"Provisorische Ewigkeit". Staatsverständnisse der frühen Bundesrepublik zwischen Konservatismus, Liberalismus und Technokratie

"Provisorische Ewigkeit". Staatsverständnisse der frühen Bundesrepublik zwischen Konservatismus, Liberalismus und Technokratie

Veranstalter
Reihe Staatsverständnisse (Nomos Verlag)
Veranstaltungsort
Ort
Baden Baden
Land
Deutschland
Vom - Bis
31.03.2020 -
Website
Von
Dr. Andreas Höntsch, Dr. Patrick Wöhrle

Die Historisierung der ‚alten‘ Bundesrepublik schreitet voran, und auch die Darstellung der intellektuellen Landschaft jener Epoche zwischen 1949 und 1989 differenziert sich immer weiter aus. Dazu trug in den letzten Jahren eine Vielzahl an Arbeiten bei, die die Aufmerksamkeit auf jeweils schon fast vergessene Autoren und Denkschulen richteten. So erschienen u.a. Monographien zu Ernst Forsthoff, Joachim Ritter, Arnold Gehlen und Helmut Schelsky, die den Einfluss auch von politisch belasteten Denkern in der bundesdeutschen Nachkriegszeit rekonstruierten. Neben diesen Versuchen der Historisierung sind freilich auch Ansätze zu nennen, welche die aktuelle Relevanz der erwähnten Autoren herausstellen.

Besondere Aufmerksamkeit unter diesen neueren Arbeiten erfuhr die Untersuchung von Jens Hacke zur sogenannten Joachim-Ritter-Schule und deren öffentlichen Wirkung. Hackes These der „liberal-konservativen Begründung“ der Bundesrepublik durch die betreffenden Autoren kann zur genaueren Fragestellung des hier geplanten Bandes hinführen. Denn diese Wendung lässt mehrfache Interpretationsspielräume zu: Der Ausdruck „liberalkonservativ“ kann in einer eher schwachen Form für Denkhaltungen reserviert werden, in denen sich sowohl konservative wie liberale Begründungsprämissen auffinden lassen, ohne dass über das Verhältnis zwischen diesen Prämissen genaueres ausgesagt sei – in diesem Falle wäre er kaum mehr als ein Mischbegriff ungefährer politischer Richtungsanzeigen. In einem engeren Sinne kann „liberalkonservativ“ aber auch Binnenrelationen enthalten. Dies wäre entweder dann der Fall, wenn der Konservatismus zum Objekt der Liberalisierung wird oder aber eine liberale Ordnung selbst der Gegenstand einer Konservierung sein soll. Noch verästelter stellt sich die Lage dar, wenn man berücksichtigt, dass auch eine temporale Lesart des Ausdrucks „liberal-konservativ“ in Frage kommt, da sich nach 1968 einige Autoren, die sich zuvor als ‚liberal‘ verstanden, nunmehr als ‚konservativ‘ bezeichneten und die Identifikation mit der bundesrepublikanischen Ordnung zumeist unter totalitarismustheoretischen Vorzeichen eher nachholend als ‚ihr‘ Projekt auswiesen.

Bereits diese unterschiedlichen Lesarten zeigen an, dass für eine Nachzeichnung spezifischer Staatsverständnisse in der frühen Bundesrepublik feinere Unterscheidungen nötig sind und auch die Komplexität der unterschiedlichen Motivlagen berücksichtigt werden sollte. Noch augenfälliger wird der Differenzierungsbedarf, wenn man Autoren wie Helmut Schelsky, Ernst Forsthoff oder Niklas Luhmann einbezieht, die sich ebenfalls mit der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik identifizierten, bislang aber eher einem „technokratischen Konservatismus“ als einer bestimmten Schule zugerechnet worden sind. Auch diese Kennzeichnung dürfte sich als zu grob erweisen: Bei Schelsky lassen sich – zumindest bis zum Jahr 1968 – ebenfalls Liberalisierungsversuche entdecken, die alles andere als ‚technokratisch‘ orientiert sind und sich besonders an der Institutionentheorie seines Lehrers Arnold Gehlen abarbeiten. Forsthoff wiederum gewinnt ein – wie auch immer reserviertes – Verhältnis zur Bundesrepublik dadurch, dass er einerseits auf den stabilisierenden Effekt von Verwaltungsstrukturen setzt (Stichwort „Daseinsvorsorge“) und andererseits die rechtsstaatliche Dimension des Grundgesetzes vor einer (vermeintlichen) sozialstaatlichen Überformung bewahren will. Bei Niklas Luhmann schließlich lässt sich ein früher und streng soziologisch gearbeiteter ‚Verfassungspatriotismus‘ rekonstruieren, dem der geplante Band seinen Titel verdankt. In dessen Schrift aus dem Jahre 1965, Grundrechte als Institution, findet sich die Bemerkung, dass es sich bei Art. 79 Abs. 3 GG, der sog. Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes, wohl nur um eine „provisorische Ewigkeit“ handeln könne. Mit dieser Bemerkung zielt Luhmann jedoch nicht auf (vermeintlich) verlorengegangene staatliche Souveränitätsansprüche, sondern darauf, dass als Alternative zu der im Grundgesetz niedergelegten Selbstbeschränkung des Gesetzgebers nur „gesellschaftliche Regression“ in Frage käme.

In loser Anknüpfung an das Bonmot Luhmanns will der geplante Band der Frage nachgehen, auf welch unterschiedlichen Wegen und unter welchen zeitgeschichtlichen Randbedingungen insbesondere Autoren, die mit klassischen politischen ‚Abschlussformeln‘ sozialisiert wurden (Souveränität, Ausnahmezustand, Dezision), ein Verhältnis zum ‚Provisorium‘ der Bundesrepublik gewannen. Wir erbitten daher Beiträge zum philosophischen, rechts- und politikwissenschaftlichen sowie soziologischen Staatsverständnis von Autoren, die sich in der gerade erläuterten Spannungslage zwischen Konservatismus, Liberalismus und ‚Technokratie‘ verorten lassen. Der Schwerpunkt der Beiträge soll dabei auf dem Zeitraum zwischen 1949 und 1989 liegen, wobei die ‚Zäsur‘ 1968 (oder andere etwaige Wendepunkte wie der ‚Deutsche Herbst‘ u.ä.) gerne stark gewichtet werden kann.

Bitte richten Sie Ihre Vorschläge für einen Beitrag (max. 500 Wörter) bis zum 31. März 2020 an die unten genannten Adressen. Einsendeschluss für die Manuskripte (max. 58.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) ist der 31.09.2020.

Kontakt:
Dr. Andreas Höntsch, TU Dresden, E-Mail: andreas.hoentsch@tu-dresden.de
Dr. Patrick Wöhrle, TU Dresden, E-Mail: patrick.woehrle@tu-dresden.de

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