Als der Tod ein Volksfest gab - Richten und Strafen in alter Zeit

Als der Tod ein Volksfest gab - Richten und Strafen in alter Zeit

Veranstalter
Stadtmuseum Halle (13971)
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13971
Ort
Halle
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.05.2000 - 03.09.2000
Sven Lembke, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität

Halle stellt sich als eine Stadt dar, die an eine Tradition kultureller Ereignisse großen Stils anknüpft. Für die gegenwärtig anstehenden 49. Händel-Festspiele wirbt und lockt sie mit vielen Ankündigungen und Plakaten im öffentlichen Raum. Das kleine Stadtmuseum, das nach Größe und Ausstattung kaum hoffen kann, über den städtisch-regionalen Bereich hinaus Besucher und Besucherinnen anzuziehen, weist auf die eigene Sonderausstellung lediglich mit einem einsamen Plakat vor der Tür und zwei Internetauftritten hin (http://www.halle.de und http://www.stadtmuseum-halle.de). Das Christian-Wolff-Haus, Stadtmuseum in Halle, präsentiert sich in einem schönen mächtigen Bürgerhaus. Dieser Bau aus der Zeit der Renaissance verfügt dank einer Restauration in den 1990er nun wieder über das Dekor, mit dem er sich im frühen 18. Jahrhundert auszeichnete. Auf einer Etage seiner drei Geschosse ist die aktuelle Sonderausstellung "Als der Tod ein Volksfest gab - Richten und Strafen in alter Zeit" zu sehen.

Ein Keuschheitsgürtel, kommentiert mit knappem Text, eröffnet die Ausstellung im ersten Stock. Programmatisch soll die uns selbstverständliche körperliche Freizügigkeit und Selbstbestimmung mit dem domestizierten und eingekerkerten Leib kontrastiert werden. (Dennoch stellt der Kommentar dem Keuschheitsgürtel gleichsam positiv in Rechnung, das er vor Vergewaltigung geschützt habe, resümiert in Hinsicht auf dieses Zwangsgerät, daß es "in jedem Falle aber unstreitig ein Folterinstrument" sei.2) Allein das Bedürfnis, eine deutliche moralische Distanz zu markieren, rechtfertigt diesen Folterbegriff, der die gewalttätige Zwangssituation der peinlichen Befragung mit einem Beispiel patriarchaler Bedrückung des weiblichen Leibes identifiziert.

Die Ausstellung führt weiter durch eine Flucht von Räumen, in denen einige kostümierte Schaufensterpuppen Szenen vor Gericht, in der Zelle eines Inhaftierten und bei der Exekution verschiedener Hinrichtungen darstellen. Zuerst sieht man eine Gerichtssituation. Vor einer bühnenbildartig bemalten Wand ist ein Tisch aufgestellt. Auf ihm thronen Insignien der Rechtspflege (unter anderem ein Schwert). Der Richter sitzt flankiert von zwei Beisitzern am Tisch, während der Delinquent stehend sein Urteil erwartet. Gekleidet sind die Figuren - hier wie in den anderen Szenen auch - so, daß sie nicht strikt einer bestimmen historischen Wirklichkeit zuzurechnen sind. Sie sollen offenbar vormoderne Vergangenheit oder, wie der Ausstellungstitel formuliert, die "alte Zeit" evozieren. Die Geschichte, die hier inszeniert wird, ist Vorzeit, und zwar eine barbarische Vorzeit vor der rechtsstaatlich verfaßten bürgerlichen Gesellschaft. In dieses Konzept, das Informationen aus verschiedenen sozialen Kontexten assoziiert, fügen sich die allgemein einführenden Texte, die in jedem Raum informieren, und Reproduktionen rechtsgeschichtlicher Bilddokumente (Abbildungen aus der illuminierten Handschrift des hansischen Rechtes von 1497 oder des Soester Nequambuches von ). Das historisch Disparate wird vereinigt durch seinen Gegensatz zu den Tugenden der Gegenwart.("Das Mittelalter dachte anders" heißt es, wer in ihm lebte, war kein "Verstandesmensch" und war grausam.)

