Förderung von Projekten zur Provenienzforschung (Deutsches Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg)

Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. Januar 2021 stellen

Institution
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
PLZ
39112
Ort
Magdeburg
Land
Deutschland
Bewerbungsschluss
01.01.2021
Von
Cathleen Tasler, Fach­be­reich Pro­ve­ni­enz­for­schung, Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte im Bereich NS-Raubgut endet am 1. Januar 2021.
Das Zentrum fördert seit Beginn des Jahres 2019 langfristige und kurzfristige Projekte zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.

Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. Januar 2021 stellen

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte im Bereich NS-Raubgut endet am 1. Januar 2021. Neben öffentlichen Einrichtungen sind auch privat getragene Einrichtungen (z.B. Museen, Archive, Vereine, Unternehmen) und Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt. Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder Beständen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden. Seit 2019 fördert das Zentrum zudem auch Projekte mit einem weiteren Fördergegenstand: Es können nun auch Anträge gestellt werden, die dazu dienen, die Erben bestimmter Objekte aus Sammlungen und Beständen, bei denen eine Erforschung der Provenienz bereits stattgefunden hat, zu ermitteln. Ziel von Anträgen mit diesem Förderschwerpunkt soll es sein, mit den Erben eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 herbeizuführen.

Das Zentrum fördert seit Beginn des Jahres 2019 langfristige und kurzfristige Projekte zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.
Antragsberechtigt sind derzeit Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, die Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder dazu forschen. Dazu zählen Museen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen.
Das Zentrum fördert einerseits die konkrete Erforschung von Objekten, Konvoluten und größeren Beständen, andererseits aber auch Grundlagenforschung und Forschung zum historischen Kontext, wenn es sich um Fragestellungen handelt, die über einzelne Objekte hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung sind. Dabei werden nicht nur Einzel-, sondern auch Verbundprojekte gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften und -ländern, die über Kooperationen in die Projekte einbezogen werden können.

Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.

Weitere Informationen zum Förderbereich „NS-Raubgut“ sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.
https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-NS-Raubgut/oeffentliche-Institutionen/Index.html

Weitere Informationen zum Förderbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.
https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-Kulturgut-aus-kolonialem-Kontext/Index.html

Bei inhaltlichen und formalen Fragen berät das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste gerne persönlich. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Feiertage eine Beratung nur bis zum 11. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden kann.
Wenden Sie sich hierzu bitte an:

Cathleen Tasler (Förderbereich „NS-Raubgut“ - öffentliche Einrichtungen)
Telefon +49 (0) 391 727 763 21
E-Mail: cathleen.tasler@kulturgutverluste.de

Dr. Dagmar Thesing (Förderbereich „NS-Raubgut“ - private Einrichtungen und Privatpersonen)
Telefon +49 (0) 391 727 763 31
E-Mail: dagmar.thesing@kulturgutverluste.de

Stéphanie Baumewerd ("Koloniale Kontexte")
Telefon +49 (0) 30 2338493 84
E-Mail: stephanie.baumewerd@kulturgutverluste.de

In eigener Sache: Zentrum fördert nun auch Projekte zur Erbenermittlung

Mit der am 22. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung besteht im Förderbereich NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut nun auch die Möglichkeit, beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg Projekte zur Erbenermittlung zu beantragen.

Der neue Fördergegenstand zielt darauf ab, Erben zu bestimmten Objekten aus Sammlungen und Beständen, bei denen eine Erforschung der Provenienz bereits stattgefunden hat oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbensuche stattfindet, zu ermitteln und mit den Erben eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 herbeizuführen.

Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte endet am 1. Januar 2021.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf bis zu einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.

Weitere Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind hier zugänglich unter.
Für eine fachliche Beratung sowie für alle inhaltlichen und formalen Fragen steht Ihnen der Fachbereich Provenienzforschung zur Verfügung.

Kontakt

Cathleen Tasler
Tel: +49 (0) 391 727 763 21
E-Mail: cath­leen.tas­ler
@kul­tur­gut­ver­lus­te.de

Redaktion
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Deutsch
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