Der Geschichtspreis wird für hervorragende schriftliche Arbeiten verliehen, die sich schwerpunktmäßig mit der Geschichte der Stadt bzw. der Region Ulm befassen. Die Arbeiten können auch Fragestellungen im Bereich der Ulmer Kulturgeschichte oder der frühen Stadtentwicklung Ulms zum Gegenstand haben. Die Arbeiten sollten mindestens 60 Manuskriptseiten umfassen, in deutscher Sprache verfasst und aus den Quellen zur Ulmer Geschichte erarbeitet sein. Sie können entweder unveröffentlicht oder seit dem Jahr 2020 publiziert worden sein und dürfen nur einmalig für den Ulmer Geschichtspreis eingereicht werden. Der Geschichtspreis wird unter Ausschluss des Rechtsweges durch das Kuratorium des Geschichtspreises der Museumsgesellschaft e. V. verliehen, nachdem die Bewerbungen zuvor durch eine Jury geprüft wurde.
Die Preissumme beträgt 5.000,00 Euro. Eine Teilung des Geschichtspreises ist zulässig.
Die Verleihung findet im Frühjahr 2024 statt, wenn Arbeiten als preiswürdig erachtet werden. Sollten keine Arbeiten eingereicht werden, die den Ansprüchen der Jury genügen, so kann auf eine Preisverleihung verzichtet werden. Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht.
Die Arbeiten müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober 2023 in schriftlicher Form, in dreifacher Ausfertigung und mit einem kurzen Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin bei dem Haus der Stadtgeschichte – Stadtarchiv Ulm, z.Hd. Herrn Prof. Dr. Wettengel, Weinhof 12, 89073 Ulm (Tel. 0731/161-4200) eingereicht werden. Der Bewerber/die Bewerberin darf im Jahr der Verleihung des Geschichtspreises das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.