Die szenischen Konfigurationen ermöglichen dem Besucher, die Rolle eines stillen Beobachters einzunehmen. Wir schreiten eine Kerkerzelle ab. Wie hier gleichsam unvermeidlich, d.h. klischeehaft die Requisiten Fledermaus, Ratte, Feldmaus und Fußkette mit Eisenkugel das Elend des Häftlings begreifbar machen sollen, lädt fast zum Schmunzeln ein; die Wirklichkeit des Lochs oder des Narrenkäfigs oder wie auch immer die Inhaftierungsräume in den Städten hießen, soll drastisch und konfrontativ dargestellt werden. (Daß manche Inhaftierte einfach türmen konnten, weil der Wärter keine Lust hatte den ganzen Tag und die ganze Nacht den "Kasten" zu bewachen, würde so gar nicht mit der hier dargestellten Szenerie übereinstimmen - und gehörte doch auch zur Wirklichkeit der alten Zeit.3) Die nächsten Räume stellen das Ertränken und Sieden und das Rädern und Verbrennen und weitere Formen der Hinrichtung dar. Die Schaufensterpuppen, die trotz eines finsteren Make-up, brav und unbeteiligt aussehen, stellen ein Mißverhältnis zwischen der Drastik der Strafen des Hängens, Siedens, Ertränkens und ihrer leblosen Seelenruhe her. Dennoch gelingt es mit ihrem Einsatz, Situationen zu schaffen. Wenn eine Familie mit Kind beobachtet, wie ein Delinquent dem Schafott zugeführt wird, wird unmittelbar begreiflich, daß Hinrichtungen in der europäischen Vormoderne ein öffentliches Spektakel boten und nicht in anonymen Hinterhöfen stattfanden. Unter Berücksichtigung der Mittel, die dem Stadtmuseum Halle zur Verfügung standen, muß man diese Installationen als Medium wohl als gelungen bezeichnen, obwohl die Puppen, auch wenn es zum Schlimmsten kommt, steif und teilnahmslos wirken. Der Gang durch die Bühne des Strafens endet mit der Folter. Geschickt ist auch hier der architektonische Putz zurückgenommen und verkleidet, so daß die nachgebauten Instrumente wie Streckbank oder gespickter Hase wirklich eher mit Folterkammer und nicht mit einem Museum assoziiert werden. Den Schlußpunkt des szenischen Teils dieser Ausstellung (und zugleich Bezugnahme auf ihren Anfang) setzt die Folter, offenbar weil sie als der affektiv am stärksten besetzten Gegenpol zur guten staatlichen Ordnung heute, die den Körper nicht unmittelbar attackiert, gelten soll.

Nun wird es hell! Weiße Wände mit freigelegtem Fachwerk präsentieren mit Tafel und Vitrinen Informationen und alte, historische Exponate (zumeist Leihgaben aus dem Kriminalmuseum Rothenburg ob der Tauber) lenken die Aufmerksamkeit auf sich. Thematisch überwiegen in der Darstellung Strafen, die an den Leib, aber nicht an das Leben gingen. Dazu kommen Schand- und Ehrenstrafen. Das Darstellungsprinzip des Affronts, das es erlaubt, ganz unterschiedliche historische Kontexte zu zitieren, wenn sie nur als gegensätzlich zu unserer Wirklichkeit empfunden werden, bleibt erhalten. So finden der Strohkranz für die geschwängerte Braut, ein Mittel informeller Stigmatisierung, und die Schandgeige, ein Instrument der obrigkeitlich verfügten Erniedrigungn, zusammen!

Ergänzt werden in diesem Stil - darin liegt sicherlich die Stärke eines stadthistorischen Museums - in einem parallel gelegenen Raum Informationen zu Strafen und brutalen Prozessen in Halle und Umgebung. Informationen über ein königliches Strafgericht von 1130, das Lothar von Supplinburg gegen Halle durchführte, scheint allzu geographisch assoziiert, ging es doch in diesem Fall nicht um obrigkeitliche (oder gar kommunale) Strafgerichtspflege. Anschaulich werden für Halle stadtgeschichtlich relevante Fälle wie die "Affäre Schönitz" aus dem Jahre 1528 geschildert. Die Ausstellung ist endlich bei den historisch im einzelnen nachweisbaren Ereignissen angekommen.

