischen System wie demjenigen der Schweiz. Die Kantone verfügen bis heute über eine grosse Souveränität, was die direkten Steuern anbelangt, und im 20. Jahrhundert stellte der Ertrag der Steuern, die sie direkt oder indirekt erheben konnten, rund 60 % der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinwesen dar.

Das Kolloquium „Die direkten Steuern in den Schweizer Kantonen: Gesetzgebung und Praxis im 19. und 20. Jahrhundert“ soll diese Lücke schliessen und zwar für den Zeitraum von 1800 bis heute. In diesem Sinne richtet sich die Tagung nicht nur an Forschende anderer Universitäten (in den Bereichen Geschichte, Politikwissenschaften, Recht, Wirtschaft, usw.), sondern auch an Archivarinnen und Archivaren, Mitglieder von historischen Vereinen auf Gemeinde- oder Kantonsebene sowie an unabhängige Historikerinnen und Historiker.

Das Kolloquium steht offen für eine breite Palette von Thematiken im Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung und -praxis der Kantone im Bereich der direkten Steuern, das heisst der Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Erbschaftssteuer. Die Beiträge können sich mit einer bestimmten Steuerreform in einem Kanton, mehreren Steuerreformen oder auch dem Vergleich der Entwicklung der direkten Steuern in zwei oder mehreren Kantonen befassen. Nachstehend einige Beispiele für Fragestellungen, die Gegenstand eines Beitrags sein könnten:
- Wann, wie und weshalb wurde die progressive Besteuerung des Einkommens und des Vermögens von natürlichen Personen und von Erbschaften eingeführt? Wann, wie und weshalb wurde eine Gewinnsteuer für juristische Personen geschaffen?
- Welche Phänomene des Steuerwiderstands konnten beobachtet werden? Wie gross war insbesondere der Steuerbetrug, wie ging er vonstatten und von welchen sozialen Gruppen wurde er begangen?
- Wie haben sich die kantonalen Steuerbehörden entwickelt, was den Personalbestand, die Ausbildung und die Unabhängigkeit von den übrigen kantonalen Behörden anbelangt? Welche Diskrepanz kann beobachtet werden zwischen bestimmten Rechtsbestimmungen und der tatsächlichen Praxis der Steuerbehörden? Welche Massnahmen wurden von den Behörden getroffen, um Steuerbetrug zu bekämpfen?
- Welche Auswirkungen hatte die direkte Steuer auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Realität in den Kantonen? Hat die Besteuerung der Familie als Ganzes dazu geführt, patriarchalische Familienmodelle zu stärken? Haben die Steuerabzüge die Entwicklung der wohltätigen oder philanthropischen Spenden von Privatpersonen oder von Pensionskassen positiv beeinflusst?
- Welchen Einfluss hatte die Konkurrenz zwischen den Kantonen auf die Entwicklung der direkten Steuern in einem bestimmten oder mehreren Kantonen? Haben gewisse kantonale Steuergesetzgebungen oder -praxen das Steuerdumping auf internationaler Ebene und das Entstehen des helvetischen Steuerparadieses gefördert? Wann, wie und weshalb wurde die Pauschalsteuer für ausländische Staatsangehörige eingeführt? Wann, wie und weshalb wurden bestimmte Steuerprivilegien geschaffen, um ausländische Domizil- oder Holdinggesellschaften anzuziehen?

- Bitte senden Sie Ihren Vorschlag für einen Beitrag auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch bis spätestens am 31. Januar 2020 an den Koordinator des Kolloquiums: hadrien.buclin(at)unil.ch.
- Jeder Vorschlag muss einen Titel und einen Kurzbeschrieb (max. 2000 Zeichen) enthalten und gerne auch eine kurze Biografie (max. 400 Zeichen) der Autorin, des Autoren oder der Autorinnen und Autoren.

Bitte beachten Sie:
- Die Forschenden, die einen Beitrag eingesandt haben, werden bis am 20. Februar 2020 über eine mögliche Teilnahme am Kolloquium benachrichtigt.
- Die Teilnehmenden müssen dem Koordinatoren des Kolloquiums bis spätestens am 31. August 2020 eine lange Zusammenfassung (ungefähr 12'000 Zeichen) ihres Vortrags zusenden.
- Die Transport- und Übernachtungskosten in Lausanne der Teilnehmenden werden übernommen.
- Die Akten des Kolloquiums werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 publiziert.

Programm

Kontakt

Hadrien Buclin

Universität Lausanne

hadrien.buclin@unil.ch


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Sprach(en) der Veranstaltung
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