Gemäß der Stiftungssatzung vom 28.08.2012 wird der Preis „vorrangig für Abhandlungen oder Darstellungen von Postdoktorand/innen aus dem Institut für Geschichtswissenschaften vergeben (…), möglich ist aber auch die Auszeichnung anderer Nachwuchswissenschaftler/innen des Instituts“.
Der Preis wird also vergeben für
- Habilitationsschriften,
- andere Abhandlungen oder historische Darstellungen von Postdoktorand:innen des Instituts,
- herausragende Arbeiten anderer Nachwuchswissenschaftler:innen, insbesondere Dissertationen.
Die entsprechenden Schriften oder Abhandlungen müssen in den Jahren 2023 oder 2024 in akademischen Prüfungen (Habilitation, Promotion etc.) am Institut für Geschichtswissenschaften eingereicht beziehungsweise von geeigneten Medien zur Publikation angenommen worden sein.
Bewerber:innen werden eingeladen, ihre Arbeiten mit CV, Zeugniskopien und gegebenenfalls Belegen über die Annahme der Arbeiten zum Druck bis zum 15.02.2025 bei Michael Borgolte einzureichen (alles elektronisch an info@Borgolte-Stiftung.de, jedoch wird gebeten, gedruckte Bücher in vier Exemplaren als solche zu übermitteln an M. Borgolte, Mergelweg 4, 13469 Berlin). Sie können ihre Bewerbungen mit Gutachten von Hochschullehrer:innen unterstützen. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass sich auch Autor:innen bewerben können, die dem Institut zur Zeit nicht mehr angehören, aber die anderen Kriterien erfüllen.
Der Preis ist mit 3.000 € dotiert und soll bei der Absolventenfeier des Instituts für Geschichtswissenschaften im Sommersemester 2025 überreicht werden.
Berlin, den 04.12.2024
gez. Prof. Dr. Michael Borgolte
(für den Vorstand der Stiftung)