Hat sich die Vorbereitung der szenischen Animation des ersten Teils bewährt? Um Interesse dafür zu wecken, sich detailliertere Informationen anzueignen, - vielleicht. Die Ausstellungsmacher vernachlässigten aber völlig die Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen an der Praxis zu überprüfen. Sie hätten erwägen können, daß das fatale Geständnis des Schönitz nicht ein Tatsachenbekenntnis war, sondern erfoltert wurde. Sie hätten feststellen können, daß was so schön in die Logik der spiegelnden Strafen zu passen scheint, nämlich daß der Falschmünzer, der betrügerisch Metall verschmilzt, selbst der Strafe des Siedens unterworfen wird, nicht zutrifft.
Der Fall des Hans von Haderslebens, im Jahr 1412 mit einem Gemälde prächtig in Szene gesetzt, lehrt, daß der angeklagte Patrizier zwar als Falschmünzer verurteilt, aber dann auf den Scheiterhaufen gestellt wurde. Dieser Unterschied allein wäre nichtig. Er verweist aber auf ein Irrtum im Prinzipiellen.4 Die Straffantasien, die sich seit dem Hochmittelalter in normativen Texten ausdrücken und dort verschriftlicht sind, charakterisieren nicht die Sanktionspraxis. Manche Nachrichten legen den Schluß nahe, daß die Todesstrafen nicht allzu häufig, und wenn, dann gegen Personen von prekärem sozialen Status exekutiert wurden. Strafen resultierten nicht automatisch aus den festgestellten Sachverhalten.5 Strafen in den Städten des späten Mittelalters wurden verhandelt, verkauft oder wohlwollend vergessen. Die Anwendung der Strafen war personen- und situationsgebunden. Die aufs Spektakuläre gerichteten, bildlich konzipierten Straflogiken, denen die Ausstellung die Menschen ausgesetzt sieht, dominierten nicht. Die Ausstellung suggeriert einen Absolutismus des Gesetzes, eine Projektion rechtsstaatlicher Verfassungstreue auf die herrschaftliche Gemengelage in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Normative Texte, die manche Idee der Ausstellungsmacher angeregt haben mögen, führen unter solchen Umständen in die Irre. Die Ausstellung vergibt die Chance, Vergangenheit in ihrer eigenen Logik darzustellen. Die "alte Zeit" als schreckliche Gegenwelt vorgestellt dient lediglich dazu, uns die Identifikation mit unseren eigenen Werten zu erleichtern.

Der Flyer, den ich beim Eingang in die Hand gedrückt erhielt, schließt mit dem Satz: "Diese historischen Vorgänge, die selbst von einer überhitzten Phantasie heutigentags für unglaublich gehalten werden müßten, will die Sonderausstellung (...) dem Besucher drastisch und plastisch vor Augen führen." Diskreditierung gesellschaftlicher Systeme, deren Werte uns fremd sind, tritt hier absolut an einem Ort auf, wo auch hätte Raum sein müssen für die sozialgeschichtliche Erklärung der natürlich ganz zu recht inkriminierten Sachverhalte. Sind es Ziele der staatsbürgerlichen Erziehung, die diese Ausstellung nach Meinung der Organisatoren vor allem an Kinder und Jugendliche empfehlen sollen, die eine solche Ambivalenz zwischen moralischer Verurteilung und historischer Analyse verhindern?6

Der schmucke Flyer versichert, daß die Ausstellung "Gefühle und Empfindungen des Besuchers" erregen wolle. Diesem Ziel scheint die Ästhetik der Internetseiten des Stadtmuseums zu dieser Ausstellung in besonderem Maße verpflichtet zu sein. Die Website macht mit jahrmarktartigen Effekten auf. Ein kleiner bläulich schimmender Totenkopf flankiert den roten Schriftzug des Titels der Ausstellung. Darunter plätschert von einer waagerechten Linie Blut. Unter der Grafik, die das Gemälde von der Hinrichtung Hans von Hederslebens zeigt, schaut ein Skelett mit blinkenden Augen um sich. Von hier aus sind Texte zur Ausstellungsthematik zu erreichen.

