Um welche Art Projekt es sich handelt, ob es noch in Planung, im Entstehungsprozess oder schon abgeschlossen ist, spielt dabei keine Rolle. Es kann insbesondere eine wissenschaftliche oder belletristische Arbeit, ein Podcast oder eine Rundfunk- bzw. TV-Produktion, eine Aktenerschließung, eine Archivgründung oder eine Ausstellung sein.
Der Fördertopf, der nicht ausgeschöpft werden muss, enthält für das Jahr 2023 10.000 €, dies ist auch die maximale Fördersumme. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Eine Höchstzahl von Förderprojekten ist nicht fixiert. Über die Vergabe der Fördergelder und die Höhe der gegebenenfalls gewährten Förderung entscheidet der Vereinsvorstand. Werden die eingeplanten Beträge nicht verbraucht, entscheidet der Vorstand spätestens auf der Mitgliederversammlung 2024 über deren weitere Verwendung.
Anträge auf die Gewährung einer Förderung sind an den Vereinsvorsitzenden zu richten und müssen enthalten
- eine Beschreibung des fraglichen Projekts (falls es sich noch in der Planung/Entstehung befindet) mit einem Zeitplan bezüglich seiner Umsetzung,
- gegebenenfalls eine Auflistung der bereits getätigten oder geplanten Investitionen,
- die Angabe, ob anderweitig Fördergelder beantragt sind bzw. bereits ausgezahlt werden.
Mitglieder des FORUM ANWALTSGESCHICHTE e.V. sind von der Teilnahme ausgeschlossen.