Ansprechende historische Abbildungen (leider ohne Quellennachweis) unterstützen die Darstellung dieser Texte. Allerdings wie schon bei den Tafeln in der Ausstellung werden sachliche Informationen zu den Prozeduren verschiedener Hinrichtungen oder herrschaftlicher Gewalttaten gegeben und zugleich moralische Betroffenheit und Grauen zelebriert. Ein Blick zum Beispiel auf den Text über "Das Verhör", und man sieht, wie der moralisch entrüstete Kommentar den Raum für Erklärungen nicht zuläßt, warum solche grausamen Institutionen gesellschaftlich akzeptiert waren und "funktionierten".7 Ist die Quintessenz historischer Betrachtung in diesem Bereich wirklich, daß wir bessere Menschen sind? Fast in modellhafter Klarheit bietet sich hier eine Sicht der Vergangenheit dar, die sich allein der Gültigkeit heutiger moralischer Werte vergewissern will.

Trotz aller Kritik sollte aber auch eines klar werden. Anders als z. B. das Freiburger "Mittelalterliche Foltermuseum", das als flink installierter Betrieb der Tourismusindustrie den Grusel sucht, hat die Ausstellung in Halle eine klare pädagogische Ambition. Es scheint schwierig zu sein, das Thema der Folter oder der extrem gewalttätigen und quälenden Strafen zu behandeln, und dies wohl gerade, weil es in unserem zivilisierten Lebensraum auf ein schauderlustiges Interesse stößt. Darstellungen wie sie insbesondere in Burg Sommeregg, auch in Rüdesheim und in Wien - wenigstens nach den Präsentationen im Internet zu urteilen (http://www.folter.at/; http://www.net4you.co.at/users/berger/foltermuseum.html in Burg Sommeregg; http://middle-ages-torture.com/ in Rüdesheim) - von den Foltermuseen gegeben werden, weisen einmal auf das enorme Gewaltpotential vergangener Herrschaftskulturen, zugleich aber auch auf unsere Lust, uns daran zu entsetzen. Solche Museen mutieren zu Horrorkabinetten und Geisterbahnen.

Anmerkungen:
[1] Die allgemeine Seite der Stadt variiert diesen Titel leicht und öffnet ihn so für kuriose Interpretationen"Als der Tod noch (sic!) ein Volksfest gab (17.5.00)".

2 Zum Keuschheitsgürtel vgl. Eduard Fuchs, Illustrierte Sittengeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Bd. 1, Renaissance, Verlag Guhl, Berlin o. J. (ca. 1983), S.332-343. Fuchs stellt übrigens die Wirklichkeit des Keuschheitsgürtels nahezu konträr zu dem dar, was die Ausstellungsmacher behaupten.

3 Schindler, Georg: Verbrechen und Strafen im Recht der Stadt Freiburg im Breisgau von der Entführung des neuen Stadtrechts bis zum Übergang an Baden (1520-1806), Freiburg im Breisgau 1937, S.81.

4 Es gibt leider auch Fehler im Detail, der Autor "J. Lipse", der mit dem Werk De Cruce libri tres zitiert wird, ist natürlich Justus Lipsius (oder Joest Lips).

5 Ein ganz allgemeiner Hinweis nur: Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter: 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988, S.165. Ich selbst bereite die Drucklegung einer Dissertation vor, die diese Souveränität des städtischen Rates im Wahrnehmen von Delikten und der Anordnung von Strafen jenseits der gesetzlichen Norm thematisiert.

6 Das behauptet zumindest der detaillierte Text zur Ausstellung auf der Seite der Stadt Halle (http://www.halle.de/)

7 Das ist zumindest mein Standpunkt. Der Sammelband "Burschel, Peter; Distelrath, Götz, Lembke, Sven (Hg.): Das Quälen des Körpers. Eine historische Anthropologie der Folter, Herbst 2000" soll, gerade weil die Verurteilung der Folter so unstrittig sein muß, das Augenmerk auf die sozialen Bedingungen für die Institutionalisierung solcher extremen Gewaltformen einnehmen.